Warum sollte er sie zahlen?
Hast Du eine eigene Therme in den Wohnung, die Abrechnung des Gasversorgers bekommen, den Anteil des Eigentümers ausgerechnet und ihn nachweisbar aufgefordert zu zahlen?
Warum sollte er sie zahlen?
Hast Du eine eigene Therme in den Wohnung, die Abrechnung des Gasversorgers bekommen, den Anteil des Eigentümers ausgerechnet und ihn nachweisbar aufgefordert zu zahlen?
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Das Sieb kann man rausnehmen und separat reinigen.
Dieser Mietvertrag kann, so wie es in der Vereinbarung steht, frühestens zum 30.06.2026 ordentlich gekündigt werden.
Aus einem Mietvertrag kann man nicht "aussteigen".
Wenn der Vermieter die Ex nicht aus dem Vertrag entlassen möchte bleibt nur die gemeinsame Kündigung.
Bürgen nutzen nichts.
Wenn der Vermieter so eine Pfändungsverfügung hat darf er dir das Guthaben nicht auszahlen. Das ist richtig.
Außerhalb der Großstädte sicher.
Er wird es wissen wollen.
Was für eine Nachverrechnung?
Miete ist normalerweise zu Beginn des Monats, spätestens aber am 3. Werktag zu entrichten.
Mit der Kaution hat das nichts zu tun.
Ja darf er er. Das sind knapp 8 % Erhöhung und immer noch unter der Obergrenze.
Wenn vor meiner Tür der Vermieter mit 50 Leuten stehen würde wäre ich auch nicht zu Hause ;-)
Eine Frechheit sowas einem Mieter zuzumuten.
Am vertraglich vereinbarten Mietbeginn.
Erster Werktag im November 2024 in Bundesländern wo der 01. Feiertag ist wäre der 02.11.
Räume die nicht zur alleinigen Nutzung vermietet sind darf der Vermieter jeder Zeit betreten.
Das sie dem Vermieter einen vom Pferd erzählen.
Wenn auch kein Maßstab angegeben ist kann man nur raten bzw. schätzen.
So ein Doppelbett ist normalerweise 1,80 m breit und 2 m lang.
Damit könnte man in etwa die Maße der Räume grob versuchen zu ermittel.
Man darf auch für Lau (0 €) vermieten. Solange man für die Mietsache keine Kosten steuerlich geltend machen will interessiert das keinen.
Ein Nachlasspfleger kümmert sich um Verträge die nicht dem Tod enden.
Der Staat erbt übrigens nicht;-)
Erbe wird je meißt ausgeschlagen weil der Erblasser überschuldet war.
Der Staat übernimmt nicht die Schulden. Die Gläubiger bleiben i. d. R. auf den Kosten sitzen.
Anmelden mußt Du dich erst wenn Du tatsächlich eingezogen bist.
BGB § 573c Absatz 1 Satz 1
"Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig."
Wenn die Kündigung spätestens am 3. Werktag im November beim Vermieter ist endet der Vertrag am 31.01.2025.
.3. Werktag im November ist der 04.11. Außer in Bundesländern wo der 01. Feiertag ist.
Wenn das Warmwasser über den DLH erwärmt wird zahlst Du das mit deinen Stromkosten. Der Vermieter hat damit dann nichts zu tun.
Bei Vorauszahlungen für Betriebskosten muß der Vermieter aber darüber abrechnen.
Wenn Du erst 1 Jahr dort wohnst kann es sein das die Abrechnung noch nicht fällig ist,
"Mindestmietdauer 2 Jahre" heißt genau was?
Bitte mal den genauen Wortlaut wie er im Vertrag steht oder ein Bild davon einstellen.