Die beiden gesetze verfolgen andere Zwecke:
Das StGB will zum Wohle einer friedlichen Gesellschaft die Menschen bestrafen, die sich schuldig gemacht haben, gegen die also ein persönlicher Vorwurf erhoben werden kann. Das Ziel ist insbesondere die Prävention. Es muss hier ein staatliches Bestrafungsinteresse vorliegen und weil das ein starker Grundrechtseingriff darstellt, gibt es einige Hürden, etwa den starken Grundsatz von "im Zweifel für den Angeklagten". Übrigens kann man die Strafunmündigkeit des Kindes auch als eine unwiderlegliche Vermutung der Schuldunfähigkeit bezeichnen. Ähnlich wie im Deliktsrecht wird also eigentlich auf die individuelle Person und Situation abgestellt, bei Kindern wurde aber auch für die Klarheit eine feste Grenze definiert.
Übrigens sieht auch das StGB vor, dass eine Straftat eines Kindes rechtswidrig ist, nur dass dieses dann nicht dafür bestraft wird.
Das Zivilrecht (BGB) dient allgemein dem Ausgleich privater wirtschaftlicher Interessen, das Deliktsrecht speziell dem Ausgleich von erlittenem finanziellen Schaden. Es tritt hier kein mächtiger Staat auf, der seine Bürger bestraft, sondern man muss einfach den Schaden ersetzen, der entstanden ist. Einer Person die Schadensersatzpflicht entfallen zu lassen, bedeutet auch, dass die andere Person auf dem Schaden sitzen bleibt.
Auf die "Schuldfähigkeit" blickend würde ich auch sagen, dass es in der Tendenz auch für ein Kind einfacher zu verstehen ist, dass ein verursachter Schaden ersetzt werden muss, als bestimmte abstrakte und moralisch komplexere Strafvorschriften.
Aus im Prinzip diesen Gründen ist es übrigens generell so, dass Strafvorschriften zurückhaltender formuliert sind oder zumindest zurückhaltender gelesen werden müssen (siehe Art. 103 Abs. 2 GG) als zivilrechtliche Vorschriften. Das Zivilrecht soll das Alltagsleben regeln, das Strafrecht nur ultima ratio sein und ist stärker begründungsbedürftig.