Ohne Imkerhut keine Chance. Die gibt es aber auch mittlerweile in vielen Baumärkten, das wäre meine Empfehlung. Und natürlich lange Kleidung, keine Shorts, keine T-Shirts.

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laut einigen Medien

Und das wären genau welche?

und Youtube-Videos

Socialmedia ist Unterhaltung, keine Informationsquelle.

Da es keinen Deepstate gibt, ist es der übliche Müll, um sich wichtig zu machen und / oder Klicks zu generieren.

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Ob es hier überhaupt Ansprüche gegen Clowdstrike gibt, ist mindestens fraglich. Die meisten dieser Serviceverträge enthalten seitenweise Einschänkungen, welche im Falle eines Ausfalls die Kosten maximal auf die tatsächlich angefallenen IT Kosten beschränken, und das auch der Höhe nach meist auf eine Summe X je Ausfall insgesamt (Deckelung). Die Rückversicherung der Softwarehersteller ist auf diese Gesamtsummen auch entsprechend angepasst. Das kann natürlich bei großen Serviceverträgen individuell anders aussehen - immerhin arbeiten da auf beiden Seiten ganze Scharen von Firmenanwälten.

NB: Große Unternehmen müssen hier auch Business Continity Szenarien vorrätig halten, die in solchen Fällen zum Einsatz kommen. Unter anderem genau deswegen.

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Die Frage geht etwas an der Realität vorbei.

Grundsätzlich sind auch Auslandsimmobilien als Sicherheit einsetzbar - nur macht das keine deutsche Bank, schon gar nicht

a) für Verbraucher und

b) mit Immobilien im Nicht-EU-Raum.

Letztere lassen sich nämlich im Vollstreckungsfall praktisch nur sehr schwer oder gar nicht dinglich verwerten. Im gewerblichen Bereich regelt man so etwas über dort entsprechend zu gründende Firmen mit entsprechendem Kapital, die dann vor Ort die entsprechenden Bürgschaften erbringen bzw. Sicherheiten verpfänden.

Alternativ kann man die Immobilie ja im Ausland beleihen, und dann das Kapital in D investieren.

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Ich verstehe die Frage nicht.

Erberechtigt sind ich und meine Tante, allerdings wurde diese bereits enterbt. Nichtsdestotrotz hat meine Tante ja einen Anspruch auf ihren Pflichtanteil in Höhe von 25%

Wovon denn? Du bist doch bereits als Eigentümer im Grundbuch (vorweggenommene Erbfolge) eingetragen:

Mittlerweile hat mein Großmutter mich im Grundbuch eintragen lassen und für sich Nießbrauch geltend gemacht.

Damit fällt das Haus doch gar nicht mehr in die Erbmasse, sofern zwischen der Übertragung und dem Todesfall der Großmutter 10 Jahre vergangen sind (Pflichtteilsergänzungsanspruch, § 2325 BGB).

Wenn wir uns nun gemeinsam dazu entscheiden zu ihren Lebzeiten das Haus zu verkaufen, bin ich dann aufgrund der Grundbucheintragung Eigentümer und erhalte den gesamten Erlös?

§ 2325 würde mMn insofern dennoch gelten, da es sich um eine Schenkung handelt. Der Pflichtteilsanspruch ist immer in Geld zu erfüllen; ob das Haus dann noch existiert oder nicht, spielt hier keine Rolle.

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es wurde ein Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt im April 2022,

Vor 2 Jahren? Irgendwas kann hier nicht stimmen.

wo auch die Erwerbsminderung eingetreten ist, der Antrag läuft noch und nach eigener Recherche sollte die EM-Rente bewilligt werden.

Das ist nun in der Sache völlig bedeutungslos.

Nun wurde die aktuelle Renteninformation zugeschickt, da steht drin, dass die Voraussetzungen für eine Rente nicht erfüllt sind.

Entweder wurden die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt - dazu müssten in den 60 Monaten vor 04/2022 mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge an die DRV geleistet worden sein (siehe u.a. § 50 SGB IV, sog. 3/5-Regelung), oder die Arbeitsfähigkeit ist nicht so weit eingeschränkt, dass keine 6h/täglich möglich wären.

Näheres kann man dem Schreiben der DRV entnehmen.

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Hier stimmt doch rein gar nichts.

Bankangestellter hat mein Leben zerstört?

Nein. Wenn überhaupt, hast du das selbst.

Habe Schulden wollte ein Teil meines Garten verkaufen und die Schulden bei Bausparkasse zu zahlen.

Dazu müsste der entsprechende Teil des Grundstücks per Realteilung abgetrennt werden - und das wiederum geht nur mit Zustimmung der kreditgebenden Bank oder Bausparkasse, welche die Grundschuld eingetragen hat. Denn die Grundschuld belastet das gesamte Grundstück auf der entsprechenden Wertgrundlage, die der Beleihung zugrunde lag. Grundsätzlich ist das natürlich möglich, vorausgesetzt, der Wert des verbleibenden Grundstückes ist auch nach der Realteilung noch so hoch, dass die Beleihungsgrenze nicht überschritten wird. Und natürlich nur mit Zustimmung der Bausparkasse.

Bankangestellter will die Teilgrundschuld nicht löschen.

Das ist auch rechtlich nicht möglich. Erstens wäre dafür ein Gang zum Notar erforderlich, zweitens müsste das die Bausparkasse veranlassen bzw. zustimmen und drittens ist es nicht Sache der Bank.

Jetzt wird meine Wohnung versteigert weil die Bank die Teilgrundschuld nicht löscht.

Nein, sondern weil du vermutlich ohne Beratung irgendwelche Schritte eingeleitet hast, die überhaupt nicht zur Sache gehörten. Eine eingeleitete Zwangsversteigerung der Immobilie legt nahe, dass du deine Hypothek nicht mehr oder nicht ausreichend bedient hast, und die durch den fakultativen Verkauf eingenommene Summe nicht den Restbetrag des Darlehens deckt, sondern lediglich deinen Ratenrückstand (wenn überhaupt). Alternativ ist der Verkauf insgesamt gescheitert, weil die BSP die Grundschuld nicht hat umschreiben lassen - damit ist ein Teilverkauf unmöglich.

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Simple Antwort - du hast mit der Vermittlungsplattforrm keinen Vertrag abgeschlossen, sondern mit dem Vermieter vor Ort. Daher ist auch der Vermieter für die korrekte Rechnungsstellung verantwortlich. Bei den großen Vermietern funktioniert das auch im Ausland reibungslos, oder die Plattform mailt dir die entsprechenden Unterlagen mit dem Voucher zusammen. So geht es zum Beispiel bei billiger-mietwagen.de immer.

die aber auch behaupten, sie stellen keine Gesamtrechnung, sondern das machen die Mietwagenunternehmen.

So ist es auch. Der Vermittler weiß ja nach Abschluss des Vertrages über seine Plattform gar nicht, was sonst an Leistungen noch gebucht und angerechnet wurde.

Wie kann das in Deutschland überhaupt legal sein, keine Rechnung bei Geldeinzug auszuweisen?

An Verbraucher muss überhaupt keine Rechnung ausgestellt werden. Mietest du hingegen als Unternehmer an, dann schon. Das tue ich zum Beispiel immer, und ich bekomme auch immer eine Rechnung. Bei Anmietung in Deutschland sogar meist am selben Tag nach Rückgabe.

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meine Bank hat mich vor zwei Monaten gekündigt, ohne mir einen Grund zu nennen.

Das allein bezweifle ich schon sehr.

Seitdem renne ich von Bank zu Bank, um an mein Geld zu kommen.

Den positiven Kontensaldo zum Tag der Vertragsbeendigung kannst du im Normalfall entweder direkt bei der betreffenden Bank am Schalter dir auszahlen oder überweisen lassen. Wenn das verweigert wird, dann ganz sicher nicht grundlos.

Ich habe einen Zettel, auf dem steht, dass ich mir mein ganzes Geld bis zum 19.09.2024 abholen kann. Den habe ich überallhin mitgenommen,

Was soll auch eine andere Bank mit diesem an dich gerichteten Schreiben?

aber trotzdem verweigert mir jede Bank mein Geld, weil mein Konto wohl gesperrt ist.

Und solange das so bleibt, kann auch kein Saldenübertrag stattfinden. Entscheidend ist hier, warum die Bank das Konto gesperrt und den Vertrag gekündigt hat. Sehr wahrscheinlich liegt hier ein Verdacht auf Geldwäsche oder illegale Transaktionen vor, oder die Sperre erfolgte aufgrund einer vorläufigen Pfändung. Das musst du mit der betreffenden Bank klären. Sollte es um eine Sicherstellung im Rahmen eines Verfahrens gehen, dann bleibt das Geld solange gesperrt bzw. eingefroren, bis das Verfahren beendet wurde. Das kann aber Monate bzw. Jahre dauern.

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Mir kommt nur eine Sache in den Kopf, nämlich dass mein WLAN vor ein paar Monaten ungeschützt war, sprich ohne Passwort, sodass sich jeder verbinden konnte.

Sehr clever. Hier greift ggfs. die Betreiberhaftung. Ohne Anwalt wirst du sehr wahrscheinlich es nicht schaffen, die STA respektive den Richter (wenn du dem Strafbefehl widersprichst) davon zu überzeugen, dass das ein Dritter gewesen ist.

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Und wieder jemand, der nicht versteht, was Steuerklassen sind.

kenne familien die haben 400 euro oder mehr bald weniger im monat

Nein. Sie haben dann schlicht bisher € 400.-- zu wenig LSt als Vorauszahlung auf ihre ESt-Schuld gezahlt. Selbst gesetzt den Fall, dass dem so sein sollte, wäre das viel eher ein Beleg dafür, dass die Abschaffung von III/V längst überfällig war - um zu verhindern, dass besagtes Ehepaar im Folgejahr € 4.800.-- nachzahlen müsste.

und kommt mir nicht mit steuererklärung ende des Jahres.

Selbstverständlich - weil sie bei III/V ja auch jetzt schon zwingend vorgeschrieben war.

Das Geld fehlt jeden Monat.

Dann haben sie den falschen Job. Mit der Steuerklasse hat das jedenfalls rein überhaupt nichts zu tun - denn wie gesagt, im nächsten Jahr würden dann halt auf einen Schlag € 4.800.-- fehlen.

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Hallo ich habe Heute das Gutachten und die Ergebnisse von meinen Lügendektortest erhalten ich habe alle Fragen Wahrheitsgemäß beantwortet

Das ist schön, interessiert aber genau niemanden.

stimmt es das der Richter sich das Ergebnis trotzdem angucken muss

Nein, da zwar der Antrag selbst zulässig, der Test respektive sein Ergebnis jedoch grundsätzlich nicht als Beweis zulässig ist. Somit wird der Richter mMn den Beweisantrag zur Kenntnis nehmen und ablehnen.

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Das ist aufsteigendes Grundwasser durch den starken Regen; der Pegel liegt jetzt höher, und die Bodenplatte (oder der Übergang von Grundmauerwerk zur Bodenplatte) ist undicht.

Hier ist ohne eine fachmännische Begutachtung wenig zu tun; ggfs. kann man die Dichtigkeit durch Hochdruckinjektion in bzw. unter die Betonbodenplatte herstellen. Ansonsten ist das nur durch Unterfangung des gesamten Gebäudes dauerhaft zu lösen (sog. weiße Wanne), aber die wäre im Bestand teurer als Abriss und Neubau.

Nachdem es heute (2 Jahre nach Erwerb) erstmals aufgetreten ist, kann es sich auch um ein temporäres Problem handeln, welches nur nach Starkregen auftritt.

Nichtsdestotrotz wären ggfs. Haftungsansprüche gegen den Veräußerer zu prüfen - wenn man ihm denn nachweisen könnte, dass ihm dieses Problem zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bekannt gewesen ist. Daran dürfte es aber vermutlich scheitern.

Und die Elementarschadensversicherung - so sie denn existiert - leistet hier nicht, weil das kein versichertes Risiko ist.

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Eine glaubwürdige Schätzung genügt im Regelfall. Sollte es aber bei dem geerbten Schmuck um größere Werte gehen, sodass dies ggfs. vorhandene Freibeträge überschreiten könnte, wäre es vermutlich sinnvoll, eine fachliche Meinung beim Juwelier einzuholen.

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