Wenn ihr ein Paar seid und Du der Kindsvater bist, sie das dem Jugendamt auch mitgeteilt hat, wundert es mich, warum sie Unterhaltsvorschuss bekommt.
Denn Du wirst ja dann sicher euer Kind öfter sehen, also mehr als wenn ihr getrennt wärt und Du nur dein Umgangsrecht mit dem Kind wahrnehmen würdest.
Dann sollte sie nämlich nicht als Alleinerziehende beim Jugendamt gelten, egal ob ihr derzeit in einem Haushalt lebt oder nicht.
Im schlimmsten Fall zahlt sie den Unterhaltsvorschuss ans Jugendamt zurück, wenn sie nicht wissen das ihr ein Paar seid und Du deshalb mehr Umgang mit eurem Kind habt als es nur beim normalen Umgangsrecht wäre.
Wenn ihr dann in einem Haushalt lebt, bildet ihr durch das gemeinsame Kind natürlich automatisch eine BG - Bedarfsgemeinschaft und dann gibt es für euch weniger Regelbedarf für den Lebensunterhalt.
Dann nicht mehr wie derzeit 563 Euro, sondern nur noch 506 Euro, auch hat sie dann keinen Anspruch mehr auf Alleinerziehenden Mehrbedarf.
Unterhaltsvorschuss gibt es natürlich spätestens ab da nicht mehr und den Einzug von dir hat sie natürlich umgehend beim Jugendamt zu melden und dann kommt es mit Sicherheit zu Problemen, wenn Du als Kindsvater zu ihnen ziehst und dem Jugendamt nicht bekannt war, dass ihr die ganze Zeit ein Paar wart.
Dann kann es wie erklärt zur Rückforderung von Unterhaltsvorschuss kommen.
Kindergeld ist vorrangiges Einkommen des Kindes und wird im Regelfall voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Auch Elterngeld wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf angerechnet.