Grundschulden im Grundbuch - soll ich das Haus kaufen?
Irgendwie verstehe ich das nicht ganz. Würde ich diese Grundschulden vom Verkäufer übernehmen? Ich meine, ich würde das Haus finanzieren und da würde doch meine Bank die Finanzierungssumme als Grundschuld eintragen dann. Oder habe ich einen Denkfehler?
7 Antworten
Normalerweise ist es so, dass du das Haus schuldenfrei übernimmst. Die Grundschuld muss vorher vom Verkäufer getilgt und aus dem Grundbuch gelöscht werden. Anschließend kommt dann deine Grundschuld (deine Finanzierung) rein.
Das ganze kann leider je nach Amt und Bank etc einige Monate dauern und kostet mehrere hundert Euro.
Im Zweifel lass den Kaufvertrag durch einen eigenen Anwalt prüfen und/oder lass es dir vom Notar erklären.
Ja mach das. Wie gesagt normalerweise werden diese spätestens im Rahmen des Verkaufs beglichen und dann gelöscht
Die meisten Immobilien haben im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen, weil die wenigsten eine Immobilie bar oder aus der Portokasse bezahlen können.
Die kommenden Notartermine (1-2) bringen dir Klarheit,
1. ob die Grundschuld noch Bestand hat, der entsprechende Kredit noch nicht vollständig getilgt wurde,
Oder 2. Der Kredit abgezahlt wurde und die Grundschuld gelöscht werden kann.
Normalerweise kümmert sich der Notar beim Hauskauf darum, dass die alten Grundschulden gelöscht werden und ggf. die Grundschuld deiner Bank eingetragen wird.
Danke für die rasche Antwort! Davon bin ich auch ausgegangen, aber was besagt jetzt, der Grundbuchauszug? Dass das Objekt noch nicht lastenfrei ist?
Nein, eine Grundschuld zu löschen kostet Geld, genauso wie eine einzutragen Geld kostet. Daher wird die eingetragene Grundschuld nicht immer direkt gelöscht. Man kann die eingetragene Grundschuld auch umschreiben oder anderweitig nutzen.
Das sagt also nichts darüber aus, ob das Objekt lastenfrei ist oder nicht.
ganz genau, entscheidend ist ob die der Grundschuld zugrunde liegende Forderung (noch) besteht. Besteht die Forderung für den Gläubiger nicht mehr, entsteht eine Eigentümergrundschuld, die Du nicht löschen lassen solltest. Falls Du jetzt oder später Geld brauchst, kannst Du die Eigentümergrundschuld an den neuen Geldgeber abtreten und sparst Dir zum einen die Eintragungskosten und zum anderen kannst Du dem neuen Gläubiger eine Sicherung an vorderster Rangstelle anbieten. Also nicht löschen lassen. Eine Löschungsbewilligung in der Hand zu haben ist dann immer von Vorteil.
Hallo ,
Du musst nur den Kaufpreis entrichten. Wenn die Grundschuld bleibt, zahlst Du den Kaufpreis gemindert um die Grundschuld.
Es gibt verschiedene Varianten; schau mal hier:
Vielen Dank für die Antwort! Laut Gesetz muss ja die Immobilie beim Kauf lastenfrei übergeben werden, inwiefern Ausnahmen möglich sind, weiß ich natürlich nicht. Um die Zeit und das Geld geht es mir tatsächlich nicht, aber mit dem Grundbuchauszug konnte ich so nichts anfangen, außer, dass derzeit eine Grundschuld eingetragen ist und ich will ungern die Schulden des Verkäufers übernehmen bzw. das Darlehen zu seinen Konditionen, es sei denn, sie sind besser 😆 Dann hake ich da auch nochmal beim Verkäufer nach, was hier genau Sache ist.