Bayerische Verfassung Todesstrafe?
Hallo ich habe gehört das in der bayrischen Verfassung was von Todesstrafe steht aber die darf nicht angewendet werden stimmt das und wo steht das
6 Antworten
In der Bayerischen Verfassung, Artikel47, Satz 4 heißt es:
"Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung durch die Staatsregierung."
Grundgesetz, Artikel 102 lautet:
"Die Todesstrafe ist abgeschafft."
Bundesrecht steht über Landesrecht, auch in Bayern gibt es keine Todesstrafe mehr.
Nachtrag: Der oben zitierte Satz 4 zu Artikel 47 wurde 1998 aus der Verfassung von Bayern gestrichen.
Zuletzt hatten die Bayern 1998 in einer Volksabstimmung die Todesstrafe aus ihrer Verfassung gestrichen.
https://www.dw.com/de/schwarzer-tag-f%C3%BCr-hessens-henker/a-45859081
nein.
es war die hessische.
und es ist irgendwann in den letzten jahren abgeschafft worden.
Aber in meiner bayrischen Verfassung stand was von Todesstrafe aber weiß nicht mehr wo
In meiner Ausgabe davon habe ich das auch gefunden, aber sie ist Stand 1979!
Von Bayern weißm ich nichts, nur dass es in Hessen noch erlaubt wäre. Da das Bundesgesetzt aber über dem Ländergesetz steht, ist es sowieso völlig irrelevant. Sowas würde nur dann wieder anwendbar sein, wenn das jeweilige Land aus Deutschland austritt.
nur dass es in Hessen noch erlaubt wäre.
Nein, in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Landes Hessen heißt es: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“
Per Volksentscheid wurde die Todesstrafe in Hessen 2018 aus der hess. Verfassung gestrichen.
https://www.hessenschau.de/politik/wahlen/landtagswahl-2018/hessen-streicht-todesstrafe-aus-der-landesverfassung,verfassungsreform-zustimmung-100.html
Falsche Zeit, es stand was dazu in der Verfassung.
https://www.focus.de/politik/deutschland/csu/13-wahrheiten-ueber-die-csu-bayern_id_2096344.html
Siehe die Anmerkungen zu Artikel 47:
https://bayerische-verfassung.de/artikel-43-bis-59/
Falsche Zeit, es hieß mal so. Den aktuellen Artikel 47 findest du hier:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-47