Er wird zumindest das Erbe in Höhe des individuellen (vom Lebensalter und anderen in der Person liegenden Umständen abhängenden) Schonvermögens behalten dürfen.
Alles was darüber hinausgeht muss er dann zur Existenzsicherung einsetzen (also davon leben) und erhält dann in diesem Umfang weniger Sozialleistungen bis hin zum vorübergeenden kompletten Wegfall derselben ausgenommen der Krankenversicherung. Die rechnen ihm dann vor, wie lange DAS reicht um ohne Geldbezug zu leben und so lange erhält er dann nichts.

Ausnahme: Er ist höchstselbst verschuldet und es wird ihm dann im Rahmen einer Insolvenz etc. gepfändet, sodass er gar nicht frei darüber verfügen kann. DANN hat er dadurch ja keinen Vermögensvorteil, der seine Bedürftigkeit verringert.

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Folgendes und zwar...

... dann fällt das Erbe nach Abzug der Bestattungskosten etc. dem Staat zu, der ggf. bei Überschuldung des Erbes seinerseits Nachlassinsolvenz beantragt, um nicht für Schulden einstehen zu müssen, die der Erblasser hinterlässt.

Sachwerte und Immobilien werden dann versteigert oder vom Staat genutzt, wenn sie sich dazu eignen. So manches dann leerstehende Haus ist so schon zum Jugendzentrum und Flüchtlings- oder Obdachlosenheim geworden.

Alles andere wird zulasten des Erbes oder ggf. final der Staatskasse entsorgt. Versteigerungserlöse werden entsprechend verwertet dann und fließen nach Abzug aller Kosten dann dem Staat zu.

Bevor der Staat frei verfügt wird erstmal eine Weile eine Nachlassverwaltung durchgeführt, heißt: Ein Notar bzw. Rechtsanwalt oder die Rechtsabteilung der zuständigen Stadt oder Gemeinde betreut den Nachlass (natürlich nicht kostenlos) und sucht nach Erben in den Familienstammbäumen des Erblassers. Teilweise tauchen dabei ja noch Erbberechtigte entfertere Verwandte auf, die noch gar nichts von ihrem (mitunter auch zweifelhaften) Glück wissen.
Es ist ja dann doch eher selten, dass jemand so gar keine Familie hat, selbst wenn diese komplett verstreut ist und auch keinen Kontakt mehr gepflegt hat. Irgendeinen Cousin x. Grades oder Neffen etc. findet man ja dann ab und zu doch noch.

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Kann mir jemand helfen? Hausverbot gegenüber meinem Partner?
Hausverbot vom Hausverwalter gegen über meinem Partner

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Es geht um folgendes: Der Hausverwalter hat meinem Partner aufgrund von Lügen unserer Nachbarn ein Hausverbot ausgesprochen. Die Anschuldigungen können jedoch nicht bewiesen werden. Ich habe als Mieterin am selben Tag Widerspruch eingelegt.

Aufgrund des permanenten Terrors unserer Nachbarn haben wir bereits mit Hilfe des Mietvereins die Miete um 10% gemindert. Die Hausverwaltung hat dem jedoch nie widersprochen oder etwas dagegen unternommen.

Neuerdings lässt der Hausverwalter Post ausgerechnet von den Nachbarn an mich überbringen, die mich terrorisieren und die der Grund für eine Mietminderung sind.

Der Grund für das Hausverbot basiert also auf Lügen und ist unbewiesen. Zusätzlich hat der Hausverwalter den Nachbarn direkt von diesem Hausverbot erzählt. Dadurch fühle ich mich von den Nachbarn belästigt und möchte nur in Ruhe gelassen werden. Leider werde ich immer wieder angesprochen und angepöbelt. Teilweise belausche ich das Treppenhaus, um sicherzugehen, dass niemand dort ist, bevor ich die Wohnung verlasse.

Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, parke ich manchmal bereits in der Nachbarstraße, damit mein Nachbar nicht mitbekommt, wann ich nach Hause komme. Denn wenn er es mitbekommt, werde ich direkt im Treppenhaus beleidigt und angebrüllt.

Nun meine Frage: Was kann ich tun, wenn die Nachbarn, die ja durch den Hausverwalter von dem Hausverbot erfahren haben, die Polizei wegen meines Partners rufen? Tatsächlich musste mein Partner heute die Wohnung verlassen, da die Nachbarn die Polizei gerufen haben, als er mich besucht hat.

Mein Freund ist Epileptiker und besitzt einen Behindertenausweis mit 100% und den Merkzeichen B. Er wohnt 3-4 Stunden entfernt mit dem Zug. Das B bescheinigt ihm, dass er auf eine Begleitperson angewiesen ist! Die Beamten haben ihn aus meiner Wohnung verwiesen. Da er hier jedoch niemanden weiter kennt, würde er auf der Straße sitzen und wüsste nicht, wohin er gehen soll.

Könnt ihr mir bitte Tipps geben, was ich tun kann oder wie ich mich verhalten soll? Kann ich verhindern, dass die Polizei ihn aus der Wohnung wirft? Dürfen die Beamten ihn gegen meinen Willen aus meiner Wohnung holen? Ich möchte nicht, dass die Beamten meine Wohnung betreten!

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand helfen könnte und dabei vielleicht auch auf entsprechende Paragrafen oder Gesetze verweisen könnte.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

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Ein Vermieter respektive Hausverwalter als dessen Bevollmächtigter kann Hausverbote gegenüber Besuchern der Mieter so ohne Weiteres gar nicht aussprechen. Dazu bräuchte es schon absolut nachweisbare Störungen des Hausfriedens oder OWIs / Straftaten gegen die Mieterschaft oder das Haus selbst.

Sobald ein Hauseigentüber sein Haus vermietet öffnet er quasi die allgemeinen Zutrittswege für die Öffentlichkeit bzw. eine quasi-Öffentlichkeit in Form aller berechtigten Besucher der Mieter. Theoretisch hat er dadurch sogar die allseits beliebten Sektenprediger und Haustürvertreter zu dulden, solange nicht alle Mieter einvernehmlich darum bitten, diesen ein - dann wirksames - Hausverbot zu erteilen. Und dieses wäre dann hinfällig, sobald auch nur ein Mieter wechselt, der deren Besuche möglicherweise wünscht oder auch nur nicht eingewilligt hat.

Somit ist ein Hausverbot gegen DEINEN Gast ein unzulässiger Eingriff in deine Lebensführung und Privatautonomie und damit nichtig. Und was deine Wohnung selbst angeht hast du ja sowieso ab Beginn des Mietvertrages bis zur endgültig abgewickelten Wohnungsübergabe nach dem Auszug (bzw. bis zur vollzogenen Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher) das Hausrecht und könntest sogar dem Vermieter selbst Hausverbot erteilen, sodass er ohne absolut vorrangigen Grund (Feuer, Wasserrohrbruch oder vertragsmäßiger Besichtigung im vereinbarten Turnus unter vorheriger Terminabsprache) gar nicht mehr in die Wohnung dürfte. Wenn der Vermieter das ausspricht sagst du halt "Schön, gilt nicht für meine Wohnung und die Benutzung der Zugangswege um diese zu erreichen" und damit hat sich's.

Die Polizei kann hier in die Privatautonomie und DEIN Hausrecht auch gar nicht eingreifen. DAS sind sogar Rechte mit Verfassungsrang (Unverletzlichkeit der Wohnung). Und selbst die bräuchten schon entweder das Vorliegen einer konkreten Gefahr, bei der sofortiges Einschreiten erforderlich wäre und nicht abgewartet werden kann, bis ein Richter das genehmigt (Gefahr im Verzug) oder einen richterlichen Beschluß um ohne deine Einwilligung deine Wohnung zu betreten.

Eine Wohnungsverweisung nach Polizeirecht ginge bestenfalls bei häuslicher Gewalt und solange die nicht vorliegt (dazu müsstest du schon höchstselbst entsprechende Anzeigen erstatten bzw. Notrufe absetzen) entfaltet eine Wohnungsverweisung keine Wirkung für deinen Hausrechtsbereich. Und Platzverweise wären nur statthaft, wenn diese auf Grundlage konkreten und vorwerfbaren Fehlverhaltens oder zur Abwehr eines mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auftretenden Fehlverhaltens erfolgen.

Wie gesagt. Es darf nur von deinem Bekannten keine Sicherheitsgefährung für andere Mieter ausgehen, diese dürfen nicht duch Tätlichkeiten belästigt werden (ein einfaches (leises) Sprechen im Hausflur erfüllt dieses Kriterium aber keinesfalls, solange ihr nicht nachts im Hausflur "rumkrakehlt" als wärt ihr am Ballermann) und es dürfen keine Straftaten gegen den Eigentümer oder andere Berechtigte vorliegen bzw. vorgelegen haben.

Wenn die Sherrifs vor der Tür stehen im Zweifel einfach den Mietvertrag vorzeigen oder dich einfach als Bewohner Legitimieren (Personalausweis genügt sogar) und denen mitteilen, dass DU deinen Besucher eingeladen hast und er daher berechtigt in deiner Wohnung ist und du daran auch nichts ändern möchtest und dann hat sich das auch.

Und selbst wenn der Mann bei dir (einvernehmlich selbstredend) einziehen würde um eine Lebenspartnerschaft mit dir einzugehen könnte der Vermieter da nichts gegen tun, solange die Wohnung dadurch nicht überbelegt ist (also zu klein für 2 Leute).
Er dürfte lediglich in angemessenem Umfang die Nebenkostenvorauszahlung anheben, weil 2 Leute nun mal mehr Wasser etc. verbrauchen. Er hat also was das angeht nur ein Recht, informiert zu werden, aber keinesfalls ein Mitspracherecht bei der Partnerwahl oder bei der Auswahl deiner Besucher, solange diese nicht den Hausfrieden oder die Ruhe stören. Und das ist an objektiven Kriterien zu messen, nicht an irgendwelchen Unterstellungen ohne konkrete Beweise. Und Besuch unter 6 Wochen und ohne konkrete Absicht, dauerhaft einzuziehen (dann wär's kein Besuch) ist nicht mal anmeldepflichtig.

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Ja, weil

längst passiert. Wenn mir etwas zustößt möchte ich ja, dass gewisse Dinge geregelt sind. Und da geht es nicht nur um die Verteilung meiner Habseeligkeiten sondern auch darum, wo meine Haustiere bleiben und wie sie versorgt sind etc.

Das habe ich natürlich auch mit anderen Dingen wie einer Bestattungsverfügung, entsprechenden Vollmachten und auch einigen persönlichen Briefen an die Menschen kombiniert, die ich da entsprechend bitte und bedenken will.

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mit freiem Oberkörper habe ich auch schon draußen gearbeitet, so im Sommer beim Möbel schleppen. Aber in der Stadt so rumrennen - außerhalb von Freibädern oder Stränden - würde ich jetzt nicht anbegracht finden.

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In der Pubertät sind die Hormonspiegel im Körper um einiges häher als das später der Fall ist und bestimmte Hormone sind sowieso erst ab dem Beginn derselben in relevanter Menge "unterwegs".

Und DAS bewirkt dann natürlich einerseits das "Erwachen" derartiger Triebe, die dann aber auch erstmal eine Weile brauchen um sich auf ein Normalmaß einzupendeln.

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Mich widern Körperflüssigkeiten anderer Menschen auch an. Ausgenommen die, des Menschen, den ich liebe.
Sollte dieser Mensch (in meinem Fall eine Frau) allerdings mit einem anderen Kerl rummachen ist bei mir die Ekelgrenze auch überschritten und ich könnte sie nicht mehr so sehen wie vorher. Müsste dabei immer an genau DAS denken und an "die Grütze" vom anderen. Damit wäre dann eine Beziehung oder das Fortführen derselben absolut undenkbar. Und da reicht es auch schon, dass ich weiß, DASS das passiert (ist), sehen oder mitbekommen oder auch nur den Typen sehen wäre dann absolut *tilt* ...

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Das kommt ganz auf die Ausgestaltung des Kontos an.

Ich habe das damals für meinen Sohn explizit so gemacht, dass ich ein Konto zu seinen Gunsten eröffnet habe und verfügt habe, dass er sobald er 18 ist bzw. kurz vor seinem 18. das Geld darauf für einen Führerschein zu nutzen hat. Das entsprechende Sparbuch wurde dann bei der Fahrschule als Sicherheit für die Finanzierung hinterlegt und entsprechend verwendet um DAS zu finanzieren. Und die am Ende übrig gebliebenen paarhuntert € konnte er dann nutzen um sie für sein erstes Auto auszugeben.

Sowas kann man durchaus mit entsprechenden Sparverträgen bei einer Bank als zweckgebundenes Sparen einrichten und dann wird das auch entsprechend umgesetzt. Hätte er den Führerschein anderweitig schon finanziert bekommen habe ich dann hinterlegt, dass die Freigabe gegen Vorlage eines gültigen Führerscheins erfolgen darf. Derartige Sperrvermerke sind also durchaus möglich, man muss sie aber durchaus bei Kontoeröffnung entsprechend vornehmen. Ein normales Spar- oder Girokonto ist so nicht einfach zu sperren, schon gar nicht, wenn das Kind auch der Inhaber desselben ist.

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...Männer"

Ich soll den Satz vervollständigen... also:

... Krüppel. Genitalverstümmelung ändert nichts am Genom und darin definiert sich das Geschlecht. Und daran ändert's auch nichts, dass jemand Hormonpillen frisst, sich den "Schniepel" abhacken lässt oder wie eine Drag-Queen durch den Bundestag turnt und dann denkt, er wäre das "heißeste Wienerwürstchen".

Ob ich diesen Menschen dennoch akzeptiere und seine Selbstverstümmelung toleriere ist ja eine gänzlich andere Frage.

Und auch wenn das den Zensurbeautragten dieser Welt nicht in den Kram passt: Entweder leugne ich die Fakten der Wissenschaft, dann kann ich auch Flacherdler oder Coronaleugner und Transaktivist sein, der meint, eine OP macht jemanden zur Frau oder ich halte mich eben an wissenschaftliche Fakten, die klar und eindeutig so etwas festlegen und benennen.

Wie ich dann damit umgehe... unwirksame vermeintliche Impfungen mit Nebenwirkungen bis zur Todesfolge in mich reinblasen lasse oder eben nicht, mir den Schniepel abhacken lasse oder eben nicht, eine Weltumsegelung mache oder aus Angst davor am Ende runterzufallen eben nicht... DAS kann ich mir dann wieder völlig und auch losgelöst von meiner Wissenschaftsmeinung frei aussuchen. Und das hat man genau so zu akzeptieren oder wenigstens zu tolerieren wie den anderen mentalen Schwachsinn, der im Moment so in der Welt rumgeistert.

Qua Religions- und Meinungsfreiheit hat nun mal JEDER das Recht, auch den letzten noch irgendwie in der Welt zu findenden Schwachsinn zu glauben und danach zu handeln, solange er andere damit nicht belästigt oder denen das aufzwingt.

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... wei. die Abgabe von Medikamenten Aufgabe eines Arztes ist und nicht die eines Lehrers. Und in einem Betreuungs- und Fürsorgeverhältnis (in dem ein Lehrer seinen Schülern gegenüber durchaus auch steht) ist DAS dann so ohne klare ärztliche Anweisung gerade nicht statthaft, weil sich daraus auch Haftungsrisiken ergeben, wenn etwas nicht vertragen wird oder das Medikament nicht geeignet ist und dann eher schadet als hilft.

Denk mal an Aspirin: Ein recht verbreitetes Mittel gegen Schmerzen. ABER eben auch ein Blutgerinnungshemmer, der bei Verlezungen auch Blutungen verschlimmern kann. DAS kann ein Lehrer einfach nicht beurteilen und würde dann sogar eine Versorgung erschweren, wenn er einfach so irgendwas abgeben würde.

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Ich find's immer wieder witzig, wie sich manche Lehrer als Eltern oder Polizei aufspielen.

Eltern dürften das bei einem U18-Menschen, sonst nur die Sherrifs. Ein Lehrer kann wie jeder andere Mensch (incl. einem Kaufhausdetektiv by the way) bestenfalls darum bitten und muss dann mit der Antwort leben, wenn's abgelehnt wird. Bei einem Minderjährigen können zwar grundsätzlich auch die Eltern die Genehmigung dazu erteilen, aber die werden dann wohl kaum jedes mal kontaktiert und ob sie dann auch mitspielen ist fraglich. Ich würd's nicht tun, wenn's um meine Kinder geht.

Und dabei Druck aufzubauen ist ganz schnell Nötigung und damit strafbar. Würde ich mir als Lehrer etc. sehr gut überlegen.

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Rechtlich im juristischen Sinn sehe ich da keine Probleme.

Aber durchaus vertragsrechtlich, weil der Arbeitgeber ja durchaus bestimmen kann, wer bei rein dienstlich zugelassener Nutzung in seinen Fahrzeugen sitzen darf.

Dazu kommt, dass es dann ggf. bei einer eventuellen Insassen-Unfallversicherung zu Problemen kommen kann, wenn etwas passiert (nicht aber bei der Haftpflicht-VS, die auch durchaus Fremdschäden eines Beifahrers reguliert, wenn ein Unfall passiert - zumindest wenn es aus Halter-Sicht kein Eigenschaden ist. Darum braucht es Insassen-UVs auch nur bei Firmenfahrzeugen, in denen Angestellte zusammen unterwegs sind, nicht aber bei Privatfahrzeugen.)

Der Arbeitgeber wird ein entsprechend vertragswidriges Verhalten auch durchaus abmahnen und um Widerholungsfall auch eine Kündigung darauf stützen können, wenn er's mitbekommt.

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Wess es dein Ex ist kann der machen was der will. Und wenn der mit 5 anderen Damen gleichzeitig regelmäßig Spaß im Bett hat ist das völlig okay, solange alle Beteiligten damit einverstanden sind. Und selbst wenn er mehrgleisig fährt und die anderen davon nichts wissen ist das erstmal DEREN Sache und kein Beteiliger ist dir Rechenschaft schuldig, ganz im Gegenteil.

Da hast du dich gar nicht einzumischen. DAS ist vorbei seit ihr euch getrennt habt - völlig egal, wie ihr noch zueinander steht. Das was du vorhast ist einfach dreckig und übergriffig. Kannst ihm - wenn er mit anderen Spielchen spielt und du davon weißt - bestenfalls sagen, dass du das als ziemliche Scheiß-Aktion betrachtest. Aber dich da einzumischen... LASS ES.

Ganz davon abgesehen mal: Mit anderen Damen sprechen könnte er sogar, wenn ihr noch das Paar der Paare wärt. Wo steht denn, dass man in einer Partnerschaft mit keinem anderen Menschen mehr quatschen darf? Wenn ich das so interpretiere und lese ahne ich schon, warum eure Beziehung nicht funktioniert hat.

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Selbst wenn du geeicht 56 km/h fährst gibt es immer noch Blitzer, die erst ab 13 km/h zu schnell ein Foto machen. 3 km/h ziehen sie ja sowieso als Toleranzwert ab (bzw. bei über 100 5%) und 10 km/h wurden (früher fast immer, heute noch ab und an) als "Spielraum" eingeräumt, weil die Verwarngelder bei derartigen Überschreitungen die Kosten des Verfahrens nicht gedeckt haben. Das hat sich in zwischen ja mal wieder geändert, als man beschlossen hat, den Leuten mal wieder tiefer in die Tasche zu greifen. Aber manche Blitzer gewähren dennoch die 10 km/h on Top.

Plus: Dein Tacho darf niemals nachgehen, darum wird er - um unterschiedlichen Reifenmaßen und -zuständen Rechnung zu tragen eigentlich immer so eingestellt, dass er zu viel anzeigt.

Allerdings ist es heute durchaus möglich, dass ein moderner Blitzer mit Infrarot-Blitz arbeitet und du das Foto so gar nicht mehr bemerkst, weil der typische Blitz dann eben in einem Lichtspektrum liegt, das die Augen (fast) nicht mehr wahrnehmen. Das soll Blendungen und abruptes Bremsen verhindern (vorgeblich um Unfälle dadurch zu verhindern, wohl aber durchaus auch, um auf einer längeren Meßstrecke mit mehreren Geräten mehrfach abzukassieren).

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Zweimal blitzen entweder Ampelblitzer, wenn du über Rotlicht fährst oder Abstandsblitzer teilweise, wenn du zu dicht auffährst.

Vielleicht war dein Abstand zum Vordermann nicht ausreichend. Das ist ja auch mit einem PKW eine OWi, auch man's häufig nur bei LKW hört.

Warte einach mal ab, ob was kommt. Normalerweise bekommst ja innerhalb von 2-3 Wochen Post mit einem Anhörungsbogen.

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Grundsätzlich darf eine Tierhaltung nicht pauschal verboten werden. Also ist der Passus "Tierhaltung ist nicht zulässig" im Mietvertrag komplett unwirksam, weil viel zu undefiniert. Und damit entfällt er ersatzlos.

Wenn konkret geregelt ist, dass Hundehaltung z.B. nicht gestattet ist ist das wirksam.

ABER: Assistenzhunde sind ja keine Haustiere im klassischen Sinn (die eben aus privatem Vergnügen und zum Spaß gehalten werden) sondern ein erforderliches "Hilfsmittel" (ja ich weiß, ist böse, so über Lebewesen zu reden, aber in dem Kontext geht's halt nicht anders), was du ja zur Kompensation körperlicher Einschränkungen in der Lebensführung benötigst.
Und DAS kann - entsprechende Nachweise, die du aber eh für Krankenkasse bzw. Kostenträger etc. brauchst um die Finanzierung zu bekommen vorausgesetzt - auch nicht einfach so verboten werden, weil DAS ein unzulässiger Eingriff in deine Privatautonomie wäre. Du solltest es natürlich dem Vermieter mitteilen, damit der bei entsprechenden Beschwerden vorbereitet ist und entsprechend reagieren kann, wenn Nachbarn dann ankommen und auch einen Wauz anschaffen wollen, weil man's dir ja auch genehmigt hat. Dann kann er sagen "dann erblinden sie mal, dann dürfen sie auch einen Blindenhund haben" z.B.

Dass du natürlich dann dafür Sorge tragen (lassen) musst, dass die hundetypischen Störungen wie nächtliches Bellen, Hundekot im Hausflur etc. nicht auftreten und Nachbarn nicht über Gebühr belästigt oder gar durch gefährdet werden ist ohnehin klar.
Das wäre ja auch bei genehmigter Tierhaltung nicht anders und ein Grund, und kann sogar ein Grund sein, Hunde- oder Katzenhaltung im Nachgang noch wieder zu untersagen, wenn's nicht funktioniert. Dass "Inge Müller" von Nebenan dann aber Angst vor dem Wauz hat ist dann nicht mehr ausreichend.

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Ganz simpel: Du schnappst dir das Internet/ein Telefonbuch etc. und rufst den nächstbesten Arzt an, der als Hausarzt eine niedergelassene Praxis hat und fragst, ob du da mal spontan für eine AU vorbeikommen kannst, wenn die ja sagen schnappst dir deine KV-Karte und wackelst da hin. Und dann fragst auch gleich, ob die in Zukunft deine hausärztliche Versorgung übernehmen könnte. Zack... haste auch gleich nen Hausarzt

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Die niedrigere Energiedichte beim E10 macht das Zeug durchaus in Summe kaum günstiger. S98 respektive S Plus hat zum Teil gar keine Ethanol-Beimischungen mehr. Dadurch wirst du natürlich im Optimalfall etwa 10% weniger Verbrauch erreichen können (bei einem Vergaser) und schonst deine Schläuche etc. am Motor durchaus auch etwas. Mal losgelöst von der anderen Klopffestigkeit, die bei Standard-Motoren eigentlich oberhalb von 92 oder heute 95 Oktan keine wirkliche Rolle spielt und erst bei Sportmotoren jenseits der Standard-Fahrzeuge einen meßbaren Unterschied macht.

Dass gerade ältere Fahrzeuge die E10-Plürre nicht vertragen liegt ja in erster Linie daran, dass deren Dichtungen und Schläuche nicht darauf ausgelegt sind und das Ethanol dann die Weichmacher ausschwämmt. Und auch moderne - darauf ausgelegte - Motoren leiden garantiert nicht unter weniger. Aber die Einspritzanlagen sind dann halt nicht dafür eingestellt, warum sich am Verbrauch dadurch bestenfalls marginal etwas ändert. Klar, Klopfsensoren erkennen das, was dann marginale Anpassungen am Kraftstoff-Luft-Gemisch und Zündzeitpunkt bewirkt, aber das reißt es nicht raus unter normalen Umständen.

Ethanol im Kraftstoll ist ja quasi ein Streckmittel um das Volumen zu erhöhen ohne selbst Energie im gleichen Maß zu liefern.

Ist das Selbe wie in der Gastonomie. Bestell ein Getränk ohne Eis: Super plus ohne Etanol. Bestell's mit wenig Eis: E5, mit viel Eis: E10.
Der Gastwirt nimmt natürlich gern viel Eis, weil er so teure Getränke einspart und das gleiche Glas für's Gleiche Geld mit sehr viel weniger Wareneinsatz als voll verkauft.

Eis ist ja nunmal deutlich billiger als Whiskey oder Limonade beispielsweise. Was das gegenüber "ohne Eis" dann für die Qualität des Drinks bedeutet kannst du dir sicher denken ;) Und kalt ist der auch, wenn man die Flasche im Kühlschrank lagert, DAS ist nicht der Hauptgrund für das Eis im Glas.

Das gleiche gilt auch für den Motor: Das Streckmittel schmeckt dem auch nicht und würd's pur reingekippt würde er sich weigern, das zu akzeptieren. Trotzdem nimmt es es bis zu einem gewissen Grad hin ohne dass er sich dagegen wehrt, aber am liebsten hat er halt "Whiskey pur" und um genau so auf Touren zu kommen braucht er dann eben etwas mehr von der gepanschten Plürre.

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