Grundsatz, aber (wie immer, kleine Haken)...

Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG dürfen Sie ins Ausland reisen und wieder nach Deutschland einreisen. Dies gilt nur, wenn die Fiktionsbescheinigung noch gültig ist.

Nach Möglichkeit sollten Sie das Reisen mit einer Fiktionsbescheinigung vermeiden. Sollte es aber nötig sein, kommt es auf die Art Ihrer Fiktionsbescheinigung an, ob dies möglich ist. Genaue Informationen dazu finden Sie unter Fiktionsbescheinigung.

Ratschlag dieser Seite:

Wenn Sie sich rechtzeitig um den Antrag zur Verlängerung gekümmert haben und nun auf Ihre Karte warten, bekommen Sie in der Regel eine Fortbestandsfiktion (§81.4) , da Ihre alte Aufenthaltserlaubnis bis zum Erhalt der neuen Karte fortbesteht.

Mit dieser Art der Fiktionsbescheinigung ist das Reisen prinzipiell möglich. Ihnen ist jederzeit die Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt. Dennoch sollten Sie sich, solange Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung sind, bei der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) des Reiselandes erkundigen, ob eine problemlose Ein- und Ausreise möglich ist.

https://www.uni-frankfurt.de/45522502/H%C3%A4ufig_gestellte_Fragen__FAQ

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UND, mit dieser Art der AE nicht in das Herkunftsland reisen, das müsste bekannt sein......

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/26-visadrittstaaten/606520

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Meinung des Tages: Seit dem 01.07.2024 dürfen Cannabis-Clubs aktiv werden – was haltet Ihr davon?

Manche hielten es für einen (schlechten) Aprilscherz, andere haben sehnlichst auf den Tag gewartet: Ab dem 01.04.2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene legal. Selbstverständlich unter strengen Regeln – etwa, wie viel mit sich geführt werden darf oder wo der Konsum strikt verboten ist. Doch ein großer Teil fehlte bisher: Die Möglichkeit des Anbauens in größerem Stil.

Was bisher erlaubt ist

Erwachsene, die seit mindestens sechs Monaten in Deutschland einen Wohnsitz oder den ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen beispielsweise im Eigenheim zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Diese Regelung gilt je volljähriger Person/Haushalt. Außerdem dürfen laut dem neuen Gesetz Erwachsene 25 Gramm mit sich führen, im eigenen Haushalt dürfen sogar bis zu 50 Gramm gelagert werden.

Etwas komplizierter wird es, wenn es darum geht, wo ein Joint konsumiert werden darf: Fußgängerzonen sind dabei tagsüber beispielsweise tabu, wenn Kinder und Jugendliche dabei sind. Auch in Sichtweite von Spielplätzen, Kindergärten und Schulen ist der Konsum untersagt. Der Bannkreis beträgt 100 Meter um die Eingänge herum.

Start der Cannabis-Clubs und Vorschriften

Vereine, die größere Mengen von Cannabis produzieren wollen, dürfen seit dem 01.07.2024 an den Start gehen. Allerdings gibt es auch dafür natürlich wiederum einige Auflagen. Auch hier gilt, dass die Mitglieder seit mindestens sechs Monaten in Deutschland wohnen müssen. Eine Mitgliedschaft muss außerdem mindestens drei Monate dauern, um den sogenannten „Drogentourismus“ zu vermeiden. Außerdem dürfen Mitglieder des Vorstandes der etwaigen Vereine nicht aufgrund von Drogendelikten vorbestraft sein.

Angebaut werden darf zudem nicht in Wohngebäuden, ebenso wenig darf mit auffälligen Schildern darauf hingewiesen werden. Werbung ist nicht gestattet, ebenso wenig wie der Konsum 100 Meter um den Eingang der Cannabis-Clubs herum. Auch gilt erneut ein Abstand zu Schulen, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen: 200 Meter Distanz müssen dazwischen liegen.

Anbauvereine können nun eine amtliche Erlaubnis beantragen. Dabei müssen Standort, Mitgliederanzahl, die Größte der Anbauflächen, die voraussichtlich produzierte Cannabismenge pro Jahr, Sicherheitsmaßnahmen und außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept angegeben werden.

Wird die Erlaubnis dann ausgestellt, ist sie für sieben Jahre gültig und kann bereits nach fünf Jahren verlängert werden. Derzeit rechnen einige Bundesländer mit einer ungefähren Bearbeitungsdauer von drei Monaten.

Kritischer Betrachtung von Seiten der Polizei

Obwohl es auch in den Cannabis-Clubs strikte Regeln zur Abgabe gibt – dazu gehört beispielsweise die Maximalabgabe von 25 Gramm pro Tag/Mitglied und monatlich maximal 50 Gramm, sowie ein weiterer Grenzwert für 18-21-Jährige, die monatlich nur 30 Gramm mit maximal zehn Prozent THC bekommen – gibt es von Seiten der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Zweifel. Befürchtet wird laut Alexander Poitz (stellvertretender Bundesvorsitzender der GdP), dass Anbauvereine aus dem Bereich organisierter Kriminalität missbraucht wird, um eigene kriminelle Strukturen auszubauen.

Befürchtet wird außerdem, dass dadurch, dass bald wesentlich mehr Cannabis im Umlauf sein wird, eine gesteigerte Gefahr und eine negative Auswirkung für Kinder und Jugendliche bestehen könnte.

Obwohl Befürworter der Cannabis-Legalisierung damit gerechnet haben, dass Sicherheitsbehörden durch eine Legalisierung entlastet werden, sei das laut Poitz bis dato nicht eingetreten. Im Gegenteil: Durch das neue Cannabisgesetz entstehen für die Polizei zusätzlich Aufgaben, die voraussichtlich zu einer Mehrbelastung führen werden. Der Gewerkschafter fordert deshalb vom Bund, dass zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. 

Unsere (weiteren) Fragen an Euch:

  • Welche Auswirkungen der Legalisierung habt Ihr bisher mitbekommen?
  • Was denkt Ihr über die Vorschriften, die es bisher gab und kommend für die Vereine geben wird?
  • Denkt Ihr, die Vorschriften werden ausreichen, sodass es nicht zum befürchteten "Drogentourismus" kommen wird?
  • Seht Ihr einen ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche?
  • Überwiegen Eurer Meinung nach die Vor- oder die Nachteile bei der neuen gesetzlichen Regelung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cannabis-legalisierung-130.html
https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-teillegalisierung-102.html
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz

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Ich sehe das anders und zwar ...

Das ist der nächste Teil eines Bürokratiemonsters, das bislang keiner richtig überprüfen kann. Der Gedanke ist insgesamt gesehen so schlecht nicht, aber diese Durchführung erinnert an .... .... -ich will hier ein Wort nicht benutzen- das Heizungsgesetz.

Dieses Gesetz ist vollkommen überhastet und vollkommen falsch aufgezogen worden. Man hat das Wahlalter herabgesetzt und fälschlicherweise gehofft, dass diese Gesetzgebung einen postiven Effekt bei der Europawahl auf die Regierungsparteien haben wird. Und wir haben jetzt dieses Ergebnis, sogar zweifach.

Die sinnvolle Freigabe muss anders gehen. Erst müssen die

-wirtschaftlichen Voraussetzungen einige Zeit vorher konkret festgelegt werden. Das bedeutet, Vorschriften für die Pflanzenhaltung wie z.B. Menge und THC-Gehalt, dann entsprechende Verkaufsstellen mit geschultem Personal genehmigen, von mir aus auch Vereine aber nicht mit 500 Mitgliedern, die selbst der Verein nicht mehr prüfen kann, mit jeweils abschließender Endprüfung,

-gleichzeitig muss die Schulung dieser Kontrollorgane erfolgen und das notwendige zusätzliche Personal bereit gestellt werden, sowie die technischen Voraussetzungen für Kontrollen (Prüfung THC, Prüfung Sicherheitsvorschriften, Prüfung Personal) erfolgen

-und dann als 3. und letzter Schritt DANACH, wird der Besitz genehmigt. Wobei ich der Meinung bin, dass die Menge, die in der Öffentlichkeit mit herumgetragen werden darf, deutlich geringer sein muss. Soviel braucht niemand an 1 oder 2 Tagen.... das öffnet Tür und Tor für illegale Tätigkeiten.

ZUDEM fehlen Regelungen oder sind viel zu umständlich, weder prüfbar noch sinnvoll einzuhalten. Allein hier im Forum sind Fragen wie "darf ich auf dem Balkon Cannabis rauchen, wenn in der Nachbarschaft ein Kindergarten ist" ein Dauerbrenner.

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Ich habe deine Rückantworten gelesen...

Da steht was von 12 Monaten irgendwas...... Man muss sich doch klar sein was man unterschreibt und was die Folgen davon sind. Naja, vielleicht liest du erst einmal in Ruhe deinen Vertrag durch.

Was kannst du tun?

Sprich mit dem Vermieter, ob ein Aufhebungsvertrag möglich wäre. Sonst kommst du aus der Zahlung nicht raus, solltest aber dann auch nicht vergessen, rechtzeitig vorher zu kündigen. Ausziehen kannst du immer, zahlen musst du trotzdem.

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Du solltest darauf achten genügend Bargeld oder eine ausreichend gedeckte Kreditkarte für die Kaution/Strafe mitzuführen bzw. in kurzer Zeit erlangen zu können, du solltest darauf achten, dass du gegebenenfalls mit dem nächsten Bus wieder zurückfahren kannst, da man dir die Einreise möglicherweise jetzt verweigert.

Ob und wie gefährlich das in der Urlaubszeit ist... keine Erfahrung damit. Es kann bei Flixbus allerdings schon vorkommen, dass ein Hund an der Grenze über das Gepäck geht. Hier wird gern alles mögliche geschmuggelt.

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Wenn du in einer Umgebung aufwächst, in der jedes Wort abgehört werden könnte, gepetzt werden könnte und du dadurch im "Sozialsystem" Punkte verlierst, das nicht nur dich sondern auch deine Familie betreffen könnte, wirst du nur das sagen, was gehört werden soll.

Warum glaubst du wandern diese Leute aus? ... ... ... Und wenn du so aufgewachsen bist, wie lange dauert es bis du hier irgendwelchen und vor allem öffentlich verbreiteten Menschen/Medien soweit vertraust und zurückblickst? Vielleicht klappts ja, wenn man dann einen deutschen Pass hat und nicht mehr die Befürchtung haben müsste -wie die meisten dieser Facharbeiter- wieder zurück zu müssen.

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Die X-te Frage zum alten Thema, wenn man mal nur die letzten 10 Tage rückblickend kurz überfliegt. Es wurde doch alles beantwortet, oder? Wenn "derjenige" bei einer Gefährderansprache derart reagiert kann das neben den strafrechtlichen Ermittlungen auch mögliche präventive Folgen haben.

Vor allem bei entsprechenden weiteren Vorfällen:

... zu der Frage vor 9 Tagen, der Verdacht auf "Missbrauch von Notrufeinrichtungen" ist mitnichten ausgeräumt. Die Rufnummer kann bei einem Anruf an die Notrufzentrale nicht unterdrückt werden, sie wird immer angezeigt. Und mit einer Liste der ausgehenden Anrufe "deines" Handys, die beim Provider angefragt werden kann ist der Nachweis sicher.

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Das stimmt nicht ganz. Tatsächlich sind die Scheidungsraten viel höher als früher, die Gründe kann man googeln. Aber "Deutschland" liegt nicht "hoch", sondern sogar unter dem Durchschnitt in Europa. Ich schick dir mal einen Link zu Gesamteuropa.....

https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/europa/70518/scheidungen/

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Aktuell benötigst du einen "gewichtigen" Grund.

Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn sie nur damit begründet wird, dass der bestehende Name dem Antragsteller nicht gefällt oder dass ein anderer Name klangvoller ist oder eine stärkere Wirkung auf Dritte ausübt.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/namensrecht/namensrecht-node.html

Es soll, die Betonung liegt bei dieser Regierung bei "Soll" am 01.05.2025 eine neue Regelung, das "Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts" in Kraft treten. Der nachstehende Link enthält die ersten ENTWÜRFE, keine Regelungen.

https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/FAQ_Namensrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Siehe Punkt V

allerdings ist das noch recht recht nebulös

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Die Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum siehe nachfolgend.

Ich kann keine entsprechenden Hinweis finden.

Bei Ägyptern ist es wohl so, dass eine Einreise zur Suche nach Arbeit erst gar nicht möglich ist, sondern sie einen entsprechenden Arbeitsvertrag vorweisen müssen.

Vielleicht solltest du nachfragen, wer das will (welche Behörde) und für welche Form des Visas das gelten soll. Studium, Besuchsaufenthalt usw. ist keine Arbeit.

https://www.axa-schengen.com/de/schengen-visum/visum-deutschland-arbeit

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Ich gehe von einem möglichen Fehler deinerseits aus.

Es geht in § 31 OWIG nicht um die tatsächliche Höhe des ergangenen Bußgeldbescheides, sondern um die maximal mögliche Höhe eines Bescheides.

Die Verjährungsfristen können daher von 6 Monaten sogar bis zu 3 Jahre betragen. Daher musst du deine Aussage prüfen, auch hinsichtlich der Tatsache, dass der Bußgeldbescheid wegen eines Platzverweises entweder vom Bundesland oder eher wahrscheinlich durch eine mittlere Ordnungsbehörde erlassen wurde. Die maximal mögliche Höhe dieser Bescheide kann durchaus variieren, sodass auch die Verjährungsfristen variieren könnten. Es hängt also auch vom Ort ab.

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Zu den anderen Antworten

Wenn unter dir und neben dir noch andere Wohnungen sind, ist das ebenfalls deutlich günstiger. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, dass der Vermieter -bei einem Hochhaus wahrscheinlich eines der großen Immo-Unternehmen oder eine Genossenschaft- die Möglichkeit hat an andere Tarife zu gelangen wie eine einzelne Person.

Und Wasser, Strom, Providerkosten, Rundfunkgebühr nicht vergessen....

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Anzeigen solltes du das schon, denke ich allerdings persönlich. Er wird bei einem Erfolg doch weiter machen, dem gehört ein Riegel vorgeschoben. Das Geld bekommst du so nicht zurück, das musst du zivilrechtlich holen. Allerdings, (deshalb auch die Anzeige), solange du nicht sicher sein kannst, dass es sich um FAKE-Daten handelt, können deine Maßnahmen durchaus und meiner Erfahrung nach sehr wahrscheinlich ins Leere laufen.

Die Frage ist namlich, wieso sollte dir ein Verkäufer vermutlich sogar von sich aus, die Kopie eines Ausweises an ein potentielles Opfer im Internet verbreiten, wenn er von Anfang an vorgehabt hat zu betrügen. Er hat alle Zeit der Welt sich FAKE-Daten zurechtzulegen.

Sehr oft stammen diese Bilder von früheren Opfern, die dann zweckentfremdet werden. Eine Ausweiskopie und ein Foto elektronisch übersandt sind keine sicheren Identifizierungsmerkmale. Und wenn ich die anderen Daten so durchgehe, das ist alles sehr schnell und sehr leicht pseudonym zu erreichen.

Prüf einfach mal die Rufnummer deines Gegenüber durch, kann es sein, dass der dahinter stehende Provider entweder im Ausland sitzt (anonymer Kauf möglich) oder es möglich ist, im Supermarkt gekauft SIM-Karten online anzumelden? (und dann natürlich mit FAKE-Daten)

Der einzig sichere Weg wäre der Weg des Geldes, ich hoffe mal, wie schon ein anderer User hier gefragt hat, die Bezahlung war nicht per paypal F&F. Sogenannte Geldgeschenke können ebenfalls quasi pseudonym in Empfang genommen werden.

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Zuerst wendet man sich an die Familie, wenn noch Familie vorhanden ist. Ansonsten:

Erforschung des Nachlasses:

  • Einsehen des Testaments: Wenn ein Testament existiert, wird es in der Regel beim Nachlassgericht hinterlegt. Das Nachlassgericht informiert die Erben über den Inhalt des Testaments.
  • Kontaktaufnahme mit dem Nachlassgericht: Der Sohn kann sich an das zuständige Nachlassgericht wenden, um Informationen über den Nachlass zu erhalten. Das Nachlassgericht ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

Ermittlungen zum Nachlasswert:

  • Durchsicht von Unterlagen: Wenn der Sohn Zugang zu den Unterlagen seines Vaters hat, sollte er diese durchsehen, um Hinweise auf Vermögenswerte oder Schulden zu finden.
  • Anfragen bei Banken und Versicherungen: Der Sohn kann Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute kontaktieren, bei denen der Vater Konten oder Policen hatte, um Informationen über den aktuellen Stand zu erhalten.
  • Nachfragen bei Verwandten oder Bekannten: Verwandte oder enge Bekannte könnten ebenfalls Informationen über den Nachlass haben.

Ausschlagung des Erbe

  • Frist für die Ausschlagung: Der Sohn hat ab Kenntnis des Erbfalls eine Frist von sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Wenn sich der Verstorbene im Ausland aufgehalten hat oder der Erbe im Ausland lebt, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.
  • Form der Ausschlagung: Die Ausschlagung des Erbes muss persönlich und in notarieller Form beim Nachlassgericht oder vor einem Notar erklärt werden. Eine einfache schriftliche Erklärung reicht nicht aus.
  • Ausschlagung bei Schulden: Wenn der Sohn nach Prüfung feststellt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann er das Erbe ausschlagen, um nicht für die Schulden zu haften.
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Wenn jemand ein System eintwickeln würde um genau richtig zu wetten

Das ist nicht möglich und zumindest auch in absehbarer Zukunft noch nicht. Der menschliche Faktor ist schlicht nicht berechenbar. Vielleicht schafft es eine KI in der Zukunft das so aufzudröseln, dass die Wahrscheinlichkeit für Gewinne steigt. Allerdings wird dann der auszuzahlende Gewinn angepasst, sprich verringert und so das Risiko für die geringere Niete im Gesamten wieder ausgeglichen. Notfalls wird das System geändert oder abgeschafft.

Der Veranstalter ist der einzige, der bei solchen genehmigten Gewinnspielen verdient.

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Ich denke das entscheiden deine Eltern.

Und dein Verhalten ist das eines Opfers. Was hindert ihn daran, das in den nächsten Tagen zu wiederholen oder noch schlimmeres zu machen? Wehr dich mit legalen Mitteln.

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Mir fällt da sofort der Begriff Indexmietvertrag bzw. Staffelmietvertrag ein.

Schau dir mal den Mietvertrag der Freundin an und dann wird euch vermutlich ein Licht aufgehen.

Hier die Erklärungen

https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/was-gibt-es-alles-fuer-mietvertraege.html

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