Klage abgewiesen?

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Wenn die Klage unzulässig oder unbegründet ist.

Unzulässig ist sie dann, wenn nicht alle Prozessvoraussetzungen vorliegen (§ 253 ZPO). Das ist z. Bsp. der Fall, wenn das Gericht gar nicht zuständig ist oder formale Fehler in der Klageschrift gemacht wurden.

Unbegründet dann, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht besteht (§ 597 ZPO). Das ist z. Bsp. der Fall, wenn der Vertrag, aus dem sich der Anspruch ergeben soll, gar nicht geschlossen wurde oder sich eine solche Forderung gar nicht aus dem Vertrag ergibt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4./5. Semester

Wenn die Klage von vornherein keine AUssicht auf Erfolg hat, z.B. wenn eine Forderung unberechtigt ist, ein Formfehler oder eine Fristüberschreitung vorliegt.


Wenn sie unbegründet sind.


DasOrakel  21.07.2024, 11:49

Mit Klageabweisung ist wohl eher gemeint, den Prozeß zu verlieren.

PlanckEinstein  21.07.2024, 18:14
@DasOrakel

Ja, den Prozess verliert man, wenn die Klage unbegründet ist, das ist der passende "Fachausdruck" (siehe § 597 ZPO).
"Unbegründet" heißt, dass der geltend gemachte Anspruch eben nicht begründet werden konnte.