Vermieter macht keine Nebenkostenabrechnung, was tun?

6 Antworten

Also nur weil er keine Abrechnung macht heisst das nicht, dass ihr nicht eine Leistung bekommen habt. Daher ist das mit den Schulden zunächst gesehen relativ.

Tatsache ist, dass ihr eine Abrechnung verlangen könnt. Wieso ihr das in den 4 Jahren nicht geregelt habt ist mir jetzt nicht verständlich. Ein Teil der Abrechnung kann in der Steuererklärung abgesetzt werden, allein schon deshalb würde ich darauf bestehen. (Hinzu kommt natürlich, dass ihr gar nicht sagen könnt, ob er nicht damit einen zusätzlichen Verdienst auf eure Kosten hat... Die jetzt aufkommenden Zweifel sind veständlich)

Das Problem mit der aktuellen Abrechnung zwecks eurem Auszug besteht darin, dass diese Turnusmäßig durchgeführt wird. Das kann teils mehr als ein halbes Jahr dauern, wenn der Zeitpunkt gerade ungünstig ist.

Da ihr gerade unsicher seid, wie ihr vorhehen sollt, führt auf jeden Fall als Punkt 1 ein Übergabeprotokoll für die Wohnung durch, das vom Vermieter gegengezeichnet wird. Nicht dass hinterher in einem sich möglicherweise abzeichnenden Rechtsstreit plötzlich weitere Kosten wegen angebl. Schäden angezeigt werden.

Punkt 2 ist, dass eure Kaution ansonsten innerhalb von 6 Monaten zurückzuzahlen ist, allerdings ist die Abrechnung der Nebekosten gegenzurechnen. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Vermieter das Geld zurückzahlen und kann nur den vermutlichen Fehlbetrag aus den Vergleichen zum Vorjahr, einbehalten. Und den muss er ja nun nachweisen. Ich würde daher dann mit einem Punkt 3 gleich auf die gesamten Abrechnungen der letzten 4 Jahre bestehen. Dann seht ihr ja, was Sache ist.

Dies allerdings aus meiner Sicht erst, wenn das Übergabeprotokoll besteht. Man muss ja keine schlafenden Hunde vorher wecken.


DaKaBo  26.08.2020, 13:53
Tatsache ist, dass ihr eine Abrechnung verlangen könnt. 

Genau das ist hier die Frage, die der FS meines Wissens noch nicht beantwortet hat... Kommt eben darauf an, was im Mietvertrag steht.

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Eckengucker  27.08.2020, 13:07
@DaKaBo

Na ja, wenn nicht in Form einer Abrechnung, dann eines Beleges über die Kosten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Posten - kommt auf das Selbe raus. Schließlich ist zum einen die Möglichkeit auszuschließen, dass die Mietnebenkosten als kleine zweite Miete fungieren, zum anderen sind Teile daraus bei der Einkommenssteuer absetzbar. Damit wäre man ansonsten gegenüber der jährlichen Abrechnung benachteiligt.

Ich frage mich ohnehin, wieso man da 4 Jahre wartet

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Was ist denn vertraglich vereinbart zu Nebenkosten, monatliche Vorauszahlungen, Pauschale oder gar nichts?

Nur bei monatlichen Vorauszahlungen muß der Vermieter abrechnen.

Kaution darf für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis verwendet werden.

Unter anderem auch für Mietrückstand.


alexs72  26.08.2020, 13:57

seit wann darf die kaution auf mietrückstände angerechnet werden??

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anitari  26.08.2020, 14:00
@alexs72

Schon immer.

Zweck der Kaution

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche.

Insbesondere rückständige Miete,

Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung,

Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung

und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm#Zweck_der_Kaution

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alexs72  26.08.2020, 14:10
@anitari

hmmm...komisch! vor 11-12 jahren habe ich die kaution einbehalten, aufgrund mietrückständen und das amtsgericht hatte mir einen gong verpasst!! da hieß es, dass die kaution lediglich für schäden oder ausstehenden nk-zahlungen dient...jedoch nicht für die eigentliche miete!

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Ist denn eine NK-Abrechnung überhaupt vorgesehen?

Dazu müsstest du wissen, ob ihr eine Nebenkostenpauschale oder -vorauszahlung leistet. Findest du im Mietvertrag, wenn du's nicht weißt.

Für welchen Abrechnungszeitraum steht die Abrechnung aus?


anitari  26.08.2020, 15:16

Die/der FS schreibt das sie/er 4 Jahre + 2 Monate dort wohnt und noch keine einzige Abrechnung bekommen hat.

Folglich müssen die Abrechnungen 2016, 17 und 18 offen sein. Wenn kalenderjährig abgerechnet wird.

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albatros  26.08.2020, 17:17
@anitari

Das habe ich wohl irgendwo übersehen. Du hast da natürlich vollkommen recht.

Demzufolge können diese  Abr. noch nachgefordert werden.

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Was steht denn zu den Nebenkosten im Mietvertrag? Für 2019/2020 kannst du sie noch verlangen