Wir haben beides, die ETW verkauft, uns war es zu nervig, mit einer "Bande" von beratungsresistenten und Gesetze nicht richtig auslegen zu wollenden Eigentümerversammlung kämpfen zu müssen.

Auch wenn sich hinterher herausstellte, dass der von uns vorgeschlagene Weg kostengünstiger war.

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Ich kann ihn verstehen, unsere Kinder haben auch überschrieben bekommen, sogar mit Rückforderungsklausel für den Fall der Scheidung.

Danach würden wir das Haus, sollte eins der Kinder sich scheiden lassen, zurückfordern, dann würde es aus dem Vermögensausgleich herausfallen- aber, in deinem Fall, wären auch deine Investitionen weg und von uns würdest du nichts bekommen.

Damit ist das Angebot deines Schwiegervaters "netter" als unsere Lösung. Lasst es schätzen, geh dann mit deinem Mann zum Notar und macht einen Vertrag darüber, dass die Investitionen, die du tätigst, die über einen normalen Mietanteil hinausgehen, im Falle des Verkaufes des Hauses oder im Fall der Scheidung incl. banküblicher Zinsen erstattet bekommst, in voller Höhe.

Würdest du mit ihm irgendwo zur Miete wohnen, würdet ihr euch die ja auch teilen, so würde ich die 500,-- Euro an den Schwiegervater sehen.

Alles darüber hinaus dokumentieren, am besten alle Quittungen aufheben und Rechnungen, die du bezahlst- und schön drauf achten, dass dein Name drau steht, auf denen. Er soll dir regelmäßig diese Ausgaben bestätigen, dann bekommst du dein Geld im Notfall wieder.

Das Haus verkaufen könnte er natürlich, aber so einfach geht das nicht, ohne deine Beteiligung, denn:

Wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht, kann dieser grundsätzlich allein über den Verkauf der Immobilie entscheiden. Dennoch muss der nicht eingetragene Ehepartner in der Regel zustimmen, sofern die Immobilie als Familienheim dient. Dies dient dem Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft und verhindert, dass ein Partner ohne Zustimmung des anderen den gemeinsamen Lebensmittelpunkt veräußert. Bei Einverständnis beider Ehepartner kann der Verkauf reibungsloser ablaufen, dennoch empfiehlt sich eine notarielle Beratung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und beide Partner über ihre Rechte und Pflichten informiert sind. Zudem sollten bestehende Vereinbarungen, wie etwaige Zugewinnausgleichsansprüche beachtet werden.

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Kündige an, dass du mit dem Kindern ausziehen wirst, sobald du eine passende abgeschlossene Wohnung gefunden hast. Dass er dann Unterhalt zahlen darf und ggf. auch wieder "richtig" arbeiten darf, um den Unterhalt leisten zu können.

Vlt. ist der Preis für einen Außenaufgang zur anderen Wohnung dann doch machbar...

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Den Grundbucheintrag habt ihr noch nicht, nur die Auflassung, damit kann das Haus nicht ein zweites Mal verkauft werden. Mehr nicht und daraus leitet sich kein Recht ab.

Die Ffau wird sicher prüfen, ob ihr dort wohnt, ruft sie dann die Polizei, wozu sie, bis zum offiziellen Übergang von Nutzen und Lasten, der immer erst erfolgt, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde, völlig berechtigt ist.

Ihr dürft dann packen und raus. Zumal ihr dort noch nicht gemeldet seid- und das geht auch erst mit Übergang von Nutzen und Lasten, den BEIDE unterschreiben müssen. Das Übergabeprotokoll von ihm allein ist für die Katz.

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Immer eine Samenbank. Bei der Bechermethode kommt der Spender in die vollen Pflichten, dein Kind kann von dir den Namen fordern, er wäre grundsätzlich unterhaltspflichtig und dein Kind ist erbberechtigt gegen ihn.

Und das alles kannst du mit einem "Vertrag" nicht aushebeln.

Den Partner nicht einzubinden ist fahrlässig, was wenn deine Freundin kein Kind will?

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Probleme mit Nachbarn. Was tun?

Seit 20 Jahren lebe ich mit meinen Eltern in unserer Wohnung und hatte noch NIE Probleme mit irgendwelchen Nachbarn. Seit 7 Jahren sind diese neuen Nachbarn unter mir eingezogen und seither herrscht (einseitiger) Krieg. Es begann mit einem Klingeln um 16 Uhr, zwei Wochen nachdem sie eingezogen sind, weil wir renoviert haben und der Staubsauger um 16 Uhr lief (Ruhezeiten sind von 13-15). Ein jüngeres Paar mit einem Kind (mittlerweile 2) stand wütend vor der Tür und "drohte" mir, dass wenn wir nicht sofort leise sind, sie die "Bullen" rufen. Ich dachte, dass sie vielleicht Erschöpft und gestresst sind, und um nicht weiter zu provozieren hab ich für den Tag aufgehört.

Einige Jahre später, während Corona im Juli 2020 hatte ich eine Mündliche Prüfung von Zu Hause. Um 11 Uhr Klingelt es wie wild an der Tür und es ist Mal wieder meine Nachbarin. Sie schrie mich an, dass ich gefälligst mein "Mauel" zu halten haben, ansonsten beschwert sie sich beim Vermieter. Ich habe ihr versucht zu erklären, dass ich eine Mündliche Prüfung halte und in 30 Minuten wieder Ruhe ist (So laut war ich aber nicht) , aber sie ging schnell wieder runter und rief dabei, ich solle "mich gefälligst Rücksichtsvoller verhalten, oder in das Land zurück gehen aus welchem ich komme" (Wir sind Ausländer).

Im November 2021 bin ich dieser Nachbarin draußen begegnet. Mein Vater hat sich gerade ein neues Auto gekauft und sie stand draußen und hat es begutachtet. Ich hatte schon ein komisches Gefühl als ich sah, wie sie um das Auto herum ging, aber bin dann doch gegangen (das war gegen 21 Uhr). Am nächsten Morgen ruft mein Vater mich runter um mir zu zeigen dass das ganze Auto ringsrum zerkratzt ist. Wir haben eine Anzeige gegen unbekannt erstattet, aber ohne Erfolg.

Im Oktober 2022 habe ich Geburtstag mit meiner Familie gefeiert und gegen halb 9 Abends höre ich Tritte gegen die Tür(Nachtruhe beginnt ab 22 Uhr). Es war Mal wieder meine Nachbarin und drohte mir mal wieder mit Polizei, aber dieses Mal auch mit Abschiebung, wenn wir nicht "sofort" unsere "Fressen" halten. Wir waren insgesamt zu 6 und wir waren weder zu laut, noch haben wir Laute Musik angehabt oder getanzt. Wir saßen einfach zusammen am Tisch und unterhielten uns. Meine Oma und meine Tanten mit Sohn sind danach nach Hause gegangen, um bloß nicht diese Nachbarin weiter zu provozieren.

Im Dezember 2022 hat sich mein Vater das Bein sehr extrem gebrochen und hat sich dabei die Kniescheibe zertrümmert. Er durfte mehrere Wochen sein Knie nicht beugen und allgemein war er von oben bis unten operiert und musste sein Bein 24/7 gerade und angehoben halten, und ja nicht auftreten. Die Nachbarin hatte zum Zeitpunkt ein einjähriges Kind und es schreite ununterbrochen, so dass sie teilweise das Kind anschrie und beleidigt. Einige sagten, dass sie nicht klar kommen würde und deshalb so ist, wie sie ist. Sie und ihr Partner stellen den Kinderwagen immer VOR die Briefkästen und stellen somit den Zugang zur Treppe komplett zu. Man muss sich entweder durchschlängeln oder den Wagen komplett wegräumen. Am Tag, an dem mein Vater aus dem Krankenhaus entlassen wurde, bat ich sie den Wagen vom Zeitraum 10-12 unten in den Raum zu stellen, der für Kinderwagen gedacht war, damit mein Vater da durch kommt. Sie schrie mich an, dass wir Pech haben und wenn wir den Wagen anfassen, sie die Polizei ruft. Wir leben im 5 Stock und mein Vater hatte es sehr schwer auf einem Bein da noch zu kommen. Als wir im 4 Stock ankamen, stand die Nachbarin bei offener Tür da und lachte darüber, wie mein Vater sich hoch gequält hat.

Im Februar/ März 2023 zeigte mir der Vermieter eine Beschwerde mit Lärmprotokoll von dieser Nachbarin. 80% davon waren gelogen und ich konnte es Beweise. Die restlichen 20 bezogen sich auf alltäglichen Lärm (wenn was runterfällt, etc.). Der Vermieter war not amused und bat mich alles zu protokollieren.

Diese Nachbarn schreien und streiten sich jeden Tag (Nachts um 3) und sind nicht in der Lage vernünftig zu kommunizieren. Es stinkt aus der Wohnung und ihre eigene Mutter sagte selbst, dass sie ganz klar Hilfe braucht, weil die Wohnung wie bei Messis aussieht und sie weder Arbeitet noch die Kinder erzieht.

Seither klopfen die ständig gegen die Decke und Heizung und beleidigt uns jedes Mal wenn wir aus dem Haus gehen. Sie parkt nun absichtlich nah an unseren Autos so, dass wir nicht reinkommen und schlägt die Tür absichtlich gegen unsere Autos.Der Vermieter kann dagegen nichts machen und bittet um Geduld, weil die zu 4 sind und ihnen bald eine Drei-Zimmer-Wohnung zu groß werden wird und sie eventuell bald umziehen. Mittlerweile versucht sie andere Nachbarn gegen uns aufzubringen, mit kaum Erfolg aber sie erzählt bewusst Lügen. Ihr ältester Sohn (14) spielt Tag täglich Fußball in der Wohnung und fährt Inliner über mehrere Stunden und während der Ruhezeit.Wir haben uns NIE über irgendwen beschwert, bis der Vermieter selbst fragte. Ich habe keine Kraft mehr. Weder Psychisch noch Physisch.

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Zunächst würde ich die Sachbeschädigungen am Auto alle anzeigen. Macht Fotos, wenn sie wieder so dicht parkt, dann von den Beulen an eurem Auto und auch von ihrem. Haltet einen Zollstock daneben, damit man das sehen kann. Anzeige erstatten unter Vorlage der Fotos.

Lärmprotokoll führen, Lärm in der Nacht aufnehmen mit dem Handy und dem Vermieter zusenden. Mietminderung ankündigen.

Er vertröstet euch und hält euch hin, das ist nicht in Ordnung.

Kinderwagen im Hausflur sind nicht erlaubt, da Flucht und Rettungsweg. Da muss der Vermieter dafür sorgen, dass sie ihn wegräumt.

Wegen der Geschichte mit den Kindern würde ich das Jugendamt anrufen und informieren, dass dort Verwahrlosung herrscht, dann kommt jemand vorbei. Es geht um das Wohl der Kinder.

Und für alles andere: gute Nerven behalten.

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Ja, dann erfolgt die Prüfung der familienhaften Mithilfe. D.h. ob das gezahlte Gehalt für die angebene Arbeit dem entspricht, was eine nicht verwandte Person bekommen würde.

Bsp. Arztgattin arbeitet beim Ehemann als MTA 5 Stunden/ Monat für 150,-- Euro/ Stunde- um sie in der gesetzlichen KV zu versichern. Nicht realistisch, zugrunde gelegt würde, was eine MTA im Mittel als Stundenlohn bekommen würde.

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Wenn du Eigentümer bist, dann bist du es, ABER:

Grundsätzlich lösen gemäß § 2325 BGB alle Schenkungen, die nicht endgültig aus dem Verfügungsbereich des Schenkenden fallen, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch aus. Das heißt auch, dass durch eine Schenkung bei der sich der Erblasser einen Nießbrauch gesichert hat, ein Ergänzungsanspruch bewirkt wird.

Damit hat deine Großmutter einen Fehler gemacht, denn egal, wie lange die Schenkung her ist, durch den Nießbrauch beginnt in diesem Fall die 10- Jahresfrist erst mit dem Tod deiner Großmutter.

Will sie das verhindern, muss der Nießbrauch wieder weg.

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Nach §1 Absatz 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um grundsätzlich einen Anspruch auf Elterngeld zu haben:

  • Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt* (*siehe Elterngeld im Ausland) befindet sich in Deutschland.
  • Das Kind wird nach der Geburt selbstständig im eigenen Haushalt betreut.
  • Der Elterngeldempfänger lebt mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Nach der Geburt des Kindes wird keine oder keine volle (maximal 32 Stunden in der Woche) Erwerbstätigkeit ausgeübt.

Damit erfüllt er die Voraussetzungen gar nicht. Er lebt ja nicht mit dir und dem Kind zusammen, täte er es würdest du wohl keine Leistungen vom Jobcenter mehr bekommen.

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Wenn die Rente nicht reicht, um die laufenden Kosten zu decken, hat man entweder im Berufsleben etwas falsch gemacht und bekommt nur eine SEHR kleine Rente oder man hat sich eine Luxuswohnung mit Concierge gegönnt, dann kann eine "Durchschnittsrente" schon mal dafür nicht reichen.

Wie hoch sollen diese Kosten denn sein und wie hoch ist die Rente?

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Lies dich hier ein, lass dich anwaltlich beraten und handele:

https://kanzlei-herfurtner.de/ueberbaurechte/

Wie entscheidest du.

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Nein, kann er nicht. Wenn du über 23 Jahre alt bist, nicht arbeitest, keine Ausbildung machst, dann endet die kostenfreie Familienversicherung. Das stand auch auf de jährlichen Fragebogen an deine Eltern.

Sie hätten dich darauf hinweisen können. Die Krankenkasse hat dir garantiert einen Brief geschrieben oder wenn in der App, bekommt man IMMER eine Mail, dass etwas in deiner Postbox zu finden ist. Wenn du keinen Zugriff auf die App hattest, hättest du spätestens dann mal anrufen können.

Setz dich mit der Krankenkasse in Verbindung, vereinbare eine Ratenzahlung und halte diese genauestens ein, sonst wird der Restbetrag auf einmal fällig und du riskierst eine eidesstattliche Versicherung, einen Titel gegen dich und einen Schufa- Eintrag (kann, aber muss nicht).

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Dann muss dein behandelnder Arzt dir ein Attest ausstellen, in dem sinngemäß steht: gegen die Reise von XX nach XX besteht aus medizinischer Sicht kein Einwand. Die Reise steht der Genesung nicht entgegen.

Dann bekommst du in der Zeit kein Krankengeld von der Krankenkasse, musst dich am Rückkehrtag wieder beim Arzt vorstellen und eine neue AU einreichen. Dann lebt der Anspruch auf Krankengeld wieder auf.

Reist du, ohne Genehmigung der Krankenkasse, riskierst du das völlige Versagen des Krankengeldes.

Und denk nicht, es kommt nicht raus. Irgendwer kennt irgendwen, der jemanden kennt, der einen kennt, der bei der Krankenkasse arbeitet.

Oder schlicht; du bekommst Post von der Krankenkasse mit einer Einladung zum persönlichen Gespräch und bist noch weg. Oder du verunfallst im Ausland und bist nicht wieder in DE, um eine Verlängerung der AU zu bekommen.

Also, stell den Antrag und warte ab, wie die Krankenkasse entscheidet.

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Hat er sich schon bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet? Spätestens, als er wusste, dass der Betrieb schließt, hätte er sich arbeitssuchend melden müssen.

Arbeitslos kann er sich erst am Montag melden, wenn er dann krank ist, muss er Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen, da die AU eintrat, während er noch im Beschäftigungsverhältnis stand. Wenn er wieder gesund ist, muss er am Folgetag direkt zur BA oder sich online AF und arbeitslos melden.

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WBS nachträglich nachweisen?

Hallo Leute,

meine Freundin und ich wollen umziehen, die Wohnung die wir gerne haben wollen ist aber nur mit einem WBS möglich zu bekommen.

Wir haben bereits in der Stadt in der wir jetzt wohnen einen WBS beantragt. Dies fing vor 4 Wochen an, wir wurden aber hin und her geschickt da die immer mehr Unterlagen wollten. Letzendlich sagte man uns, dass wir den WBS in der Stadt beantragen müssen, wo sich auch die gewünschte Wohnung befindet. (Nebenstadt)

Zuerst wurden wir aber auch von dort weggeschickt. Nach mehren Telefonaten bestätigte man uns jedoch, dass die dafür zuständigen sind und wir diesen dort beantragen sollen.

Das Problem: Der Einzugstermin war am Dienstag. Die Vermieterin gab uns jedoch Zeit, den WBS diese Woche noch vorzulegen. Wir standen die ganzen Wochen über per E-Mail im Kontakt und ich habe sie auf den laufenden gehalten.

Die Bearbeitungsdauer liegt jedoch bei 3-4 Wochen. Nach dieser Woche wollte die Vermieterin andere Leute für die Wohnung finden.

Ich habe ihr eine Mail geschickt, in der ich Alles erklärt habe und auch die Dringlichkeit mitgeteilt, weshalb wir schnell ausziehen müssen. (Wir sind erst 21 und 20, die neue Berufsschule befindet sich in der neuen Stadt und meine Freundin fängt sogar ihre Ausbildung dort an. Ich mache Abitur dort.. Aus privaten Gründen sind wir in einer schwierigen Situation und müssen schnell ausziehen) Habe natürlich jetzt nicht die private Probleme aufgelistet, damit sie nicht denkt, dass ich sie manipulieren will oder so.

Demnach habe ich sie drum gebeten, uns noch eine Chance auf die Wohnung zu geben, wenn wir ihr die Bestätigung senden, dass wir den WBS beantragen und diesen auch mit Sicherheit erhalten.

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Denkt ihr die Chancen stehen gut? Habt ihr schon solche Erfahrungen gemacht?

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Ihr nur den Antrag zu senden ohne die Sicherheit, ihn auch zu bekommen? Ich wäre da als Vermieter SEHR vorsichtig.

Ich hoffe, ihr seid noch nicht eingezogen.

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Die Operation ist eine Folge der festgestellten Endometriose, damit wird die Vorerkrankung angerechnet.

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Für Zeiten, in denen du nicht in DE gemeldet bist, kann die Krankenkasse dir ja keine Beiträge berechnen. Und wenn ersichtlich ist, dass du es genau in dem Zeitraum erwirtschaftet hast, dann wird es so berechnet, ja.

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Der Höcker ist grundsätzlich keine medizinisch notwendige Sache, der ist rein optisch.

Wenn ein medizinischer Grund vorliegt, dann muss der behandelnde HNO das gut begründen, der Antrag muss vorher bei der Krankenkasse eingereicht werden und beantragt werden.

Du solltest dir eine andere Klinik suchen und das erneut besprechen.

Wie ist der Unfall geschehen, dein Verschulden oder das einer anderen Person?

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