Das Problem liegt auch eher darin, dass du dann u.U., eben auch Anweisungen von 22-Jährigen akzeptieren sollst. Das wird nicht immer vorausgesetzt, dass du dazu bereit bist.

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Das kommt natürlich ganz auf den Beruf an. Und während des Arbeitsverhältnis kann sich ja auch die Verwendung des Mitarbeiters ändern. Da ist es ja schließlich auch zum SCHUTZ des Arbeitnehmers wichtig.

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Als allererstes ist der Versicherer zu benachrichtigen, dass das Objekt leer steht.

Solche Objekte brennen eben auch gerne mal.

Die Versicherung wird auch entsprechend teurer.

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So lange du nur mit einer Drohne fliegst, kannst du mit der anderen ja keinen Schaden verursachen. Die dürfen aber nicht gleichzeitig in der Luft sein.

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AlG1 wird jeweils am Ende des Leistungsmonats gezahlt. Im ersten Monat steht dir ja noch dein letztes Arbeitsgehalt zur Verfügung.

Verzögert sich die Bearbeitung, hast du ja die Möglichkeit, eine Abschlagszahlung zu beantragen (darum muss man sich nur rechtzeitig bemühen)

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Da es keine "Irrenanstalten" mehr gibt, wäre das irgendwie unmöglich.

Aber genau das hat man mit "nichtsesshafte Personen" bereits im Kaiserreich und anschließend im "1000-jährigen Reich"ja gemacht.

Dann kam anschließend die Aktion T4 (Euthanasie) und zum Schluss wurden "Zigeuner" in Auschwitz der "Endlösung" zugeführt.

Wer so etwas also heute propagiert, muss sich nicht wundern, wenn man ihn dann NAZI nennt

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Selbstzensur ist völlig unnötig, wenn man von Hause aus, nicht mit unflätigen Reden "argumentiert"

Mit Meinungsfreiheit haben Hasstiraden absolut NICHTS zu tun.

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Da gibt es keine Präferenz. Das Gericht neigt natürlich eher dazu dem Partner mit Kind(ern), die gemeinsame Wohnung zuzusprechen. Beim Haus kommt es natürlich darauf an, wer es sich leisten kann.

Ein Außenstehender wird aber kaum ein halbes Haus kaufen wollen, das bewohnt ist.

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Das ist KEIN Kündigungsgrund für eine Mietwohnung. Nur wenn der Mieter vertragsbrüchig wird, kann der Vermieter eine Kündigung mit besonderem Grund aussprechen.

Eine ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages ist (fast) unmöglich.

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Ihr könnt euch das nicht aussuchen, was sinnvoller ist. Die Auszahlung öffentlicher Leistungen ist nach dem Subsidiaritätsprinzip geregelt. Und ja, das kann manchmal etwas dauern zu klären, wer zuständig ist.

Wenn ihr aber MITTELLOS seid, und das mit Kontoauszug belegt, dann ist eine Abschlagszahlung duch das Sozialamt möglich (z.B. um die Mietzahlung zu garantieren) Die Vermeidung von Obdachlosigkeit ist vorrangiges Ziel.

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Das ist ein klarer Fall für deine KFZ-Haftpflicht des Rollers.

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Das ist ja der Sinn der Sperre, dass Dritte das NICHT dürfen. Dann wirst du eben überweisen müssen.

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Auch wenn du selbst vorher in eine Werkstatt fährst, wird dir das nichts nützen. Die schauen SEHR genau nach, welche Schäden dir berechnet werden können.

Die eigene Werkstatt kannst du dir also sparen.

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Für Tage an denen du tatsächlich gearbeitet hast, steht dir natürliuch der Lohn zu. Und da du noch keine 4 Wochen im Betrieb warst, hast du keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dazu musst du Krankengeld beantragen. Das geht NICHT automatisch.

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Die Grundsicherung ZWINGT dir niemand auf. Selbstverständlich steht es dir frei, auch SELBST eine bezahlte Arbeit zu suchen.

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Wenn es durchs Dach regnet ist das eine Sache für den Dachdecker. Damit hat eine Versicherung nichts zu tun.

Stellt der Dachdecker dann einen STURM-Schaden fest, KANN es sein, dass es ein Versicherungsfall wird. Der hätte aber dann auch zeitnah am Sturmereignis gemeldet werden müssen.

Als Hausbesitzer ist man natürlich in erster Linie SELBST dafür verantwortlich, notwendige Instandhaltungen und Reparaturen durchzuführen.

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Welchen Anwalt wählen?

Hallo, ich brauche aufgrund eines Vorfalls einen Anwalt, der mir in einem Strafrechtsverfahren beistehen soll. Ich habe vor, explizit einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Leider weiß ich nur nicht wen. Ich habe alle Fachanwälte für Strafrecht in Köln zur Auswahl und habe am Ende zwei mit 5 Sterne Bewertungen gefunden.

Der hier arbeitet auch als Pflichtverteidiger und 37 Bewertungen, insgesamt 5Sterne. Er rechnet nur nach RVG ab, ohne Honorare. Man kann sich also preislich schonmal gut einstellen und davon ausgehen, dass die Rechnung nicht allzu hoch sein wird.

https://maps.google.com/?cid=7714118332253529222&entry=gps

Der andere Anwalt hat 76 Bewertungen und insgesamt ebenfalls 5 Sterne. Zu Preisen findet man auf deren Webseite keine Angaben, jedoch soll es laut einigen Bewertungen preiswert sein.

https://maps.google.com/?cid=513179810900811923&entry=gps

Gibt es iwelche Kriterien, anhand dessen man einen guten Anwalt vor einem Gespräch herausfinden kann? Ich könnte ansonsten mit beiden eine Erstberatung machen, würde mich aber jedes Mal 230€ kosten. Je nachdem welchen ich wähle, wäre ein 230€ am Ende also verschwendet.

Ich frage deshalb, da einerseits mehr Bewertungen besser sind, aber ich den Erfolg eines Anwalt doch nicht an Google Bewertungen festmachen möchte. Bei mir ist das Verfahren erst im Ermittlungsverfahren ist und es noch nicht zur Hauptverhandlung gekommen ist und im besten Fall auch nicht kommen sollte. Sollte es jedoch zur Hauptverhandlung kommen, möchte ich einen Anwalt, der sich voll für mich einsetzt und nicht nur still ist.

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Diese ganzen "Bewertungen" sind doch reiner Unsinn. Das sind dann welche dabei, die sich einfach schlecht behandelt fühlen, aber in Wirklichkeit eben tatsächlich schuldig sind. Da kann der RA auch nichts ändern.

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