Darf der Arbeitgeber einem Auszubildenden einen Hausbesuch abstatten?

7 Antworten

Als Azubi bist du auch ein Arbeitnehmer wie alle anderen auch, ja.

Dein Chef darf bei dir vorbei kommen und dich besuchen, du bist aber nicht verpflichtet zu reagieren. Du musst für deinen Arbeitgeber während einer Krankschreibung nicht erreichbar sein. Das bedeutet, dass er klingeln und klopfen kann solange er will, wenn du die Tür nicht öffnest, hat er halt Pech.


HusquarnaBallon 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 10:08

Okay. Vielen Dank.

Magst du deinen Chef nicht oder wieso solltest du dich nicht freuen ihn zu sehen?

Als ich mal Krank war und er vor meiner Tür stand war ich mega glücklich. Ich ließ ihn rein und machte ihm nh Tasse Tee, da hatte ich nh Erkältung und hab mir kurz nh Bettdecke drumgepackt. Er fragte nach meinem Zustand und bedankte sich nach dem Small Talk, dann ging er auch wieder. Er fragte auch ob ich noch was brauche wie Tabletten etc.

Ich wäre mega glücklich wenn sich jemand über meinen Zustand sorgen würde.

Wer sich mit seinen Leitern nicht versteht wird es natürlich schwer haben in der Zukunft weiter in dem selben Betrieb zu arbeiten. Wer arbeitet auch in mitten von Feinden? Lieber in mitten von Freunden arbeiten ist nunmal besser.

Nun, zu deiner Frage. Der Arbeitgeber darf dir einen Besuch abstatten. Du musst aber nicht drauf reagieren.


HusquarnaBallon 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 10:14

Mein Chef ist leider nicht sehr nett. Deshalb rede ich mit ihm auch nur das Nötigste

Bero2  15.10.2024, 10:17
@HusquarnaBallon

Oh, mein Beileid. Je besser die Arbeitsatmosphäre desto glücklicher ist man wenn man dort erscheint.

Du könntest möglicherweise die Arbeitsstelle wechseln oder einen ganz anderen Berufsweg einschlagen, Hauptsache dir geht es dann gut.

Man sollte immer so Glücklich leben wie es geht.

HusquarnaBallon 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 10:29
@Bero2

Danke, ja ich schreibe bald meine Abschlussprüfungen und danach bin ich weg hab mir schon was neues gesucht. :)

Stellwerk  15.10.2024, 10:12

Lol. Paulanergarten pur.

Bero2  15.10.2024, 10:15
@Stellwerk

Nur weil du anscheinend kein Freundschaftliches Verhältnis zu deinen Arbeitskollegen hast ist das nicht auch bei anderen so. Wenn man nett ist sind auch andere zu einem Nett. Ich bin auch nicht Introvertiert oder sonstiges. Der Geschäftsführer hatte mir auch nie etwas böses getan. Ich sehe ihn als Freund. Somit kein Paulaner.

Ein Azubi ist an sich auch ein Arbeitnehmer.

Aufmachen musst du (wie richtig herausgefunden) natürlich nicht.

Und kann der Chef auch anderen Personen aus dem Betrieb die Befugnis erteilen bei mir vorbei zu kommen?

Spätestens das wird höchstwahrscheinlich am Datenschutz scheitern (es gibt keine rechtliche Grundlage, warum Hans-Dieter aus der Fertigung deine Adresse mitgeteilt bekommen sollte)


HusquarnaBallon 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 10:33

Okay. Vielen Dank. :)

Natuerlich darf ein Arbeitgeber auch bei seinen Angestellten und Auszubildenden Krankenbesuche machen.

Besuchen darf dich jeder, allerdings musst Du niemanden reinlassen. Dahingehend ist die Aussage, dass der Chef seine Angestellten besuchen darf, sinnlos. Na klar, darf er das, aber Du kannst das Klingeln ignorieren.

Das gilt für Angestellte gleichermaßen, wie für Azubis.

Du musst im Krankheitsfall für das Unternehmen nicht erreichbar sein. Hat der Chef den Eindruck, dass Du simulierst, kann er einen weiteren Arzt hinzuziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder