Grenzbebauung Garage und Gartenhaus?
Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Grenzbebauung in Hessen.
Und zwar haben wir bereits eine Garage bis an die Grundstücksgrenze des Nachbarn gebaut, die noch unverputzt ist.
Der Nachbar möchte nun nicht mit dem Aufbau seiner Gartenhütte, die ebenfalls dicht an die Grundstücksgrenze zu unserer Garage kommt abwarten.
Die Frage ist nun wie mit der Abdichtung der Garage umzugehen ist. Wenn die Verputzer die Garage nicht verputzen können wäre zwischen Gartenhütte und Garage ja eine Stelle an der Feuchtigkeit durch die Wand dringen könnte.
Vielen Dank vorab!
1 Antwort
Mauerwerk?
Wenn Du Dich mit dem Nachbarn gut verstehst, wäre auch folgende Lösung möglich:
- Mauerwerk bleibt von unten her bis zur Oberkante der Gartenhütte unverputzt. Es sollten aber ein paar Zentimeter Luft zum "Umspülen" und Wegbringen der Feuchtigkeit bleiben.
- Direkt über der Hütten-OK einen Winkel an Deine Garage anbringen, so dass Regenwasser von oben über die Entwässerung / Dach der Hütte abgeleitet wird (das Wasser würd auch so auf dem Grundstück des Nachbarn landen)
- Darüber eine Putzplatte bis zur Attika Deiner Garage anbringen (Fermacell Zement-Bauplatte Powerpanel H2O 125 x 100 cm 12,5 mm kaufen | Globus Baumarkt (globus-baumarkt.de)). Das kann auch NACH dem Stellen der Hütte erfolgen.
Lies Dir einmal nachbarrecht.pdf (hessen.de) ab Seite 19 durch.
Bei Euch ist aber das Thema "Zeit" der Sonderfall und der ist generell nicht geregelt. Man kann es aber daraus herleiten, dass der Nachbar Euch die Möglichkeit der Dichtung/Dämmung einräumen muss.
Ist die Zeit für sich ausreichend und nur Dein Unternehmer eine "Schlafpille", dann hast Du dem Nachbarn gegenüber einen schwereren Stand. Das aber ist gleichzeitig Voraussetzung für eine Fristsetzung für den Unternehmer, der die Garage noch verputzen muss.
Lösung: Sprich mit dem Nachbarn, wie lange er Dir noch einräumen kann und erkläre ihm, dass Du mit dieser Vorgabe dem Unternehmer eine Frist setzt. Vielleicht hilft das weiter.
Vielen Dank erstmal für die detaillierte Antwort. Das werde ich mal als Input für eine praktische Lösung mitnehmen.
Leider sind unsere Nachbarn da allgemein garnicht gesprächsbereit. Wir sind den Nachbarn bereits bei einigen Punkten entgegengekommen und waren immer offen für Gespräche. Von der Gegenseite wird nun aber geblockt.
Daher wäre für uns nochmal interessant was die Verpflichtungen des Nachbarn rechtlich beim Aufbau der Gartenhütte sind.
Sind die Nachbarn berechtigt die Hütte aufzubauen ohne, dass wir Gelegenheit hatten die Garage vor Feuchtigkeit zu schützen oder sind die Nachbarn dann eventuell verpflichtet unsere Bausubstanz zu schützen und müssten dann von sich aus eine Abdichtung anbringen?
Bevor wir nochmals einen Gesprächsversuch starten würde ich gern verstehen was jeweils die Rechte und Pflichten der beiden Parteien für diesen Fall sind. Dazu habe ich leider noch Nichts wirklich passendes finden können.