Falls du nicht zuhause bist, so kannst du über die Optionen miteilen wer das Paket erhalten soll, du kannst es dir dann von deinem Nachbarn oder von dem Ablageort (ein Ort auf deinem Grundstück wo es hingeliefert werden soll, abholen.

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Also irgendwie ist wohl mein Beitrag gelöscht worden.

Aber ist das nicht etwas was nur euch was angeht?

Ich meine wenn es nicht dein Vater Bruder oder sonst jemand war?

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Gibt es in Deutschland keine zeugungsfähigen Männer mehr?

Der Pool an vor Ort verfügbaren Österreichern, Schweizern, Türken, Polen, Tschechen und Russen ist wahrscheinlich auch ausgeschöpft...

Armes Deutschland..stempeln oder abrackern..

Aber naja wo die Liebe hinfällt.

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Dies könnte eine besorgniserregende Situation sein. Ich habe gerade keine statistische Zahl zur Hand welche das Beschäftigungsverhältnis von Ex-Kriminellen die erfolgreich in Arbeitvermittelt wurden und da geblieben sind zur Hand, jedoch denke ich dass wenn du wirklich Sorge hast, dass der Kerl durchdrehen könnte und irgendwas falsch macht, also dich angreift, so wende dich doch fristgerecht, also so lange du noch am Leben bist, an deinen Vorgesetzten.

Eine Ferndiagnose ist schwierig zumahl auch nicht ganz klar ist weshalb der Mann jemand anderen abgestochen haben soll. War es vielleicht Nitwehr, in dem Fall wäre es kein Mord.

Bedroht er dich?

Wenn ja geh zu deinem Vorgesetzten. ich hoffe für dich er ist kein Mittäter.

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sieh dir mal die Videos von Kai Dellimiomni an.

Da ist ne ganze Menge für das man eingebuchtet werden kann direkt mit Strafdauer und alternativstrafe aufgeführt.

https://www.youtube.com/watch?v=f-avz4MS99M&t=1551s

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Ich habe nicht wirklich Ahnung von Jura, aber das Anschauen eines Buches was themenaffin ist könnte ein Anfang sein. Auch solltest du die Gesetztestexte die in dem jeweiligen Bereich gängig sind einigermaßen kennen und verstehen.

Immerhin musst du nachvollziehen können ob eine Handlung gegen den jeweiligen Text verstossen hat.

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siehe im StGB unter § 123 Hausfriedensbruch nach.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html

Falls dies wirklich als Hausfriedensbruch durchgeht.

Hast du den Ort auf Aufforderungen des Berechtigten verlassen?

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Flaschensammeln ist in etwa so etwas wie Reinigungstätigkeit (zumindest gefühlt).

Sauberkeit herzustellen kann nicht wirklich die Würde des Menschen missachten.

Ich kann mir aber vorstellen, dass es frustrierend sein kann, in seinem Job nicht die Annerkennung zu erhalten die Mann sich wünscht oder die Mann erwartet, aus welchen Gründen auch immer.

Ich wünsch dir viel Glück bei der weiteren Jobsuche.

Und by the way....

Dosensammeln auf eigene Rechnung ist auf einigen Veranstaltungen sicherlich unterschätzt. Sowohl von den Einnahmen als auch von dem Stresspotenzial.

Stichwort Karnevall in Düsseldorf und Köln. Aus dem Bauchraus würde ich schätzen dass da am Tag um die 100 € und mehr drin sind. Bei Besuchern jenseits der 240.000.

Also vielleicht den Einsatzschwerpunkt etwas verlegen und beim nächsten JObcenterbesuch um einen anderen Job oder Weiterbildungsmöglichkeit bitten.

Viel Glück noch.

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Hi,

bin kein Experte auf dem Gebiet. Aber hier mal ein Anhaltspunkt. Auf den Wiederständen sind Farbcodes. Die geben an um was für einen Wiederstand es sich handelt. Die Farbcodes kannst du online abfragen. Einfach in Google eingeben.

Um herauszufinden wo sich der beschädigte Wiederstand auf dem Board befindet, könntest du folgendes machen;

Nimm einen Multimeter klemme die eine Seite an Masse und die andere Seite (+) nutzt du um in den Leiterbahnen zu messen ob Strom drauf ist. Jeweils vor und hinter jedem Wiederstand. Da wo gar kein Strom ist, hast du entweder den kaputten Wiederstand gefunden oder, eine Stelle bei der nur ganz wenig Strom durch geht.

Zumindest wäre dass eine Methode mit der Ich es versuchen würde.

Den Multimeter erst auf hohen Strom dann auf wenig Strom stellen beim Messen.

Handlung auf eigene Gefahr. Bin weder Experte noch gelernter Elektr... irgendwas...

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Ach was.. schärft die Sinne und ist so etwas wie Reaktionsübungen.

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Wenn du ungerecht behandelt wirst, steht es dir frei dein Recht einzufordern.

Ich denke im Islam ist es da nicht anders.

Vieleicht helfen dir in der Hinsicht Fikih-Bücher weiter.

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Aber du verstehst sicherlich das Haqq so etwas wie Recht/Anspruch ist.

Also ich interpretiere das in dem Zusammenhang zumindest so.

Wenn du ein Anspruch auf etwas hast, so ist der sicherlich begründet.

Und wenn der begründet ist, dann kannst du dir den in der Regel auch dein Recht/Haqq/Anspruch (auf was auch immer) holen/zurückholen.

Bessere und zuverlässigere Informationen zu dem Tehma erhälst du sicherlich bei dem Hoca deines Vertrauens in einer Mosche.

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Grundsätzlich gilt, auf der sicheren Seite bist du mit Krankmeldung vom Arzt, die du rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber vorlegt.

Wenn du dich mit der rechtlichen Regelung nicht immer auseinandersetzen kannst oder willst, so geh einfach zu "Verdie" Gewerkschaft.

Die helfen dir bei solchen Fragen.

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