Grundschulden im Grundbuch - soll ich das Haus kaufen?

5 Antworten

Normalerweise ist es so, dass du das Haus schuldenfrei übernimmst. Die Grundschuld muss vorher vom Verkäufer getilgt und aus dem Grundbuch gelöscht werden. Anschließend kommt dann deine Grundschuld (deine Finanzierung) rein.

Das ganze kann leider je nach Amt und Bank etc einige Monate dauern und kostet mehrere hundert Euro.

Im Zweifel lass den Kaufvertrag durch einen eigenen Anwalt prüfen und/oder lass es dir vom Notar erklären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe kürzlich ein Haus gekauft

UmzugsNeuling 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 17:29

Vielen Dank für die Antwort! Laut Gesetz muss ja die Immobilie beim Kauf lastenfrei übergeben werden, inwiefern Ausnahmen möglich sind, weiß ich natürlich nicht. Um die Zeit und das Geld geht es mir tatsächlich nicht, aber mit dem Grundbuchauszug konnte ich so nichts anfangen, außer, dass derzeit eine Grundschuld eingetragen ist und ich will ungern die Schulden des Verkäufers übernehmen bzw. das Darlehen zu seinen Konditionen, es sei denn, sie sind besser 😆 Dann hake ich da auch nochmal beim Verkäufer nach, was hier genau Sache ist.

TUrabbIT  05.09.2024, 06:57
@UmzugsNeuling

Ja mach das. Wie gesagt normalerweise werden diese spätestens im Rahmen des Verkaufs beglichen und dann gelöscht

Normalerweise kümmert sich der Notar beim Hauskauf darum, dass die alten Grundschulden gelöscht werden und ggf. die Grundschuld deiner Bank eingetragen wird.


UmzugsNeuling 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 17:04

Danke für die rasche Antwort! Davon bin ich auch ausgegangen, aber was besagt jetzt, der Grundbuchauszug? Dass das Objekt noch nicht lastenfrei ist?

KuarThePirat  04.09.2024, 17:08
@UmzugsNeuling

Nein, eine Grundschuld zu löschen kostet Geld, genauso wie eine einzutragen Geld kostet. Daher wird die eingetragene Grundschuld nicht immer direkt gelöscht. Man kann die eingetragene Grundschuld auch umschreiben oder anderweitig nutzen.

Das sagt also nichts darüber aus, ob das Objekt lastenfrei ist oder nicht.

Bergfex49  09.09.2024, 08:26
@KuarThePirat

ganz genau, entscheidend ist ob die der Grundschuld zugrunde liegende Forderung (noch) besteht. Besteht die Forderung für den Gläubiger nicht mehr, entsteht eine Eigentümergrundschuld, die Du nicht löschen lassen solltest. Falls Du jetzt oder später Geld brauchst, kannst Du die Eigentümergrundschuld an den neuen Geldgeber abtreten und sparst Dir zum einen die Eintragungskosten und zum anderen kannst Du dem neuen Gläubiger eine Sicherung an vorderster Rangstelle anbieten. Also nicht löschen lassen. Eine Löschungsbewilligung in der Hand zu haben ist dann immer von Vorteil.

Ja , das würdest du.

Es sei denn, ihr vereinbart, das die Grundschulden vorher abgelöst werden.

Evtl. sind das auch uralte Schulden, die längst abgelöst sind, aber nicht gelöscht wurden, das wäre dann vorher zu klären und die Löschung vor Kauf zu veranlassen.


UmzugsNeuling 
Beitragsersteller
 04.09.2024, 17:11

Ja gut, dadurch hätte ich ja im Endeffekt keine Nachteile, die Grundschuld des Verkäufers zu übernehmen, oder? Dann würde ich halt die Baufinanzierung übernehmen. Und ich glaube nicht, dass es uralte Schulden sind, weil der Eintrag frisch ist und auch Zuschlagsbeschluss erwähnt wird; wahrscheinlich hat der Verkäufer es günstig im Rahmen der Versteigerung ergattert.

TUrabbIT  04.09.2024, 17:27
@UmzugsNeuling

Du müsstest ggf halt auch diese Grundschuld abzahlen und deine Bank würde nicht das ganze Haus als Gegenwert haben, sondern müsste es sich mit dem anderen Schuldgeber teilen. Sofern der Hauswert hoch genug ist für beide ist das okay, sonst schwierig.

Es behindert auch sonstige weitere Kredite die du aufnimmst und das Haus als Sicherheit angibst.

Das ist völlig normal, dass im Grundbuch Altlasten eingetragen sind. Entweder valutieren diese schon nicht mehr und werden mit Löschungsbewilligung der Bank gelöscht oder im Rahmen des Kaufvertrages abgelöst.