Volksentscheid über Grundgesetz-Änderung für die Allgemeinerklärung aller Tarifverträge?
Aktuell laut Grundgesetz kann der Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären, wenn es der Allgemeinheit gut dient und vom Staat, Gewerkschaft und Arbeitgeber zusammen entschieden wird.
Aber angenommen, auf Forderung der Gewerkschaften und der Bevölkerung soll der Staat ein Volksentscheid organisieren, in dem eine Grundgesetzänderung stattfinden soll, um das Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge zu ändern.
Es sollen nicht mehr der Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeber zusammen entscheiden, sondern nach jedem Abschluss eines Tarifvertrags müssen automatisch alle Betriebe über 100 Angestellter dieses intern zu 100% implementieren - unabhängig davon, ob nicht tarifgebunden und Betriebe unter 100 nur zu 50% implementieren.
Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen
7 Antworten
Volksentscheide lässt das Grundgesetz gar nicht zu in diesem Umfang, daher ist die Frage schon hinfällig. Auch ist eine Änderung auf Grundlage eines solches Entscheides einfach nicht vorgesehen und damit nicht möglich. Du solltest dir die Vorgaben für eine Änderung des GG etwas genauer anschauen.
Zudem ist fraglich ob eine solches Gesetz nicht schon gegen Art 2 Abs 1 des GG verstoßen würde.
Auch halte ich diese Idee, wie so häufig bei deinen Ideen, für wenig zielführend und einfach schwachsinnig.
Mal davon abgesehen dass das Grundgesetz Volksentscheide nur in zwei Fällen vorschreibt sind sie ansonsten nicht vorgesehen. Mal davon abgesehen das sie für die Abgeordneten auch nicht bindend wären.
Sonstiges: Minister Heil arbeitet und die Bundesregierung arbeitet bereits an einem Tariftreuegesetz. Öffentliche Aufträge sollen nur an Betriebe geben, die einen fairen Lohn zahlen. Die Arbeitgeber heulen natürlich schon, dass da wieder ein "Bürokratiemonster" geschaffen werden soll … Besonders kleinere Betriebe zahlen oft weit unter Tarif.
Jungen Menschen kann man jedenfalls nur empfehlen, nur bei größeren tarifgebundenen Betrieben zu arbeiten und in die Gewerkschaft einzutreten.
Selbst wenn soein Volksentscheid moeglich waere, wuerde ich mit "nein" stimmen. Dein Vorschlag kaeme einer Entmachtung der Gewerkschaften gleich und das kann ja eigentlich kein Arbeitnehmer wirklich wollen.
Aber wer wuerde dann noch Gewerkschaftsmitglied werden und Beitrag zahlen wollen, wenn er auch ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft in den Genuss von Tarifvertraegen kommen wuerde?
Okay, das ist allerdings tatsächlich eine Überlegung, die erwägen wäre.
In kleinerem Rahmen besteht dieses Problem aber auch jetzt schon: betreffend Nicht-Gewerkschaftsmitglieder in tarifgebundenen Unternehmen, die in der Regel auch von gewerkschaftlichen Errungenschaften profitieren, weil die Arbeitgeber hier (leider) meist nicht differenzieren.
Was für Vorteile gäbe es dann für Arbeitnehmer, in die Gewerkschaften einzutreten, wenn man das Gleiche erhalten kann ohne Gewerkschaftsbeitrag?
Ich verstehe nicht, wozu hier ein Volksentscheid nötig sein soll?
Abgesehen davon sind Volksentscheide auf Bundesebene gar nicht möglich. Zudem können Änderungen im Grundgesetz nur durch eine parlamentarische 2/3-Mehrheit verabschiedet werden.
Wenn man hier Änderungen wünscht, dann kann man doch lieber das Tarifvertragsgesetz (TVG) ändern. Aber das Grundgesetz? - Macht keinen Sinn.
Wieso das denn?!?
Bevor Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden können, müssen sie doch erst einmal zwischen Arbeitgebern/ihren Verbänden und Gewerkschaften ausgehandelt werden - das würde doch nicht entfallen!