26 oder mehr

Und bis auf die Antarktis habe ich (w/27) jeden Kontinent bereist. Hier mal eine Auswahl an Ländern, die ich u.a. auf dem jeweiligen Kontinent besucht habe:

  • Europa: alle EU-Staaten, UK, Schweiz
  • Nordamerika: USA, Kanada, Mexiko
  • Südamerika: Falklandinseln, Brasilien, Argentinien, Chile
  • Asien: Israel, Katar, VAE (Abu Dhabi, Dubai, Fujairah), Japan, Thailand, Singapur, Malaysia, Malediven
  • Afrika: Südafrika, Marokko, Ägypten, Seychellen
  • Ozeanien: Australien, Neuseeland

Die Liste meiner tatsächlich bereisten Ländern ist allerdings noch viel länger. Hier ist eine Übersicht mit den Ländern und teilweise den zugehörigen Überseegebieten, in denen ich bereits war: https://www.gutefrage.net/frage/in-wie-viel-verschiedene-laender-war-ihr-schon#answer-526248283

Es ist tatsächlich auch geplant, die Antarktis im Rahmen einer Antarktiskreuzfahrt in den nächsten 4-5 Jahren mal zu besuchen.

...zur Antwort

Die schlechteste Airline, wobei die immer noch ok ist, mit der ich geflogen bin, war für mich Egypt Air (Hongkong - Kairo - Düsseldorf).

Die größten Kritikpunkte waren für mich

  • chaotisches Boarding, trotz Business Class, Star Alliance Gold Status und Priority Boarding
  • desinteressiertes Kabinenpersonal (jeder kann mal einen schlechten Tag haben, aber da schien es so, als ob das Personal grundsätzlich keine Lust auf den Job hatte).

Und letzteres hat nichts damit zu tun, dass ich eine Frau bin. Es wurden alle - Männer wie Frauen - gleich behandelt.

Obwohl ich mit Egypt Air die schlechtesten Erfahrungen gemacht habe, war das Gesamterlebnis immer noch ok.

...zur Antwort
14-17

Ich (w/27) bin mit noch 17 bereits zu Hause ausgezogen, kurz bevor ich mein duales Studium beim Zoll aufgenommen hatte. Ich bin da mit meiner damals ebenfalls 17 jährigen Partnerin, mit der ich da schon fast 6 Jahre zusammen war und die noch viel länger seit frühester Kindheit kenne, in eine Eigentumswohnung zusammengezogen. 

Für den Aus- und Zusammenzug hatten wir das Einverständnis unserer Eltern, des Jugendamts und auch des Familiengerichts.

Für den Kaufvertrag der Wohnung hatten meine Partnerin und ich eine Einwilligung i.S.v. § 107 BGB, das Geld hatten unsere Eltern für uns (auf Sparbüchern unter unsere Namen) zusammen gespart.

...zur Antwort

Es kommt nicht auf den Beamtenberuf an, sondern auf die eingeschlagene Laufbahn (einfacher, mittlerer, gehobener oder höherer Dienst).

Im höheren Dienst des Bundes ist die Besoldung am höhsten, dafür wird aber i.d.R. auch ein Studium mit Masterabschluss oder ein abgeschlossenes Jurastudium (Volljurist) verlangt.

Die höhsten Besoldungsgruppen in Deutschland sind B11 und R10 BBesG (vgl. Anlagen IV BBesG).

Wer nach diesen Besoldungsgruppen bezahlt wird, findet sich ebenfalls im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).

Nach Anlage I BBesG erhalten der Präsident des Bundesrechnungshofes und Staatssekretäre B11 BBesG.

R10 BBesG bekommen die die Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Bundesfinanzhofs, Bundesgerichtshofs, Bundessozialgerichts, Bundesverwaltungsgerichts, sowie die Richter am Bundesverfassungsgericht (Vgl. Anlage III BBesG & § 1a Abs. 3 BVerfGAmtsGehG).

Das Grundgehalt des Präsidenten des BVerfG entspricht dem Amtsgehalt eines Bundesministers (§ 1a Abs. 1 BVerfGAmtsGehG). Das Grundgehalt des Vizepräsidenten des BVerfG entspricht eineinsechstel (1 1/6 oder 7/6) dem eines Staatssekretärs (§ 1a Abs. 2 BVerfGAmtsGehG), also 7/6 * B11 BBesG.

Die Präsidenten der deutschen Bundesgerichte sind Richter, und Richter sind keine Beamten. Sie werden lediglich was Besoldung und Versorgung angeht beamtenähnlich behandelt. Dies trifft auch auf die Soldaten der Bundeswehr zu.

Die meisten Beamten im höheren Dienst des Bundes werden nach A13h bis A16 BBesG besoldet. Allerdings beträgt dort das höchste Grundgehalt etwas mehr als die Hälfte der Spitzengehälter aus R10 und B11 BBesG. Welche Beamten nach A13h bis A16 besoldet werden, findet sich auch in der Anlage I BBesG.

Mit dem Abitur würdest du die Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes, bei dem es sich um ein duales Studium handelt, erfüllen.

Wenn du aber überhaupt kein Studium absolvieren möchtest bleibt für dich nur der mittlere Dienst bleiben, der nach den Besoldungsgruppen A6 - A9 besoldet wird.

...zur Antwort
Ich habe mich online schon ein bisschen über den gehobenen Dienst informiert, und gesehen, dass man dafür rein theoretisch nur ein Abitur benötigt.

Das ist nicht ganz richtig. Das Abitur oder auch die Fachhochschulreife (schulischer + praktischer Teil) ist lediglich die Voraussetzung um für die Laufbahnausbildung (Vorbereitungsdienst) des gehobenen Dienstes - sprich dem dualen Studium (vgl. § 13 Abs. 1 BLV) - zugelassen werden zu können.

Für die Laufbahn des gehobenen Dienstes selbst befähigt aber nur der erfolgreiche Abschluss des fachspezifischen Vorbereitungsdienstes (vgl. § 7 Abs. 1 BLV) oder ein gleichwertig anerkannter Abschluss eines (Fach-)Hochschulstudiums mit Bachelor (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 & 2 BLV§ 17 Abs. 4 Nr. 2 lit. b & c BBG).

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst ist auch im Rahmen eines Laufbahnaufstiegs erforderlich (vgl. § 35 Abs. 1 Nr. 2 BLV).

...zur Antwort
Gegen die Todesstrafe

Ich bin absolut gegen die Todesstrafe!

1.) In den Bundesstaaten der USA, in denen es die Todesstrafe noch gibt, schreckt diese nicht vor Verbrechen ab.

2.) Am Beispiel der USA kann man auch sehen, dass die Todesstrafe den Staat viel zu viel Geld kostet.

3.) Die Todesstrafe ist endgültig. Bei einem Justizirrtum, der immer mal vorkommen kann (auch in eigentlich zu 100% sicheren Fällen), gibt es keine Möglichkeit der Rehabilitation für den zu unrecht Verurteilten.

4.) Der Staat muss die Grundrechte der Bürger wahren, auch wenn diese anderen Bürgern die Grundrechte genommen haben. 

5.) Schafft die Todesstrafe nur noch mehr Leid, denn nicht nur der Täter hat da einer Familien Leid zugefügt, sondern der Familie des Täters wird durch dessen Tod auch Leid zugefügt.

...zur Antwort

Für echte Retro Trikots kenne ich folgende Shops:

  • https://kultkits.de aus Deutschland
  • https://first11shirts.com aus den Niederlanden
  • https://www.lineupvintageshop.com/en aus Frankreich
  • https://classic-shirts.com aus Polen
  • https://www.classicfootballshirts.co.uk/ aus England

Die Preisspanne der Trikots ist aber echt groß und so können die je nach Shop von unter 30 Euro bis hin zu über 500 Euro kosten.

Classic Football Shirts hat zwar eine große Auswahl an verschiedenen Trikots, hat aber zwei Nachteile:

  1. Sind die meisten Trikots dort ziemlich teuer, und
  2. liefert der Shop aus England, was nach dem Brexit zur Folge hat, dass bei der Einfuhr nach Deutschland Einfuhrabgaben (EUSt und Zoll) fällig werden.

Die anderen vier genannten Shops liefern alle aus EU-Staaten und somit werden keine Einfuhrabgaben fällig.

Unseriöse Shops und Shops für Fake Trikots werde ich nicht nennen. Das kann ich meinem Berufsethos als Zollbeamtin nicht vereinbaren.

...zur Antwort
Ja, würde ich werden wollen

Ich (w/27) hätte mir durchaus vorstellen können, Polizistin zu werden, und meine Einstellung ist nur daran gescheitert, dass ich das Sportabzeichen nicht bestanden habe.

Stattdessen bin ich Beamtin im gehobenen Dienst bei der Zollfahndung geworden und für die Bekämpfung der international organisierten Kriminalität zuständig.

Mir macht mein Beruf Spaß, und ich bin glücklich und dankbar darüber, diesen ausüben zu dürfen.

Für mich ist mein Beruf mehr als nur irgendein Job, er ist für mich Berufung. Und ich kann mir auch keinen besseren Beruf für mich vorstellen.

Öffentlicher Dienst und ab 13/14 vorrangig die Kriminalitätsbekämpfung/Strafverfolgung waren mein Ziel, was ich durchaus erreicht habe.

Ich würde mich jederzeit wieder für Kriminalitätsbekämpfung/Strafverfolgung entscheiden.

...zur Antwort

Ich (w/27) jogge täglich 2x ca. 30 Minuten, morgens um richtig wach zu werden und abends um abzuschalten. Außerdem gehe ich noch 2x wöchentlich für 45 - 60 Minuten schwimmen.

Dazu kommt noch, dass ich als Waffenträgerin beim Zoll dazu verpflichtet bin, am Dienstsport, welcher in regulären Sport (wie Fußball, Basketball, Laufen/Nordic Walking) und waffenlose Selbstverteidigung unterteilt ist, teilzunehmen.

...zur Antwort