Todesstrafe in Deutschland wurde nicht abgeschafft?
Gibt es noch in der Verfassung die Todesstrafe?könnt ihr mir das erklären
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Todesstrafe, ist in Deutschland seit der Einführung des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), definitiv verfassungswidrig und es gibt sie nicht mehr!. Der Artikel 102 GG, verbietet die Todesstrafe explizit. Sie würde außerdem auch gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversertheit nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verstoßen. Zwar kann dieses Grundrecht durch ein verfassungskonformes Gesetz eingeschränkt werden, wie alle Grundrechte allerdings nur zu verfassungsrechtlich legitimen Zwecken, wenn der gleiche Zweck auf andere Weise nicht erreicht werden kann und wenn der Grundrechtseingriff auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Man könnte Artikel 2 Absatz 2 GG also nicht einschränken, um die Todesstrafe einzusetzen, denn aus der Verfassung, ergibt sich auch ein Resozialisierungsgebot und eine Verurteilung zum Tode, dient nicht der Resozialisierung von Straftätern. Artikel 19 GG verbietet es außerdem, dass Grundrechte in ihrem Wesensgehalt angetastet werden. Nach Auffassung der allermeisten auf das Verfassungsrecht spezialisierten Juristen, würde die Todesstrafe zudem auch gegen die unantastbare Würde des Menschen nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen. Auch das Bundesland Hessen, hat die Todesstrafe mittlerweile aus seiner Landesverfassung gestrichen. Sie war aufgrund des oben genannten allerdings sowieso gegenstandslos. Die Richter arbeiten zudem auch in Hessen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und da dieses als Bundesrecht über dem Landesrecht steht und im StGB keine Todesstrafe steht, gibt es diese auch aus diesem Grund nicht mehr.
Mfg
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In Hessen ist das vor ein paar Jahren abgeschafft worden. Angewendet wurde es sowieso nie.
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Da Bundesrecht (Grundgesetz) über den Landesverfassungen steht, hat das keine praktische Bedeutung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/CookieDent/1709530925970_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1709530926000)
Da muss ich dann die Frage stellen, wie du die Prüfungen geschaftt haben willst
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Der User ist ein Troll und offenbar der Fragesteller der hier vorliegenden Frage. Zumindest ist das stark anzunehmen, wenn man die folgenden Fragen vergleicht.
https://www.gutefrage.net/umfrage/ist-das-eine-berechtigte-forderung-bei-klarna-inkasso-3
https://www.gutefrage.net/frage/ist-das-eine-berechtigte-forderung-bei-klarna-inkasso
Das Profil wurde mittlerweile gesperrt.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/6_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Ja, so ist es.
Wird dann sicher auch bei diesem Profil zur Anwendung kommen, so wie bei deinem anderen von vor einigen Tagen:
![](https://images.gutefrage.net/media/user/trans64/1690141444182_nmmslarge__0_0_1179_1179_622013616f8d7845f55b49529bb357ea.jpg?v=1690141444000)
Erst einmal ja. Das Bundesrecht steht über der Landesverfassung aber unter dem GG.
Jedoch ist das GG nicht die bedeutendste Rechtsnorm. Sondern die der EU und auch einige andere.
Also. Selbst wenn das GG, das Bundesrecht, die Landesverfassungen, das Landesgericht etc die Todesstrafe akzeptieren würden weshalb auch immer wäre das trotzdem illegal, da dies durch due EU-Konvention verboten ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rolf42/1645728598893_nmmslarge__97_33_424_424_2a386d8ae008cfb79ab3214e9ff9d841.jpg?v=1645728599000)
Auch aus der Verfassung des Landes Hessen wurde die Todesstrafe im Jahr 2018 gestrichen. Der entsprechende Artikel war aber bereits vorher wegen Artikel 31 GG gegenstandslos.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Art. 102 GG: Die Todesstrafe ist abgeschafft.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_102.html
Art. 33 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html
Somit kann auch in Hessen kein Todesurteil mehr vollstrekt werden. Zum Tode verurteilt werden kann es mangels eines entsprechenden Gesetzes mit diesem Strafmaß ohnehin niemand mehr (keine Strafe ohne Gesetz)
Das stimmt so nicht landesverfassung steht über dem Grundgesetz! Ich bin Jurist glaube mir ich kenn mich da besser aus