Grenzbebauung Fenster nachträglich einbauen Baden Württemberg?
Guten Tag an alle,
habe ein Einfamilienhaus mit einer Scheune dran. Die hintere Seite ist eine Grenzbebauung und es war mal eine größere Scheune dran welches vom Eigentümer abgerissen wurde. Aktuell ist dort nichts nur eine Wand (der ehem. Scheune) parallel zu meinem EFH/Scheune, ca 2 Meter hoch dran, weshalb er das nicht abgerissen hat, ist mir noch fraglich.
Ich möchte die Scheune zu Wohnzwecken ausbauen und mir geht es um den Lichteinfall, könnte man hier Festverglasung nehmen und Fenster einbauen?
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FordPrefect/1444744080_nmmslarge.jpg?v=1444744080000)
Als Grenzbebauung ist hier - vermutlich zudem unter Bestandsschutz - ausschließlich die Nutzung als Garage respektive zu Zwecken der Land/Forstwirtschaft zulässig. Ansonsten müsste hier mittels Bauantrag und bei zwingend einzuholender Zustimmung des Nachbarn eine Ausnahme von der Einhaltung des Grenzabstandes ausgesprochen werden. Denn die Bebauung in der bestehenden Form war seinerzeit sehr wahrscheinlich unter der Bedingung des Gegenrechts des Nachbarn, dort ebenfalls eine Scheune errichten zu können, erteilt worden. Diese ist aber an die (damalige und bestehende) Nutzungsform gebunden. Eine Umwandlung eines Nutzbaus zu Wohnzwecken ist zudem ohne Genehmigung unzulässig und würde ggfs. eine Rückbau- respektive Abrissverfügung nach sich ziehen.
Mit anderen Worten - das Projekt ist vermutlich undurchführbar.