Ja, wenn der 22.7. der erste Tag einer sechswoechigen Probezeit ist, endet diese am 1.9.

Ab dem 2.9. kann dann also nicht mehr mit der fuer die Probezeit geltenden Frist gekuendigt werden, sondern mit der fuer danach geltenden. Mehr aendert sich aber erst einmal noch nicht.

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Das ist natuerlich erlaubt und auch gut so. Auch fuer dich ist es gut, wenn du zeigen kannst, dass du besser als die Konkurrenz bist. Dann kannst du von den Marketingmassnahmen des neuen Mitbewerbers profitieren.

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Es kommt darauf an, ob das Ausbildungsverhaeltnis bei der Beendigung schon laenger als 6 Monate bestanden hat oder nicht. Wenn nicht, kann der Arbeitgeber das fuer den zu viel erhaltenen Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt zurueck verlangen.

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Wurdest du vor Ausstellung des Ausweises nicht aufgefordert, die Angaben genau zu pruefen?

Wie gross ist denn die Abweichung ueberhaupt? Wenn es nur 1-2 Zentimeter sind, ist es sowieso egal.

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Die Urlaubsabgeltung wird erst faellig, wenn das Arbeitsverhaeltnis beendet ist. Es ist beendet, wenn ein entsprechendes arbeitsgerichtliches Urteil oder eine einvernehmliche Einigung erzielt wurde. Danach sollte es - sofern beantragt - beim naechsten normalen Gehaltszahlungstermin gezahlt werden.

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Du rechnest also damit, dass es nach einer Reparatur oder auch nach einem Austausch wieder genauso sein wird. Dann scheint es sich aber gar nicht um einen Sachmangel zu handeln, sondern um eine bei diesem Geraet typische Eigenschaft.

Du willst wahrscheinlich auch gar keine Rueckabwicklung mehr haben, wenn du erfaehrst, wie hoch die bei einer Rueckabwicklung anfallende Nutzungsentschaedigung sein wird. Schliesslich konntest du das Teil ein Jahr lang nutzen.

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Einen Rechtsanspruch auf Wunscharbeitszeiten hast du nicht. Du kannst aber natuerlich immer mit deinem Chef reden und versuchen, eine einvernehmliche Loesung fuer dein Problem zu finden.

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Da kann etwas nicht stimmen. Wenn dein Vater zum Zeitpunkt deiner Geburt im Jahr 1998 die deutsche Staatsangehoeigkeit besessen hat, hast du diese ebenfalls durch Geburt erworben.

Bist du dir sicher, dass der Einbuergerungsprozess deines Vaters zum Zeitpunkt deiner Geburt bereits abgeschlossen war und er tatsaechlich schon im Besitz der deutschen Staatsangehoerigkeit war? Sollte er diese naemlich doch erst nach deiner Geburt erhalten haben (auch nur einen Tag spaeter), hast du sie nicht durch Geburt erworben.

Waren deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt miteinander verheiratet? Wenn naemlich nicht, waere eine Vaterschaftsanerkennung durch deinen deutschen Vater fuer den Erwerb der deutschen Staatsangehoerigkeit erforderlich gewesen.

Andere Szenarien fallen mir im Moment nicht ein. Jedenfalls keine, von denen du nichts wissen muesstest.

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Wie wollt ihr mit den Mopeds denn ueberhaupt dort hin komme? Gibt es eine oeffentliche Strasse zu dem Platz? Ihr duerft ja nicht ueber fuer den oeffentlichen Verkehr nicht freigegebene Wege oder gar durchs offene Gelaende knattern.

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Nein, das geht nicht. Wer mit einem Touristenvisum/Schengenvisum eingereist ist, kann keinen Aufenthaltstitel beantragen. Man muss schon mit einem nationalen Visum eingereist oder Staatsangehoeriger eines der wenigen Staaten sein, deren Staatsangehoerigkeit nicht nur zur visumfreien Einreise, sondern auch zur anschliessenden Beantragung eines Aufenthaltstitels berechtigt.

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Du meinst, du koenntest Probleme bekommen, weil dein Personalausweis bereits abgelaufen ist? Die wirst du nicht bekommen, weil du ja zeitnah einen Termin fuer eine Neubeantragung gebucht hast.

Den alten Personalausweis musst du mitbringen, damit der eingezogen oder entwertet werden kann.

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EON ist da absolut im Recht. Ein Sonderkuendigungsrecht besteht nur, wenn der Anbieter die fuer den alten Wohnort vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht anbietet. Ob du die Leistung dort annehmen kannst oder willst, spielt keine Rolle.

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Wuerdest du in Deutschland auch so panisch reagieren, wenn du einem freundlichen Hund begegnet bist? Deine Sorgen sind voellig unbegruendet.

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Hatte dein Vater seine oesterreichische Staatsangehoerigkeit denn schon zum Zeitpunkt deiner Geburt? Dann solltest du sie eigentlich auch bereits seit deiner Geburt besitzen.

Wenn aber nicht und du die oesterreichische Staatsangehoerigkeit erst noch beantragen musst, duerfte es mit der Beibehaltung deiner deutschen Staatsangehoerigkeit schwierig werden oder moeglicherweise auch ganz unmoeglich sein. Die Oesterreicher sind da mit ihren Gesetzen ziemlich zickig. Doppelte Staatsangehoerigkeit durch Geburt ist zwar auch in Oesterreich kein Problem, beim Erhalt auf Antrag aber sehr wohl.

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Befindet sich das von dir untervermietete Zimmer innerhalb oder ausserhalb der von dir selbst bewohnten Raeume?

Wenn ausserhalb: Gibt es in dem Haus noch weitere Wohnungen ausser deiner und dem untervermieteten Zimmer?

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Nein, das glaube ich nicht. Wenn der Veranstalter ausdruecklich vorschreibt, dass Kinder (also unter 14) nur in Begleitung eines Elternteils und nicht auch in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person eingelassen werden, dann duerfte es auch genau so sein. Warum sollte er eine solche Regelung auch erlassen, wenn es ihm tatsaechlich voellig egal ist?

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