Kann der Vermieter die Kaution einbehalten bei Mietrückständen?

3 Antworten

Kaution ist für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Unter anderem für Mietrückstände.

Zweck der Kaution

Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für alle aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter bestehenden oder bei Auszug entstehenden Ansprüche.

Insbesondere rückständige Miete,

Ansprüche aus der Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung,

Ansprüche auf Schadensersatz wegen Schäden in der Mietwohnung

und Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen (sofern der Mieter dazu verpflichtet ist).

Der Vermieter hat das Recht zu bestimmen, wie die von dem Mieter geleistete Kaution auf Ansprüche aus dem Mietverhältnis verrechnet wird.

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm#Zweck_der_Kaution

Die Kaution darf man nicht als Mietzahlungsersatz nehmen.

Die Kaution darf der Vermieter bis 6 Monate nach Auszug einbehalten, bis geklärt ist, ob Schäden damit zu verrechnen sind.

Bekomme Kaution nicht zurück, kann ich letzte Miete einbehalten? (Mietrecht) - gutefrage https://www.gutefrage.net/frage/bekomme-kaution-nicht-zurueck-kann-ich-letzte-miete-einbehalten#answer-10169661


Wenn Du eh zum Mieterverein gehst, dann lass Dir dort alles erklären.

Aber eines kann ich Dir jetzt schon sagen: Miete und Kaution dürfen nicht gegeneinander verrechnet werden.


Bahar33196 
Beitragsersteller
 24.04.2020, 21:58

Danke für die antwort

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