Anwaltskosten nicht bezahlen?

9 Antworten

Für gewöhnlich sind Zahlungen sofort fällig, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart (oder steht auf der Rechnung). - § 271 BGB

In manchen Fällen muss nicht erst gemahnt werden (§ 286 BGB - Verzug des Schuldners). Das kann 30 Tage nach Erhalt der Leistung sein oder auch schon eher, wenn etwas anderes vereinbart wurde.

In der Folge kann das Einschalten eines Anwalts zur Durchsetzung der Forderung in Ordnung sein (Schadensersatz). Allerdings sind für einfach gelagerte Fälle bis zu einem bestimmten Wert die Gebühren deutlich gedeckelt.

Deine Rechnung war überfällig - die Anwaltskosten betragen ca. 49 € je nach Höhe des Rechnungsbetrages.

Diskutier nicht und zahle, sonst geht es in die nächste Instanz und wird immer teurer. Vielleicht kannst du bei dem Rechtsanwalt um Ratenzahlung bitten.


Jurist1100 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 10:29

Ich habe. Nie eine Mahnung bekomme vom der Gegenseite man kann nicht direkt Anwalt einschalten

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Jurist1100 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 10:30
@marikas

,an kann nicht direkt Anwalt Inkasso einschalten ohne Mahnung

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... auf dem Mahnbescheid ist hinten ein Kreuz.

Das ankreuzen, dann geht alles vor ein Gericht.

Jetzt kommt es auf den Richter an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das hängst davon ab, was bisher schon alles geschehen ist. @Rasentraktor007 hat den Werdegang aufgezeigt.

Ist die Rechnung fällig ? Gab es bereits Mahnungen mit Setzung eines Zahlungszieles ?

Gab es einen Grund, die Zahlung nicht zu leisten (z.B. Reklamation, Mangel, Nicht oder Schlechtleistung)? Wenn ja, ist dieser dem Fordernden angezeigt worden ?

Oft ist es so, dass nach der zweiten oder dritten Mahnung ein Inkassobüro eingeschaltet wird, die dann im Auftrag des Gläubigers die Forderung eintreiben, was natürlich mit Kosten zu Deinen Lasten verbunden ist.

Generell kann nach eintritt des Verzuges und ggf. erfolgloser Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren nach ZPO §688 ff. eingeleitet werden. Alle dadurch entstehenden Kosten hat der Schuldner zu tragen.

Der Gläubiger hat aber auch das Recht direkt bei Eintritt des Verzuges (und dazu ist keine Mahnung erforderlich, wenn das Zahlungsziel eindeutig vertraglich geregelt ist) einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten trägt der Schuldner ,da er in Verzug ist und somit die Kosten verursacht hat (Vertragsschaden).

Also... wenn die Forderung berechtigt ist, dann zahl die Rechnung mit den verbundenen Zusatzkosten (Mahngebühren, Anwaltskosten...) ansonsten wird es nur noch teurer.

Man muss die Ware bezahlen sobald man die Ware & Rechnung erhalten hat, manchmal hat man ein längeres Zahlungsziel aber das auch nicht unbegrenzt. Und, wenn man diese verstreichen lässt ohne zu zahlen ist man direkt im Verzug und der Gäubiger kann einen Anwalt/Inkassounternehmen einschalten. Denn Mahnungen sind nicht zwinigend notwendig und man kann nicht darauf hoffen zuerst eine Mahnung zu bekommen. Sehr viele machen es zwar aber sie sind eben nicht dazu verpflichtet. Und auch dann würde nur eine Mahnung reichen um ein Anwalt/Inkassounternehmen einzuschalten und nicht wie viele denken das man 2-3 Mahnungen bekommen müsste bevor Anwalt/Inkassounternehmen eingeschaltet werden.