Solche pauschalen Subventionen sind unsinnig. Wenn man die Wirtschaft fördern und Privathaushalte entlasten möchte, sollte man das gezielt tun und nicht durch die Förderung von klimaschädlichem Verhalten. Sinnvoller wäre ein weiterhin eher hoher Strompreis als Anreiz für Energiesparung und dafür etwa gezielte Förderungen für Investitionen und nachhaltige Transformation, eine bessere Infrastruktur und Steuerentlastungen für mittlere und niedrigere Einkommen. Dadurch würden die profitieren, die es nötiger haben bzw. aktiv zum Fortschritt beitragen.
Man kann von Gendern halten, was man will, aber man sollte grundsätzlich Menschen die Freiheit lassen, so zu schreiben, wie sie möchten, vor Allem in der internen Kommunikation. Die Gender-Gegner sind die, die das Thema immer wieder aufbauschen und hier mit Verboten reagieren, wo keine Notwendigkeit besteht.
Und gendergerechte Sprache ist nicht falsche Rechtschreibung, Sprache ist in einem ständigen Wandel.
Es kommt darauf an, welchen Aufenthaltsstatus jemand hat:
Wenn er als Flüchtling anerkannt ist, heißt das, dass er in seinem Heimatland politisch verfolgt wird. Eine Abschiebung könnte zu unmenschlichen Behandlungen wie Folter führen. In dem Fall darf die Person unter keinen Umständen abgeschoben werden, denn Menschenrechte sind unveräußerlich. Die Menschenwürde darf man niemandem wegnehmen, egal wie schlimme Dinge jemand getan hat.
Bei anderen Aufenthaltstiteln sieht das etwas anders aus. Tatsächlich ist eine weiße Weste oftmals Voraussetzung für die Erlangung eines Aufenthaltstitel.
Dass Abschiebungen tatsächlich oder rechtlich oftmals überhaupt nicht möglich sind, ist davon aber völlig unberührt.
Das Forum erscheint mir etwas merkwürdig, nach etwas Durchklicken konnte ich aber nichts finden, was irgendwie rechtswidrig oder verfassungsfeindlich sein könnte.
Laut Wikipedia handelt es sich beim Sonnenstaatland um "ein Satire- und Aufklärungsprojekt über die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter".
Deutschland muss jedem, der die Flüchtlingseigenschaft nach dem Asylgesetz/Genfer Flüchtlingskovention erfüllt und für den Deutschland nach der Dublin III-Verordnung zuständig ist, Aufenthalt gewähren. Das ist keine politische Frage und auch gut so.
Das heißt auch nicht, dass alle Menschen aufgenommen werden, eben nur die, die die Voraussetzungen erfüllen.
Es dürfte wohl kaum jemand aus Israel die Flüchtlingseigenschaft erfüllen.
Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten der "regulären Migration", etwa durch eine Aufenthaltsgenehmigung zu Erwerbszwecken. Es spricht nichts dagegen, Menschen mit Ausbildung, die die Sicherung ihres Lebensunterhaltes nachweisen können, einwandern zu lassen.
In Deutschland sind grundsätzlich alle Gerichtsverhandlungen öffentlich, sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht und öffentlichen Recht. Dies dient der öffentlichen Kontrolle der Justiz. Nur bei besonderen Gründen wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Vor Allem bei Strafsachen vor Landgerichten kann man sich oft die Termine auf der Webseite anschauen und einfach mal vorbei gehen. Ansonsten hängen die Termine im Gerichtegebäude öffentlich zugänglich aus.
Bei der Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, ist es unerheblich, ob es sich um eine Privatperson, einen gemeinnützigen Verein oder ein Unternehmen handelt. Beide brauchen in gleichem Maße eine Nutzungserlaubnis (Lizenz).
Vielleicht macht die Rahmenlizenz von Instagram da aber einen Unterschied, das weiß ich aber nicht.
Ein Unterschied besteht aber bei den möglichen Folgen: Ein gemeinnütziger Verein kann schwerer abgemahnt werden und auch Schadensersatzansprüche fallen geringer aus.
Es kann dich natürlich anzeigen, die Polizei wird aber kein Ermittlungsverfahren einleiten, denn das ist nicht strafbar und zwar aus gleich drei Gründen unabhängig voneinander:
- Tiere haben keine Persönlichkeitsrechte (wie Datenschutz). Das einzige, was für sie gilt, sind Tierschutzrechte, die insbesondere die Zufügung von Schmerzen verbieten.
- Es ist nicht verboten, jemanden in der Öffentlichkeit zu filmen. Das Recht am eigenen Bild verbietet nur Weiterverbreitung und Veröffentlichung (§ 22 KUG). Die DSGVO ist bei Privatpersonen nicht anwendbar (Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO).
- Ein Verstoß gegen Datenschutzrecht stellt keine Straftat dar. Die Polizei ist also gar nicht für die Durchsetzung zuständig (das wären viel mehr die Datenschutzbehörden).
Ich begrüße es, wenn der Iran keine Atomwaffen bauen kann.
Ich kann aber beim besten Willen keinen völkerrechtswidrigen Angriff auf den Iran begrüßen.
Das militärische Handeln von Israel ist voll von Verstößen gegen das Völkerrecht. Bei allem politischen Verständnis für die Lage von Israel muss Deutschland deutlich machen, dass es diese internationalen Prinzipien hoch hält, sollte also in der aktuellen Situation keine Rüstungsgüter mehr liefern, was übrigens sowieso nur noch in kleinem Rahmen passiert.
Das bedeutet nicht den Abbruch von intensiven Beziehungen, Deutschland kann dies auch als Druckmittel nutzen, um Verbesserungen zu erreichen.
Der Angriff wird von Experten überwiegend als Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta angesehen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/israel-iran-voelkerrecht-andreas-paulus-interview
Die wesentlichen Argumente wurden in der Frage bereits aufgeführt.
In den vergangenen Jahren sehen wir einen deutlichen Rechtsruck durch alle Parteien hindurch. Was wir jetzt brauchen, ist wieder eine echte fortschrittliche Kraft, die progressive Werte auf allen Ebenen verteidigt und sich gegen Rückwärtsgewanntheit, blinden Neoliberalismus, Wissenschaftsignoranz und Rassismus richtet. Wir müssen uns wieder mehr auf die echten Probleme (wie soziale Gerechtigkeit, Integration und Klimaschutz) konzentrieren als auf Scheinprobleme (wie Grenzkontrollen).
Das ist zumindest ungefähr der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund, die also selbst oder mindestens einer ihrer Eltern migriert ist.
Der Anteil der Menschen, die selbst migriert sind, würde ich im Bereich 11 - 15% einschätzen.
Der Verfassungsschutzbericht bezeichnet nicht eine "Forderung nach einer 'Aufarbeitung' der Coronapandemie" als "Gefahr für die Demokratie", sondern sagt, dass dies Teil einer "Verfassungsschutzrelevante(n) Delegitimierung des Staates" sein kann (siehe S. 134, 135 f.).
Die Forderung ist also nicht verfassungsfeindlich, sie ist aber Teil von manchen verfassungsfeindlichen Bestrebunungen.
Wie das eine zum anderen führen kann, wird etwa auf S. 136 ("Verbindungen zu Rechtsextremisten und zu „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“") ausgeführt.
Als Mieter und nicht-Autofahrer nehme ich persönlich Energiepreise nur sehr verzögert war.
Aussagekräftige Daten liefert aber der Zeit-Energiemontor: https://www.zeit.de/wirtschaft/energiemonitor-strompreis-gaspreis-erneuerbare-energien-ausbau
Der zeigt, das in den letzten Wochen die Preise für Strom und Gas gleich geblieben und für Kraftstoff nur sehr wenig gestiegen ist. Nur der Preis für Heizöl ist etwas gestiegen, liegt aber noch unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.
Nein, es ist nicht schön, wenn es Menschen so schlecht geht, dass sie Schutz suchen müssen.
Nun, es ist zwar nicht sicher, aber sehr plausibel, dass der Angriff Israels völkerrechtswidrig ist. Von dem her stellen sich die gennannten Parteien diesbezüglich hinter die UN-Charta, die "Grundordnung" der Staatengemeinschaft und des Weltfriedens und auch Teil des Grundgesetzes.
Ich würde mal spontan sagen, das "Ablösen" ist ein Realakt, aber die Vollstreckung eines Verwaltungsaktes, etwa eines Platzverweises o. ä.
Erster Mensch landet auf dem Mars:
Die NASA plant eine bemannte Landung auf dem Mars in den 2040er Jahren. Daran wird aktiv gearbeitet und die technischen Probleme sind grundsätzlich lösbar. Es ist also zu erwarten, dass dies tatsächlich passieren wird.
Ein*e Grüne*r wird auf Grund des Klimawandels Kanzler*in:
Bei Fortschreitendem Klimawandel könnte das Thema wieder stärker in den Fokus rücken. Allerdings hat die EU bereits zumindest bestimmte Maßnahmen ergriffen, mit denen die Emissionen zumindest teilweise begrenzt werden. Dieses Szenario ist also eher unwahrscheinlich.
Die Vereinigten Staaten von Europa werden gegründet:
Jahrzehntelang entwickelte sich die EG/EU weiter voran, eine Weiteführung bis hin zu den USE schien also möglich. Auch in den letzten Jahren schreitet die EU-Integration voran, allerdings nicht auf Ebende der Verträge (die "Verfassung"), diese wurden seit 2007 nicht mehr geändert, eine weitere Änderung bedarf der Einstimmigkeit, ist also aktuell so gut wie ausgeschlossen.
Die UN bekommt eine eigene Armee
Die UN verfügt bereits über Friedenstruppen ("Blauhelmtruppen"). Diese stehen unter UN-Kommando, sind aber immer noch Teil einer nationalen Armee. Ich sehe keinen wirtlichen Bedarf für eine stärkere Integration und auch keine Besprebungen in diese Richtung.
Die Staatsanwaltschaften sind keien Witzfiguren, sondern komplett überlastet, sodass es normal ist, wenn die mal einige Wochen bis Monate brauchen, um einen Antrag zu bearbeiten.