Was tun, kann 1200 Euro Geldstrafe nicht zahlen?

24 Antworten

Dann sieh zu, wie Du die 1200,- auftreibst. Alternativ kannst Du auch entsprechend eine Zeit im Bau absitzen.

Was sagen eigentlich Deine Eltern dazu??? Die die Karre ja noch abstottern müssen. Vielleicht bezahlen sie ja für Dich, bescheuert genug scheinen sie ja zu sein, wenn sie ihr unreifes Söhnchen mit der nicht bezahlten Karre fahren lassen!

Meine ganz persönliche Meinung: Du brauchst nie wieder einen Führerschein - nicht mal für ein Mofa!

Wen die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht interessieren, und sich auch noch über die Strafe beschwert, dem sollte man mMn den Führerschein dauerhaft entziehen. Oder so lange, bis sein Unrechtsbewusstsein gesundet ist.

Tipp: Biete Ratenzahlung an.

Erstmal gibts keine 100 km/h Zonen.

Das wird wohl eher eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h gewesen sein.

Wenn ich 100 verdopple, dann komme ich auf 200. Aber da fehlen immernoch 3 um auf deine Geschwindigkeit zu kommen.

Da Geschwindigkeitsbeschränkungen auch gelten, wenn die Straßen frei sind, ist deine Strafe vollkommen gerechtfertigt.

Desweiteren ist es keine Abzocke mit dem Blitzer, da du den Beweis perfekt angetreten hast, dass dieser Blitzer an dieser Stelle gerechtfertigt ist.

Ich erlebe es immer wieder (gerade nachts), dass einige meinen, Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nicht bei leerer Straße.

Ist dann der Führerschein in Gefahr oder es wird teurer, dann wird gejammert.

Es fällt mir schwer, da auch noch Mitleid walten zu lassen.

Biete eine Ratenzahlung an (kleinste Rate ist mit 20 € erlaubbar) und hoffe, dass sie das so annehmen. Wenn du dann viele Jahre brav bezahlt hast, setzt vielleicht auch ein Lernerfolg ein. In den paar Stunden Fahrschule hast du dieses Thema auch gehört, aber da war anscheinend die Zeit zu kurz.

Ich wünsche dir, dass du dich zum Guten besinnst.


BENOXUSDDD1936  13.05.2023, 23:13

Sehr gut zusammengefasst! Seine Aktion und Denken ist im Moment noch total dumm und unreif, ich wünsche ihm jedoch auch das Beste und, dass er sich ändert :)

Kristall08  14.05.2023, 00:14

Das Profil legt den Schluss nahe, dass es sich um jemanden mit sehr viel Langeweile handelt, der in seiner Freizeit hier Provo-Fragen stellt.

Ansonsten würde ich persönlich noch die Fahrzeuge solcher Raser beschlagnahmen. Und den Führerschein nicht nur für so kurze Zeit wegnehmen. Vielleicht lernen sie es dann.

dvdfan  14.05.2023, 00:18
@Kristall08

Das mit der Fahrzeugbeschlagnahme finde ich ein zweischneidiges Schwert.

Am meisten, wenn dem Raser das Fahrzeug nicht gehört.

Aber Führerschein etwas länger entziehen ist OK, aber kann ja mit MPU gekoppelt werden.

Kristall08  14.05.2023, 00:22
@dvdfan
Am meisten, wenn dem Raser das Fahrzeug nicht gehört.

Gerade darum würde ich die Fahrzeuge einziehen.

Dann überlegt sich vielleicht mancher doch noch mal, ob er an einem Straßenrennen teilnimmt, wenn er den geliehenen Karren dann komplett bezahlen muss, weil er eingezogen wurde.

dvdfan  14.05.2023, 00:31
@Kristall08

Als ob.

Dann sitzt der Besitzer des Wagens zuhause und rechnet seine Chancen aus, wie er von einem Pleitegeier per Privatklage (nochmal teuer) seine Kröten wiederbekommt.

Zumal ja viele Fahrzeugbesitzer beim ausborgen des eigenen Fahrzeugs noch nicht wissen, dass der Ausleihende ein Raser ist.

(Geschichte: Am Wochenende leiht sich dein Sohn dein Auto, weil er zur Freundin fahren möchte. Kumpels bequatschen ihn zu einem Rennen. Dank Gruppenzwang macht er doch mit. Er wird erwischt, das Auto wird eingezogen. Natürlich bist du maßlos enttäuscht von ihm, aber deshalb kommst du trotzdem Montag nicht auf Arbeit, weil in diesen Ort kein ÖPNV fährt.)

Nur mal so am Rande zusammengesponnen.

Kristall08  14.05.2023, 01:22
@dvdfan

Mein Mitgefühl ist da eher begrenzt.
Wer derart zu schnell fährt und andere gefährdet, hat es für mein Empfinden nicht anders verdient.

Vando  14.05.2023, 02:18
@dvdfan
Am meisten, wenn dem Raser das Fahrzeug nicht gehört.

Das ist dann halt Pech. Dann muss der Besitzer den Fahrer auf Schadensersatz verklagen. Die Erfolgsaussichten dürften, bei entsprechender Gesetzeslage, ja ziemlich gut sein.

Vando  14.05.2023, 02:19
@Kristall08
Wer derart zu schnell fährt und andere gefährdet, hat es für mein Empfinden nicht anders verdient.

Zustimmung!

sassenach4u  14.05.2023, 08:30
@dvdfan

Dann ist das eben so. In diesem Fall sind die Betroffenen die Eltern. Wäre das in Dänemark passiert, wäre das Auto weg- EGAL, wem es gehört.

dvdfan  14.05.2023, 12:20
@Vando

Ja, die Gesetzeslage ist gut, aber das nützt nichts, wenn der Angeklagte keine Gelder und Besitztümer hat.

Dann bestimmt das Gericht, dass er die 20000 € für das Auto bezahlen muss.

20000 € fürs Auto von 0 € Besitz ist ziemlich genau 0 €, die der Besitzer des PKW dann bekommt.

Vando  14.05.2023, 14:57
@dvdfan

Dann hat der Besitzer Pech, wenn er sein Fzg. an jemanden ohne finanzielle Mittel rausgibt. So wie du sagtest ,,Fazit: Auto nicht verleihen".

Wenn ne Bank an so jemanden (irrtümlich) nen Kredit rausgibt, hat sie ja genauso Pech gehabt.

Vando  14.05.2023, 20:43
@Kristall08
der in seiner Freizeit hier Provo-Fragen stellt.

Provo-Fragen? Bin ich tatsächlich der einzige der diese Beschreibung und das verzweifelte Rechtfertigen extrem befriedigend findet? 🤯

wolfruprecht  17.05.2023, 15:19
@Kristall08

Beschlagnahme des Fahrzeugs machen die Schweizer in solchen Fällen. Das wird dann versteigert und der ursprüngliche Eigentümer darf es selber nicht mehr ersteigern. So geschehen vor ein paar Jahren bei einem Deutschen, der meinte in einem Tunnel mit 200 km/h durchrauschen zu können. Damals wurde eine Haftstrafe ausgesprochen, ob auf Bewährung, weiß ich nicht mehr. Jedenfalls macht der das nie wieder.

Wenn du eine Geldstrafe von 1200 Euro nicht zahlen kann, gibt es verschiedene Optionen:

1. Ratenzahlung: Es ist möglich, mit der zuständigen Behörde eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dabei wird die Strafe in monatlichen Raten abbezahlt.

2. Sozialstunden: In einigen Fällen kann die Geldstrafe durch die Ableistung von Sozialstunden abgegolten werden. Die Anzahl der Stunden wird von der zuständigen Behörde festgelegt.

3. Ersatzfreiheitsstrafe: Wenn weder Ratenzahlung noch Sozialstunden möglich sind, kann eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden. Dabei muss die Person die Strafe durch eine bestimmte Anzahl von Tagen im Gefängnis absitzen.

Es ist wichtig, sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen und die Möglichkeiten zu besprechen, um eine Lösung zu finden.


ntech  13.05.2023, 19:33

Das ist die vernünftigste Beratung, die man in so einem Fall bekommen kann!

Besten Dank, lieber StanIey

VFR80065  13.05.2023, 23:00
@ntech

Eine vernünftige Beratung für einen Troll? Verschenkte Zeit eher, was ist das nur für ein Kindergarten hier.

wickedsick05  14.05.2023, 09:17
@VFR80065

Eine Triggerfrage für antiraser Fetischisten. Die meisten springen ja drauf an und lassen ihrem Raser hass freien Lauf. Diese Antwort geht sachlich und fachlich nur auf die Frage ein.

Wer arm ist, soll sich eben an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten und nicht hinterher jammern