Was für eine Art von Messer hatte der Messermörder von Mannheim, und ist es eurer Meinung nach "normal" mit solch einem Messer umherzulaufen?

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, es ist definitiv nicht normal, in einer zivilisierten Gesellschaft mit einem 15cm Messer rumzulaufen.

Soll wohl ein großes Outdoormesser gewesen sein.


Ana1970  06.06.2024, 18:24

Eben, das ist es. Zivilisation. Das kennen die nicht.

3

Was ist schon "normal"?

Ich renne seit meinem 9. Lebensjahr mit einem Messer durch die Gegend. Also seit 44 Jahren. Mit einem normalen Taschenmesser.

Damit könnte ich auch Menschen umbringen. Tue es aber nicht. Und daran zeigt sich, dass nicht das Messer das Problem ist sondern der Mensch und ggf auch die Religion. Bei einigen aber auch einfach die geistige Gesundheit.

Im Umkehrschluss: Ich habe auch 3 Bushcraft Messer. Auch mit diesen könnte ich töten. Würde es aber auch nicht tun. Dennoch käme ich nicht auf die Idee, diese Messer in der Stadt mitzuführen, da ich weiß, welche Außenwirkung so ein Messer hat. Das nennt sich dann Empathie.


steefi  06.06.2024, 07:31
Das nennt sich dann Empathie.

Die Bedeutung des Wortes Empathie ist eine andere 😉

1

Ich weiß nicht was der hatte, warscheinlich ein feststehendes. Ich habe auch oft ein Messer mit dabei, aber nicht um damit auf andere Leute loszugehen, sondern einfach als Werkzeug. Ein paar male war ich wirklich froh, das ich eins dabei hatte. Ich bin auch Hobbymäßig viel draußen und manchmal habe ich das wirklich schon gebraucht für arbeiten. Wenn man mal ein Stück Seil abschneiden muss oder sich ein Brot machen will.


idk98319356  06.06.2024, 18:42

Ja aber nicht in der Innenstadt...

1

Also als ich ein Kind war hat man mir beigebracht :

"Ein Junge hat 3 Sachen immer in der Tasche... ein Messer, einen Faden und Streichhölzer."

Mit was sollte man sonst auch Stecken zurechtschnitzen, Bögen bauen, Angeln usw...

Ob ich jetzt ein Brotmesser, ein Springmesser oder ein Schweizer Taschenmesser habe, mit allen kann ich entweder einen Menschen abstechen oder mir einen Würstchenstecken schnitzen.... das Messer hat damit nichts zu tun, es ist meine Entscheidung.

Nach §42a WaffG ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingenlänge über 12cm verboten, es sei denn für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, bei berechtigtem Interesse (zb Berufsausübung, Sport, Jagd, Fischen oä.), oder es befindet sich in einem verschlossenem Behältniss.

Ein Verstoss dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10000€ Bussgeld geahndet werden kann.

Darüberhinaus führte der Attentäter das Messer in einer Waffenverbotszone.