Ich gönne Beamten nicht?
Warum bekommen Beamte eine Pension und normale Arbeiter wie Krankenpfleger nicht.
Falls ihr meint, dass ich neidisch sei, ja das bin ich zurecht.
Die Jobs von Beamten wird durch Steuern finanziert und die Pension auch.
Und jetzt erzähl mir nicht, dass Beamte ein stressigeres Leben.
Beamter sein ist nur ein Status. Lehrer die nicht verbeamtet sind, bekommen weniger für gleiche Arbeit wie verbeamtete Lehrer.
12 Antworten
Warum bekommen Beamte eine Pension und normale Arbeiter wie Krankenpfleger nicht.
Weil Pensionen die verpflichtende Alimentation des Staates gegenüber seinen ihm *lebenslang* zur Treue verpflichteten Staatsdiener sind. Im Gegenzug dafür verdienen Beamte im Vergleich zu ähnlich ausgebildeten Angestellten tw. erheblich weniger, weil die Karrieremöglichkeiten für eine schnelle Beförderung bei Angestellten dem Dienstprinzip der Dienstjahre gegenübersteht. Und: Die Krankenversicherung via Beihilfe und 30% PKV ist erheblich teurer, sobald es nicht um Singles geht. Von der Tatsache., dass die Beihilfe viele Dinge nicht, schlechter bzw. erst teilweise Monate später bezahlt, ganz zu schweigen.
Was wenige wissen - jeder Beamte kann auch nach der Pensionierung bei triftigen Gründen zum Dienst zurückberufen werden. Etwa als Leiter von Wahlbüros - um nur ein Beispiel zu geben.
Was noch weniger wissen: Ja, auch Beamten werden von ihren Bezügen Gelder für die Altersversorgung abgezogen. Und zwar WIMRE bereits seit 1957. Nur legen die Dienstherren diese Summen halt nie an oder zurück, sondern zahlen sie nur nicht aus.
Und: Der Karriereweg zum Staatsdienst steht grundsätzlich jeder Bewerberin und jedem Bewerber offen.
Die Beamtenpensionen ergeben sich aus aus dem Alimentationsprinzip, dass als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 5 GG verankert ist.
Das deutsche Beamtentum ist ein Geben und Nehmen, und man muss das Beamtentum in Gänze betrachten und sich nicht nur einzelne Vorteile herauspicken.
Ja, das Beamtentum bringt mit der lebenslangen Anstellung und der im Vergleich zur gesetzlichen Rente guten Pension ein paar Vorteile mit sich. Aber für Beamte gibt es auch einige Nachteile:
- Streikverbot
- Einschränkung der Religionsfreiheit
- Einschränkung der Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche politische Meinungsäußerungen
- uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft innerhalb der Zuständigkeit des Dienstherrn
- Fehlverhalten (auch privat) kann negative disziplinarische Folgen haben
- für mache die hierarchischen Strukturen und die notwendige Einhaltung des Dienstweges
Beamte müssen sich mit voller Hingabe ihrer Tätigkeit widmen und loyal zum Dienstherrn stehen. Und Ruhestandsbeamte können unter Umständen reaktiviert und wieder in den aktiven Dienst versetzt werden.
Auch wird nicht beachtet, das vergleichbare Angestellte, je höher die Position ist, in der freien Wirtschaft deutlich mehr verdienen können. Besonders der gehobene und höhere Dienst hat hier das Nachsehen.
Die Pensionen sind bereits voll steuerpflichtig, während dies bei der gesetzlichen Rente erst 2040 der Fall sein wird.
Die Pensionen sind neben der (nahezu) Unkündbarkeit und dem sicheren Einkommen das einzige, was das Beamtentum noch annähernd attraktiv machen, und dennoch findet der öffentliche Dienst besonders auf den Beamtenpositionen kaum genug qualifizierte Nachwuchskräfte.
Jeder kann seinen Beruf frei wählen (nach Qualifikation), und hat nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang ins Beamtenverhältnis. Freie Beamtenstellen gibt es genug.
Beamte sind, während sie arbeiten, deutlich billiger, da der Arbeitgeber erheblich weniger Anteile an Sozialabgaben hat, ggfls keine Krankenversicherung und kein Arbeitslosengeldanteil zahlt. Und er kann sich aussuchen wen er nimmt, ausführlich vor der Einstellung per Amtsarzt untersucht, was späteren Krankenstand oder sonstige Risiken erheblich minimiert. Ein Beamter kann nicht streiken, einem Beamter wird nicht nach den von Gewerkschaften ausgehandelten Lohnerhöhungen mehr bezahlt, oft dauert es deutlich länger bis ein -geringerer- Ausgleich erfolgt.
Beamte in den Positionen, die dir begegnen verdienen nicht das, was immer wieder behauptet wird. Und das sind die Meisten. Vergleiche mit Ministerialbeamten usw, wie sie gern von der Presse dargestellt werden sind unlauter, da es sich um wenige Prozent der gesamten Beamtenschaft handelt.
Dann denkt die Politik nur bis zur nächsten Wahl. Dass Beamte auch nach Pensionierung alimentiert werden müssen, ist ihnen gegenwärtig egal, da dies ja erst in 30 oder 40 Jahren für die eingestellte Person aktuell wird. Und so sammelt sich das an.
Die Beamtenkarriere steht auch Dir offen. Aber spätestens beim Versuch merkst Du, dass die auch nichts geschenkt bekommen.....
Der Beamtenstatus war wichtig in einer Zeit, wo es als fundamentaler Unterschied gesehen wurde, ob man streiken darf oder nicht.
Wenn Personen, die für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens unersetzlich sind, streiken, wird es schwierig für den Staat. (Bsp. Lokführer, Fluglotsen)
Seit Beamte in ihrer Gehaltsentwicklung an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst sind, ist das fehlende Streikrecht nicht mehr so wichtig und die Unterscheidung daher problematisch.
Und es war kein Fehler ,das Lokfahrer beamtet waren und nicht streiken dürfen.Es ist nicht nur das hoheitliche ,was den Beamten ausmacht,sondern eben auch der Schutz des Allgemeinwohles.Man kann von Glück sagen,das ein so hoher Motorisierungsgrad vorliegt,die meisten sich dann fahren lassen können,ansonsten würde die Wirtschaftsleistung sofort spürbar sinken,wenn der öffentliche Verkehr zum Stillstand kommt.
Naja, halb richtig. In den 50er Jahren haben die Beamten im sog. Eckmann-Vergleich auf 7% ihres Brutto-Einkommens verzichtet, Argument war, dass sie ja aus Steuermitteln ihre Altersbezüge bekommen.
Frage: Wo ist die ganze Kohle?
1) Bereits bei Neuschaffung der Beamtenbesoldung (1951) wurden die Besoldung niedrig gehalten (Eckmann Vergleich: 7%), damit daraus später die Versorgung( ergo die Pension) finanziert werden konnte. Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt. Es gab sogar ein Hinweis, dass die so einbehalten Gelder als Rücklagen für die Versorgung genutzt werden sollten.
2) Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 9. 7. 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt. Die jährlichen Gehaltserhöhungen der Beamten sind ab 1999 um jeweils 0,2 % verringert. (Nur zum Verständnis: Wenn jetzt in den Tarifverhandlungen für die Angestellten im Öffentlichen Dienst +2,4% für 2016 und +2,35% für 2017 verhandelt wurden, erhalten die Beamten (falls überhaupt 1:1 übernommen wird) nur +2,2% und +2,15%, die Differenz (2x 0,2%) geht in die Altersrückstellung.
Niemand bekommt was geschenkt.