Kosten Notar?
Hallo kann mir jemand sagen, was es ungefähr kostet wenn man vom Notar bestätigen lässt, dass das Haus an die Tochter verschenkt wird, d. h. die Eltern aber haben ein lebenslanges Wohnrecht im Haus haben
3 Antworten
Der Notar bestätigt dies nicht, der beurkundet einen Schenkungsvertrag im Zuge der vorweggenommen Erbfolge.
Ich finde den Rechner am Besten
https://www.notarkostenrechner.com/
Das Wohnrecht erhöht diie Gebühren,.mindert aber den Wert der Schenkung. Kann der Rechner nicht abbilden - da hierfür der Wert des Rechtes bekannt sein müsste.
Von daher können sämtliche Rechner nur ein ungefährer Anhaltspunkt sein.
Die Kosten für einen Schenkungsvertrag beim Notar variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland werden die Notarkosten durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Es legt fest, dass die Kosten für notarielle Dienstleistungen sich nach dem Geschäftswert richten, also dem Wert des Gegenstands der notariellen Beurkundung.
Bei einer Schenkung wäre das der Wert des geschenkten Gegenstands. Als grobe Schätzung könnten die Notargebühren für einen Schenkungsvertrag bei einem Geschäftswert von 100.000 Euro, bei etwa 1.000 bis 2.000 Euro liegen. Aber das ist nur eine grobe Schätzung und die tatsächlichen Kosten können höher oder niedriger ausfallen, abhängig von den genauen Umständen und zusätzlichen Gebühren.
Es ist immer ratsam, sich direkt bei einem Notar nach den Kosten zu erkundigen, um eine genaue Schätzung zu erhalten.
Die Gebührenordnung findest Du im www. Ist abhängig vom Wert der Sache. Es kommen Eintragungsgebühren seitens des Grundbuchamts hinzu.