Ja, ich sehe das genauso. Nur wenn der Parkplatz als "richtige Straße" auf die betreffende Straße führt, würde die übliche Vorfahrt gelten.
Der Fahrer im Video hat sich nicht richtig verhalten, wenn man mich fragt.
- Er hält einen zu geringen Abstand zum Fahrzeug vor sich, so kann er weniger gut daran vorbeischauen. Äußerdem ist die Reaktionszeit sehr begrenzt.
- Spätestens als er bemerkt, dass links neben ihm ein anderes Fahrzeug fährt (und er zu dem Zeitpunkt nicht einschätzen kann, ob es Platz macht), hätte er bremsen müssen, mindestens auf die halbe Geschwindigkeit.
- Er schaltet nicht die Warnblinkanlage an.
Dass deine Frage nicht sonderlich durchdacht wirkt und du dich in Zukunft besser ausdrücken solltest, ist dir hoffentlich jetzt bewusst.
Firefox für YouTube und Chrome für alles andere.
Keine Ahnung, warum Google es nicht hinbekommt, dass ihre eigene Videoplattform im eigenen Browser flüssig läuft.
Wenn eine Ampel nicht leuchtet, gilt sie auch nicht. Du kannst ja in dem Fall gar nicht erkennen, ob sie einen Pfeil hätte – nur raten.
Die Ampel ohne Pfeil gilt für alle (erlaubten) Richtungen, sofern keine Ampel mit Pfeil leuchtet.
Der Kreisverkehr ist (wie) eine Vorfahrtstraße, was man daran erkennt, dass vor den Einfahrten ein Vorfahrt-achten-Zeichen steht.
Es gibt jedoch ein paar Dinge zu beachten.
- Die Regeln des Kreisverkehrs gelten nur, wenn zusätzlich zum Vorfahrt-achten-Zeichen auch das blaue Zeichen für den Kreisverkehr angebracht wird.
- Im Kreisverkehr muss das Zeichen für die Vorfahrtstraße nicht angebracht werden.
- Der Kreisverkehr ist (wie) eine Einbahnstraße, da man an der Einmündung nur rechts einbiegen darf und dann entgegen dem Uhrzeigersinn durch den Kreisverkehr fährt.
- Man darf beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht blinken; beim Ausfahren muss man es aber.
Ich mache das auch sehr gerne, weil ich mich über solche Gesten auch immer freue.
YouTube-Shorts sind sehr gut geeignet, um auf deinen Kanal aufmerksam zu machen. Die Zuschauer sind dann direkt auf der richtigen Plattform.
Leider verwenden viele die Kurzvideos nicht wirklich zur Inspiration, sondern scrollen nur durch. Aber wenn du Glück hast, bleibt jemand bei dir kleben.
Hier sollte man sich fragen: Kann das blinken missverstanden werden und zu einer Gefahr führen?
Das ist hier ausgeschlossen, weil es nur zwei Spuren und an dieser Stelle keine Einmündung gibt.
Also so früh wie möglich blinken.Nur vor den Fahrzeugen, die zuvor in die gleiche Richtung wie du gefahren sind.
Die von links kreuzen deinen Weg und da musst du als "Überquerender" warten.
Der erste Ansprechpartner wäre die Verkehrsbehörde, eventuell liegt die Planung innerhalb der Gemeinde auch beim Ordnungsamt.
Wenn die Beschilderung tatsächlich so wäre, dass nur Auto 2 die Vorfahrt gewähren muss und sonst Rechts-vor-Links gilt, dann dürfte Auto 2 trotzdem zuerst fahren.
§ 9 Absatz 3 Satz 1 StVO:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen [...]
Es ist hier also unerheblich, ob Auto 1 auch das Schild hat – grundsätzlich geht man davon aus, dass der gegenüberliegende Verkehr immer dieselben Regelungen hat.
Im Zweifel auf die Vorfahrt verzichten.
Wie man die nennt, kann ich dir nicht sagen, aber erst werden die Platten zurechtgeschnitten und dann beklebt, da gibt es einen speziellen Drucker.
Wenn ich die Doku finde, die ich dazu mal gesehen habe, füge ich den Link ein.
https://youtu.be/BnwKJVzRjW8?si=rZzpe2tc7Z0siLzL
Natürlich ist das möglich.
Man muss natürlich zugeben, dass LKW meist ein paar km/h schneller fahren (oft zwischen 83 und 86 km/h), da ihre Tachos sehr genau gehen und sie das Limit besser "ausreizen" können, um die Ordnungswidrigkeit mal herunterzuspielen. 😅 Sie wissen halt, dass bei diesem Tempo eigentlich nichts passiert und sie wollen ja so viele Aufträge wie möglich schaffen.
Naja, zurück zur Frage: Das runde Schild mit rotem Rand und schwarzer Zahl schreibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor. Wenn du genau 80 km/h fährst (und am besten weißt, um wie viel dein Tacho abweicht), kannst du rein rechtlich gesehen gar keine Behinderung darstellen. Du musst dich dann von LKW-Fahrern nicht bedrängen lassen (was natürlich auch einfach gesagt ist). Solange es kein LKW-Überholverbot gibt, sollen sie dich halt überholen.
Ich muss aber sagen, dass ich mit Tempomat auf 85 (was knapp über 80 km/h sein sollten) bisher eigentlich noch nie Probleme hatte, gerade in Baustellen.
Das geht nur auf Privatgelände. Wenn euch eine große Wiese gehört, könntest du dort fahren.
Beide Ampeln sind gleichzeitig rot oder grün, da es sich um dieselbe Kreuzung handelt. Wenn die Ampeln unterschiedliche Farben zeigen, dann stimmt da etwas nicht.
Wenn die Ampel währenddessen rot wird, fährst du trotzdem weiter, da du im Kreuzungsbereich nicht stehenbleiben darfst.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Urheber seine Lieder "zur freien Verwendung" freigeben, dann darf man die Musik (teilweise ohne Namensnennung) frei verwenden. In diesem Fall gibt es keine Beschränkung der Dauer.
Die 15-Sekunden-Regel in Deutschland bezieht sich auf solche Stücke, die eigentlich nicht verwendet werden dürfen. Um diese Clips hochladen zu dürfen, muss man aber weitere Dinge beachten.
Eines meiner Videos wurde letztens (nach über 10 Jahren) auch so eingestuft. Wenn entsprechende Inhalte von YouTube erkannt werden, lässt sich da leider nichts machen.
§ 9 Absatz 3 Satz 1 StVO.
Der Radfahrer muss durchgelassen werden.
Bei Google News hast du den Vorteil, dass du entsprechende Meldungen als "nicht interessant" wegdrücken kannst, sodass weniger davon angezeigt wird und du hierzu keine Frage stellen musst. :)
Ich würde grob sagen, dort wo der Pfeil seine Spitze hat. Je nach Situation sogar noch etwas später.