Kann der Vermieter die Kaution einbehalten bei Mietrückständen?
Guten Abend ihr Lieben,
folgende Situation:
wir sind im Streit übers Mieterverein mit unserem Vermieter. Er will nicht akzeptieren das wir im rechten sind und die Nebenkostenabrechnungen die er uns schickt von vorne bis hinten nicht stimmen inkl. für die letzten 3 jahre unser mieterverein hat dies auch bestätigt,bis es nicht korrigiert wird bezahlen wir auch nichts.
so wir wollen bald eh ausziehen und sind uns sicher das er die Mietkaution einbehält und das verrechnen wird, da wir wegen dem Betrag nicht vor Gericht klagen möchten obwohl wir uns fast sicher sind das wir gewinnen werden ist uns etwas eingefallen.
Wenn wir kündigen haben wir eine 3 Monatsfrist die wir einhalten müssen.
was ist wenn wir die Miete einfach nicht bezahlen den letzten Monat oder vllt. 2 ?
dann soll er von mir aus die Kaution auch einbehalten für die nicht gezahlte Miete und für die Abrechnung dafür ist mir der stress es nicht wert habe im net nichts genaues darüber gefunden das einzige was ich gelesen habe ist das der Vermieter die Kaution nicht einbehalten darf bei Mietrückständen wenn er davor keine klage eingereicht hat und auf eine klage haben wir natürlich keine Lust kennt sich da jemand aus wäre super hilfreich
wir haben nächste Woche einen Termin beim Mieterverein da wird Sie mich sowieso aufklären können aber wollte unbedingt gucken es vorher zu herausfinden.
danke im voraus 👍🏼👍🏼
3 Antworten
Kaution ist für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Unter anderem für Mietrückstände.
Zweck der KautionDie Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche.
Insbesondere rückständige Miete,
Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung,
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung
und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).
Der Vermieter hat das Recht zu bestimmen, wie die von dem Mieter geleistete Kaution auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis verrechnet wird.
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm#Zweck_der_Kaution
Die Kaution darf man nicht als Mietzahlungsersatz nehmen.
Die Kaution darf der Vermieter bis 6 Monate nach Auszug einbehalten, bis geklärt ist, ob Schäden damit zu verrechnen sind.
Bekomme Kaution nicht zurück, kann ich letzte Miete einbehalten? (Mietrecht) - gutefrage https://www.gutefrage.net/frage/bekomme-kaution-nicht-zurueck-kann-ich-letzte-miete-einbehalten#answer-10169661
Wenn Du eh zum Mieterverein gehst, dann lass Dir dort alles erklären.
Aber eines kann ich Dir jetzt schon sagen: Miete und Kaution dürfen nicht gegeneinander verrechnet werden.
Danke für ihre antwort