Kann das Gericht ohne Beweise verurteilen?

Das Ergebnis basiert auf 10 Abstimmungen

NEIN 60%
JA 40%

7 Antworten

Deiner Abstimmung fehlt ein "anderes Ergebnis".

Du kannst diese Frage niemals absolut beantworten, wie man auch alle anderen Fragen zu strafrechtlichen Sachverhalten niemals absolut beantworten kann. Es obliegt immer dem Gericht sich eine Meinung zu bilden und zu einem Urteil zu kommen. Das ist der freie judikative Anteil an unserer Gewaltenteilung und das ist auch gut so.

UND allein schon die Vorgabe, es gäbe keine Beweise bei einer Verhandlung: wenn es keine Beweise gibt, würde kein Staatsanwalt bei Gericht Anklage erheben, es würde also gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommen, sondern die Ermittlungen würden eingestellt oder zur weiteren Ermittlung an die Polizei zurückgegeben. Insofern ist diese Konstellation schon unwahrscheinlich.

Hält der Staatsanwalt aufgrund der Ermittlungen die Anklage für erfolgversprechend, und sei es auch aufgrund der sonstigen Indizien (aha, ein Einzelfall), dann kann er auch die Klage führen.


Weissenegger  14.07.2024, 13:05

Du widersprichst dir aber. Indizien sind keine Beweise, bestenfalls Hinweise.

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Eckengucker  14.07.2024, 13:48
@Weissenegger

Genau das ist es, was einen Indizienprozess ausmacht. Es kommt wie ich mindestens 2 mal gesagt habe, auf die Bewertung des Staatsanwalts an, beim Urteil auf die Bewertung des Gerichts. Wieso sollte ich mir widersprochen haben? Das ist immer, immer, dreimal immer, eine Einzelfallbewertung.

Ach ja, Indizien sind keine "Hinweise".

Ein sogenannter Indizienprozess ist ein Verfahren, in dem das Gericht nur auf Beweisanzeichen Bezug nehmen kann.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/indizien

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Weissenegger  14.07.2024, 13:51
@Eckengucker

Na, du schreibst, dass ein Staatsanwalt nur aufgrund von Beweisen Anklage erheben würde, weiter unten jedoch, dass er aufgrund von Indizien Anklage erheben würde, das wiederspricht sich schon! 🙂

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Eckengucker  14.07.2024, 13:52
@Weissenegger

ok, das beisst sich etwas. Richtig wäre tatsächlich, wenn er der Meinung ist, dass die Tat nachweisbar wäre...

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JA

Nennt sich Indizien-Prozess und kommt vor.

JA

Anhand von Indizien schon.

Wenn aus einem Raum, zu dem nur ich den Schlüssel hatte, 50.000.-€ geklaut werden und bei mir zu Hause 50.000.-€ gefunden werden, deren Herkunft ich nicht erklären kann, dann ist das kein unumstößlicher Beweis, dass ich das Geld geklaut habe, aber jede andere Erklärung wäre doch so unwahrscheinlich, dass ich nicht auf einen Freispruch hoffen würde.

Das Gericht darf keine begründeten Zweifel haben.

NEIN

Wenn wieder Beweise für die Schuld noch Beweise für die Unschuld da sind. Dann heißt es in dubio pro reo

NEIN

Dem Angeklagten nicht glauben, ist eine Sache. Aber das Gericht kann ja jemand anderem glauben. Zeugen sind auch Beweise.