Nun habe ich den Besitzer gefragt, ob ich den Vertrag nicht auf 1Jahr verkürzen könne und die Differenz bezahle.

Wenn du sowieso bis zum Ende der Erstlaufzeit bezahlen willst, geh doch einfach nicht mehr hin.

Vergiss aber nicht, den Vertrag zum Ende der Erstlaufzeit zu kuendigen. Am besten machst du das schon jetzt. Dann kannst du es nicht mehr vergessen.

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Wenn keine andere Frist vereinbart wurde, betraegt deine Kuendigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Aktuell kannst du somit fruehestens zum 30. September kuendigen, weil der 15. September weniger als 4 Wochen in der Zukunft liegt.

Die Kuendigung muss schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (kein Fax, keine E-Mail, kein WhatsApp und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift). Die Kuendigungsfrist beginnt am auf den Zugang deines Kuendigungsschreibens beim Arbeitgeber folgenden Tag.

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Ein Reisepass hat keine Rueckseite. Jedenfalls keine, mit der man etwas anfangen koennte. Wird da tatsaechlich eine Kopie von der Rueckseite des Reisepasses verlangt oder wurde das mit einer ID Card (Personalausweis) oder einer sonstigen Ausweiskarte verwechselt?

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Der Personalausweis wird fuer Personen unter 24 Jahren mit einer Gueltigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt und danach dann mit einer von 10 Jahren.

Wenn du also mit 14 einen Personalausweis bekommen hast, musst du erst mit 20 wieder einen neuen beantragen.

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Das haengt von deiner Staatsangehoerigkeit ab. Als Deutscher duerfen Pass oder Personalausweis bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Das ist zwar mit den meisten anderen EU Staatsangehoerigkeiten auch so (und noch ein paar anderen), nicht aber auch mit allen.

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Beide Fluege mit Air China und beide auch in einem Ticket? Dann wirst du wahrscheinlich gleich bis Kunming durchgecheckt.

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Als du die gleiche Frage vor etwa 8 Stunden schon einmal gestellt hattest, habe ich dir die unten stehende Antwort geschrieben. Vielleicht hast du sie ja uebersehen.

Auf alle Faelle muss die Kuendigung schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (kein Fax, keine E-Mail und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift!). Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.
Falls du noch in der Probezeit bist, hast du keine Kuendigungsfrist und kannst somit sofort nach Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber nach Hause gehen. Einen Kuendigungsgrund musst du dann nicht angeben.
Ist die Probezeit jedoch bereits abgelaufen, kannst du nur noch kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der Kuendigungsgrund - also einer der beiden genannten - muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden. Die Kuendigungsfrist betraegt dann 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag (also nicht nur zum Monatsletzten). Sie beginnt am auf den Zugang des Kuendigungsschreibens im Ausbildungsbetrieb folgenden Tag.

https://www.gutefrage.net/frage/wie-kuendige-ich-meine-ausbildung-3

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Auf alle Faelle muss die Kuendigung schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (kein Fax, keine E-Mail und auch keine eingescannte und dann ausgedruckte Unterschrift!). Wenn du noch minderjaehrig bist, muessen auch deine Eltern unterschreiben.

Falls du noch in der Probezeit bist, hast du keine Kuendigungsfrist und kannst somit sofort nach Zugang der schriftlichen Kuendigung beim Arbeitgeber nach Hause gehen. Einen Kuendigungsgrund musst du dann nicht angeben.

Ist die Probezeit jedoch bereits abgelaufen, kannst du nur noch kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Der Kuendigungsgrund - also einer der beiden genannten - muss im Kuendigungsschreiben angegeben werden. Die Kuendigungsfrist betraegt dann 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag (also nicht nur zum Monatsletzten). Sie beginnt am auf den Zugang des Kuendigungsschreibens im Ausbildungsbetrieb folgenden Tag.

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Du musst dich beim Veranstalter nach den entsprechenden Regelungen bei genau der Veranstaltung erkundigen, die du besuchen willst. Die sind naemlich von Veranstalter zu Veranstalter und oft auch noch von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort voellig unterschiedlich.

Es kann sein, dass du mit 13 gar nicht rein kommst. Es kann aber auch sein, dass du nur in Begleitung eines Elternteils, moeglicherweise aber auch in Begleitung einer volljaehrigen erziehungsbeauftragten Person mit "Muttizettel" rein kommst. Wie gesagt, das haengt von den Regelungen des Veranstalters am betreffenden Veranstaltungsort ab.

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Du b rauchst deinen auslaendischen Reisepass und den Aufenthaltstitel. Mit beiden Dokumenten zusammen darfst du ohne Visum nach Spanien einreisen und dort bis zu maximal 90 Tage im Halbjahreszeitraum bleiben.

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Entweder hast du da etwas falsch verstanden oder die Polizei hat dir Quatsch erzaehlt, um dich zu erschrecken.

Da gibt es keine Anzeige, weil du gar keine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat begangen hast. Es kann aber sein, dass deine Eltern informiert werden. Mit einer Anzeige hat das jedoch ueberhaupt nichts zu tun.

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Hatte dieses Jahr nur 12 Tage Urlaub habe 7 schon benutzt

Wenn du in nur 3 vollen Monaten bereits einen Anspruch auf 12 Urlaubstage erworben hast, waere das ja ein Jahresanspruch auf 48 Tage Urlaub. Selbst bei einer 6 Tage Woche waeren das ja immer noch 8 Wochen, bei einer 5 Tage Woche sogar fast 10 Wochen.

Ich glaube, du hast dich bei deinem Urlaubsanspruch gehoerig verrechnet. Wie hoch ist den der vertragliche Jahresanspruch ueberhaupt?

Grundsaetzlich ist es aber schon richtig, dass Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden kann, ausbezahlt werden muss. Das gilt aber natuerlich nur fuer tatsaechlich vorhandene Ansprueche.

Du koenntest aber mit deinen 10 bereits genommenen Tagen schon mehr Urlaub genommen haben, als dir anteilig ueberhaupt zusteht. Da du noch nicht laenger als 6 Monate dort beschaeftigt bist, kann der Arbeitgeber in dem Fall sogar das anteilig zu viel gezahlte Urlaubsentgelt von dir zurueck verlangen.

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Die Kollegin hatte zuletzt im Januar Urlaub.. Kann er das echt streichen?
Ist das wirklich ein "Existenzbedrohender" Notfall?

Das kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden. Eigenmaechtig antreten darf der Kollege den gestrichenen Urlaub jedenfalls nicht. Ob der Arbeitgeber zur Ruecknahme der Urlaubsgenehmigung berechtigt war oder nicht, kann er aber natuerlich beim Arbeitsgericht klaeren lassen.

Nur als Hinweis: Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht bei euch nicht.

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Natuerlich nicht. Selbst wenn der Eigentuemer das Haus fuer 3 oder 4 Millionen inserieren wuerde, waere das sein gutes Recht. Er entscheidet ganz allein, fuer welchen Preis er es verkaufen will. Vielleicht will er es ja auch lieber behalten, wenn sein Wunschpreis nicht erzielt werden kann.

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Die Kuendigungsfrist fuer den Arbeitgeber darf nicht kuerzer sein als die fuer den Arbeitnehmer. Wennn fuer dich als Arbeitnehmer also tatsaechlich eine dreimonatige Frist gilt, gilt fuer den Arbeitgeber mindestens ebenfalls eine dreimonatige, moeglicherweise aber auch eine noch laengere.

Wie lang die Fristen aber tasaechlich sind, kann man ohne Kenntnis des Vertrags und der bisherigen Dauer des Arbeitsverhaeltnisses nicht sagen. Moeglicherweise hast du auch irgend etwas falsch verstanden und es gelten ganz andere Fristen.

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Wenn du am 1. September dort anfaengst, betraegt dein anteiliger Urlaubsanspruch im Oktober vielleicht 2 oder 3 Tage. Fuer eine ganze Woche Urlaub reicht das nicht.

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