Ja, ich sehe das genauso. Nur wenn der Parkplatz als "richtige Straße" auf die betreffende Straße führt, würde die übliche Vorfahrt gelten.

...zur Antwort

Der Fahrer im Video hat sich nicht richtig verhalten, wenn man mich fragt.

  1. Er hält einen zu geringen Abstand zum Fahrzeug vor sich, so kann er weniger gut daran vorbeischauen. Äußerdem ist die Reaktionszeit sehr begrenzt.
  2. Spätestens als er bemerkt, dass links neben ihm ein anderes Fahrzeug fährt (und er zu dem Zeitpunkt nicht einschätzen kann, ob es Platz macht), hätte er bremsen müssen, mindestens auf die halbe Geschwindigkeit.
  3. Er schaltet nicht die Warnblinkanlage an.

Dass deine Frage nicht sonderlich durchdacht wirkt und du dich in Zukunft besser ausdrücken solltest, ist dir hoffentlich jetzt bewusst.

...zur Antwort

Firefox für YouTube und Chrome für alles andere.

Keine Ahnung, warum Google es nicht hinbekommt, dass ihre eigene Videoplattform im eigenen Browser flüssig läuft.

...zur Antwort

Wenn eine Ampel nicht leuchtet, gilt sie auch nicht. Du kannst ja in dem Fall gar nicht erkennen, ob sie einen Pfeil hätte – nur raten.

Die Ampel ohne Pfeil gilt für alle (erlaubten) Richtungen, sofern keine Ampel mit Pfeil leuchtet.

...zur Antwort

Der Kreisverkehr ist (wie) eine Vorfahrtstraße, was man daran erkennt, dass vor den Einfahrten ein Vorfahrt-achten-Zeichen steht.

Es gibt jedoch ein paar Dinge zu beachten.

  1. Die Regeln des Kreisverkehrs gelten nur, wenn zusätzlich zum Vorfahrt-achten-Zeichen auch das blaue Zeichen für den Kreisverkehr angebracht wird.
  2. Im Kreisverkehr muss das Zeichen für die Vorfahrtstraße nicht angebracht werden.
  3. Der Kreisverkehr ist (wie) eine Einbahnstraße, da man an der Einmündung nur rechts einbiegen darf und dann entgegen dem Uhrzeigersinn durch den Kreisverkehr fährt.
  4. Man darf beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht blinken; beim Ausfahren muss man es aber.
...zur Antwort

Ich mache das auch sehr gerne, weil ich mich über solche Gesten auch immer freue.

...zur Antwort

YouTube-Shorts sind sehr gut geeignet, um auf deinen Kanal aufmerksam zu machen. Die Zuschauer sind dann direkt auf der richtigen Plattform.

Leider verwenden viele die Kurzvideos nicht wirklich zur Inspiration, sondern scrollen nur durch. Aber wenn du Glück hast, bleibt jemand bei dir kleben.

...zur Antwort

Der erste Ansprechpartner wäre die Verkehrsbehörde, eventuell liegt die Planung innerhalb der Gemeinde auch beim Ordnungsamt.

...zur Antwort

Wenn die Beschilderung tatsächlich so wäre, dass nur Auto 2 die Vorfahrt gewähren muss und sonst Rechts-vor-Links gilt, dann dürfte Auto 2 trotzdem zuerst fahren.

§ 9 Absatz 3 Satz 1 StVO:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen [...]

Es ist hier also unerheblich, ob Auto 1 auch das Schild hat – grundsätzlich geht man davon aus, dass der gegenüberliegende Verkehr immer dieselben Regelungen hat.

Im Zweifel auf die Vorfahrt verzichten.

...zur Antwort

Natürlich ist das möglich.

Man muss natürlich zugeben, dass LKW meist ein paar km/h schneller fahren (oft zwischen 83 und 86 km/h), da ihre Tachos sehr genau gehen und sie das Limit besser "ausreizen" können, um die Ordnungswidrigkeit mal herunterzuspielen. 😅 Sie wissen halt, dass bei diesem Tempo eigentlich nichts passiert und sie wollen ja so viele Aufträge wie möglich schaffen.

Naja, zurück zur Frage: Das runde Schild mit rotem Rand und schwarzer Zahl schreibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor. Wenn du genau 80 km/h fährst (und am besten weißt, um wie viel dein Tacho abweicht), kannst du rein rechtlich gesehen gar keine Behinderung darstellen. Du musst dich dann von LKW-Fahrern nicht bedrängen lassen (was natürlich auch einfach gesagt ist). Solange es kein LKW-Überholverbot gibt, sollen sie dich halt überholen.

Ich muss aber sagen, dass ich mit Tempomat auf 85 (was knapp über 80 km/h sein sollten) bisher eigentlich noch nie Probleme hatte, gerade in Baustellen.

...zur Antwort

Beide Ampeln sind gleichzeitig rot oder grün, da es sich um dieselbe Kreuzung handelt. Wenn die Ampeln unterschiedliche Farben zeigen, dann stimmt da etwas nicht.

Wenn die Ampel währenddessen rot wird, fährst du trotzdem weiter, da du im Kreuzungsbereich nicht stehenbleiben darfst.

...zur Antwort

Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Urheber seine Lieder "zur freien Verwendung" freigeben, dann darf man die Musik (teilweise ohne Namensnennung) frei verwenden. In diesem Fall gibt es keine Beschränkung der Dauer.

Die 15-Sekunden-Regel in Deutschland bezieht sich auf solche Stücke, die eigentlich nicht verwendet werden dürfen. Um diese Clips hochladen zu dürfen, muss man aber weitere Dinge beachten.

...zur Antwort

Eines meiner Videos wurde letztens (nach über 10 Jahren) auch so eingestuft. Wenn entsprechende Inhalte von YouTube erkannt werden, lässt sich da leider nichts machen.

...zur Antwort

§ 9 Absatz 3 Satz 1 StVO.

Der Radfahrer muss durchgelassen werden.

...zur Antwort