Warum sollte das nicht erlaubt sin? Es gab ja auch schon mal 2 ziemlich bekannte Brueder, die beide gleichzeitig in der F1 gefahren sind.

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10. Juni, Uber Arena Berlin, richtig?

In den AGB des Veranstalters "Live Nation" findet sich dazu dies hier:

3. Zutrittsberechtigungen / Schutz von Minderjährigen
3.1      Kinder bis 14 Jahre dürfen Konzerte nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten besuchen, der ebenfalls im Besitz einer gültigen Eintrittskarte ist. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern und in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten, jeweils mit einer gültigen Eintrittskarte, für Konzerte bis 24:00 Uhr zutrittsberechtigt. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung ist bei Zutritt nachzuweisen. Für Jugendliche ab 16 Jahren ist der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen bis Mitternacht ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten erlaubt. Im Einzelfall können hiervon abweichende Altersvorgaben gelten (z.B. aufgrund von Auflagen lokaler Behörden oder der Art der Veranstaltung), worauf im Bestellprozess und vor Ort hingewiesen wird.
 
„Erziehungsbeauftragt“ kann nur eine Person sein, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
Volljährigkeit,
Reife, einem Kind bei der Veranstaltung verantwortungsvoll die notwendige Unterstützung zu bieten,
die Heimfahrt des Kindes zu gewährleisten.

Es muss also ein Elternteil mit. Erziehungsbeauftrage Begleitperson und Muttizettel reichen nicht.

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Die Kuendigung ist mit Zugang beim Empfaenger wirksam geworden. Bestreitet dieser aber den Zugang, musst du ihn nachweisen.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zum Ausstellen einer Kuendigungsbestaetigung.

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Da sich das vermietete Zimmer anscheinend nicht in den vom Vermieter selbst bewohnten Raeumen befindet, betraegt die vermieterseitige Kuendigungsfrist hier anfangs (knapp) 3 Monate zum Monatsende und verlaengert sich nach 5 und nach 8 Jahren um jeweils weitere 3 Monate.

Nur wenn sich das moebliert vermietete Zimmer innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Raeume befindet, betraegt die vermieterseitige Kuendigungsfrist einen halben Monat zum Monatsende (salopp ausgedrueckt).

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Nein, das darf sie natuerlich nicht und du kannst sie wegen Diebstahls anzeigen. Aber willst du das wirklich?

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Würde mir also die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden

Dafuer waere eine Grundgesetzaenderung erforderlich, die aber in diesem Fall vom Grundgesetz selbst verboten ist.

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Natuerlich darfst du Aenderungen vornehmen. Damit wird das dir gemachte Vertragsangebot aber unwirksam und du machst damit ein neues Angebot.

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Eine fristlose Kuendigung ist ja sowieso nur bei einem derart massiven Fehlverhalten zulaessig, dass das Abwarten der Kuendigungsfrist nicht mehr zumutbar ist. Da muss dann natuerlich vorher nicht mehr abgemahnt werden.

In dem selben Tag habe ich Abmahnung und fristlosen Kündigung bekommen

Das waere nur zulaessig, wenn du das abgemahnte Verhalten nach Erhalt der Abmahnung wiederholt oder ein sonstiges massives Fehlverhalten gezeigt haettest. Wegen des abgemahnten Verhaltens selbst kann dir nicht mehr gekuendigt werden, erst wenn du es wiederholst.

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Auch Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Anscheinend gibt es aber einige Arbeitgeber, die ihren Minijobbern etwas anderes vorluegen und darauf bauen, dass die es nicht besser wissen.

Gleiches gilt uebrigens auch fuer mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Um den werden Minijobber anscheinend auch oefter mal beschissen.

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Dier Kuendigung ist erst einmal genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.

Wenn die Kuendigungsfrist nicht eingehalten wurde (wir kennen deine Kuendigungsfrist nicht), kannst du innerhalb von 3 Wochen(!!!) ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das wird dann pruefen, was Sache ist.

Die Dreiwochenfrist ist unbedingt einzuhalten. Reichst du die Klage zu spaet oder gar nicht ein, bleibt die Kuendigung selbst dann voll wirksam, wenn sie eigentlich unwirksam waere.

Einen Anwalt brauchst du dafuer nicht. Nimmst du dir aber doch einen, musst du den auch dann selbst bezahlen, wenn du die Klage gewinnst.

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Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonntags- und Feiertagszuschlaege. Solche Zuschlaege gibt es nur, wenn sie auch vertraglich vereinbart wurden (oft auch tarifvertraglich). Ohne entsprechende Vereinbarung gibt es jedoch keine derartigen Zuschlaege.

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Was denkt ihr

Ich denke, dass du gar keinen Anwalt gefragt hast. Der haette dir naemlich gesagt, dass die Beweislastumkehr schon laenger 1 Jahr gilt (nicht nur 6 Monate), dies aber nur, wenn man als Verbraucher gekauft hat. Du hast aber als Unternehmer gekauft. Da gibt es keine Beweislastumkehr.

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Ganz klar ein schlechtes Zeugnis. Die Leistungsbeurteilung entspricht bestenfalls der Schulnote 4 (nur zur Zufriedenheit und selbst das nicht immer). Weiterbildungsangebote wurden zwar teilweise wahrgenommen, dies allerdings ohne nennenswerten Erfolg. Im Schlusssatz wird zwar fuer die Mitarbeit gedankt, die Qualitaet der Arbeitsleistung aber gar nicht erst erwaehnt. Auch findet sich kein Wort zu ihren Kenntnissen und Faehigkeiten. Also waren auch diese so gering, dass sie keiner Erwaehnung wert waren.

Das Verhalten gegenueber Patientinnen (gab es keine maennlichen Patienten?) war zwar meist ok., dies allerdings nicht immer. Ebenso das Verhalten gegenueber Vorgesetzten.

Da wundert es einen nicht, dass das Ausscheiden nicht bedauert wird. Man war froh, sie los zu sein. Geleistet hat sie ja ohnehin nicht viel.

Ein grottenschlechtes Zeugnis.

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Es geht um 6 Monate am Stueck oder auch einen kuerzeren Zeitraum, wenn der Auslandsaufenthalt nicht aus einem voruebergehenden Grund erfolgte. Touristische Reisen sind ein voruebergehender Grund.

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Wiegt so ein Ding nicht an die 8 Kilo? Dann duerfte sie fuer das Handgepaeck ohnehin zu schwer sein und im aufgegebenen Gepaeck fast die Haelfte des Freigepaecks ausmachen. Aber grundsaetzlich darfst du so eine Kugel schon im aufgegebenen Gepaeck mitnehmen.

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Dich so daneben verhalten, dass er dir kuendigt. Allerdings bekommst du die Sperre auch bei einer verhaltensbedingten arbeitgeberseitigen Kuendigung.

Grundsaetzlich hat immer der zu kuendigen, der das Vertragsverhaeltnis beenden will. Das bist in diesem Fall du. Also kuendige selbst und lebe mit den Konsequenzen. Alles im Leben hat seinen Preis.

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Das Arbeitsverhaeltnis hat dann 2 volle Monate bestanden (angebrochene Monate zaehlen nicht). Somit betraegt dein Urlaubsanspruch 2/12 vom Jahresanspruch.

Wenn sich die 28 Tage Jahresurlaub auf eine 5 Tage Woche beziehen und du nur an 4 Tagen/Woche arbeitest, betraegt dein Urlaubsanspruch 3,7 Tage (aufzurunden auf 4).

Beziehen sich die 28 Urlaubstage aber auf eine 6 Tage Woche, waeren das bei dir (4 Tage Woche) nur 3,1 Tage, die nicht auf 4 aufgerundet werden muessen.

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