Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde?
Hallo liebe Leute,
Ich habe hier eine Frage, zwar ich habe ein Grundstück gefunden und würde das kaufen. Bei Notar waren ich und der Verkäufer schon, ich habe auch schon für Grundbuchauszug bezahlt da ich die Zahlungsaufforderung von Amt erhalten habe. Und die Vermessung und das Baugrundgutachten des Grundstücks sind schon gelaufen.
ABER! Bis heute habe ich immer noch keine Zahlungsaufforderung fürs Grundstück bekommen. Ich habe den Notar gefragt und er meinte er wartet auf die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung von der Gemeinde.
Jetzt ist die Frage: Kann sein dass die Gemeinde sich auf ihr Vorkaufsrecht doch nicht verzichtet? Und was soll ich dann machen? Kriege ich dann mein Geld zurück?
Ich weiß es ist echt doof von mir, aber es ist leider passiert....kann jemand mir antworten?
Vielen vielen Dank!
2 Antworten
Ruf bei der Gemeinde an und klär das. Meist liegt es nur an einer verzögerten Bearbeitung.
Die Ausübung des Vorkaufsrecht und die Entschädigung sind gesetzlich geregelt (§ 28 BauGB).
eine Gemeinde hat immer ein Vorkaufsrecht für jedes Gebäude und Grundstück. Aber um das wahrzunehmen braucht es ein Gemeinderatsbeschluss oder es muss ein speziell ausgewiesenes Sanierungsgebiet sein. Dass es dauetr ist ganz normal unsere Bürokratie
zumindest war das das Ergebnis eines Gerichtsprozess in meiner Stadt
Das hört man dann häufig, dass das hier und dort dann nun doch ganz anders war. Über immer hat das Gericht mit Sicherheit nicht entschieden.
Nein, hat sie nicht (vgl. § 26 BauGB). Der Rest deiner Antwort ist leider auch falsch.