Was halten Se von diesem neuen Schild da jetzt gilt?

9 Antworten

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Da darf man auf der Landstraße keie Fahrräder mehr überholen

Durfte man dort meist auch vorher schon nicht.

Aber weil halt ein gewisser Anteil der Kraftfahrzeugführer nicht auf die Kette bringt, dass man zum Überholen eines Radfahrers auf die Gegenfahrbahn fahren muss und das eine schlechte Idee ist, wenn man nicht sieht ob Gegenverkehr kommt, brauchts halt Schilder um diese Denklücke zu schließen.

Was halten Se von diesem neuen Schild da jetzt gilt?

Ich halte wenig davon. Die Deppen, die nicht kapieren das ihr Überholmanöver unsicher ist, sind auch mit so einem Verkehrsschild intellektuell überfordert.

Gefährliches Überholen dokumentiert in meinen Augen eine charakterliche Nichteignung zum Fahrzeugführer. Sprich, dort wo diese Schilder stehen, sollte stattdessen regelmäßig auf Überholende kontrolliert werden und den Überholenden der Führerschein abgenommen werden.

Ich halte viel von einem solchen Schild. Ich bin selbst sowohl Autofahrer, Fahrradfahrer als auch Motorradfahrer. Und gerade beim Überholen oder Überholtwerden hab ich mit die gefährlichsten Situationen erlebt. Ich hab da auch schon selbst Fehler gemacht, wir sind alle nur Menschen.

Wenn so ein Schild dazu beiträgt, dass es weniger Verletzte und Tote im Straßenverkehr gibt, kann ich das nur unterstützen. Fahrradfahrer wie auch Fahrer anderer zweirädriger Fahrzeuge sind im Straßenverkehr besonders stark gefährdet aufgrund der fehlenden Knautschzone. Daher sollten möglichst viele richtige(!) Fahrradwege gebaut werden und auch andere Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu schützen.

Schilder wie das oben gezeigte schützen darüber hinaus auch Mofa-/Scooter-Fahrer, die oft ebenfalls an den unmöglichsten Stellen überholt werden.

Diese Regel gibt es schon sehr lange aber da das für die meisten Autofahrer nicht verständlich war, hat man sich wohl für ein Schild entschieden.

Es war immer schon so, dass man ein Fahrzeug nicht überholen durfte, wenn der Mindestabstand (1,5m) nicht eingehalten werden konnte.

Das ist auf einigen Straßen absolut angebracht.

Da wo es angebracht ist, darfst du keine Fahrräder etc. überholen. Aber wozu sollte das an einer Landstraße stehen? Das steht in der Regel an Stellen, wo es sehr eng wird, wenn man überholen will.


Nill  21.02.2023, 11:30

Landstraßen können unübersichtlich kurvig sein und auch emg

warning534 
Beitragsersteller
 21.02.2023, 11:26

Wo steht das geschrieben?

CansOTW  21.02.2023, 11:29
@warning534

Hast du nen Führerschein? wenn ja dann sollte dir die Straßenverkehrsordnung ein begriff sein, dort ist das alles recht sauber geregelt.

warning534 
Beitragsersteller
 21.02.2023, 11:31
@CleverRemo

Das mit dem Seitenabstand is ja klar und richtig... Ich kann aber nirgends erkennen, dass es klare Vorgaben gibt, die regeln, wo das Schild aufgestellt werden darf. Kebbst Du da Bestimmungen

CleverRemo  21.02.2023, 11:35
@warning534

Die müssen überall da aufgestellt werden wo die 1,5m /2,0m Regelung nicht eingehalten werden kann aber Fahrräder erlaubt sind. Auf einer zweispurigen Landstraße wird es dieses Schild wohl kaum geben, weil man die 2m einhalten kann, in dem man zum Überholen auf die Gegenfahrbahn fährt. Wenn auf einer Landstraße allerdings eine durchgezogene Linie ist, muss das Schild aufgestellt werden, da man nicht auf die Gegenfahrbahn darf und der Abstand dann zu klein ist. (vorausgesetzt, es gibt keinen extra Radweg)

warning534 
Beitragsersteller
 21.02.2023, 11:44
@CansOTW

ja habe ich, danke für die freundliche Belehrung und für Deinen Verweis auf die StVO. Leider gibt diese nicht im Detail an, sondern regelt das nur allgemein. Und wo nicht, heißt es "Im Übrigen bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen anzubringen und zu entfernen sind.." Darüber gibt es sicher Ausführungsbestimmungen, diese sind mit aber nicht bekannt; deshalb meine Nachfrage

Und sicher hast Du schon festgestellt, dass es bei der Aufstellung von Schilder oft besseren Regelungsbedarf gibt.

CansOTW  21.02.2023, 12:47
@warning534

Sehr uneindeutig :-D

1 I. Zeichen 277.1 soll nur dort angeordnet werden, wo aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere aufgrund von

Engstellen, Gefäll- und Steigungsstrecken, oder einer regelmäßig nur schwer zu überblickenden Verkehrslage, ein sicherer

Überholvorgang von einspurigen Fahrzeugen nicht gewährleistet werden kann.

2 II. Im Übrigen wird auf die Nummern III und IV der Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 276 „Überholverbot“ verwiesen

Wenn du der Meinung bist, dass Willkürlich irgendwo ein Schild aufgestellt wurde, das sich nicht mit den vorgaben der StVO vereinbar scheint, kannst du das schild dementsprechend anfechten, das steht jedem Bürger so frei, im zweifel wird sich dann ein Gericht mit dem Schild auseinandersetzen.

warning534 
Beitragsersteller
 21.02.2023, 14:59
@CansOTW

Da ich inztwischen selbst noch einmal recherchiert hatte kann ich nun nachvollziehen, dass es nicht in Der StVO sondern wie vernutet in einer Vorschrift geregelt ist, der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Diese hast du zitiert. Danke.

Natürlich habe ich wie jeder Bürger da Recht, diese Zeichen anzuzweifeln und zu monieren. Ob es aber die Aussicht von Erfolgt hat , das bliebe abzuwerten. Denn hinischtlich des Zeichens bin ich mit einem grundsätzlichen Zweifel behaftet.

Da die StVO Verkehrszeichen immer dann verbietet, wenn die Verhaltensweise bereits durch andere Vorschriften vorgeschrieben ist. Mit der StVO-Novelle wurde der einzuhaltende Mindestabstand beim Überholen von Zweirädern auf 1,50 minnerorts und auf 2,00 m außerorts festgelegt. Ist dafür kein Raum vorhanden (z.B. an Engstellen) darf nicht überholt werden. Also eine dezitiertes Verbot. Dieses bereits bestehende Überholverbot dürfte dann nicht mehr (zusätzlich) durch Beschilderung angeordnet werden. DAraus folgert, dass das Zeichen nur dort Anwendung finden kann, wo ausreichend Platz zum Überholen vorhanden ist. Was wäre dann der Sinn des Zeichens?

Aber ich möchte dies nur kurz anmerken und keien Diskussion aulösen