Das Nachbarhaus steht schon seit Jahrzehnten mit Grenzbebauung an unserem Hof bzw. Garten. Die Fenster sind aber mit Milchglas bezogen und wurden über Jahrzehnte max. gekippt und haben dadurch auch keinen Eingriff in unsere Privatsphäre dargestellt. Jetzt haben die Besitzer gewechselt und plötzlich sind die Fenster "zum Lüften, Kochen etc." komplett offen und der neue Nachbar blickt uns komplett auf den Garten, die Sauna und den Whirlpool etc. ... . Darf der Nachbar das ? Wir wohnen in Rheinland-Pfalz, die Fenster sind nicht im Grundbuch eingetragen, aber aufgrund der Einbauzeit von ca. 10 Jahren besteht wohl Bestandschutz auf Lichtrecht. Kann ich rechtlich den Nachbarn auffordern sein Fenster max. gekippt zu öffnen ? Oder kann der Nachbar alles öffnen wie er will und auch die Milchglasfenster austauschen ? Evt. die Milchglasfolie abziehen und uns im Whirlpool anlächeln ? Bedeutet Lichtrecht auch Recht auf Aussicht ? Oder kann ich vor seinem Fenster eine Milchglasscheibe hochziehen ? Ich würde mich sehr über Antworten freuen... Gerhard