Kann ich die Mietkaution verrechnen?

3 Antworten

Mietkaution "abwohnen" – geht das?

Solange das Mietverhältnis besteht, können Sie die Kaution aber nicht zurückfordern und auch nicht mit fälliger Mietzahlung verrechnen. Vielmehr sind Sie verpflichtet, bis zum letzten Monat der Mietzeit Ihre Miete zu zahlen.

Sinn und Zweck der Kaution

Die Mietkaution hat einen bestimmten Zweck. Sie sichert Ihrem Vermieter die Ansprüche aus dem bestehenden Mietverhältnis. Insbesondere kann der Vermieter die Mietkaution nach Auszug mit Schadensersatzansprüchen oder Nachzahlungen auf die Betriebskostenabrechnung verrechnen. Die Rückzahlung der Kaution ist erst nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig.

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/mietkaution-abwohnen#:~:text=Solange%20das%20Mietverh%C3%A4ltnis%20besteht%2C%20k%C3%B6nnen,Mietzeit%20Ihre%20Miete%20zu%20zahlen.

Von Experte Gerhart bestätigt

Nein.

Die Kaution ist nicht zum "abwohnen", sondern für Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis nach dessen Ende.


Kai1963 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 11:56

Ich habe doch auch die ganze Zeit Ansprüche und es tut sich nichts

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LDanne  05.06.2024, 14:41
@Kai1963

Du zahlst auch die ganze Zeit Miete. Fällt dir was auf?

Das normale Mittel heißt "Mietkürzung". Du setzt eine Frist und wenn sich danach nix tut, behältst du einen Teil der Kohle. Weil lder Wert des Mietobjekts ja gegenüber dem Vertrag auch geringer ist durch den Schaden.

Deswegen hat man Rechtschutz, und sei es über den Mieterbund.

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Das ist in Deutschland leider nicht möglich, woanders ist das normal.


Gerhart  05.06.2024, 13:40

Du musst den Vermieter in Verzug setzen, damit deine Ansprüche erfüllt werden.Siehe § 536a BGB

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