Ja, mit dem Tod einer Person erlöschen auch deren Datenschutzrechte nach DSGVO, BDSG, GG, ... In Einzelfällen könnte ein post-mortales Persönlichkeitsrecht weitergelten und Stellen sind natürlich nicht immer zur Herausgabe verpflichtet.
Die Anforderung/Einsicht von alten Dokumenten von Familienangehörigen aus Archiven ist aber in aller Regel möglich (sofern die Dokumente noch bestehen und katalogisiert sind).