Grenzbebauung Fenster nachträglich einbauen Baden Württemberg?

1 Antwort

Als Grenzbebauung ist hier - vermutlich zudem unter Bestandsschutz - ausschließlich die Nutzung als Garage respektive zu Zwecken der Land/Forstwirtschaft zulässig. Ansonsten müsste hier mittels Bauantrag und bei zwingend einzuholender Zustimmung des Nachbarn eine Ausnahme von der Einhaltung des Grenzabstandes ausgesprochen werden. Denn die Bebauung in der bestehenden Form war seinerzeit sehr wahrscheinlich unter der Bedingung des Gegenrechts des Nachbarn, dort ebenfalls eine Scheune errichten zu können, erteilt worden. Diese ist aber an die (damalige und bestehende) Nutzungsform gebunden. Eine Umwandlung eines Nutzbaus zu Wohnzwecken ist zudem ohne Genehmigung unzulässig und würde ggfs. eine Rückbau- respektive Abrissverfügung nach sich ziehen.

Mit anderen Worten - das Projekt ist vermutlich undurchführbar.