Grundsätzlich ist ein solches Ticket dann mindestens so lange nutzbar, wie sich die Preise nicht ändern.

Die Regelungen zur Gültigkeit bzw. zum Umtausch nach einer Preisänderung in Berlin kenne ich nicht.

PS: Unter https://www.bvg.de/de/abos-und-tickets/tarifaenderungen wird dazu eine Frist von sechs Monaten genannt.

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Wäre eine Fahrt mit einem Dampfzug auf der Harzquerbahn interessant?

Es fährt täglich um 10:33 Uhr ein Zug mit Dampflok vom Bahnhof Nordhausen Nord zum Brocken. Dieser Zug kann bis Drei Annen Hohne mit dem Deutschlandticket benutzt werden (für die Strecke von Drei Annen Hohne zum Brocken gilt ein Sondertarif), und dort besteht auch Anschluss an einen weiteren Zug nach Wernigerode (ebenfalls mit Deutschlandticket benutzbar). Die gesamte Fahrt von Nordhausen nach Wernigerode dauert etwa drei Stunden.

In Wernigerode kann man leicht ein paar Stunden mit einer Stadtbesichtigung und einem Café- oder Restaurantbesuch verbringen und später am Nachmittag wieder zurückfahren - wahlweise wieder über die Harzquerbahn oder mit "normalen" Zügen um den Harz herum.

Genauere Infos: https://www.hsb-wr.de/

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In solch einem Fall würde ich mich an das Verkehrsunternehmen wenden, das die Karte ausgegeben hat, und um eine schriftliche Bestätigung bitten, dass an dem bestimmten Tag ein gültiges Ticket auf deinen Namen vorhanden war.

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Wenn das Ticket bisher vom Schulträger bezahlt wurde, du mit dieser Schule aber fertig bist, kannst du nicht davon ausgehen, dass das Ticket nach den Ferien weiterhin gültig ist.

Die Angabe auf der Chipkarte sagt dazu nichts aus. Das ist nur die technische Geltungsdauer dieser Karte. Das Ticket kann dennoch schon vorher ablaufen oder gekündigt werden.

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Gern gesehen wird so etwas nicht, es kann im ungünstigsten Fall sogar zu polizeilichen Ermittlungen oder zur Kündigung des Kontos führen.

Siehe dazu z. B. Vorsicht bei Witzen im Verwendungszweck der Überweisung

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Bei der Deutschen Bahn? Wenn es dort nicht geht, bestellt man das Ticket halt woanders. Es gibt genügend andere Anbieter.

Meist ist die Bestellung über ein örtliches Verkehrsunternehmen oder den regionalen Verkehrsverbund sinnvoll, da bekommt man bei Problemen auch eher Unterstützung.

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Das hängt davon ab, um was für ein Ticket zu welchem Tarif es sich genau handelt.

Wenn man ein Ticket hat, das ohne Angabe eines Reisetages ausgegeben wird und erst bei Fahrtantritt entwertet wird, ist das normalerweise ohne Probleme möglich.

Ist dagegen ein Geltungstag angegeben und schon abgelaufen, hat man in einem solchen Fall kein gültiges Ticket und zahlt 60 Euro.

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Nur Guthaben auf dem Kreditkartenkonto lässt sich auf das Girokonto zurückbuchen.

Verfügungen aus dem Kreditrahmen sind so nicht möglich. (Bei einigen anderen Banken geht das, dort werden dafür aber auch direkt entsprechende Zinsen berechnet.)

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Die Münzen in dem Zustand bei der Bank in einen Automaten zu werfen, halte ich für keine gute Idee. Eine störungsfreie Einzahlung ist so unmöglich, schlimmstenfalls wird der Automat dadurch beschädigt.

Entweder gebt ihr die Münzen am Schalter eurer Bank oder bei einer Filiale der Bundesbank ab oder ihr schickt sie direkt an die dafür zuständige Stelle:

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/beschaedigtes-geld

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Vermutlich wird dein Dollar-Schein angenommen, zur Prüfung weitergeleitet und der Gegenwert einige Tage später deinem Konto gutgeschrieben (wenn du dort ein Konto hast).

Da es in den Filialen nicht mehr unbedingt überall Mitarbeiter gibt, die sich ausreichend gut mit Fremdwährungen auskennen, wird ein direkter Umtausch meist nur noch in bestimmten Filialen angeboten (oder auch gar nicht mehr).

Eine sichere Antwort kann dir aber nur deine örtliche Sparkasse geben, denn jede der rund 350 verschiedenen Sparkassen hat da ihre eigenen Regelungen.

PS: Auch die möglichen Gebühren und der verwendete Umrechungskurs können je nach Sparkasse unterschiedlich sein.

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Mit dieser App bekommst du ein Ticket zum normalen Tarif des Verkehrsverbundes, und es ist ebenso wie ein z. B. beim Busfahrer oder am Automaten gekauftes Ticket in allen Verkehrsmitteln des Verkehrsverbundes (Regionalzüge, Straßenbahnen und Busse) gültig.

Alle Infos dazu auch unter https://www.vbn.de/

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Bei der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags kommt es nicht darauf an, ob du einen Vertrag abgeschlossen hast, sondern die Pflicht ergibt sich aus einer gesetzlichen Regelung.

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Es gibt keine Maximaldauer.

Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Im Jahresdurchschnitt müssen mindestens 95 Prozent der Briefe und Pakete in Deutschland innerhalb von drei Werktagen ausgeliefert werden; 99 Prozent müssen nach vier Werktagen ankommen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, dass eine einzelne Sendung innerhalb dieser Fristen befördert wird.
Für das Jahr 2024 gelten bei Briefen vorübergehend noch die alten Vorgaben. Demnach sind durchschnittlich 80 Prozent der Briefe am nächsten Werktag auszuliefern und 95 Prozent am übernächsten..

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Post/RegelungenZurPostversorgung/start.html

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