Können Bürgergeld-Empfänger auch bestraft werden (Gericht)?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Bestrafung bei Bürgergeld-Empfängern.
Wenn jemand, der ein durchschnittliches Nettogehalt von etwa 2000 Euro pro Monat verdient, verurteilt wird, bekommt er wahrscheinlich eine normale Geldstrafe. Wie sieht es jedoch bei Bürgergeld-Empfängern aus? Diese haben ja bereits sehr wenig Einkommen im Monat, teilweise sogar ein Minus. Ist es so, dass sie dann statt einer Geldstrafe zum Beispiel ehrenamtlich arbeiten müssen?
7 Antworten
Ich bin Bürgergeldempfänger und wurde vor einem Monat wegen einer Straftat zu einer Geldstrafe in Höhe von 160 € verurteilt. Der Richter hat mir aber gesagt, dass er die Tatsache, dass ich Bürgergeld beziehe, berücksichtigt hat. Deshalb gehe ich davon aus, dass ich, wenn ich mehr Geld hätte, auch mehr zahlen müsste.
Nun ja, es wird der Tagessatz wesentlich niedriger sein, als bei einem Vollverdiener. Ich glaube, dass 15 Euro am Tag Pflicht sind. Selbst bei Leuten, die diese 15 Euro täglich nicht aufbringen können, kann das Gericht eine ersatzweise Haftstrafe verhängen.
Ehrenamt als Strafe halte ich für unwahscheinlich, aber gemeinnützige Arbeit halte ich für möglich.
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen.
Bei Bürgergeld-Empfängern beträgt ein Tagessatz normalerweise 10€.
Auch wenn das niedrig ist, ist eine Geldstrafe für einen Bürgergeld-Empfänger härter als für andere Verurteilte. Immerhin geht das vom absoluten ExistenzMINIMUM ab. Sprich derjenige hat dann im Monat weniger Geld zur Verfügung als das Existenzminimum.
Wie jeder kann er allerdings Ratenzahlung vereinbaren. Also bei 600€ Geldstrafe 50€ pro Monat abzahlen.
Oder die Umwandlung der Geldstrafe in Arbeitsstunden beantragen. Diese Arbeitsstunden werden im Normalfall bei einer sozialen Einrichtung abgeleistet.
Kümmert er sich um beide Optionen nicht droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. Dabei ist jeder Tagessatz (deshalb werden Geldstrafen überhaupt in Tagessätzen ausgedrückt) ein Tag im Gefängnis. Bei unserem Beispiel mit den 600€ a 10€ Tagessatz hieße das 2 Monate Knast.
Klar, die Strafen sind entsprechend niedrig, können sie nicht aufgewendet werden, kann eine Umwandlung in Sozialstunden stattfinden.
Auf Antrag durchaus möglich, jeweils einen Tagessatz einer Geldstrafe durch 6 Stunden gemeinnütziger Arbeit abzuleisten. Aber ist eine Ermessensentscheidung der vollstreckenden Behörde (also der Staatsanwaltschaft). Das KANN gestattet werden, MUSS es aber nicht.
Es hängt gänzlich davon ab, was sie "verbrochen" haben.
"Normale" Geldstrafen gibt es nicht.
Stimmt nicht mehr ganz. Inzwischen sind's Pro Tag Haft 2 TS, die du absitzt.