Das Urheberrecht oder die Möglichkeit zum Download ändern sich nicht, wenn die Sounds häufiger verwendet werden.
Du kannst diese beispielsweise als YouTube-Video herunterladen und die Audiospur im Schnittprogramm verwenden (JDownloader kann beispielweise direkt das Audio speichern).
Auch Soundeffekte können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie beispielsweise nicht nur aus einem einzelnen Klang bestehen. Üblicherweise stellt die Verwendung aber kein Problem dar, vor allem, wenn sie in einem großen Projekt nur zur Unterstützung der Soundkulisse dienen.