Rente und Bürgergeld; Was ist wenn.....?
Hallo,
normalerweise haben Rentner die Möglichkeit durch einen Minijob Anrechnung frei und ohne Abzüge den vollen Lohn vom Minijob zu erhalten.
Was ist aber wenn ein Rentner ausstockenuss weil er zu wenig Rente bekommt. Werden die Einnahmen vom Minijob dem Aufstockung entgegengerechnet?
Also gelten in dem Fall Regeln wie bei einem normalen Bürgergeldempfänger?
4 Antworten
Wie andere schon sagten: Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld ist, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das tun Rentner im Allgemeinen nicht - Rentner sein heißt ja gerade, vom Konzept her, dass man nicht mehr arbeiten muss.
Damit haben Rentner auch keinen Anspruch auf Bürgergeld und somit sind die Reglen für Bürgergeldempfänger für sie nicht relevant.
Ja, sollte es eine Erwerbsunfähigkeitsrente sein und noch Arbeitsfähigkeit bestehen, dann würden die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.
Bei Altersrente oder voller dauerhafter Erwerbsminderungsrente käme dann kein Bürgergeld mehr in Betracht, dann wäre unter Umständen das Sozialamt nach dem SGB - Xll durch aufstockende Grundsicherung zuständig, wenn der Bedarf mit dem anrechenbaren Einkommen nicht gedeckt werden könnte.
Dann gilt nicht der Freibetrag wie unter Bürgergeld vom Jobcenter, es gibt dann auf Erwerbseinkommen einen pauschalen Freibetrag von 30 %, max.aber 50 % von der Regelbedarfsstufe 1, diese beträgt derzeit 563 Euro im Monat.
Also bei entsprechend hohem Erwerbseinkommen läge der max. Freibetrag dann bei derzeit 281,50 Euro pro Monat.
Altersrentner bekommen kein Bürgergeld mehr.
Minijobverdienste werden jedoch auf die aufstockende Grundsicherung, sofern sie bezogen wird, angerechnet.
Genauso verhielte es sich bei Erwerbsminderungsrentnern, welche mit Bürgergeld aufstocken.
Ein Rentner, dessen Rente nicht zum Leben ausreicht, bekommt meines Wissens kein Bürgergeld, sondern Grundsicherung. Un ddas dürfte eine andere Baustelle sein.
Gibt es einen Unterschied zwischen Bürgergeld und Hartz4
Bürgergeld ist quasi nur ein neuer Name dafür.
Mit Grundsicherung ist jedoch in diesem Fall "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" gemeint.
Allerdings verstehen manche heute noch "Hartz IV"/Bürgergeld unter Grundsicherung.
Ja Bürgergeld heißt Bürgergeld, Hartz IV heißt Hartz IV. 😉
Beides ist/waren Leistungen nach dem SGB II. Unterschiede ergibt/ergab es (immer wieder) bei Gesetzesänderungen.
Gesetzesänderungen wird es auch künftig - aktuell ist es ja wieder in heftiger Diskussion - geben.
Für Bürgergeld ist es keine Voraussetzung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen, man muss arbeitsfähig sein und das ist man ab der Vollendung des 15 Lebensjahres.
Wäre es eine Voraussetzung, dann gäbe es nicht so viele Berufstätige die aufstockend Bürgergeld vom Jobcenter beziehen.
Wenn man keine Altersrente bezieht, arbeitsfähig für min.noch 3 Stunden am Tag wäre, ist auch mit einer Erwerbsminderungsrente eine Aufstockung durch Bürgergeld möglich, wenn die anrechenbare Rente den Grundbedarf nicht decken würde.