Kann ich die Mietkaution verrechnen?
Seit längere zeit beklage ich beim Vermieter, dass die Fenster undicht sind, die Außenwand feucht ist, Kabelbrand u.a. Dinge. ich habe ihn mehrmals angerufen, er war auch hier und ich habe ihm nochmals auch geschrieben. Die Miete habe ich dann auch gekürzt, aber keine Reaktion. Jetzt will ich aus ziehen, kann ich deshalb die letzten beiden Mieten mit der Kaution verrechnen, ansonsten denke ich das ich die Kaution nie wieder sehe. Wer kann mir helfen?
3 Antworten
Solange das Mietverhältnis besteht, können Sie die Kaution aber nicht zurückfordern und auch nicht mit fälliger Mietzahlung verrechnen. Vielmehr sind Sie verpflichtet, bis zum letzten Monat der Mietzeit Ihre Miete zu zahlen.
Sinn und Zweck der KautionDie Mietkaution hat einen bestimmten Zweck. Sie sichert Ihrem Vermieter die Ansprüche aus dem bestehenden Mietverhältnis. Insbesondere kann der Vermieter die Mietkaution nach Auszug mit Schadensersatzansprüchen oder Nachzahlungen auf die Betriebskostenabrechnung verrechnen. Die Rückzahlung der Kaution ist erst nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig.
Weitere Informationen findest du hier:
Nein.
Die Kaution ist nicht zum "abwohnen", sondern für Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis nach dessen Ende.
Du zahlst auch die ganze Zeit Miete. Fällt dir was auf?
Das normale Mittel heißt "Mietkürzung". Du setzt eine Frist und wenn sich danach nix tut, behältst du einen Teil der Kohle. Weil lder Wert des Mietobjekts ja gegenüber dem Vertrag auch geringer ist durch den Schaden.
Deswegen hat man Rechtschutz, und sei es über den Mieterbund.
Das ist in Deutschland leider nicht möglich, woanders ist das normal.
Du musst den Vermieter in Verzug setzen, damit deine Ansprüche erfüllt werden.Siehe § 536a BGB
Ich habe doch auch die ganze Zeit Ansprüche und es tut sich nichts