Muss ich Fußgänger rüber lassen, wenn ich eine abknickende Vorfahrtsstraße gerade aus verlassen will oder eine Kreuzung?

4 Antworten

Zum oberen Bild:

Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 Nr. 2 StVO besagt zum Zusatzzeichen "Abknickende Vorfahrt":

Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.

Dabei darf diskutiert werden, ob diese Regelung nur für diejenigen gilt, die dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgen oder auch für diejenigen, die sie verlassen. In ersterem Fall entsteht für den Fußgänger kein Vorrang, im zweiten Fall dagegen schon.

Weiterhin gilt gemäß diesem Urteil, dass derjenige, der eine anknickende Vorfahrtstraße geradeaus verlässt, ein Abbieger ist und daher § 9 beachten muss. Aus Absatz 3 Satz 3 ergibt sich dann wieder ein Vorrang für den Fußgänger.

In Summe dürfte der Fußgänger daher Vorrang haben.

Zum unteren Bild:

Da hier kein Abbiegen vorliegt, gilt eindeutig § 25 Abs. 3 StVO, also kein Vorrang für den Fußgänger:

Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.

So lange da kein Zebrastreifen oder ne blinkende Fußgängerampel ist, musst du das nicht. Passiert dann aber etwas, wirst du paradoxer weise trotzdem Schuld kriegen, da Fußgänger die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind.


Gipfelstuermer  24.09.2024, 11:25

Mein Fahrer sagte dazu einst vor gut 20 Jahre. Hier gilt die Doppel D Regel. (ich glaube das hatte er selbst erfunden). Dominanz zeigen und auf Demut vorbereitet sein. Sprich dem Fußgänger zeigen das man Vorfahrt hat und zwar dadurch das man nicht in großer Entfernung direkt langsamer wird sondern erstmal drauf zu fährt, aber Bremsbereit ist sobald sich die Situation zuspitzt.

TechnikSpezi  24.09.2024, 09:57
Passiert dann aber etwas, wirst du paradoxer weise trotzdem Schuld kriegen, da Fußgänger die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind.

Selten sowas bescheuertes gehört.

Kriegen LKW Fahrer dann automatisch immer schuld?

Hast du Belege für deine absurde Behauptung?

apfelbus  24.09.2024, 10:03
@TechnikSpezi

So falsch ist das nicht. Schon viele Autofahrer haben mind. eine Mitschuld bekommen wenn sie beim Abbiegen einen Radler "erwischt" haben der aus der falschen Richtung kam. Damit müsse man rechne und auf schwächer Rücksicht nehmen. Im konkreten Fall der Frage sehe ich das zwar nicht, aber bei der manchmal sehr merkwürdigen Rechtsprechung kann man nichts ausschliessen.

TechnikSpezi  24.09.2024, 10:11
@apfelbus

Was du schreibst ist mir bewusst und korrekt, das entspricht aber nicht dem, was in der Antwort vorher steht. Dort wird behauptet, der Autofahrer würde die Schuld einfach so erhalten, und das offenbar vollständig. Das ist purer Quatsch mit Soße.

Es ist eben auch nicht so, dass man als Autofahrer grundsätzlich schuld bekommt, sobald es einen schwächeren Verkehrsteilnehmer trifft. Es kommt selbstverständlich immer drauf an. Dass ein Radfahrer zum Beispiel aus der falschen Richtung kommt oder ein Radfahrer auf einem Fußweg fährt, ist alleine schon deshalb auch zu erwarten, da Kinder dort ggf. fahren dürfen oder müssen. Deswegen bekommt man als Autofahrer aber sicherlich keine Schuld, wenn ein Fußgänger einfach so über die Straße läuft und nicht schaut und es zu einem Unfall kommt. Auch eine Teilschuld wird dabei nicht einfach so für den Autofahrer entstehen.

Gipfelstuermer  24.09.2024, 11:10
@TechnikSpezi

Auch das ist falsch Google mal Wort "Betriebsgefahr", man kann selbst dann eine Teilschuld bekommen, wenn man Vorfahrt hatte und der andere klar Illegal gehandelt hat, da dennoch im Straßenverkehr gilt

  1. gegenseitiges Vertrauen
  2. gegenseitige Rücksichtnahme

Und bei zweiterem ist der Fahrer des Autos Radfahrern und Fußgängern gegenüber besonders in der Pflicht, da er den deutlich größeren Schaden verursacht, sprich im Zweifel einmal mehr die Bremse betätigt. Wenn man einen heranstürmenden Fußgänger sieht, der so aussieht, also ob er die Straße ohne zu gucken überqueren will. Denn gibt es hinter dir Zeugen die das schon haben kommen sehen, dann wird es sehr schnell recht dünn, trotz falschem Verhalten des Fußgängers.

TechnikSpezi  24.09.2024, 11:18
@Gipfelstuermer

Es steht nichts in Konkurrenz zu der Aussage von dir, dass man trotz Vorfahrt eine Teilschuld bekommen kann. Das ist richtig und ich habe nichts gegenteiliges behauptet, sondern doch selbst ein Beispiel genannt. Daher weiß ich nicht, wie du zur Aussage "das ist falsch" kommst. Wenn, dann beziehe dich bitte auf etwas konkretes.

Gipfelstuermer  24.09.2024, 11:20
@TechnikSpezi

sicher?

Deswegen bekommt man als Autofahrer aber sicherlich keine Schuld, wenn ein Fußgänger einfach so über die Straße läuft und nicht schaut und es zu einem Unfall kommt.

Das klingt für mich aber ganz danach, hauptsächlich wegen diesem Passus habe ich meine Antwort geschrieben.

TechnikSpezi  24.09.2024, 11:29
@Gipfelstuermer

Das steht auch nicht in Konkurrenz zu dem, was du sagtest.

Es gibt keine Schuld für den Autofahrer, wenn jemand einfach so unerwartet über die Straße rennt. Anders ist es eben, wenn wir in einer Spielstraße sind, wenn wir abbiegen, wenn wir an einer Schule vorbeifahren, wenn wir auf einer Fahrradstraße sind und und und... Es gibt genug Situationen. Dass ich aber einfach so eine Mitschuld hätte, wenn ein erwachsener Mensch einfach so über die Straße geht ohne zu schauen, ist schlichtweg falsch. Wenn du das anders siehst, haben wir eine Meinungsverschiedenheit. Diese habe ich aber vorher nicht gesehen.

Gipfelstuermer  24.09.2024, 11:35
@TechnikSpezi

Dem ist leider nicht so, schau mal beim ADAC z.B. rein die haben genug konkrete Beispiele, (in ihrem relativ guten YouTube Auftritt, bringen die immer wieder einige kuriose Fälle, wo man selber über das Ergebnis überrascht ist), ich bin kein Verkehrsjurist und kann dir daher nicht mit konkreten Fällen oder Aktenzeichen dienen, es ist aber eben so, dass du wenn du die Situation hättest erkennen können auch wenn er Schuld ist, eine Mitschuld bekommen kannst und genau das, wird in dem oben genannten Fall beschrieben ob der Mann dabei erwachsen ist spielt keine Rolle.

Und genau das habe auch ich in dem Fall vorher beschrieben und daher widersprechen sich die beiden Aussagen sehr wohl.

Denn JA du kannst eine Mitschuld bekommen, wenn ein erwachsener Mann einfach so ohne zu gucken über die Straße rennt. Es kommt aber wie immer auf die Umstände drum herum an. Denn das entscheide am Ende nicht ich, sondern ein Gericht.

TechnikSpezi  25.09.2024, 10:04
@Gipfelstuermer
es ist aber eben so, dass du wenn du die Situation hättest erkennen können

Das ist doch genau der Punkt! Wenn man damit hätte rechnen können. In einer Spielstraße muss man eben damit rechnen, dass ein Kind dem Ball hinterher rennt.

Das ist NICHT äquivalent zu meiner Aussage:

Es gibt keine Schuld für den Autofahrer, wenn jemand einfach so unerwartet über die Straße rennt.

Deswegen zum dritten Mal: Das ist kein Widerspruch und es bleibt dabei: Nein, es gibt keine Schuld, einfach nur aufgrund der Tatsache, dass der andere der schwächere Verkehrsteilnehmer ist, wenn ich nicht mit der Situation hätte rechnen können/müssen.

Dass beim Abbiegen ein Kind von der falschen Richtung kommt, ist erwartbar. Dass ein erwachsener Mensch einfach so über die Hauptstraße rennt ohne zu schauen, ist nicht einfach so erwartbar, wenn er nicht schon vorher irgendwas besonderes getan hat.

Wenn das für dich immer noch nicht stimmt, musst du bitte Belege liefern. Die Quelle 'Der ADAC hat da mal Videos zu gemacht' funktioniert da nur leider nicht. Ich sage dir halt jetzt schon: Da wird es nichts geben, was meiner Aussage widerspricht.

Gipfelstuermer  25.09.2024, 22:33
@TechnikSpezi
Deswegen zum dritten Mal: Das ist kein Widerspruch und es bleibt dabei: Nein, es gibt keine Schuld, einfach nur aufgrund der Tatsache, dass der andere der schwächere Verkehrsteilnehmer ist, wenn ich nicht mit der Situation hätte rechnen können/müssen.

Ich kann nicht versprechen das ich was finde, aber ich werde mal suchen wird aber ganz sicher nicht in nächster Zeit eine Antwort werden, der ADAC hat ja jetzt nicht nur 3 Videos. An den beschriebenen Fall an den ich mich erinnere ging es um einen erwachsenen Mann, der zu einem Zeitungskiosk gerannt ist der war auf der anderen Seite einer roten Fußgänger Ampel, die auf rot stand.

Ein Autofahrer überfuhr diese Kreuzung und holzte den Fußgänger voll um.

Nun gab es aber als Zeugen den Kiosk Besitzer und ich glaube noch einen weiteren Passanten. Auf Basis dieser beiden Zeugenaussagen ergab sich, dass man auf Grund des Tempos des Mannes und dem ungebremsten heranstürmen auf die Ampel sehr wohl damit hätte rechnen können, dass dieser evtl. nicht mehr bei rot anhält und entsprechend sein Tempo bereits zuvor reduzieren müssen.

Genau dies hat der Autofahrer nicht gemacht und daher eine Teilschuld auferlegt bekommen. Zu wie viel % kann ich aber nicht mehr sagen.

(du siehst also das damit rechnen, kann man viel weiter auslegen als du denkst, denn das bezieht sich nicht nur auf den Spielstraßen oder ähnliche Dinge.)

Sicherlich ist das soweit hoch gekocht, da der Fußgänger schwer verletzt wurde, die meisten Unfälle mit Passanten die passieren finden ja mit leichter Berührung statt.

Ganz simples Beispiel, ich sehe auf der Autobahn auf den Seitenstreifen einen Radfahrer fahren, da sollte mir als Autofahrer direkt bewusst sein, dass mit dem irgendwas nicht stimmt und sollte eben nicht mit 120 vorbei fahren und denken "was ein Idiot" sondern eben mit allem rechnen, Tempo reduzieren. Verkehr hinter einem warnen und sofern möglich irgendwie dafür sorgen, dass der wieder sicher runter kommt. Denn wer mit dem Fahrrad auf der Autobahn unterwegs, da muss ich wohl auch damit rechnen, dass der es ggf. für eine gute Idee hält eine Spur weiter nach links zu fahren. Denn alleine das fahren auf die Autobahn ist ja nichts, was man mal aus versehen macht.

Und wie gesagt es entscheiden Juristen und nicht du oder ich.

Es sollte daher auch nur ein gut gemeinter Rat sein und die Sensibilität fördern, dass trotz Recht schnell eine Schuld entstehen kann. Wenn du es ignorieren magst, dein gutes Recht, ich hoffe für dich und auch jeden anderen, dass man nie in eine solche Situation kommt, aber wenn man mal davon gehört hat ist man vielleicht vorgewarnter.

In dem Sinne weiterhin gute Fahrt was auch immer deine Fazit aus dieser Diskussion ist.

Gipfelstuermer  25.09.2024, 22:48
@TechnikSpezi

Hier nur noch mal angemerkt, das ist ein Video zur allgemeine Betriebsgefahr und wie die Dame schon zum Ende anmerkt ist dies immer Einzelfall abhängig. Mein genanntes Beispiel ist da aber nicht drunter, war auch ein relativ ausführliches Video wird also irgendwas eigenständiges gewesen sein. Aber wo und ob ich das finde wird sich zeigen. Aber wie du auch schon diesen ausformulieren Worten entnehmen kannst, kann sich eine Schuld einstellen, wenn der andere sich zwar regelwidrig verhält, aber durch eigenes aufmerksames fahren verhinderbar gewesen wäre.

https://www.youtube.com/watch?v=N-YyL5DNo_E

Der Fussgänger muss hier warten bis die Straße frei ist. Bei hoher Verkehrsbelastung könnte diese Verkehrssituation zu Unfällen führen.

Autofahrerinnnen sollten Fußgänger, die in einer gefährlichen Straßenverkehrssituation sind, immer rüberlassen.


bardonoz  24.09.2024, 09:56

Autofahrer aber nicht. Männliche Verkehrsteilnehmer müssen nicht ?

Ruhichblut  24.09.2024, 10:00
@bardonoz

Wer würde sich denn so maskulinistisch anstellen? Du bist doch mitgemeint.

bardonoz  24.09.2024, 10:01
@Ruhichblut

Autofahrerinnen ist weiblich. Oder du passt dich dem sinnlosen aktuellen Zeitgeist an.

Gipfelstuermer  24.09.2024, 11:17
@bardonoz

Ja die Diskussion über Genus und Sexus kann man sicher führen, ob die hier zielführend ist wage ich mal zu bezweifeln, mir hingegen ist es vollkommen egal, von mir kann man auch in Zukunft alle Bezeichnungen in die Weibliche Variante transformieren und wir Männer sind mitgemeint, bin ich vollkommen fein, mit, Hauptsache ich habe meine Ruhe und muss die Sprache nicht mit irgendwelchen absurden Sprechweisen vergewaltigen, aber bitte auch ganz normal betonen, nicht das Innen hinten besonders kräftig, so wie man eben normal Autofahrerinnen aussprechen würde.

Wenn sich dadurch der Genderwahn wieder beruhigt gerne so machen, von mir aus ab morgen. Ich als Mann habe damit überhaupt kein Problem, da es mir vollkommen egal ist ob ich direkt maskulin angesprochen bin, oder mit gemeint bin.