Derzeit darf man beim Bürgergeld im ersten Jahr noch bis zu 40.000 Euro an Vermögen haben oder auch im Leistungsbezug entsprechende Ansparungen machen.
Für jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörende Person gilt ein Schonvermögen von bis zu 15.000 Euro.
Ab dem zweiten Jahr dann noch jeweils bis zu 15.000 Euro pro Person die zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehört.
Wenn Du also alleine bist, könntest Du bei Antragstellung im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro an Vermögen haben oder Ansparungen machen.
Ab dem zweiten Jahr dann nur noch bis zu 15.000 Euro.
Würdest Du z.B.verheiratet sein und 2 Kinder unter 25 Jahren haben, die noch im Haushalt leben und ihren Bedarf nicht aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könnten, würden diese zu eurer BG - Bedarfsgemeinschaft gehören.
Die Frau und die beiden Kinder könnten dann zusätzlich noch jeweils bis zu 15.000 Euro an Vermögen haben.
Also im ersten Jahr zusammen bis zu 85.000 Euro und im zweiten Jahr noch bis zu 60.000 Euro.
Wer dann wie viel Vermögen hättet spielt da keine Rolle, solange die Gesamtsumme des Schönvermögens nicht überschritten würde.
Ein Erbe ist derzeit auch kein anrechenbares Einkommen mehr, es gilt auch als Vermögen und solange die Grenze des Schönvermögens nicht überschritten wird, gäbe es da auch keine Probleme mit dem Jobcenter.
Würde das Schonvermögen überschritten, käme es darauf an um wie viel, man müsste dann den übersteigenden Betrag erst einmal verbrauchen bzw.er würde mindernd auf einen Zeitraum von 6 Monaten angerechnet.
Dabei müsste man dann auch den evtl.selber zu zahlenden Beitrag für die Kranken und Pflegeversicherung von derzeit um die 250 Euro pro Monat berücksichtigen.
Wenn Du angenommen alleine wärst und vor der Antragstellung schon 60.000 Euro hättest, würdest Du erst einmal keinen Anspruch haben, da Du 20.000 Euro über dem Schonvermögen im ersten Jahr liegen würdest.
Angenommen deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom läge bei 667 Euro, dann käme dazu min.noch der derzeitige Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 563 Euro.
Dann würde dein Bedarf bei min. 1230 Euro liegen, mit dem Beitrag für die Kranken und Pflegeversicherung von um die 250 Euro pro Monat bei angenommen min.um die 1480 Euro pro Monat.
Rechnen wir mal 1500 Euro x 6 Monate, dann käme man auf 9000 Euro und immer noch 11.000 Euro über der Grenze des Schönvermögens.
Würde dann wie erklärt erst einmal keine Leistungen vom Jobcenter geben, nach diesen 6 Monaten kann wieder geprüft werden.