Das sind zwei Erbfälle also braucht man auch zwei Erbnachweise. Wenn es kein Testament gibt, ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Darüber stellt das Nachlassgericht einen Erbschein aus. Natürlich alles nicht ganz günstig, aber daran führt kein Weg vorbei, wenn es kein notarielles Testament oder eine notarielle Vollmacht gibt.
Ich sehe den Sinn einfach nicht darin warum wir für meine Mutter einen Erbschein beantragen müssen obwohl beide Elternteile nicht mehr leben.
Es muss nachgewiesen werden, wer deine Mutter beerbt hat. Das ist ein völlig separater Erbfall. Deine Mutter hätte auch testamentarisch den Tierschutzverein oder wen auch immer als Erben einsetzen können.