Eine Behinderung im Straßenverkehr ist es, wenn man andere Verkehrsteilnehmer daran hindert, selbst voran zu kommen.

Von einer Gefährdung spricht man, wenn (darüber hinaus) Verkehrsteilnehmer (oder man selbst) durch das Verhalten in gefährliche Situationen kommen. Das kann in unterschiedlichster Weise passieren. Oftmals aber, wenn man unvorhersehbare Manöver ausübt, die potenziell zu einem Unfall führen können.

Beispiele:
  • Überholen bei Gegenverkehr
  • Überholen von Radfahrern mit zu wenig Seitenabstand
  • Wiedereinscheren nach dem Überholen ohne ausreichenden Abstand
  • Bremsen/Abbiegen ohne zu blinken
  • Bei Rot über eine Kreuzung fahren
  • Unter Drogeneinfluss fahren
  • Spontanes, starkes Bremsen ohne Grund
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Wenn du davor ein Wort schreibst, das sich auch auf das (in diesem Fall) Substantiv/Nomen bezieht und mit einem "m" endet, schreibst du das Adjektiv am Ende mit einem "n".

Das gilt auch, wenn du mehrere Adjektive benutzt:

...auf einem freien, kostenlosen Parkplatz.
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Wenn beim Drücken der Kupplung und Bremse ein Schleifgeräusch entsteht, macht entweder deine Frau etwas falsch, oder das Auto ist kaputt. 🙃

In der Fahrschule lernt man eigentlich nicht, vor einer roten Ampel nochmal runterzuschalten. In der Praxis ist das zwar meist nützlich und kann Kraftstoff sparen, aber ich habe es so nicht gelernt.

Ich habe in der Fahrschule erst einmal ganz normal angefangen zu bremsen.

Die Kupplung habe ich immer dann eingesetzt, wenn die Drehzahl "zu niedrig" geworden ist, also im 3. Gang vermutlich bei ca. 20 km/h.

Bei Stillstand dann den Gang herausgenommen und die Kupplung gelöst – oder direkt wieder den ersten Gang eingelegt, vor allem, wenn ich das erste Auto an der Ampel war.

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§ 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 5 und 7 StVO

Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.
Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

Zeichen 294 (Haltlinie):

Ergänzend zu Halt- oder Wartegeboten, die durch […] Lichtzeichen […] gegeben werden, ordnet sie an:
Wer ein Fahrzeug führt, muss hier anhalten. Erforderlichenfalls ist an der Stelle, wo die Straße eingesehen werden kann, in die eingefahren werden soll (Sichtlinie), erneut anzuhalten.

Die Haltlinie schreibt also vor, dass man bei Rotlicht bereits dort halten muss.

Da du es ggf. nicht bei "noch gelb" über die Ampel schaffst, wenn es bereits an der Haltlinie auf Gelb springt, müsstest du bereits bei Gelb anhalten, sofern das gefahrlos möglich ist. Wenn es aber in dem Moment passiert, in dem du die Haltlinie bereits passiert hast, solltest du (auch aus Platzgründen) noch über die Kreuzung fahren können.

Strenggenommen gilt aber das Rotlicht, solange es für dich sichtbar ist, während du den Kreuzungsbereich noch nicht passiert hast.

Die Gelbphase sollte hier also lang genug gewählt werden. Ist sie "normal kurz", würde ich es jedoch nicht als Rotlichtverstoß werten.

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Tempolimit soll bleiben warum

Ich bin auch schon gerne mal schneller gefahren – und das macht je nach Auto auch wirklich Spaß –, aber ich finde es einfach nicht notwendig. Mal mit dem eigenen Auto über eine Rennstrecke zu fahren, ist bereits möglich und kostet kein Vermögen.

Ansonsten sehe ich an einem generellen Tempolimit fast nur Vorteile.

  1. Weniger Unfälle/Todesfälle. Streiten zwar viele ab, aber je höher die Geschwindigkeit, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Unfällen kommt – und dementsprechend auch zu Todesfällen.
  2. Weniger Umweltbelastung. Beim Kraftstoffverbrauch kennen das E-Auto-Fahrer ja bereits und fahren von sich aus schon langsamer, wenn sie weiter kommen wollen. Gerade bei Verbrennern halte ich eine Reduzierung der Schadstoffe aber für besonders wichtig. Das geht zum Beispiel, in dem man Verbrenner verbietet oder die Benzinpreise erhöht. Aber einfacher – und gerecht für alle – wäre es meiner Meinung nach, den Kraftstoffverbrauch durch eine Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren.
  3. Weniger Staus. Je höher die Differenz der Geschwindigkeit zwischen verschiedenen Fahrzeugen, desto stärker müssen die schnelleren Bremsen, was je nach Verkehrsaufkommen zu mehr stockendem Verkehr führt – gerade, weil viele auch zu wenig Abstand halten.
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Sollte es wieder etwas günstiger werden Die Autofahrer machen die hohen Benzinpreise schon zu schaffen

Die Benzinpreise sind etwas, was man als Autofahrer nicht wirklich beeinflussen kann. Aber für Bußgelder ist man in den meisten Fällen selbst verantwortlich und ich hätte auch nichts dagegen, wenn diese verdoppelt würden.

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Zwischen dem Auto, das von oben kommt und dem, das links abbiegen will, herrscht keine Rechts-vor-Links-Regel, da sie sich auf derselben Straße befinden. Hier greift die Regelung zur Vorfahrt beim Abbiegen:

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen […]. | § 9 Absatz 3 Satz 1 StVO
Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. | § 9 Absatz 4 Satz 1 StVO

Das Auto, welches von unten kommt und links abbiegen will, muss also das auf seiner Straße (von oben) entgegenkommende Auto durchlassen – da dieses geradeaus fahren will.

Ansonsten gilt die übliche Rechts-vor-Links-Regel, also hat das Auto, welches aus der Straße von links kommt und rechts abbiegen will, Vorfahrt von dem von oben kommenden Auto.

Somit fährt zuerst der Rechtsabbieger (von links kommend), dann das von oben kommende Auto und zuletzt das von unten kommende Auto.
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Keine angst vor Autobahn

Das hatte ich früher, also direkt nach der Fahrschule. Mein Problem war, dass ich die Fahrstunden der Autobahn alle an einem Tag gemacht habe und an dem Tag leider nicht sonderlich aufnahmefähig war – ich war also aufgrund fehlender Praxis immer sehr unsicher. In der Prüfung musste ich zum Glück nicht auf die Autobahn, sonst hätte ich vielleicht nicht bestanden.

Als ich mich dann aber mit dem eigenen Auto getraut habe, wurde es besser und die Angst ist verschwunden.

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Sobald ein Kreisverkehr nicht so aufgebaut/beschildert ist, wie man es kennt, ist es kein "echter Kreisverkehr" mehr.

Denn die Verwaltungsvorschrift schreibt vor:

Die Zeichen 205 und 215 sind an allen einmündenden Straßen anzuordnen.

Das heißt natürlich nicht, dass man eine runde Straße zwangsläufig als Kreisverkehr mit Vorfahrt-Achten an den Einfahrten gestalten muss, gerade an sehr großen Straßen ist sowas durchaus denkbar.

Tatsächlich sieht man solche Kreisverkehre aber äußerst selten.

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Wenn du rechts abbiegen wolltest, bist du in der falschen Spur gelandet, da die Pfeile nur das Abbiegen nach links erlauben.

Wenn du nach links abbiegen wolltest, ist das aber richtig. Anders kommt man von dieser Stelle ja nicht auf die Spur – und wenn niemand kommt, darfst du vor der durchgezogenen Linie auch noch die Spur wechseln.

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Das Verbotszeichen gilt nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie für Omnibusse. Dementsprechend gilt auch das Zusatzeichen nur für die entsprechenden Fahrzeuge.

Da PKW nicht verboten sind, ist es egal, ob man Anlieger ist oder nicht.

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Ein Parkplatz, der ausschließlich für PKW vorgesehen ist, darf nicht von anderen Fahrzeugen verwendet werden.

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Ohne das PKW-Zusatzschild oder wenn gar kein Schild vorhanden ist (nur Fahrbahnmarkierung, Seitenstreifen etc.), dann darfst du dort auch dein Fahrrad abstellen.

Das blaue Schild "Parken" regelt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.

In § 63a Absatz 1 StVZO ist geregelt, dass ein Fahrrad ein Fahrzeug ist.

Nach der Rechtsprechung ist allerdings grundsätzlich auch das Abstellen von Fahrrädern auf dem Gehweg erlaubt, auch wenn das die StVO selbst nicht hergibt. Das schreibt der ADFC

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Der dritte Gang ist immer eine gute Idee an Ausfahrten, aber wenn du weiter abbremsen musst, könnte auch der zweite Gang erforderlich sein.

Jedenfalls schließe ich mich an, dass es auch Ausfahrten gibt, die man problemlos mit 70 km/h fahren kann, und wiederum andere, bei denen 30 km/h schon zu schnell sein könnten.

Es gibt an Kraftfahrstraßen aber auch Kreuzungen ohne wirkliche Ausfahrt, aber da wird die Geschwindigkeit meist gesondert geregelt oder es gibt eine Ampel.

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Nein, eine solche Anzeige ist meist wirkungslos, es sei denn, der Fahrradfahrer hatte eine Kamera laufen.

Wenn du aussagst, dass dein Abstand ausreichend war, hat die Polizei zwei Aussagen, die sich gegenüberstehen. Wenn keiner von euch etwas beweisen kann, wird es schwierig.

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Kein Zebrastreifen

Nein, denn der Fußgängerüberweg ist als Fahrbahnmarkierung auch ein Verkehrszeichen und muss daher der Vorgabe entsprechen.

Der Kontrast wäre außerdem nicht groß genug.

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Nach § 30 Absatz 1 Satz 1 StVO ist laute Musik erst mal verboten.

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

Wenn es allerdings nur leise abgespielt wird, sollte es beim Vorbeifahren niemanden stören.

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