Bei einem Elementarschaden gilt ja eine Selbstbeteiligung. Die ist auf jeden Fall vom VN zu leisten.

Und dass durch Feuchtigkeit die Fliesen hoch kommen, lässt darauf schließen dass sie nicht ordnungsgemäß verlegt wurden. Darauf hat der Versicherer ja auch verwiesen.

Dass Löcher gebohrt wurden diente ja dazu, dass die heiße Luft auch in den Unterbau der Fliesen gelangen konnte. Anders wäre eine Trocknung ja gar nicht möglich.

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Leasing-Fahrzeuge müssen doch zu 95 % Vollkasko-versichert sein. Da ist Vandalismus eingeschlossen.

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Das ist ja gerade der Sinn, dass auch schüchterne Menschen gefordert werden, mehr aus sich heraus zu gehen.

Menschen sind nun mal soziale Wesen, die kommunizieren MÜSSEN

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Du kannst eine "Aufwandsentschädigung" zahlen.

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Braucht man für Barbershops eine Ausbildung/Meister und was dürfen sie?

In Hessen falls es da Bundesland abhängig ist. Ich lese immer unterschiedliches und so kleine Sachen im Internet wie das rechtlich alles läuft und will das jetzt mal vernünftig wissen von jemanden der es weiß oder sogar einen eigenen Barbershop/Friseur Salon hat.

Was sind die genauen unterschiede zu Friseursalons ?

Dürfen sie Frauen die haare schneiden ?

Darf man wie ich gelesen habe nur einen Barbershop aufmachen anders als mit mehrere Geschäfte ?

Ist es eigentlich verboten aber als zusatz erlaubt ? Das klingt unlogisch dann könnte man auch Frauen die Damenbärte kürzen und haare schneiden.
Was ist wenn es verboten wird allgemein einen Barbershop ohne Ausbildung zu haben, gehen dann nicht tausende Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit.

Sollte man sie nicht fördern und belohnen wenn sie die Ausbildung in Abendschulen nachholen ?

Sie schneiden bei uns Haare, machen Bärte und sonstige sachen wie Masken, Gesichtswaxing.
Es sind alle Preise auf den Schildern also denke ich mal das sie es dürfen anders als im Internet wo steht nur Bärte als Barbier und Haare dann „illegal“.

In einem Friseur Salon ist meistens einer mit einer Ausbildung oder einem Meister, die können auch richtig weitere Azubis ausbilden wenn sie wollen.

Beim Barber sind eigentlich alle ohne Ausbildung schätze ich mal, meistens keine deutschen.

Ich weiss das sie verpöhnt sind von Friseuren mit Ausbildung oder andere Leute die kein türkisch kurdisch arabisch können Probleme haben mit der Sprache aber ich persönlich finde einfach die Qualität besser und wenn da noch der Preis so günstig ist das unschlagbar.
Hygiene ist ein Punkt aber da kann man auch vorher fragen oder hinweisen falls das nicht aus zeitdruck gemacht wird.

Darum ging es auch eigentlich nicht, mich interessiert das rechtliche. Nur bevor dieses Thema anfängt und sich jemand über die Barbershops beschwert wollte ich die Kundensicht teilen.
Es ist wie mit Traditionellen Bäckereien und normalen Bäckereien jeder kann gerne mehr bezahlen wenn ihm die Qualität beim Handwerksbäcker gefällt und er sich das leisten kann.

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Einen Meisterbrief braucht man nur, wenn man Azubis ausbilden will.

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Wenn sie offiziell gearbeitet hat, bekommst die doch jährlich eine Aufrechnung. Die sollte man natürlich NICHT gleich weg werfen.

Wenn sie schwarz im Haushalt gearbeitet hat, kannst du das ohnehin nicht belegen.

Dann musst du es auch nicht angeben.

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Wenn es bei der IHK zu Überschneidungen der Meldezeiträume kommt, könnte es zu Nachfragen bei beiden Arbeitgebern kommen.

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Ob das ÜBERHAUPT mit Minijobbern bewältigt werden kann, darf wohl bezweifelt werden. Wenn Übernachtungen anfallen, wird ja auch sehr schnell die höchst mögliche Einsatzzeit für Minijobber überschritten.

Die dürfen ja selbst zum Mindestlohn ohne Überstunden- und Sonntagszulagen höchstens 44 Stunden im MONAT arbeiten.

Wer nimmt dann zu solchen Bedingungen ständig wechselnde Einsatzorte in Kauf?

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Wenn du jetzt versuchst, abzusagen, wird er SOFORT die Räumungsklage betreiben. Und wenn du bereits mit drei Monatsmieten im Rückstand bist, wird er damit auch sehr schnell Erfolg haben.

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Die Leute die BSW oder AfD wählen, interessieren sich einfach gar nicht für Fakten.

Die wählen die auch, wenn sie genau wissen, dass anschließend ohnehin etwas anderes dabei heraus kommt, als plakatiert.

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Um AlG 1 zu beziehen, musst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Das ist dann ja nicht der Fall.

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Das ist ja ein Widerspruch in sich, eine friedliche Wiedervereinigung unter Waffengewalt.

Taiwan ist eine Demokratie. Wenn die dortigen Chinesen mit Rot-China vereinigt sein wollten, brauchen sie nur zu WÄHLEN.

Sie haben ja das beste Beispiel an HongKong. Da sehen sie ja, wie es ihnen ergeht, wenn sie an "Versprechungen" Pekings glauben.

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Solche Entscheidungen gelten dann nur für diese deutsche Niederlassung. Den internationalen Konzern interessiert das deutsche Arbeitsrecht nur insofern, wie es eben diese deutsche Niederlassung betrifft.

Wenn dir das nicht passt, wird man dir raten, dass du ja jederzeit kündigen kannst.

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Ist die Behinderung denn eine direkte Folge eines Arbeits- und/oder Wegeunfalls?

Und wenn ja, ist das immer noch eine Einzelfallentscheidung.

Was er gerne WILL, ist dafür völlig unerheblich.

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Deine Bücher hättest du doch längst vorher zurück geben können. Deshalb musstest du doch keine Arbeitszeit versäumen.

Dass du insgesamt nur 60 Tage fehlen darfst, ist nicht in Stein gemeißelt. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Aber wenn das so knapp bemessen ist, musst du eben dafür sorgen, dass du keine unnötigen Fehlzeiten aufbaust

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Du sprichst von "Arbeitgeber" und Provisionszahlungen.

Als was warst du denn dort? Als Arbeitnehmer wäre ja das Arbeitsgericht zuständig.

Wenn du ein Urteil bekommen hast, musst du dir eine "vollstreckbare" Ausfertigung holen. Damit kannst du direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen, deine Forderung einzutreiben.

Wenn er insolvent ist, hast du Pech gehabt, da gibt es wahrscheinlich schon etliche Gläubiger mit Vorrang.

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Mein Arbeitsvertrag geht noch bis zum 20. September und ich bin im Zwiespalt, ob ich weiterhin noch arbeiten gehen soll oder nicht?

Hi zusammen, wie oben schon beschrieben, endet mein Arbeitsvertrag am 20. September da es nach dieser Woche nur noch drei Wochen sind und ich eine Antwort wissen wollte, ob ich übernommen werde oder nicht, habe ich den Schichtleiter gefragt, ob er was weiß und er hat gesagt er kennt das Ergebnis da ein paar Wochen zuvor eine Mitarbeiter Bewertung an die ganzen Teamleiter geschickt wurde die die Arbeit der ganzen Kollegen bewerten soll und es sollen bis 180 Leute gekündigt werden und ich habe die Vermutung, dass ich auch darunter betroffen bin.

Der Schichtleiter hat gesagt, das der Betriebsrat sich noch nicht einig ist und binnen ein bis zwei Wochen würde ich Bescheid wissen

Ich stehe jetzt zwischen zwei Stühlen, ob ich weiterhin zur Arbeit gehen soll oder mich bis zum 20. September krankmelden soll. Und mich noch intensiver Bewerber, als ich ohnehin mich schon bewerbe.

ich kann entweder arbeiten bis zum 20. September und ich bekomme eine Antwort, dass ich übernommen werde und bin dann sehr froh, dass ich geblieben bin und mich nicht krankgemeldet habe.

oder ich melde mich krank mit dem Unwissen, dass ich wahrscheinlich eine Übernahme bekommen hätte und würde mich dann quasi sehr ärgern.

Obwohl Ich eigentlich nicht mehr dableiben möchte, da ich sehr gerne was Neues suchen will.

Hättet ihr hierzu vielleicht Tipps?

Liebe Grüße

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Wenn du einfach nicht mehr hin gehst, kannst du zum Schadensersatz verpflichtet werden.

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