Was für eine intelligente Frage! Das Niveau von GF kennt keine Grenzen.

Was ist teurer als Obst? Äpfel oder Bananen?

Was soll denn höchste Stufe bedeuten?

Das Prädikat höher für Bundes- vs Landespolizei ist Unsinn, weil es unterschiedliche Zuständigkeiten sind.

Gruß S.

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Nein. Das Becken ist das Stabile des Körpers. Hier haben Gewichte die geringste Auswirkung.

Bein- oder insbesondere Schulterholster haben viel mehr Einfluss auf die Statik und muskuläre Balance.

Außerdem gewährleistet das schnellen Zugriff.

Darum tragen auch Maurer, Schmiede, Zimmermänner, Dachdecker ..... unzählige weitere Zünfte ihre Gadgets am Gürtel.

Gruß S.

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Das macht ja absolut null Sinn ....

Hat mal wieder jemand großmäulig angezeigt und nun Muffensausen gekriegt?!

Wenn kein Strafantrag gestellt wird, kostet es eigentlich nur unnötig Zeit und Papier.

Gruß S.

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Das kommt drauf an.

Mir ist keine Schulform bekannt, die nach der 11. Klasse eine volle Fachhochschulreife bescheinigt.

Es ist dann nur der theoretische Teil der FHR. Der praktische muss durch ein FSJ/FÖJ/BFD oder ein anderes Jahrespraktkum abgeleistet werden.

Gruß S.

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(Straf)Anzeige: Eine Anzeige beschreibt den Umstand, dass irgendjemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, dass eine strafbare Handlung erfolgt ist.

---> keine Konsequenz, keine Rechtskraft, keine Beweise erforderlich.

und Polizei gerufen wird, und namen wissen?

Das ist bereits die Anzeige!

Strafantrag: Ein polizeilich erfasster Sachverhalt wird zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft gegeben.

---> hohe Rechtskraft, Konsequenzen abhängig vom Verfahrensausgang, Verhandlungen und richterlichen Beschlüssen oder auch Verfahrenseinstellungen, diese oft gegen Auflagen. Im Jugendstraftecht erzieherische Maßnahmen.

In deinem Fall wurde also bereits angezeigt. Den Rest musst du abwarten. Im schlimmsten Fall ein paar Sozialstunden.

Wenn du etwas oder jemanden be-/geschädigt hast, sind zivilrechtlich Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen möglich.

Gruß S.

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Anzeigen können nicht fallen gelassen werden. Möglich sind Einstellungen von Strafverfahren. Das passiert immer mit Begründung und die bewiesene Unschuld ist es selten. Es gab ja Strafen, wie du schreibst, also hat man lediglich auf Hauptverhandlungen verzichtet.

Man muss unterscheiden zwischen Vorfällen, die tatsächlich beamtenrechtlich problematisch werden und solchen, die an der charakterlichen Eignung zweifeln lassen.

Zumal gibt es keine Streifenpolizisten. Ein ausgebildeter Polizeivollzugsbeamter macht das, was der Dienstherr ihn zuweist. Das kann der Einsatz- und Streifendiest sein, aber auch die Bereitschaft oder Leitstelle.

Da du von mehreren Fällen schreibst, werden sie dich wohl ablehnen. Es gibt ausreichend Bewerber ohne diese Vorgeschichten.

Gruß S.

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Ähh, sorry, aber du gehst da etwas naiv ran. Du hast ziemlich falsche Vorstellungen.

Bereitschaft oder ESD. Weiter nichts. Und das entscheidest auch nicht du!

Flieger, Sanitäter, Kriminalistik, Staatsschutz .... Du wirst Polizeivollzugsbeamter. Was du da aufzählst, sind keine Bereiche oder Einheiten der Polizei, sondern völlig andere Berufe.

Gruß S.

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Bewerbung Polizei gehobener Dienst BaWü Ausschlusskriterium?

Hallo,

ich will mich nächstes Jahr für das Jahr 2026 bei der Landespolizei BW bewerben. Ich habe paar Bedenken bezüglich der polizeiärztlichen Untersuchung.

Ich habe mir die Pdv300 durchgelesen und würde gerne wissen, ob ich mit meinen Bedenken richtig liege.

Falls ich alles richtig verstanden habe:

In der Pdv300 steht das chronische Heiserkeit ein Ausschlusskriterium ist, wenn es den Sprachfluss behindert.

Ich habe vor vielen Jahren mal Sängerknötchen diagnostiziert bekommen und war auch auf eigenem Wunsch beim Logopäden für Stimmunterricht. Ich habe trotzdem eine minimal „raue“ Stimme, die mich jedoch nicht beim Sprechen oder sonst etwas behindert. Vielen fällt es garnicht auf und ich hatte noch nie das Problem, dass mich jemand deshalb nicht verstanden hat. Sollte ich da Bedenken haben? Und falls ja, kann man die ja rausoperieren lassen und somit würde es dann nicht mehr im Weg stehen?

Ebenfalls steht eine Schilddrüsenerkrankung bzw. Struma (wenn es die Atemwege oder die Speiseröhre mechanisch beeinträchtigt) als Ausschlusskriterium drin. Ich habe eine vergrößerte Schilddrüse mit einem Knoten, die mich jedoch weder bei der Atmung noch beim Essen oder sonstiges hindert. Es wurde (November 23) eine Schilddrüsenszintigraphie gemacht und mein Knoten ist nicht bösartig und wird es laut meiner Ärztin nicht, also harmlos (nicht differenzierbarer knoten). Habe weder eine Schilddrüsen Über- noch Unterfunktion. Könnte das im Weg stehen?

Der letzte Punkt ist, dass ich mal freiwillig (total unnötig) zur einer Psychologin gegangen bin (2021), weil ich paar Tipps für den Umgang mit meiner Schwester (sie ist sehr sensibel und ich kam als große Schwester nicht an sie ran) und in meiner Beziehung zu meinem Freund gebraucht habe. Könnte das ein Problem darstellen?

Im Großen und Ganzen bin ich ein gesunder Mensch, der nicht zum Arzt muss, wegen irgendwelchen Krankheiten, habe keine Medikamente, die ich regelmäßig einnehmen muss.

Ich würde mich sehr über die Antworten von Erfahrenen und Experten freuen!

vielen Dank im Voraus!!

Liebe Grüße

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Mich würde vorab mal interessieren, wie du die ungekürzte pdv300 lesen konntest. Denn wenn du das getan hast, frag den, der dir - offensichtlich unberechtigt - Zugang gegeben hat ....

Im übrigen können tatsächlich alle von dir genannten Punkte problematisch werden. Am wenigsten aber die Psychologin.

Gruß S.

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Ich empfehle die Mappen vom Verlag Ausbildungspark.

Gruß S.

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Die FHR wird rein bildungsrechtlich gefordert. Der Zweig der FOS ist genauso egal wie das Profil einer AHR.

Man hat weder mit dem einen noch mit dem anderen bessere Chancen. Das ist Unsinn.

Bewerber, die die FOS polizeigelenkt machen, besuchen Wirtschaft und Verwaltung, ggf mit Schwerpunkt Rechtspflege.

Gruß S.

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möchte nächstes Jahr im September bei der Polizei anfangen.

Ist denn das Bewerbungsfenster noch offen?

austherapiert und symtomlos

Nichtssagende Floskel ohne Genesungsgarantie. Oft nur eine Formulierung, um frustrane Therapien zu beenden. Und es heißt Symptom.

Laut meiner Therapeutin sollte mir das im Auswahlverfahren keine Probleme darstellen.

Grammatikalisch falsch und eine sehr vermessene Aussage. Sie hat sich darüber kein Urteil zu erlauben.

Macht man den angezogen, oder nur in Unterwäsche?

Nur im Slip. Gerade damit man nichts versteckt.

Ein Plan B wäre gut.

Gruß S.

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Wie ich das sehe?

Mich interessiert dein Hintergrundbild mal so absolut null. Ich bin sicher, den meisten anderen Menschen geht es genauso.

Ist es nicht etwas seltsam, in diesem Zusammenhang von Akzeptanz zu sprechen?

Hast du noch ein Problem mit dir selbst? Akzeptierst DU dich?

Gruß S.

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Es ist verboten.

https://www.oekotest.de/freizeit-technik/Muscheln-Sand-Steine-Was-darf-ich-vom-Strand-mitnehmen--was-nicht_13923_1.html

Gruß S.

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Ja, anzeigen darf jeder. Das allein hat aber noch keine Rechtskraft.

Entscheidend für eine Strafverfolgung ist der StrafANTRAG, nicht die StrafANZEIGE.

Nun kommt es auf das Delikt an. Handelt es sich um ein Offizialdelikt, erfolgt der Strafantrag automatisch durch die Staatsanwaltschaft.

Handelt es sich um ein Antragsdelikt, muss der Strafantrag von einem Antragsmündigen gestellt werden. Antragsmündig ist man mit 18. Bei Minderjährigen übernehmen das die Eltern.

Gruß S.

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