Volksentscheid über Grundgesetz-Änderung für die Allgemeinerklärung aller Tarifverträge?

Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen

Ich stimme für Nein 89%
Ich stimme für Ja 11%

7 Antworten

Ich stimme für Nein

Volksentscheide lässt das Grundgesetz gar nicht zu in diesem Umfang, daher ist die Frage schon hinfällig. Auch ist eine Änderung auf Grundlage eines solches Entscheides einfach nicht vorgesehen und damit nicht möglich. Du solltest dir die Vorgaben für eine Änderung des GG etwas genauer anschauen.

Zudem ist fraglich ob eine solches Gesetz nicht schon gegen Art 2 Abs 1 des GG verstoßen würde.

Auch halte ich diese Idee, wie so häufig bei deinen Ideen, für wenig zielführend und einfach schwachsinnig.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt
Ich stimme für Nein

Mal davon abgesehen dass das Grundgesetz Volksentscheide nur in zwei Fällen vorschreibt sind sie ansonsten nicht vorgesehen. Mal davon abgesehen das sie für die Abgeordneten auch nicht bindend wären.

Sonstiges: Minister Heil arbeitet und die Bundesregierung arbeitet bereits an einem Tariftreuegesetz. Öffentliche Aufträge sollen nur an Betriebe geben, die einen fairen Lohn zahlen. Die Arbeitgeber heulen natürlich schon, dass da wieder ein "Bürokratiemonster" geschaffen werden soll … Besonders kleinere Betriebe zahlen oft weit unter Tarif.

Jungen Menschen kann man jedenfalls nur empfehlen, nur bei größeren tarifgebundenen Betrieben zu arbeiten und in die Gewerkschaft einzutreten.

Ich stimme für Nein

Selbst wenn soein Volksentscheid moeglich waere, wuerde ich mit "nein" stimmen. Dein Vorschlag kaeme einer Entmachtung der Gewerkschaften gleich und das kann ja eigentlich kein Arbeitnehmer wirklich wollen.


Familiengerd  14.02.2024, 08:39
Dein Vorschlag kaeme einer Entmachtung der Gewerkschaften gleich

Wieso das denn?!?

Bevor Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können, müssen sie doch erst einmal zwischen Arbeitgebern/ihren Verbänden und Gewerkschaften ausgehandelt werden - das würde doch nicht entfallen!

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DerCaveman  14.02.2024, 09:41
@Familiengerd

Aber wer wuerde dann noch Gewerkschaftsmitglied werden und Beitrag zahlen wollen, wenn er auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft in den Genuss von Tarifvertraegen kommen wuerde?

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Familiengerd  14.02.2024, 12:10
@DerCaveman

Okay, das ist allerdings tatsächlich eine Überlegung, die erwägen wäre.

In kleinerem Rahmen besteht dieses Problem aber auch jetzt schon: betreffend Nicht-Gewerkschaftsmitglieder in tarifgebundenen Unternehmen, die in der Regel auch von gewerkschaftlichen Errungenschaften profitieren, weil die Arbeitgeber hier (leider) meist nicht differenzieren.

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Velbert2  14.02.2024, 17:36
@Familiengerd

Was für Vorteile gäbe es dann für Arbeitnehmer, in die Gewerkschaften einzutreten, wenn man das Gleiche erhalten kann ohne Gewerkschaftsbeitrag?

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Ich stimme für Nein

Ich verstehe nicht, wozu hier ein Volksentscheid nötig sein soll?

Abgesehen davon sind Volksentscheide auf Bundesebene gar nicht möglich. Zudem können Änderungen im Grundgesetz nur durch eine parlamentarische 2/3-Mehrheit verabschiedet werden.

Wenn man hier Änderungen wünscht, dann kann man doch lieber das Tarifvertragsgesetz (TVG) ändern. Aber das Grundgesetz? - Macht keinen Sinn.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – interessiere mich sehr für politsche Themen