Wenn deine Angaben stimmen, dann kannst Du euren Gesamtbedarf inkl. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und deinem anrechenbaren Teil deines Elterngeldes nicht decken.
Genau das solltest Du in einem schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch dem Jobcenter mitteilen und am besten euren Bedarf nach dem SGB - ll und eure Einkommen noch einmal nennen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.
Wenn eure Warmmiete schon fast bei 700 Euro ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom liegt, diese angemessen sind bzw.wenn nicht ihr noch keine 12 Monate im Leistungsbezug seid, dann müssten auch unangemessene KDU - erst einmal anerkannt werden.
Dann kann es eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben.
Zu den etwa 700 Euro Warmmiete kommt dann ja min.noch dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 563 Euro und für 1 Kind unter 7 Jahren der Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % deines Regelbedarfs, also etwas über 202 Euro noch dazu.
Der Regelbedarf für das Kind liegt unter 6 Jahren derzeit bei 357 Euro und dazu käme dann min.noch die Hälfte deiner Warmmiete, also etwa 350 Euro.
Die andere Hälfte kommt zu deinem Bedarf dazu.
Also sollte dein Bedarf bei min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt + etwa 202 Euro Alleinerziehenden Mehrbedarf + etwa 350 Euro Kopfanteil der Warmmiete = insgesamt um die 1115 Euro liegen.
Der Bedarf des Kindes min.bei 357 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch etwa 350 Euro Kopfanteil von der Warmmiete = insgesamt min.um die 707 Euro.
Zusammen mit deinem Bedarf läge der Gesamtbedarf bei min.um die 1822 Euro im Monat.
Als Einkommen hätte dein Kind das Kindergeld von derzeit 255 Euro + 227 Euro Unterhaltsvorschuss für 1 Kind unter 6 Jahren = 482 Euro im Monat.
Ohne Berücksichtigung deines anrechenbaren Elterngeldes würde es einen ungedeckten Bedarf von min.um die 1340 Euro pro Monat geben.
Wie hoch fällt denn dein Elterngeld aus, hast Du vorher Erwerbseinkommen erzielt und wie lange beziehst Du dein Elterngeld, also normal für 12 Monate oder hast Du den Anspruch geteilt auf 24 Monate ?