Technisch gesehen ja, denn:
Die einzige Möglichkeit außer eine Koalition mit zwei Parteien wäre eine Koalition mit drei Parteien.
Es ist in keinster Weise strafbar, sonst rechtswidrig oder verwerflich.
Es gibt glaube ich auch sonst keine Google-Suche, die (als solche) strafbar wäre.
Ich schreibe sie gerade und habe fix 6 Wochen Zeit dafür, denke, ich werde auch jeden Tag davon ausnutzen.
So, und jetzt schließe ich gutefrage mal wieder...
1. Wie oft kann ich Jura wiederholen (insb. In Bezug auf das 1. und das 2. Staatsexamen)?
Das 1. Staatsexamen kannt du einmal, in bestimmten Fällen zweimal wiederholen
2. Welche Gewohnheiten sollte ich schon vorab pflegen bzw. entwickeln?
Selbstorganisation, Zeitung lesen
3. Wie sollte ich mit den Lerninhalten umgehen?
Verschiedene Lernstrategien ausprobieren und für dich geeignete finden (Folien der Vorlesungen und Tutorien/AGs, Lehrbücher, Fallbücher, Skripte, Karteikarten, digitale Formate, ...). Vor Allem wichtig sind aber Fälle. Die Angebote der Uni in Anspruch nehmen. Lerngruppen bilden.
4. Was können Juristen eigentlich, was Polizisten nicht können?
Komplexere juristische Bewertungen vornehmen.
5. Wo liegt der Unterschied zwischen dem Bachelor of Arts und dem Staatsexamen?
Mit einem Bachelor of Laws kannst du nicht die Befähigung zum Richteramt erlangen und damit auch nicht Anwalt oder Staatsanwalt werden. Insgesamt untwerscheiden sich Bachelor- und Staatexamensstudiengänge auch vom Aubau, das hängt aber auch sehr von der Uni ab.
7. Welche Fehler habt ihr gemacht, welche ich vermeiden soll? Irgendwelche allgemeinen Tipps zum Start?
Immer dran bleiben, nicht den Anschluss verlieren. Aber auch nicht verrückt machen lassen. Wenn man nach zwei Semestern Jura merkt, dass das einem nicht liegt, ist das auch ok. Außerdem die Uni und die Kommilitonen kennen lernen.
8. Was erwartet mich als potenzieller Jurist nach beiden Staatsexamen? Braucht man wie früher immer noch gute Noten, um Richter werden zu können? Welche Berufsaussichten gibt es und wie gut stehen die Chancen, dass ich einen Job bekommen könnte?
Die Berufsaussichten sind aktuell ziemlich gut. Für den Staatsdienst braucht man gewisse Noten, die sinken aber immer weiter.
Man hat in Jura immer die entsprechenden Gesetzestexte dabei, mann muss also keine Paragraphen an sich auswendig lernen. Was man lernen muss, ist die Systematik und in welchem Paragraphen etwas geschrieben steht.
Das ist zum einen anspruchsvoll, weil man die spezielle und teilweise komplexe Systematik verstehen muss, zum anderen, weil die Rechtsgebiete sehr weit sind, man also eine Vielzahl verschiedener Regelungen kennen muss.
Insgesamt würde ich sagen, für Jura muss man weniger stur auswendig lernen können, als ein Systemverständnis aufbringen. Und etwas Leidensbereitschaft. Dann ist das schon zu machen ;-)
Faschismus war ursprünglich die Eigenbezeichnung der Bewegung Mussolinis in Italien, also aus deren Sicht nicht negativ konnotiert.Verwendung auch für den deutschen Nationalsozialismus fand er schon früh, allerdings war im deutschsprachigen Bereich damals und in Teilen auch noch heute umstritten, inwiefern Faschismus tatsächlich der passende Begriff ist. Von "Wissen" kann man im dem Zusammenhang also schlecht sprechen.
Soweit ich das erkennen kann, konnte die Polizei in dem Video die beiden Personen überwältigen und festnehmen, der Einsatz von Waffen war nicht erforderlich. Waffen sollten nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht mehr ausreichen und nicht einfach nur, um Dominanz zu zeigen oder eine Festnahme zu beschleunigen.
Ubuntu mit KDE Plasma
Ich liebe es, in Deutschland zu leben und ich liebe die positiven Aspekte des zustandes der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Kultur und Wissenschaft.
Nicht mehr und nicht weniger.
Bei mir klappt es.
Scheint ein Problem mit der TLS-Verschlüsselung zu sein.
Am Besten mal den Browser neu starten, dann müsste es wieder gehen.
Die DSGVO ist nur im Bereich der Gefahrenabwehr anwendbar, allerdings mit der Besonderheit, dass es einige besondere Rechtsgrundlagen für eine Datenverarbeitung in den Polizeigesetzen gibt. Das heißt, dass Datenschutz im Allgemeinen so wie auch überall sonst gilt.
Darüber hinaus, insb. im Bereich der Strafverfolgung kommt die JI-Richtlinie zur Anwendung, diese wird insbesondere durch die StPO und das BDSG umgesetzt, auch mit besonderen Rechtsgrundlagen. Das heißt, dass Datenschutz hier nur in einem eingeschränkten Maße zum Tragen kommt.
Felix von Leitner alias Fefe war im Krankenhaus und konnte deswegen den Blog nicht weiter pflegen: https://tarnkappe.info/artikel/kurz-notiert/lebenszeichen-von-fefe-felix-von-leitner-auf-dem-weg-der-besserung-317084.html
Generell dauert es etwas, bis eine neue Webseite von Google indiziert wird.
Aber es stimmt, in erster Linie braucht es Inhalte, die gefunden werden können und mit denen du zeigst, dass die Webseite eine wertvolle Ressource ist.
Ein Wiki ist eine Webseite, auf der durch verschiedene Personen Texte zu einem Thema zusammen getragen werden können. Es geht also auch bei Fandom vor Allem darum. Bilder sind nur Ergänzung und machen die Webseite noch nicht wertvoll.
Die wird es noch geben, wahrscheinlich im Archiv der Hochschule. Einfach mal eine E-Mail dahin schreiben.
Der Begriff "kulturfremd" ist Teil des Ethnopluralismus, einer rassistischen Ideologie, die Menschen nach einer angeblichen angeborenen "Ethnie" unterteilen und differenzieren möchte. Als "kulturfremd" werden Menschen bezeichnet, die angeblich aufgrund einer (oftmals zugeschriebenen) ethnischen Zugehörigkeit auf einer kulturell niedrigeren Ebene stehen. Dies ist eine sozialdarwinistische und zutiefst rassistische Ansicht.
Solche pauschalen Subventionen sind unsinnig. Wenn man die Wirtschaft fördern und Privathaushalte entlasten möchte, sollte man das gezielt tun und nicht durch die Förderung von klimaschädlichem Verhalten. Sinnvoller wäre ein weiterhin eher hoher Strompreis als Anreiz für Energiesparung und dafür etwa gezielte Förderungen für Investitionen und nachhaltige Transformation, eine bessere Infrastruktur und Steuerentlastungen für mittlere und niedrigere Einkommen. Dadurch würden die profitieren, die es nötiger haben bzw. aktiv zum Fortschritt beitragen.
Man kann von Gendern halten, was man will, aber man sollte grundsätzlich Menschen die Freiheit lassen, so zu schreiben, wie sie möchten, vor Allem in der internen Kommunikation. Die Gender-Gegner sind die, die das Thema immer wieder aufbauschen und hier mit Verboten reagieren, wo keine Notwendigkeit besteht.
Und gendergerechte Sprache ist nicht falsche Rechtschreibung, Sprache ist in einem ständigen Wandel.
Es kommt darauf an, welchen Aufenthaltsstatus jemand hat:
Wenn er als Flüchtling anerkannt ist, heißt das, dass er in seinem Heimatland politisch verfolgt wird. Eine Abschiebung könnte zu unmenschlichen Behandlungen wie Folter führen. In dem Fall darf die Person unter keinen Umständen abgeschoben werden, denn Menschenrechte sind unveräußerlich. Die Menschenwürde darf man niemandem wegnehmen, egal wie schlimme Dinge jemand getan hat.
Bei anderen Aufenthaltstiteln sieht das etwas anders aus. Tatsächlich ist eine weiße Weste oftmals Voraussetzung für die Erlangung eines Aufenthaltstitel.
Dass Abschiebungen tatsächlich oder rechtlich oftmals überhaupt nicht möglich sind, ist davon aber völlig unberührt.
Das Forum erscheint mir etwas merkwürdig, nach etwas Durchklicken konnte ich aber nichts finden, was irgendwie rechtswidrig oder verfassungsfeindlich sein könnte.
Laut Wikipedia handelt es sich beim Sonnenstaatland um "ein Satire- und Aufklärungsprojekt über die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter".
Deutschland muss jedem, der die Flüchtlingseigenschaft nach dem Asylgesetz/Genfer Flüchtlingskovention erfüllt und für den Deutschland nach der Dublin III-Verordnung zuständig ist, Aufenthalt gewähren. Das ist keine politische Frage und auch gut so.
Das heißt auch nicht, dass alle Menschen aufgenommen werden, eben nur die, die die Voraussetzungen erfüllen.
Es dürfte wohl kaum jemand aus Israel die Flüchtlingseigenschaft erfüllen.
Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten der "regulären Migration", etwa durch eine Aufenthaltsgenehmigung zu Erwerbszwecken. Es spricht nichts dagegen, Menschen mit Ausbildung, die die Sicherung ihres Lebensunterhaltes nachweisen können, einwandern zu lassen.