Das ist nicht unwirksam.
Wenn Du unterschreibst darfst Du bis 31.07. wohnen bleiben.
Wenn nicht mußt Du heute ausziehen.
Das ist nicht unwirksam.
Wenn Du unterschreibst darfst Du bis 31.07. wohnen bleiben.
Wenn nicht mußt Du heute ausziehen.
RTW = Rettungstranportwagen
NRW hats Du sicher falsch verstanden. NAW wäre Notarztwagen.
Wenn einer was verlangen kann dann der Vermieter.
Der Mieter muss beim Auszug streichen. vertragsmäßiger Zustand wie gegeben
Das steht wirklich genau so im Mietvertrag?
Rechnungen von Ver-, Entsorgern, Handwerkern, Bescheide, Verträge z. B. der Versicherungen, und Zahlungsbelege.
Streichen macht doch keinen Lärm.
Also warum nicht an einem Sonntag?
Der genaue Wortlaut, wie er im Vertrag steht wäre wichtig um die Frage beantworten zu können.
Eine Klausel wonach Mieter unabhängig von Wohndauer und Bedarf bei Mietende renovieren sollen wäre unwirksam.
Es kommt aber auch auf den Zustand bei Mietbeginn, vor allem der Farbgestaltung, und bei Mietende an.
Ohne Erlaubnis des Vermieters, das wäre der Hauptmieter, nein.
Macht man das trotzdem kann das zur Kündigung führen.
Raus schmeißen nein, aber kündigen aus berechtigtem Interesse oder wichtigem Grund.
In einen Mietvertrag kann ein Vermieter alles schreiben was er will.
Nur wirksam ist nicht alles. So wie das was Du angibst.
Wenn die Reihenhäuser eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) sind und das RH bei Anmietung dieses Mieters noch nicht so war stimmt das.
Mal kurz, so ca. 10 - 20 Sekunden, vom Strom trennen und dann wieder anschließen.
Kann funktionieren oder nicht.
Wenn das Warmwasser zentral aufbereitet wird muß der Installateur eigentlich nur an die Anlage, nicht in alle Wohnungen.
Das sind Kosten die nur bestimmte Eigentümer tragen müssen, nicht alle.
So lange der Vermieter die Kündigung nicht abholt gilt als nicht zugegangen.
Wenn er sie nicht binnen 10 Werktagen abholt bekommst Du sie zurück.
Zum 30.06. ist übrigens nicht fristlos.
Kommt drauf an was Du kündigen willst.
Arbeits- und Wohnraummietverträge können nur in Schriftform gekündigt werden.
Schriftform bedeutet auf Papier gedruckt/geschrieben und eigenhändig unterschrieben.
Teilweise soll elektronisch, per Mail mit qualifizierter(!) Signatur zulässig sein.
Zu Kündigung von Arbeitsverhältnissen steht im BGB:
§ 623Schriftform der KündigungDie Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Wenn die Eigentümerin nicht an dich vermieten möchte kann die Maklerin nichts machen.
Die Nebenkosten, in dem Fall Hausgeld genannt, muß der Wohnungseigentümer an die WEG-Verwaltung zahlen.
Hausgeld beinhaltet fast alle Betriebskosten wie sie auch Mieter tragen müssen. Wie z. B. für Wasser, Abwasser, Müll, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Versicherungen, Heizkosten etc.
Nur die Grundsteuer nicht. Die muß man als ETW-Eigentümer direkt an die Stadt/Gemeinde zahlen.
Zusätzlich zu den Betriebskosten zahlt man an die WEG-Verwaltung noch die Verwaltungskosten, Kontoführungskosten und Rücklagen für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum.
Reparaturen am Sondereigentum (die Wohnung) muß man selbst tragen.
Strom für die Wohnung auch.
Sollte die ETW eine eigene Heizungsanlage (Therme) haben zahlt man die Kosten dafür auch extra.
Was genau bedeutet "Mitbewohnerin"?
Ist Sie zusammen mit euch Mieterin oder Untermieterin?
Einfach raus schmeißen geht nicht!
Was genau heißt "Mindestmietdauer"?
Bitte mal den genauen Wortlaut, wie er im Vertrag steht, einstellen.
Das evtl. eingebrochen werden könnte ist kein Grund für eine fristlose Kündigung oder Verkürzung der Kündigungsfrist.
Ausziehen kannst Du aber sofort.
Bei der Größe des Raumes eher nicht übertrieben.