Werden Sie sicherlich nicht.
Der Bund macht vieles, aber ein Geschlecht bevorzugen eher nicht.
Es mag viel mehr daran liegen das es kaum männliche Bewerbe auf diese Stellen gibt.

"Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und von besonderem Interesse."

Das steht unter so ziemlich jeder Stellenausschreibung der Bundeswehr und hat nichts mit bevorzugen zu tun, sondern damit das Frauen immer noch in der Minderheit beim Bund sind!

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Ja musst du

Für Gebäude, die nach 1977 gebaut wurden oder für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, kann ein Verbrauchsausweis verwendet werden, sofern keine umfassende Modernisierung erfolgt ist.

Da die Wohnung seit 9 Jahren leersteht, gibt es keinen aktuellen Verbrauch, der für einen Verbrauchsausweis herangezogen werden könnte. In diesem Fall benötigen man einen Bedarfsausweis.

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Da du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst und somit der Vorsteuerabzug nicht möglich ist, sind bei solchen Rechnungen immer der Preis inkl USt anzusetzen in der Rechnung. (§9b EStG im Umkehrschluss). Natürlich steht es die frei die gezahlte USt abzuziehen und nicht an den Kunden weiterzugeben, wirklich sinnvoll wäre dies jedoch nicht.

Wenn der Auftraggeber die Nettobeträge haben möchte, so sollte er wohl selber das Material kaufen.

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Www.protondb.com hier siehst du welche Spiele funktionieren.

Steam läuft ohne Probleme auf Linux.

Der MS Store wird eher nicht auf Linux laufen.

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Der Status als Werkstudent ist etwas was nur die SV Beiträge betrifft.

Steuerrechtlich gibt es diesen Status nicht. Ist dein monatliches Gehalt über ca 1.360€ wird Lohnsteuer fällig (in Steuerklasse 1).In 2023 war es etwas weniger.

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Der Schritt war überfällig und bisher gab es kaum eine Gesichtswahrende Möglichkeit.

Mit der Corona Erkrankung kam der rettende Strohhalm.

Wer kommt ist schwer zu sagen, mir fallen da auch nur die üblichen Namen ein.

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Macht das der Arbeitgeber für mich und ich bekomme den Netto Betrag auf mein Konto überwiesen

Ja

ist das Konzept in der Ausbildung und im richtigen Job das gleiche oder muss ich im richtigen Job was anders machen??

Nö. Das "Konzept" ist das Gleiche.

Und bei der Selbständigkeit muss man die dann selber ausrechnen richtig?

Jein.

Du musst dann eine Steuererklärung abgeben und mit dieser wird die Steuer denn anhand des zu versteuernden Einkommens ermittelt.

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Hallo, ich möchte gerne wissen, wie kann man den Gastronomen steuerlich oder mit dem Grundfreibetrag entgegen kommen,

Gar nicht, warum auch!

Damit sie sowohl Gewinn erwirtschaften, als auch faire Löhne zahlen können.

Das ist nicht die Aufgabe des Gesetzgebers!

Müssen die Steuern runter oder der Grundfreibetrag höher sein?

Davon wird der Döner am Ende auch nicht billiger.

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Auch ich werde Tagtäglich rassistisch diskriminiert.

Sorry aber wenn ich dein Fragen so lese halte ich das für ein Gerücht!

Ich würde sogar sagen das Deutschland das rassistischste Land der Welt ist und der Rassismus weiter verbreitet ist als in allen anderen Ländern der Welt [zusammen].

Sehr subjektive und blödsinnige Ansicht, ja Deutschland hatr ein Problem von Rechts. Aber alleine in der EU gibt es laut Statistiken mindestens 1 Land (Österreich) welches viel mehr Probleme hat und mit Finnland ein weiteres Land was welches annähernd gleich auf ist (ja das hat mich in der Tat überrascht)
Und dann haben wir noch nicht mal über den Tellerrand der EU geschaut.

Auch eine EU-Umfrage hat darauf gedeutet, dass Deutschland rassistischer als die anderen [Umfrage durchgeführten] EU-Länder ist.

Die EU ist nicht die Welt.

Ist Deutschland eines der rassistischsten Länder der Welt?

Kurz knapp : NEIN

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Bei einem solchen Verbot handelt es sich um eine Maßnahme nach dem Vereinsgesetz, welches der Innenministerin ermöglicht, Organisationen oder Vereinigungen zu verbieten, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten oder dem Gedanken der Völkerverständigung entgegenstehen.Das Verbot eines Vereins oder einer Organisation durch das Innenministerium ist eine exekutive Maßnahme und erfolgt durch einen Verwaltungsakt. Dabei wird das Verbot zunächst von der Behörde ausgesprochen und tritt sofort in Kraft. Ein gerichtliches Verfahren ist für den Erlass des Verbots nicht erforderlich.

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Ausgaben wie Krankenversicherung, Büro etc. waren 5300€.

Du vermischt hier Betriebsausgaben und Sonderausgaben.

Das heißt ich habe einen Gewinn von 19.700€ gemacht..

Nein ich denke der Gewinn ist höher.

Ich habe im Internet gelesen das es anscheinend einen Freibetrag gibt von 9900€ ca.

Der Grundfreibetrag liegt bei ca 11.000€

Heist das also ich zahle nur auf die Differenz davon meine Steuer ? Also auf 9800€? (19700€ Gewinn minus 9900€ Feibetrag)?

Jein

Du versteuerst schon alles und folglich zahlst Du auf die Ganze Summe Steuern.

Falls ja wie hoch wäre dann ca. Mein Steuersatz?

Www.bmf-steuerrechner.de

Einfach dein zu versteuerndes Einkommen eintragen, steuerjahr wählen, fertig.

Alternativ auf Elster.de die Steuererklärung ausfüllen.

Gewerbesteuer müsste ich ja befreit sein da gewinn unter 24.500€ ist.

Nein, du bist nicht befreit. Es wird nur keinen GewSt fällig da der Ertrag unterm Freibetrag liegt.

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Erstmal ist der Werdegang gem der entsprechenden Gesetze für die Beamte HHs wie folgt im ehemaligen mittleren Dienst

  • 2 Jahre Ausbildung

Nach erfolgreicher Ausbildung

  • 3 Jahre Beamter auf Probe, im Anschluss BAL
  • 1 Jahr BAL bis A7 (erste Beförderung), sofern Beurteilung passt (eigentlich ein Selbstgänger)
  • Ab A7 alle 2 Jahre Regelbeurteilung, der mD ist immer in den ungeraden Jahren dran
  • 2 Regelbeurteilungen sind erforderlich für die Bewährung zu A8
  • 1 Regelbeurteilung als A7 für eine Bewerbung auf einen Stelle als A9

Für den Aufstieg sind die Regeln idR wie folgt:

  • Mindestens 2 Regelbeurteilungen
  • Positive Stellungnahme des Sachgebietsleiters
  • Postive Stellungnahme der Amtsleitung
  • Bestehen der Vorprüfung beim ZPD
  • Vergleich mit anderen Bewerbern etc pp.

Wird der Aufstieg positiv beschieden so machst du im Anschluss dein 3 jähriges Studium.

Alternativ gibt es in seltenen Fällen die Möglichkeit des sogenannten prüfungslosen Aufstiegs, dafür musst du aber schon verdammt gut sein.

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Minijobs werden entweder pauschal versteuert, wobei die pauschale Steuer auf den Arbeitnehmer umgelegt werden kann oder diese werden individuell versteuert nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklassen).

Der Arbeitgeber legt fest, ob die Lohnsteuer pauschal an die Minijob-Zentrale oder individuell an das Finanzamt gezahlt wird.

Neben einem SV pflichtigen Beschäftigungsverhältnis kNn nur ein einziger Minijob ausgeführt werden.

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So wird gerechnet

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit = Bruttoarbeitslohn - Werbungskosten
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit = Umsatz - Betriebsausgaben
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung = Mieteinnahmen - Werbungskosten 

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + Einkünfte aus Gewerbebetrieb +etwaige weitere Einkünfte = Summe der Einkünfte und vermutlich auch = Gesamtbetrag der Einkünfte

Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = zu versteuerndes Einkommen

Das zu versteuernde Einkommen bildet dir Grundlage der Belastung mit Einkommensteuer, diese wird nach Tarif gem §32a EStG berechnet.

Die etwaige vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer wird natürlich auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

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Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge. 

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung. 

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

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