Was bedeutet das schreiben von meinem Anwalt?

5 Antworten

Du hast denen nicht mal zwei Wochen nach der Bestellung einen Anwalt auf den Hals gehetzt? Wann hast du denen eine Frist zur Lieferung gesetzt?

Auf den Anwaltskosten wirst du ziemlich sicher sitzen bleiben. Diese Kosten waren zu diesem Zeitpunkt nicht verhältnismäßig. Schadenminderungspflicht § 254 (2) BGB.


theodoravontane  15.06.2024, 18:34

Macht Euch um den keinen Kopf. Der scheint das öfter zu probieren, wie man im Profil ganz gut sehen kann. Also ich würde das ja nicht gleich alles öffentlich machen, aber wenn es Spaß macht, warum nicht.

Angeblich leeres Paket bekommen, angeblich leeres Paket versendet, Paket verschwunden, … Man könnte da ein Muster erkennen.

Daß dann gleich der Anwalt auf den Händler gehetzt wird, statt mal bei DHL nachzufragen, was da passiert sein könnte, passt auch in das eher unschöne Bild.

Haftbefehl61270 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 07:34

Nein es geht darum Ich habe einen Abholschein bekommen von dhl bekommen wo steht Paket liegt Haustür ohne Abstellgenehmigung. Die haben mir nicht geantwortet deswegen wurde Anwalt eingeschaltet 20.05 bestellt und 21.05 angeblich zugestellt

Haftbefehl61270 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 07:41
@RobertLiebling

Nein da der Vertragspartner die sind kann ich sowieso nichts unternehmen Nachforschung kann nur der versender laut DHL "nur Absender können den Verlust eines Pakets melden und eine Nachforschung starten" Und sowieso der Verkäufer haftet für verlust daher ?

RobertLiebling  12.06.2024, 07:43
@Haftbefehl61270
nur Absender können den Verlust eines Pakets melden und eine Nachforschung starten

DHL sollte eigentlich den § 421 HGB kennen. Und dein Anwalt eigentlich auch.

(Ist das Gut beschädigt oder verspätet abgeliefert worden oder verlorengegangen, so kann der Empfänger die Ansprüche aus dem Frachtvertrag im eigenen Namen gegen den Frachtführer geltend machen; der Absender bleibt zur Geltendmachung dieser Ansprüche befugt.)

Und sowieso der Verkäufer haftet für verlust daher ?

Der haftet bis das Paket bei dir ist. Laut DHL wurde es ja zugestellt.

Der Verkäufer hat nur die Info dass die Ware ordnungsgemäß zugestellt wurde. Somit hätte er seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt.

Haftbefehl61270 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 07:44
@RobertLiebling

Es gilt: Hat der Empfänger dem Paketdienst eine Abstellerlaubnis für die Tonne erteilt, trägt der Empfänger das Risiko. Hat der Paketzusteller das Paket ohne Erlaubnis in die Tonne gelegt, haftet der Paketdienst oder Verkäufer für Schäden oder Verlust.

HeinrikH  12.06.2024, 09:07
@RobertLiebling
Der haftet bis das Paket bei dir ist. Laut DHL wurde es ja zugestellt.
Der Verkäufer hat nur die Info dass die Ware ordnungsgemäß zugestellt wurde. Somit hätte er seinen Teil des Kaufvertrags erfüllt.

Der Verkäufer wurde von Kunden doch scheinbar über die mangelnde Erfüllung informiert und weiß somit, dass der Kaufvertrag nicht erfüllt ist.

Einen Anliegernachweis an den Kunden werden sie ja nicht haben, wenn das Paket nicht zugestellt wurde.

RobertLiebling  12.06.2024, 09:10
@HeinrikH

Der Kunde könnte das Paket erhalten haben und dennoch reklamieren, er habe es nicht erhalten.

Ist bei unversichertem Versand fast schon gang und gäbe.

Daher sähe ich hier primär DHL in der Pflicht nachzuweisen, dass sie das Paket ordnungsgemäß zugestellt haben. Dafür hat der Versender ja für versicherten Versand bezahlt.

In dem Brief steht das der Verkäufer obwohl den Kaufpreis als auch deine Anwaltskosten zurück zahlen soll.

Ich würde aber nicht damit rechnen das die dir wirklich die Anwaltskosten bezahlen. Mir erscheinen die Fristen als viel zu knapp bemessen um da etwas zu erreichen.


Haftbefehl61270 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 22:20

Eine woche ist ja wohl legitim um zu reagieren und jetzt noch mal fünfzehn tage !!!

Haftbefehl61270 
Beitragsersteller
 11.06.2024, 22:15

Nee die hatten eine woche zeit! Um reagieren Aber nicht reagiert

Den Brief hat dein Anwalt zu dem Verkäufer geschickt. Darin verlangt er die Rückabwicklung der Sache, da keine Ware gekommen ist. Dazu gehört, dass sie den bereits gezahlten Kaufpreis an ihn überweisen plus deine Anwaltskosten.

Er hat das jetzt erst einmal verlangt. Jetzt muss die Gegenseite dem zustimmen und das auch machen. Wenn nicht, dann geht es vermutlich vor Gericht. Was wieder von dir verlangt, dass du Kosten vorstreckst. Ziel ist es den Kaufpreis und deine Anwalts/Gerichtskosten zurück zu bekommen.

Das funktioniert alles nur, wenn die bis dahin Geld haben und nicht pleite gehen. Auf jeden Fall ist die gesetze Zahlfrist verstrichen. Oder hast du schon Geld gesehen?


bachforelle49  29.08.2024, 03:25

das Risiko des Verlustes und die Beweispflicht der Nichterhaltung obliegt dem Kunden - wenn die Ware weg ist, hat der Kunde ein Problem

Realisti  29.08.2024, 10:26
@bachforelle49

Das kommt darauf an ob es eine Brind- oder Holschuld ist. Man müsste in den Geschäftsbedingungen nachgucken.

Testt517  22.09.2024, 18:51
@bachforelle49

Der Verkäufer trägt das volle Transportrisiko und hat den vollen Beweispflicht nicht der Kunde du genie

Realisti  23.09.2024, 10:07
@Testt517

Wie gesagt, was wurde vereinbart. Es trägt nicht immer der Verkäufer das volle Risiko. Bring- oder Holschuld: kannste gerne mal googlen.

Haftbefehl61270 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 07:29

Die gegenseite ist ja laut meinem Anwalt Im verzug

Realisti  12.06.2024, 07:33
@Haftbefehl61270

Papier ist geduldig. Fristen setzt man um Druck zu machen. Das ist nützlich in bei Geschäftsbeziehungen, die weiter gut laufen sollen. Da scheint deine Gegenseite kein Interesse dran zu haben. Sie wollen lieber das Geld behalten als weiter mit dir zu arbeiten.

Als nächstes, wird er vermutlich erneut mahnen. Danach wird er mit Beantragung eines Vollstreckungsbescheides und Pfändung drohen. Wenn dem widersprochen wird geht es vor den Kadi. Die ganzen Kosten und Gebühren, darfst du vorstrecken. Entscheidet der Richter für dich, bekommst du alles zurück. Macht er das nicht, ist noch mehr Geld weg. Wird nicht widersprochen, kann man den Gerichtsvollzieher hinschicken und pfänden.

Und wie gesagt, hoffentlich geht die Bude nicht vorher pleite.

Haftbefehl61270 
Beitragsersteller
 12.06.2024, 07:38
@Realisti

Und wie gesagt, hoffentlich geht die Bude nicht vorher pleite.

Keine sorge ich möchte nicht sagen wer das ist aber ein Rätsel s..u.n :) die gehen nicht pleite

Müssen erstmal nicht. Ein Anwalt ist auch nur eine Privatperson.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – S. Profil

Dass du es nicht mehr willst und sie die 360 Kaufpreis abdrücken sollen