Wer zahlt Kosten, Gerichtsprozess?
Wer zahlt Kosten, Gerichtsprozess?
Wenn eine Person den Prozess gewinnt, kann sie dann verlangen, dass die unterlegene Partei auch die Anwaltskosten übernimmt? Gibt es spezielle Regelungen oder Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Beste Grüße,
4 Antworten
ich gehe mal davon aus, du meinst bei einem Zivilprozess (also keine Strafsache) - die Kostenfrage ist geregelt in der Zivilprozessordnung - du kannst es dort nachlesen - es ist ein umfangreiches Werk
im Normalfall muss die Partei die Kosten tragen, die den Prozess verliert
Vorschuss leisten muss üblicherweise allerdings erst einmal derjenige, wer Klage erhebt - der Rechtsanwalt erklärt dir wie hoch diese Kosten sind
In einem Zivilprozess gilt grundsätzlich die Regel, dass die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Dies umfasst neben den Gerichtsgebühren und anderen Auslagen auch die Anwaltskosten der obsiegenden Partei.
Wenn man den Prozess vollständig gewinnt, muss der Gegner also die eigenen Anwaltskosten erstatten. Allerdings nur in der gesetzlich vorgesehenen Höhe gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nicht darüber hinausgehende Kosten.
Gewinnt man nur teilweise, werden die Kosten entsprechend dem Obsiegen- und Unterliegenverhältnis aufgeteilt. Bei einem Vergleich sollte eine Regelung zur Kostentragung getroffen werden.
Eine Ausnahme bilden Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz. Hier muss jede Partei unabhängig vom Ausgang die eigenen Anwaltskosten selbst tragen.
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass man nach der gerichtlichen Kostengrundentscheidung einen Antrag auf Kostenfestsetzung stellt. Das Gericht erlässt dann einen Kostenfestsetzungsbeschluss als vollstreckbaren Titel.
Klasse Antwort, ich verkneife mir eine eigene die würde nur schlechter
Ganz pauschal ist nur zu sagen, dass sich die Kostenerstattung nach dem jeweiligen Rechtsgebiet unterscheidet. Insofern müsstest du da konkreter werden.
Das ist unterschiedlich und kann pauschal nicht beantwortet werden.
Arbeitsgericht Erste Instanz trägt jeder seine Kosten immer selber.
Schadenersatz, wenn man z.B. 10.000€ gefordert hat aber das Gericht einem nur 5.000€ zuspricht, zahlt man die Hälfte selber. Wenn man die vollen 10.000€ bekommt zahlt im Normalefall die Gegenseite.
Strafprozess bei einem Freispruch zahlt die Staatskasse.
etc.
Besorg dir ne Rechtsschutzversicherung wenn du dir darüber Sorgen machst.