Das kommt darauf an, wie gut man in die Straße einsehen kann. Du darfst nur so schnell fahren, dass du jederzeit ohne Gefahr anhalten kannst, wenn von rechts jemand kommt.

Bei engen oder unübersichtlichen Straßen solltest du allerhöchstens 5 km/h fahren, bis du die ersten 10 – 20 Meter der Straße sehen kannst. Also am besten erster Gang und mit der Kupplung "vortasten".

Wenn du schon früher in die Kreuzung einblicken kannst, kannst du auch entsprechend schneller fahren – wenn nichts kommt.

Erklärt dir aber eigentlich der Fahrlehrer.

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Es wird schon einen Grund haben, warum man da kurz vor dem Bereich der Einmündung auf einen anderen Straßenbelag wechselt – vermutlich soll das hier den Eindruck erwecken, dass die um die Kurve gehende Straße Vorfahrt hat.

Aber da es sich hierbei nicht um einen Bordstein handelt, bin ich der Auffassung, dass hier keine besondere Vorfahrtsregel gilt.

Rechts vor Links.
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Nein, das spielt keine Rolle. Wenn du jetzt alt genug bist, wird das auch funktionieren.

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Das ist dir überlassen. In die Beschreibung kannst du alles schreiben, was du gerne schreiben möchtest.

Wenn Videospiele ein Hobby von dir sind, und du das mitteilen möchtest, dann würde ich das auch da rein schreiben.

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Ah verstehe. Könnte an der Bildschirmgröße liegen, denn am iPad ist das bei mir auch so.

Eine Lösung habe ich leider nicht. Vielleicht mal die App neu installieren (falls es vorher ging). Vielleicht ist es aber auch so vorgesehen.

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Leider bin ich mir hier nicht sicher, denn ich weiß nicht, ob die "fehlenden" Nachrichten noch auf das alte Smartphone übertragen werden.

Ich befürchte nein.

Dann sind sie auch nicht im Backup enthalten. Denn da wird nur das gesichert, was auch lokal vorhanden ist.

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Jede Behinderung ist unterschiedlich, manche sind nur eingeschränkt und bei manchen funktioniert es fast gar nicht.

Wenn du nur langsamer lernst oder eben in gewissen Bereichen eingeschränkt bist, dann kannst du das bestimmt schaffen! Du kannst dir ja mal die Fragen ansehen und einen Test machen.

https://www.fuehrerscheintest-online.de/mofa-fuehrerscheintest

Ich drücke dir die Daumen! 😊

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Ich würde schätzen, dass alleine der Begriff "Panem" nicht geschützt ist. Solange du keine urheberrechtlich geschützten Inhalte zeigst, also inhaltlich nichts mit der "Marke" zu tun hast, sollte das kein Problem sein.

Ich bezweifle allerdings, dass der Name auf den gängigen Plattformen noch frei ist.

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Da kommt es auf zwei Faktoren an:

  1. Wie schätzt es der Prüfer ein? Denkt er, du warst unaufmerksam und hast es nicht richtig gesehen, oder hast du den Eindruck gemacht, es nicht richtig zu wissen? Da kommt es nicht drauf an, wie es tatsächlich war, sondern wie es beim Prüfer ankommt.
  2. Hast du in der Prüfungsfahrt weitere Fehler gemacht, oder dich etwas unsicher verhalten? Dann spricht viel dafür, dass der Prüfer keine vollständige Fahrtüchtigkeit feststellen kann. Denn auch mehrere kleine Fehler können zum Durchfallen führen.
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An Baustellen und anderen Gefahrstellen, wo das Tempolimit meist zusammen mit dem Gefahrzeichen aufgestellt wird (und somit nur für den Bereich der Gefahrstelle gilt), könnte man das so grundsätzlich behaupten, denn meistens gilt die Gefahrstelle für beide Seiten – aber rein rechtlich ist auch das nicht relevant.

Das Tempolimit gilt immer nur für die Fahrtrichtung, für die es aufgestellt wurde.
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Früher (zumindest) hat man Männern ein größeres Interesse an Autos (Technik etc.) zugesprochen, was noch aus der damaligen Zeit stammt, als Frauen eher selten Auto gefahren sind und aufgrund des Jobs als Hausfrau keinen Führerschein brauchten.

Dieses Weltbild hat sich natürlich sehr stark geändert, aber es gibt sicherlich noch viele Fahrschulen, die nur männliche Lehrer einstellen.

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In der Rechtsprechung gibt es die Grundregel von ca. 3 Metern, die als Restfahrbahnbreite frei bleiben müssen (ich glaube, exakt sind es 3,05 Meter).

Da ich keine Regelung zu den Abständen nach vorne/hinten kenne, gehe ich davon aus, dass dieser Abstand vom Anfang bis zum Ende des (eigenen) Fahrzeuges eingehalten werden muss, aber nicht weiter vorne oder hinten.

Natürlich ist das nicht besonders sinnvoll, wenn durch das versetze Parken dann eine deutlich kleinere Lücke zum Durchfahren bleibt – also ich würde ungefähr so parken, dass durchgehend 3 Meter Platz sind.

Im Zweifel würdest du vermutlich eine Verwarnung bekommen, wenn du "zu knapp" parkst.

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§ 3 Absatz 3 Satz 2 35. BImSchV

Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
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Anlage 2 lfd. Nr. 55 StVO (Aufhebung von Ge-/Verbotszeichen):

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.

VwV-StVO zu den Zeichen 274, 276, 277 und 277.1:

[...] Die Zeichen können dann mit Gefahrzeichen kombiniert werden, wenn ein zusätzlicher Hinweis auf die Art der bestehenden Gefahr für ein daran orientiertes Fahrverhalten im Einzelfall unerlässlich ist oder aufgrund dieser Verkehrszeichenkombination eine Kennzeichnung des Endes der Verbotsstrecke entbehrlich wird.
"Zusammen anbrignen" und "kombinieren" bedeutet für mich, dass die beiden Zeichen an einem gemeinsamen Pfosten angebracht werden, analog zur Anbringung von Zusatzeichen. Denn das ist die Art und Weise, wie man diese Kombination darstellt.

Sind die Schilder getrennt aufgestellt, gelten sie nicht in Kombination zueinander. Das Tempolimit muss dann auf eine andere Weise aufgehoben werden.

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