Ja, mit dem Tod einer Person erlöschen auch deren Datenschutzrechte nach DSGVO, BDSG, GG, ... In Einzelfällen könnte ein post-mortales Persönlichkeitsrecht weitergelten und Stellen sind natürlich nicht immer zur Herausgabe verpflichtet.

Die Anforderung/Einsicht von alten Dokumenten von Familienangehörigen aus Archiven ist aber in aller Regel möglich (sofern die Dokumente noch bestehen und katalogisiert sind).

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Ich kümmere mich regelmäßig darum.

Man kann schon mit relativ einfachen Maßnahmen anfangen, den eigenen Datenschutz zu erhöhen.

Etwa alle Apps (insb. die von Google bzw. Apple), die man nicht braucht, deinstallieren oder deaktivieren, eine Android-Handy ohen Google-Account betreiben (Apps gibts etwa über Aurora), für viele Apps und Webdienste gibt es gleichwertige Open-Source-Alternativen (Android-Apps z. Bsp. über F-Droid), generell immer Einstellungen durchgehen und alle Datenübermittlung deaktivieren.

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Woran das liegt, kann man hier nicht beantworten, ohne die genauen Details zu kennen. Aus den Rechnungen im BAföG-Bescheid und den Tabellen wie hier kann man mit etwas Mühe das eigentlich schon halbwegs nachvollziehen. Leg am Besten mal die Rechnungen deiner Geschwister daneben und schaue, wo Unterschiede sind.
Der unterschiedliche Betrag müsste sich aus irgendeinem Unterschied deiner persönlichen Situation ergeben.

Im Zweifel kannst du auch mal beim BAföG-Amt anrufen oder zu einer Sozialberatung gehen.

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Wohl ja.
Nach Art. 146 GG kann das Grundgesetz komplett abgeschafft und durch eine neue Verfassung ersetzt werden. Ob das aber tatsächlich möglich ist und ob damit tatsächlich die Menschenwürde (Art. 1) und die zentralen Staatszielbestimmungen (Art. 20) abgeschafft werden können, ist umstritten. Auch ist völlig unklar, wie das rechtlich und praktisch ablaufen könnte.

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Das wäre dann kein Platzverweis, sondern ein Aufenthaltsverbot. Die Details sind in dem jeweiligen Landespolizeigesetz geregelt (etwa in § 30 Abs. 2 Polg BW oder Art. 16 Abs. 2 PAG Bayern).

Es muss dafür die Gefahr der Begehung von Straftaten vorliegen, Ordnungswidrigkeiten reichen nicht aus. Außerdem bedarf es einer Verhältnismäßigkeitsprüfung, teilweise ist die Dauer auf 3 Monate begrenzt. Wenn die Person dort wohnt, ist es teilweise ausgeschlossen, zumindest dürfte die Verhältnismäßigkeit schwer sein zu erfüllen.

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Voraussetzungen

  • je nach Uni eine Abi-Note von 1,7 - 2,5, oft auch weniger
  • Ausdauer, Selbstorganisation, Fähigkeit zum strukurierten und abstrakten Denken, zur Beschäftigung mit komplizierten Systemen
  • Interesse an Recht, Systematik, Politik, Gesellschaft

Vorteile

  • Hast einen Abschluss, der direkt zu einem Beruf passt.
  • Bist am Ende voll ausgebildeter Jurist, kannst wichtige Aufgaben übernehmen, wenn du willst, etwas verändern.
  • viele Job-Möglichkeiten, gute Verdienstaussichten

Nachteile

  • langes Studium
  • viel Stoff, muss am Ende alles drauf haben
  • wenig Wahlmöglichkeiten im Studium
  • Am Ende hängt alles von Staatsexamen ab, besteht man das nichts, hat man keinen Abschluss.

Schau dir doch einfach mal Übersichten über die Inhalte des Jurastudiums an. Außerdem findet man online auch Aufzeichnungen von Vorlesungen, da kannst du ein bisschen ein Gefühl dafür bekommen, wie das läuft. Außerdem kannst du Beratungsangebote an einer Uni wahrnehmen.

Du kannst mir auch gerne weitere Fragen stellen.

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Der Artikel ist in der Printausgabe vom 29.12.24 erschienen und online nur hinter der Paywall aufrufbar.

Ich hab dir den Artikel mal privat geschickt.

Hier das Thumbnail, wie das in der Print-Ausgabe aussieht:

Bild zum Beitrag

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Nun es gibt (wohl zu recht) folgende Straftatbestände, die bestimmte Beziehungen unter Strafe stellen:

  • § 89b StGB: Aufnahme von Beziehungen [zu Organisationen] zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • § 100 StGB: Friedensgefährdende Beziehungen [zu Einrichtungen außerhalb Deutschlands]
  • § 129 f. StGB: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen
  • § 174 ff. StGB: Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen oder Ähnlichen
  • § 176 ff. StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern
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Ich finde, wir müssen uns nicht speziell über "radikale Flüchtlinge"* unterhalten, sondern über Gefährder allgemein. Das Problem dabei ist, dass "Gefährder sein" natürlich nicht verboten ist, man diese Menschen also nicht einfach wegsperren kann. Mir fällt gerade nichts anderes als Überwachung und Ansprache ein als (rechtsstaatliche) Möglichkeiten.

(*Radikale Flüchtlinge sind übrigens Menschen, die radikal flüchten und das tun die meisten, indem sie ihre Heimat aufgeben, um die beschwerliche Reise nach Europa anzutreten.)

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Es werden pro Tag statistisch gesehen 5 Menschen durch einen anderen Menschen getötet, 30 sexuelle Nötigungen, 1.700 Körperverletzungen und insgesamt 16.000 Straftaten erfasst (Q: PKS 2023). Es passieren also jeden Tag schlimme Dinge. Die Frage ist nur, wie darüber berichtet wird.

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Für die Synchronisation brauchst du einen Online-Dienst für einen CalDAV-fähigen Kalender. Die meisten E-Mail-Anbieter bieten das an.

Auf dem Handy brauchst du dann eine App für die CalDAV-Synchronisation (ich benutze da DAVx⁵) und eine beliebige Kalender-App. Davon gibts viele, du kanns die vorinstallierte nehmen (ich benutze Etar).

Auf dem Computer kannst du unabhängig davon ein CalDAV-unterstützendes Programm verwenden, z. Bsp. viele E-Mail-Clients oder vorinstallierte Programme.

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Wenn es sich um das private Gerät der Schülerin handelt, darf die Lehrerin das höchstens einbehalten oder die Schülerin auffordern, eine unrechtmäßig erstellte Datei zu löschen, aber nicht das Gerät durchsuchen.

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