Das deutschen Rentensystem muss an sich reformiert werden, aber ohne, dass Beamte einzahlen. Denn das wäre zugleich auch eine Reform der Pensionen.
Und eine Reform der Pensionen ist ohne weiteres gar nicht umzusetzen und zudem (nach derzeitigen Rechtsstand) verfassungswidrig. Art. 33 Abs. 5 GG sagt, dass für den öffentlichen Dienst die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu berücksichtigen sind. Darunter fallen nämlich das sogenannte Alimentationsprinzip und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die über die aktive Dienstzeit hinaus gelten. Beamte erhalten demnach kein Entgelt für die erbrachte Leistung, sondern erhalten amtsangemessene Bezüge dafür, dass sie ihre Dienste und Hingabe dem Staat auf Lebenszeit widmen und im Ruhestand abgesichert sind.
Apropos Grundsätze des Berufsbeamtentum: Diese bringen für Beamte auch erhebliche Grundrechtseinbußen mit sich, die für Arbeitnehmer nicht gelten. Das Streikverbot dürfte weitgehend bekannt sein. Darüber hinaus werden Beamte auch, was die Meinungsfreiheit in Bezug auf öffentliche, politische Äußerungen und auch die Religionsfreiheit angeht, erheblich eingeschränkt. Und auch privates Fehlverhalten kann negative disziplinarische Konsequenzen zur Folge haben. Aufgrund dieser erheblichen Nachteile, die keiner ohne weiteres in Kauf nehmen würde, muss es auch Vorteile geben.
Eine Einzahlung in die Rentenkasse hätte übrigens nur Auswirkung auf Neueinstellungen, da bestehende Beamtenverhältnisse Bestandsschutz genießen.
Auch müsste dann zu berücksichtigen sein, dass die Bruttobezüge in Gänze angehoben werden, weil Beamte bereits ein gekürztes Brutto erhalten.
Beamte bezahlen seit 1957 durch die gekürzten Bezüge für ihre Pensionen. Während der aktiven Dienstzeit werden Pensionsrückstellungen gebildet, denn sonst hätten Beamte ein deutlich höhere Bezüge.
Damals wurden die Beamtenbezüge um 7%, was dem damaligen AN-Anteil zur RV, entsprach, niedriger angesetzt, als normale Brutto-Gehälter. Und bei Anpassung der Besoldungstabellen an die Tarifverträge wird auch nicht der gesamte Abschluss übertragen, sondern ein gekürzter Teil.
Was Bund und Länder mit den Geldern aus den Pensionsfonds machen, wenn man in den Zeitungen liest, dass diese anderweitig verwendet werden, liegt nicht in der Hand der Beamten.
Ob es die Rentenkasse entlasten würde, wenn Beamte einzahlen würden, wage ich zu bezweifeln. Würden Beamte nämlich rentenversicherungspflichtig werden, wären sie im Ruhestand auch rv-leistungsberechtigt, was bedeutet ihnen steht eine Rente aus der gesetzlichen RV zu.
Der öffentliche Dienst gewinnt gerade auf den Beamtenpositionen, trotz ausreichend Bewerbern, kaum qualifizierte Nachwuchskräfte. Die Finanzämter in meiner Nähe bspw. haben jährlich ca. 12 - 15 Anwärterstellen für den gehobenen Dienst zur Verfügung, davon werden lediglich 8 - 10 besetzt, wovon dann 3 auch schon nach kurzer Zeit abbrechen. Von denen, die während des Vorbereitungsdienstes durchfallen, will ich gar nicht sprechen.
Die Personalnot im öD ist riesig.
Selbst der höhere Dienst ist für Volljuristen nach 5 Jahren Regelstudienzeit plus zweijährigen Referendariat in den Einstiegsämtern A13 und R1 nicht wirklich attraktiv. Selbst Behördenleiter mit A16 verdienen im Vergleich zu Führungskräften in der freien Wirtschaft deutlich weniger. Und von IT-lern will ich erst gar nicht sprechen.