Liebe/-r Experte/-in,

: ich habe eine Frage zum Sächsischen Baurecht. Folgender kleiner : Sachverhalt:

: Ich besitze ein Grundstück (2 Flurstücke) auf dem ein 2 Familienhaus und : ein Carport steht. Jetzt habe ich eine Garage über eine Baufirma bauen : lassen. Das Carport (10m lang) sowie die Garage (9m) sind grenzbebaut. : Auf einem Flurstück befindet sich das Haus und das Carport, auf dem : zweiten Flurstück befindet sich die Garage. Jetzt gibt es ja die : Reglung, dass man nicht mehr als 15m insgesamt die Grundstücksgrenzen : bebauen darf.

: Das Problem sind unsere lieben Nachbarn, die uns bei der zuständigen : Baubehörde angezinkt haben. Meine Frage lautet ob es möglich wäre das : eine Grundstück, bestehend aus zwei Flurstücken zu teilen? Somit könnte : ich ja theoretisch 2x 15m Grenzbebauung vornehmen. Oder gibt es noch : eine bessere Idee? Die Garage und Carport will ich jedoch nicht : verkürzen bzw. abreißen