Auch wenn man durchaus ab 13 arbeiten darf, ist jedoch der Zugang zu vielen Jobs noch nicht möglich.

Ich habe mit 13 angefangen bei einem befreundeten Gerichtsvollzieher meiner Mutter die Posteingänge zu dokumentieren und Pfändungsbeschlüsse zu kopieren und zu sortieren, dass die an die richtigen Drittschuldner (Banken) zugestellt werden konnten. Dabei habe ich 400,00 € fix im Monat verdient.

Aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes darf man als 13-jähriger nur mit Erlaubnis, nicht mehr als 2 Stunden täglich (in der Landwirtschaft 3 Stunden), nicht zwischen 18:00 und 08:00 Uhr und nicht vor und während des Schulunterrichts arbeiten (§ 5 Abs. 3 JArbSchG). Zu Beachten sind aber auch die anderen Vorschriften des JArbSchG, insbesondere in Bezug auf Wochenendarbeit.

Beachten sollte man, dass es in dem Alter noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Mindestlohn gibt, da das Mindestlohngesetz nach § 22 Abs. 2 MiLohG nicht für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt.

Was man machen könnte, wäre:

  • Zeitungen o.ä. austragen
  • für Nachbarn mit dem Hund Gassi gehen,
  • Einkaufen gehen (außer Alkohol),
  • Autos waschen,
  • im Haushalt helfen,
  • Rasenmähen oder andere leichte Gartenpflege
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Mit Turkish Airlines bin ich noch nicht geflogen, hat sich bisher noch nie ergeben, obwohl Turkish Airlines als Mitglied der Star Alliance durchaus ins Profil für mich passen würde.

Ich bin bisher mit folgenden Airlines geflogen:

  • Singapore Airlines 
  • ANA 
  • Qatar Airways 
  • Swiss 
  • Cathay Pacific 
  • Lufthansa
  • United Airlines 
  • Air New Zealand 
  • Air Canada
  • Egypt Air 

Lufthansa und United Airlines sind die Airlines, die ich am häufigsten nutze, und bei denen ich jeweils einen Vielfliegerstatus habe.

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nein

Ich hatte meinen Führerschein von dem Geld bezahlt, dass ich von meinen Großeltern für gute Schulleistungen bekommen habe.

Eigentlich wollten meine Großeltern mir den Führerschein direkt bezahlen, wenn ich min. die Fachhochschulreife als Schulabschluss erlange.

Leider konnten meine Großeltern sowohl meinen Schulabschluss als auch meinen Führerschein nicht mehr miterleben, da sie viel zu früh gestorben sind.

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30°C sind mir noch lange nicht zu heiß. Selbst 50°C in Katar machten mir nichts aus und ich habe da keine Probleme gehabt, einen langen Jeans Jumpsuit zu tragen.

Generell ist mir eher zu kalt als zu warm (ich friere schon bei 15°C).

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Mit dem 3-jährigen dualen Studium erwirbt man die Laufbahnbefähigung für dem gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes und nicht für den höheren Dienst.

Der Einstieg im gehobenen Dienst erfolgt in Besoldungsgruppe A9 Stufe 1 BBesG. Zzgl. erhält man beim BND eine Nachrichtendienst-Zulage nach Anlage IX Nummer 8 BBesG.

Die Zeit des dualen Studiums wird im gehobenen Dienst nicht auf die Erfahrungsstufe angerechnet, jedoch zählt diese Zeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit und zählt damit für die höhe der späteren Versogungsbezüge und für die Wartezeiterfüllung, um in den Ruhestand zu gehen.

Im höheren Dienst erfolgt der Einstieg in Besoldungsgruppe A13. Die Stufe richtet sich hier danach, ob man direkt nach der Schule ein Studium an einer Hochschule oder Universität absolviert hat, oder man im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens aus dem gD kommt.

Im ersten Fall wird man in Stufe 1 eingruppiert. Wenn man jedoch durch ein Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst hochkommt, also man bereits im gehobenen Dienst beschäftigt ist, wird die Zeit des Aufstiegsstudiums mit angerechnet.

Auch im höheren Dienst beim BND gibt die Nachrichtendienst-Zulage.

Die Höhe der Grundbezüge finden sich in Anlage IV BBesG.

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Wie viele Bewerbungen musstet ihr für eure Ausbildung schreiben?

Ich habe für das 2020 eine Bewerbung geschrieben, wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und habe eine Absage bekommen, weil ich den Einstellungstest nicht bestanden habe. Weitere Bewerbungen für das Jahr 2020 habe ich nicht mehr geschrieben.

Für das Jahr 2021 habe ich mich nochmal bei der selben Firma beworben und wurde wieder abgelehnt, weil ich den Einstellungstest nicht bestanden habe. Danach habe ich fünf weitere Bewerbungen geschrieben und habe nur Absagen bekommen. Dann habe ich einer weiteren Firma eine Bewerbung geschrieben, wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, habe aber eine Absage bekommen.

Für das Jahr 2022 und 2023 habe ich keine Bewerbungen mehr geschrieben, weil ich keinen Schulabschluss hatte und ich eingesehen habe, dass ich für eine Ausbildung mindestens den Hauptschulabschluss nachholen sollte. Ich habe den qualifizierten Hauptschulabschluss mit sehr guten Schnitt im Jahr 2023 nachgeholt, konnte mich aber für das Jahr 2023 nicht mehr bewerben, weil ich das Zeugnis erst im Juli bekommen habe und die Bewerbungsfrist längst vorbei war.

Für das Jahr 2024 habe ich insgesamt 20 Bewerbungen geschrieben. Neun davon waren direkte Absagen.

Bei einer der Firmen hatte ich zwar eine Absage bekommen, konnte mich aber auf einen anderen Beruf (Gießereimechaniker) bewerben, wurde zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, habe die Bewerbung allerdings zurückgezogen, weil der Beruf (Gießereimechaniker) mir abgeraten wurde und er nicht meinen Vorstellungen entsprach.

Bei einer Firma wurde ich zu einem Vorstellungsgespräch und zu einem Einstellungstest eingeladen, habe aber wegen dem Einstellungstest eine Absage bekommen.

Bei der einen Firma, wo ich mich zum zweiten mal beworben und beim ersten mal direkt eine Absage bekommen hatte, konnte ich dieses mal einen Einstellungstest machen, wurde aber wieder abgelehnt.

Bei der einen Firma hatte ich mich ebenfalls zum zweiten mal beworben, wurde aber schonmal im Jahr 2021 zum Vorstellungsgespräch eingeladen und hatte eine Absage bekommen. Dieses mal musste ich zwei Einstellungstest machen und wurde mit drei weiteren Bewerbern zu einem Auswahlverfahren eingeladen. Wir mussten eine Gruppenarbeit machen sowie ein Objekt zusammenbauen. Danach hatte jeder sein Gespräch mit den Ausbildern und ich habe wieder eine Absage bekommen.

Bei der einen Firma, wo ich mich bereits zum dritten mal beworben hatte, musste ich wieder einen Einstellungstest machen. Den hatte ich dieses mal bestanden, wurde zu einem Vorstellungsgespräch sowie zu einer medizinischen Untersuchung eingeladen und habe eine Zusage für eine Ausbildungsstelle zum Industriemechaniker bekommen.

Bei zwei Firmen musste ich mein Praktikum wegen der Zusage und wegen meinen Urlaubstagen absagen und habe die Bewerbungen zurückgezogen. Bei der einen Firma hatte ich ein Vorstellungsgepräch. Bei der anderen Firma hatte ich kein Vorstellungsgespräch und das Praktikum wurde kurzfristig verschoben.

Auch bei vier weiteren Firmen musste ich meine Bewerbungen zurückziehen. Zwei dieser Firmen haben nicht auf meine Bewerbung geantwortet, obwohl ich sie seid längerer Zeit (Mehr als 6 Wochen) abgeschickt hatte.

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Ich (w/26) hatte mich damals nach meinem Schulabschluss bei 11 Behörden gleichzeitig für ein duales Studium beworben. Von 7 gab es eine Zusage, dreimal wurde ich abgelehnt und einmal landete ich auf der Warteliste, der ich aber abgesagt hatte, weil ich schon Zusagen hatte.

Nach Abschluss des Studiums wurde ich zwar übernommen, sollte aber eigentlich in eine Abteilung, die mir nicht wirklich lag. Also habe auf eine interne Stellenanzeige, die genau meiner Wunschstelle entsprach, beworben und wurde genommen. 

Bei allen Bewerbungen wurde ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen. So habe ich von insgesamt 12 Vorstellungsgesprächen lediglich 3 Absagen bekommen.

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Wenn der ESA vergleichbar mit dem Hauptschulabschluss ist, gibt es in der Justiz, zumindest in NRW, durchaus eine Möglichkeit.

Die Justiz ist eine der wenigen Bereiche im öffentlichen Dienst, in denen es noch den einfachen Dienst (bzw. Laufbahngruppe 1.1 in NRW) gibt.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in NRW setzen nach wie vor Justizhelfer und Justizwachtmeister in dieser Laufbahn ein, wofür ein Hauptschulabschluss ausreichend ist.

Die Einstellung erfolgt immer zunächst als Justizhelfer (Entgeltgruppe 4 TV-L), später ist unter Erfüllung der haushalts- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen auch eine Verbeamtung als Justizwachtmeister (ab Besoldungsgruppe A5 LBesG NRW) möglich und meist sogar vorgesehen.

Sollte NRW nicht das passende Bundesland sein, einfach mal beim jeweiligen Justizministerium des Bundeslandes nach den genannten Berufen schauen. Die Voraussetzungen sind dort alle benannt.

Bayern hat da bspw. ähnliche Voraussetzungen wie NRW: https://www.justiz.bayern.de/berufe-und-stellen/justizwachtmeister/

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Ich würde das Taschengeld genauso geben, wie meine Eltern es bei mir gemacht haben:

Taschengeld habe ich seit meiner Einschulung kurz vor meinem 6. Geburtstag erhalten. Bis ich 12 war, bekam ich pro Jahr einen Euro entsprechend pro Monat, d.h. mit 7 bekam ich 7 Euro, mit 10 Jahren 10 Euro und mit 12 bekam ich 12 Euro. Als ich 13 wurde bekam ich monatlich 20 Euro, und mit jedem Jahr mehr wurden es auch 10 Euro mehr, also mit 14 dann 30 Euro usw. bis zur Volljährigkeit.

Darüber hinaus würde ich für mein Kind ein Konto eröffnen, auf das ich dann ab Geburt immer das Kindergeld überweise. Das Konto würde meinem Kind ab 14 zur freien Verfügung stehen.

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☑️ Liebe

Wenn ich (w/26) mich zwischen meinem Vermögen, dass ich hauptsächlich dem Bitcoin-Aufschwung während Corona zu verdanken habe, und meiner Partnerin, die Liebe meines Lebens und die ich schon von klein auf kenne, entscheiden müsste, würde ich mich immer für meine Partnerin entscheiden.

In unserer Teenagerzeit wurde meine Partnerin mit 14 Opfer einer Messerstecherei und hat lange ums Überleben gekämpft. Ich kann und will mir gar nicht vorstellen, was wäre, wenn sie diesen Kampf verloren hätte.

In der Zeit hatte ich kaum geschlafen, und bin jeden Tag nach der Schule zu ihr ins Krankenhaus gegangen und bis zum Ende der Besuchszeit dort geblieben.

Ich bin so froh, dass diese Zeit überstanden ist und meine Partnerin ein völlig normales Leben ohne Einschränkungen leben kann.

Wenn man eine Person wirklich liebt, und man kurz davor ist, diese für immer zu verlieren, weiß man erst wirklich, was man an dieser hat, und man möchte keinen einzigen Tag mehr ohne diese Person verbringen.

Wahre Liebe ist unbezahlbar.

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Das ist absolut nicht normal. Es gehört sich nicht, Kinder zu schlagen. Wer seine eigenen Kinder schlägt, muss mit der Erziehung überfordert sein.

In Deutschland haben wir das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (BGBl. I S. 1479) aus dem auch § 1631 Abs. 2 BGB hervorgeht, in dem es heißt:

Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen [...] sind unzulässig.

Nebenbei ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit auch in Art. 2 Abs. 2 GG verankert.

Gewalt gegen die eigenen Kinder erfüllt den Straftatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen, welcher nach § 225 StGB unter Strafe steht.

Ich würde dir auch raten, wende dich an das Jugendamt und die Polizei.

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Gekündigt wurde ich (26) noch nie. Da ich als Beamtin keinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, kann ich nicht gekündigt werden.

Unter normalen Umständen kann ich als Beamtin auf Lebenszeit auch gar nicht entlassen werden.

Ich habe einmal selbst gekündigt. Das war mein Nebenjob, damit ich mit meinem dualen Studium beginnen konnte. Den Nebenjob hatte ich neben der Schule seit meinem 13. Geburtstag ausgeübt.

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Ich (w/26) habe mich in meinem ganzen Leben nur ein einziges Mal geschminkt (Karneval und Halloween ausgenommen). Das war mit 17 für ein Vorstellungsgespräch und einen Fototermin, da ich damals eine Verletzung im Gesicht hatte.

Ansonsten sehe ich für mich keinen Grund, mich zu schminken. Ich bin zwar nicht die Schönste, aber mit meinem Aussehen sehr zufrieden. Und meine Partnerin findet Schminke auch schrecklich.

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4000-5000€

Ich (w/26) bin Zollfahnderin (Zolloberinspektorin) und bekomme eine gesetzlich geregelte Besoldung nach Besoldungsgruppe A10 Stufe 3 BBesG.

  • Bezüge (brutto): ca. 4.250 Euro mtl. (bestehend aus Grundbezügen, Erhöhungsbetrag, Polizeizulage für vollzugspolizeiliche Aufgaben, Familienzuschlag für Ehe und vermögenswirksamen Leistungen)
  • Bezüge (netto): ca. 3.775 Euro mtl. (von denen noch die PKV, ca. 250 Euro/mtl., bezahlt werden muss).

Dazu kommt dann noch eine stundenbasierte Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ). Diese beträgt:

1) 6,31 Euro/Std. für:
- Sonn- und Feiertage
- Samstage vor Ostern und Pfingsten nach 12 Uhr
- am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12 Uhr

2) 1,49 Euro/Std. für:
- restliche Samstage in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 20:00 Uhr

3) 2,97 Euro/Std. für:
- übrige Zeit zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr

Überstunden werden nicht bezahlt. Die jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) wurde schon vor einigen Jahren mit 5% in die monatlichen Grundbezüge integriert.

Durch die DuZ war es im Mai 2024 tatsächlich der Fall, dass ich über 4.000 Euro netto bekommen habe. Ansonsten liege ich meist knapp unter 4.000 Euro.

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Andere
VfL Bochum 1848 💙🤍

Ich bin gebürtige Bochumerin. Für mich gibt es, seit ich denken kann, keinen anderen Verein als den VfL. 

Noch als ich ein kleines Kind war, hat mich mein Onkel immer mit ins Stadion genommen. 

Mein aller erster Stadionbesuch war im Alter von einem Monat, genauer gesagt am 30.09.1997 in der 1. Runde des damaligen UEFA Cups beim Spiel VfL Bochum - Trabzonspor (5:3) im Bochumer Ruhrstadion.

Der VfL wurde mir praktisch in die Wiege gelegt.

Seit meinem 5. Geburtstag bin ich Dauerkarteninhaberin und Vereinsmitglied.

Dennoch hege durchaus auch große Sympathien für den FC Bayern München. Zum einen wegen der Fanfreundschaft, auch wenn diese nicht von allen unterstützt wird, und zum anderen, weil der FCB immer wieder kleinere, finanziell in Not geratene Vereine unterstützt, und das obwohl Fans dieser Vereine unter Umständen eine Abneigung dem FCB gegenüber haben.

Auch ist der FCB ein Vorbild in Sachen sportlicher Professionalität. Dass dieser Verein immer mehr möchte, ist für die Hater zwar Arroganz, aber aus objektiver Sicht muss man sagen, dass die einfach mit 100% bei der Sache sind. Sportler mit Herz und Seele wollen immer mehr erreichen, ganz egal welcher Verein oder welche Sportart.

Es stimmt aber schon, dass die Führungsetage der Bayern in der Öffentlichkeit teilweise ein unglückliches Auftreten an den Tag legt. Aber da sind die Verantwortlichen des FCB bei weitem nicht die Einzigen.

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Ich (w/26) bin seit fast 15 Jahren in meiner ersten Beziehung mit meiner Kindheitsfreundin und Jugendliebe. Seit Oktober 2019 sind wir glücklich verheiratet.

Ich hatte schon immer das Gefühl, dass ich für meine Partnerin mehr empfinde als nur Freundschaft.

An meinem 12. Geburtstag hatten wir unser erstes Mal, und sind seit dem richtig zusammen.

Wir kennen uns allerdings schon von klein auf und sind auch von da an beste Freundinnen.

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