Auf's Jahr gerechnet ist es näher dran.
Hass und Hetze sind ein großes Problem und müssen bekämpft werden.
Wir müssen aber dennoch die Meinungsfreiheit beachten. § 130 StGB ließt sich erstmal ganz vernünftig, wegen der unklaren Formulierungen können aber ungünstige Ergebnisse bei der Anwendung entstehen. Außerdem entsteht dadurch ein Missbrauchspotenzial, das politisch ausgenutzt werden kann. Wir dürfen nicht vergessen, dass andere Länder mit genau solchen Gesetzen Opposition und Kritiker unterdrücken. Auch in Deutschland gibt es problematische Vorfälle wie "Pimmelgate".
Ich denke auch, dass wir bestimmte gesellschaftliche Probleme nicht mit den Mitteln des Strafrechtes lösen sollten. Als (sozial-)liberal (und auch durchaus progressiv) denkender Jurist machen mir reflexartige Forderungen nach strengerem Strafrecht oftmals Sorgen.
Und wahrscheinlich ist es auch gar nicht nötig: Sehr viel lässt sich bereits auf die wie genannt bereits verschärften Strafnormen stützen und die Verfolgung scheitert aktuell meist aufgrund von Ressourcen bei den Behörden. Wenn man sieht, was der Aufwand der Strafverfolgung eines einzelnen möglicherweise rechtswidrigen Posts ist, fragt man sich angesichts der Fülle an täglich tausenden davon durchaus, ob das das Mittel ist, mit dem wir dem begegnen sollen.
Vielleicht sollten wir eher strukturell dafür sorgen, dass Posts in sozialen Netzwerken schneller gelöscht und nicht noch durch Algorithmen vefeuert werden. Die EU ist in dem Bereich aktuell durchaus aktiv.
Außerdem könnte man, wenn man sich tatsächlich ernsthaft für die im Koalitionsvertrag aufgeführten Ziele einsetzen möchte, sich mehr auf die Extremismusprävention konzentrieren, etwa durch spezialle Programme, Jugendarbeit oder die Förderung von Ehrenamt.
Die EU ist nicht unfassbar gut und effizient, an vielen Stellen sicher schlecht und ineffizient, sie ist dennoch das Beste, was uns hätte passieren können.
Ich bin eher gegen Schwangerschaftsabbrüche, aber ich bin auch dafür, dass sie möglich sein sollten.
Die Sowjetunion hat Deutschland nie angegriffen, Deutschland hat 1941 einen Angriffskrieg gestartet und damit großes Leid verursacht.
So wie es damals wichtig war, dass die Sowjetunion sich verteidigt, ist es heute wichtig, dass die Ukraine sich verteidigt.
Als ein Land, das einst in die Ukraine einmarschiert ist, haben wir sogar eine besondere Verantwortung für die Souveränität der Ukraine.
Wenn du die Pflicht zu paritätischer Besetzung von Wahllisten meinst:
Eine ausführliche Auflistung der Argumente und der Rechtslage findest du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Parit%C3%A4tsgesetz
Verfassungsgerichte in Deutschland sehen darin einen Verstoß gegen die demokratischen Grundprinzipien der Wahlgleichheit und der freien Wahl.
Wenn du andere Frauenquoten meinst, etwa im Arbeitsrecht, dann geht es meistens um Bereiche, in denen das Demokratieprinzip nicht (unmittelbar) gilt, also auch kein Verstoß vorliegen kann.
Wenn man sich die Korelation von Bildungsgrad und Wahlverhalten anschaut, stellt man fest, dass höher Gebildete mit höherer Wahrscheinlichkeit linke Parteien wählen. Das spricht für die aufgestellte These.
Hier kannst du sehen, welche Länder grundsätzlich noch die Todesstrafe anwenden: https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#/media/Datei:Capital_punishment_in_the_world.svg
Hier gibt es eine Liste von Staaten, in denen wohl Drogenbesitz mit der Todesstrafe geahndet werden kann: https://www.fazemag.de/reisewarnung-hier-steht-auf-drogenbesitz-die-todesstrafe/
Tatsächlich angewendet wird sie aber wahrscheinlich nur in einigen davon, insbesondere in Südostasien.
Nun, die Anbieter werden entsprechendes in ihren AGB geregelt haben, durch die Umgehung verstößt du dagegen, in dem Sinne ist es also "illegal". Er dürfte dich dann auch kündigen, das für die Zeit danach bereits gezahlte Geld müsstest du aber wohl evtl. abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück erhalten.
Persönlich kann ich dir nichts empfehlen, aber unser Dozent hat uns mal die folgenden Werke empfohlen:
- Grunewald/Müller, Gesellschaftsrecht
- Koch, Gesellschaftsrecht
- Saenger, Gesellschaftsrecht
- C. Schäfer, Gesellschaftsrecht
Ja, im Grunde auch beim Zoomen auf einzelne Menschen.
Das Recht am eigenen Bild nach § 22 KunstUrhG bezieht sich nur auf Verbreitungen und die DSGVO gilt nicht für private Zwecke.
Einzig verboten wäre ein eine "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" nach § 210a StGB, wenn du etwa in Gebäude hinein fotografierst, oder eine "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" (Upskirting) nach § 184k StGB.
Der Eigentümer/Betreiber eines Strandbades kann dir das Fotografieren aber natürlich aufgrund seines Hausrechtes untersagen.
Aufpassen musst du aber auch, wenn du auch Ton aufnimmst. Nach § 201 StGB ist nämlich die Aufnahme des "nichtöffentlich gesprochenen Worts" strafbar.
Betrug nach § 263 StGB setzt einen Vermögensschaden voraus.
Hintergrund ist wohl, dass nur in diesem Bereich, in dem meist fremde Menschen im wirtschaftlichen Verkehr aufeinander treffen, ein staatlicher Eingriff erforderlich und auch möglich ist.
In allen anderen Bereichen betrifft das das Privatleben der Menschen, dass diese am besten selbst regeln können. Es geht dabei oft um intime und persönliche Angelegenheiten. Dort sollte sich der Staat nicht mit seinen eigenen Moralvorstellungen einmischen und vor Gericht darüber befinden. Beziehungsprobleme sollten nicht von der staatlichen Gewalt überwacht und überschattet werden.
Ich persönlich sehe auch überhaupt keine Notwendigkeit dafür. Die Beteilligten können selbst die nötigen Konsequenzen ziehen.
Bis 1969 war der Ehebruch aber nach § 172 StGB strafbar.
Der größte Teil von Aufenthaltstiteln außerhalb von Asyl erfordert ein bestimmtes Niveau an Integration und Sprachkenntnissen und außerdem die Sicherung des Lebensunterhalts.
Hoffentlich weißt du auch, dass es in Deutschland auch keine Freiheitsstrafe "für immer" gibt. Wie die Todesstrafe verstößt dies gegen die Menschenwürde und hat überigens auch keine nennenswerten kriminologischen Effekte.
Der Artikel stammt von "Ungarn heute", einem ungarischem Staatsmedium. Von ihm und seinem Framing ist also nicht viel zu halten.
In der Sache geht es darum, dass bestimmte Informationen nicht bereitgestellt werden, weil sie nicht in der Form vorliegen, in der sie begehrt wurden, das ergibt sich bereits aus dem Artikel.
Hintergrund ist, dass Umweltschutzabteillungen der EU-Kommission Umweltschutzorganisationen finanziell unterstützen. Das ist soweit nichts ungewöhnliches und auch nicht problematisch, solange außreichend Transparenz gegeben ist. Möglicherweise gibt es hier Defizite, mit Korruption (Missbrauch zur Erlangung persönlicher Vorteile) hat das aber nichts zu tun. (Q)
Für einen Betrug nach § 263 StGB ist die Polizei/Staatsanwaltschaft zuständig.
Ansonsten haben Abgeordnete eines Parlamentes ein freies Mandat (Art. 38 GG), sind also völlig frei in ihren Entscheidungen. Kontrolliert werden sie durch das Volk in Form von Wahlen.
Dann würde ich wohl doch Linksextremist werden...
Ja, der Klimaschutz darf nicht wichtiger sein als der Erhalt der Industrie in Deutschland. Allerdings sind wir noch meilenweit von einem Verlust der Industrie in Deutschland entfernt. Diese stagniert gerade, ein kompletter Verlust würde ein Schrumpfen um 100% bedeuten. Das will natürlich niemand und ist auch überhaupt kein Anliegen des Klimaschutzes. Wie aufgeführt kann diese ja auch gerade durch Kimaschutz profitieren.
Die Frage ist deswegen etwas falsch gestellt bzw. das Ergebnis der Umfrage wertlos.
Eine Sexualität ist keine Meinung, die man beurteilen kann. Es ist eine Eigenschaft einer Person, die nicht rational zustande kommt, man entscheidet sich nicht dafür, man ist es einfach, wo wie man etwa eine Augenfarbe hat.
Bei kostenloser Open-Source-Software ohne Cloud-Komponente ist es unerheblich, in welchem Land die verantwortliche Organisation ihren Sitz hat. Alles, was man an der amerikanischen Technologie-Industrie kritisieren kann, trifft da nicht zu. Sie folgt keiner kapitalistischen Logik, man gerät nicht in Abhängigkeiten, es fließen keine Daten ab, man kann ihr vertrauen, es gibt keine Einflussmöglichkeit für Behörden. Man kann einzelne Dinge an Firefox kritisieren, aber nicht, dass Mozilla seinen Sitz in der USA hat.
Vivaldi und wahrscheinlich auch der Ecosia-Browser nutzen überigens Blink als Browser-Engine, die von Google entwickelt und in Chrome eingesetzt wird. Firefox benutzt dagegen mit Gecko die einzige gemeinnützig entwickelte Browser-Engine Gecko.