Hier muss man genau hinschauen - bist du in deinem OneDrive mit deiner Uni-Adresse oder deiner eigenen Mailadresse angemeldet?

Die Meldung von MS ist eine generelle Ermahnung, ggfs. in OD vorhandene Daten zu sichern, ehe der Zugriff gesperrt und der Inhalt gelöscht wird. Dazu muss man im Hinterkopf behalten, dass OD mit O365 nicht zwingend in Verbindung steht. Man kann OD selbstverständlich auch ohne ein O365-Konto nutzen; dazu braucht man nur einen gratis MS-Account. Somit bezieht sich der Hinweis einfach darauf, dass du sicherstellen sollst, evtl. tatsächlich im Uni-OD Verzeichnis abgelegte Dateien rauszusichern, ehe der Zugriff nach Ablauf des Abos (und der retention period) nicht mehr möglich ist.

...zur Antwort

Das Sondernutzungsrecht ist ein Individualrecht; es wird bei einem Eigentümerwechsel *nicht* an den Erwerber übertragen. Ihr müsstet das nach dem Erwerb erst neu beantragen, und das wird so gut wie nie positiv beschieden. Ich würde hier nur dann einen Erwerb ins Auge fassen, wenn ihr das Objekt alternativ auch im Sinne der Widmung nutzen wolltet - sonst habt ihr ein Wochenendhaus, in dem eben gerade kein Daueraufenthalt zulässig ist, und in dem auch kein Wohnsitz begründet werden kann.

...zur Antwort
ich war in einer zeitarbeitsfirma angestellt und war/bin jetzt seit 2 monaten krankgeschrieben.

Das tut mir Leid.

jetzt habe ich ne ordentliche kündigung vom arbeitgeber bekommen.

Keine Überraschung.

ist das Legal?

Natürlich. Eine AU steht einer Kündigung nicht entgegen, nur darf die AU selbst nicht bzw. nur unter besonderen Umständen Grund der Kündigung sein.

was kann ich jetzt machen?

Sofern die Kündigung formell korrekt ist, kannst du zwar Kündigungsschutzklage erheben, allerdings wozu? Suche dir einfach einen anderen Job, sobald du gesund bist.

...zur Antwort
Vermieterin hat Zahlungsaufforderung von Gerichtsvollzieher bekommen wegen einer Zahnarztabrechnung von mir selbst?

Nein, hat sie nicht.

Der GerV hat ihr eine Drittschuldnerpfändung zugestellt, die sich auf die hinterlegte Mietkaution beziehen dürfte. Zahle einfach deine Schulden beim Zahnarzt, die demzufolge bereits tituliert sind, dann wird die Pfändung auch aufgehoben.

jetzt frage ich mich bloß, da ich sowas nie gesehen habe zuvor das ein Vermieter vom Gerichtsvollzieher eine Zahlungsaufforderung bekommt

Das ist der normale Gang, wenn man alle Mahnungen, Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide ignoriert.

...zur Antwort
Es gibt ja schon viele Menschengruppen,

Nein.

die dieses menschenfeindliche Land

Lüge bzw. Wahnvorstellungen.

hassen und verachten:

Ja, vor allem antisemitische Islamfanatiker.

Der übliche Sermon des USA-Hassers.

...zur Antwort
Arbeitgeber will mich abziehen (ich heul gleich)?

„Mein Arbeitgeber hat mir 37,61 € vom Lohn abgezogen wegen Arbeitskleidung/PSA. Ich habe die Ausrüstung noch und wollte sie zurückgeben. Er sagt aber, nach 3 Wochen sei das nicht mehr ‚unmittelbar‘ und daher bekomme ich das Geld nicht zurück. Ist das rechtens?“ Auch wenn es nur 37€ sind bin ich extrems auf das Geld angwiesen, leider.. Wer hat Recht? Er oder Ich? Bei weiteren Fragen gerne fragen.. Und was soll ich jetzt tun wenn er mein geld nicht gibt

Meine Nachricht an den Arbeitgeber:

Ich habe an 2 Tagen jeweils 8:00–17:00 Uhr gearbeitet, also 16 Stunden. Bei 15 € pro Stunde ergibt das 240 € brutto.

Ausgezahlt wurden mir nur 151 € netto. Das passt eher zu Steuerklasse 6 als zu Steuerklasse 1.

Außerdem wurde 37,61 € für persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe + Hose) abgezogen.

Im Ausgabebeleg steht aber:

„Für die Schutzausrüstung fallen keine Kosten an. Ich verpflichte mich jedoch im Falle eines Ausscheidens innerhalb von 6 Monaten, die Schutzausrüstung unmittelbar nach dem Austrittsdatum zurückzugeben. Andernfalls ist der Arbeitgeber berechtigt, den Warenwert abzüglich der beschäftigten Monate einzubehalten.“

Da ich die Ausrüstung zurückgeben möchte, sehe ich keinen Grund für einen dauerhaften Einbehalt.

Antwort des Arbeitgebers:

Die PSA wurde nicht unmittelbar (innerhalb von ein paar Tagen bis max. 1 Woche) zurückgegeben, daher wurde der Betrag einbehalten. Eine Rückerstattung ist nicht mehr möglich.

Meine Reaktion:

In keinem meiner Dokumente oder im Ausgabebeleg steht etwas von „ein paar Tagen bis max. 1 Woche“. Dort steht nur, dass ich im Falle eines Ausscheidens innerhalb von 6 Monaten die Ausrüstung zurückgeben muss. Eine einwöchige Frist finde ich nirgends. Bitte nennen Sie mir die konkrete Stelle im Vertrag, falls es diese geben sollte.

Antwort des Arbeitgebers:

Es geht um ein Ausscheiden innerhalb von 6 Monaten, nicht um die Rückgabe der PSA.

Da die PSA nach über 3 Wochen nicht zurückgegeben wurde, kann nicht mehr von „unmittelbar“ die Rede sein.

...zum Beitrag

Rätselhaft.

Ich verpflichte mich jedoch im Fall eines Ausscheidens innerhalb von sechs Monaten, die Schutzausrüstung unmittelbar nach dem Austrittsdatum an .... zurückzugeben

Was an "unmittelbar" ist dir jetzt unklar? Der AG verlangt in der entsprechenden Klausel, dass du deine PSA in zeitlich unmittelbarem Kontext zurückgibst. Fairerweise wird man dem AN einige Tage Zeit zugestehen, damit er dieser Forderung folgen kann, und die Grenze nicht bei 48h ziehen - aber sicher keine drei Wochen. Als AG würde ich hier längstens eine Rückgabe binnen einer Woche erwarten. Eine längere Frist wäre nur bei Vorliegen entsprechender schwerwiegende Gründe akzeptabel, die ihre Ursache nicht im Machtbereich des AN haben dürfen.

MMn ist der AG hier im Recht.

...zur Antwort

Das geht mit mMn keinem Browser, weil man das entweder über den Googleaccount oder entsprechende Programme löst. Ich vesteh auch nicht, was du hier eigentlich erreichen wilst - die Kontaktdaten aus der Kontakteliste im Google Account sind doch im jeweiligen Android-Gerät abrufbar, und können von dort als CSV-Datei exportiert werden.

...zur Antwort

Vielleicht hätte man sich da mal die Mietbedingungen des jeweiligen Objekts durchlesen sollen vor der Buchung?

Zitat:

"Muss ich eine Kaution hinterlegen?

In Dänemark müssen Sie in der Regel keine Kaution hinterlegen. In Ausnahmefällen fällt eine Kaution an. Dies wird jedoch in der Hausbeschreibung aufgeführt.

Die Höhe der Kaution für in Schweden belegene gelegene Ferienhäuser beträgt:

Standard-Haus:SEK 1.000,00 Whirlpool-Haus:SEK 1.500,00 Swimmingpool-Haus:SEK 3.000,00 Die Höhe der Kaution für in Norwegen belegene gelegene Ferienhäuser beträgt:

Standard-Haus:NOK 1.000,00 Whirlpool-Haus:NOK 1.500,00 Swimmingpool-Haus:NOK 3.000,00 Die Höhe der Kaution für in Deutschland belegene gelegene Ferienhäuser beträgt:

Standard-Haus:EUR 110,00 Whirlpool-Haus:EUR 150,00 Swimmingpool-Haus:EUR 400,00 Steht in der Hausbeschreibung ein abweichender Betrag, ist dieser verbindlich.

Die Kaution der Häuser im restlichen Europa entnehmen Sie ebenfalls der Hausbeschreibung."

Zitat Ende, Quelle: https://www.dancenter.de/faq/

Bei Nichtzahlung keine Ferienhausschlüssel ausgehändigt.

Natürlich nicht, weil damit die Anmietbedingungen nicht erfüllt wären (wenn diese, wovon im Kontext auszugehen ist, eben eine Sicherungskaution verlangen).

Erpressung ?

Nein, Vertragsrecht.

...zur Antwort
Gut soweit funktioniert alles Fehlerfrei, an einem Linux-Rechner kann ich auch alles problemlos einbinden, nur mein Windows 11 Rechner zickt.

Man kann unter Windows in einer Usersession nicht mit verschiedenen Accounts Laufwerke auf demselben Server verbinden. Das geht nicht nur unter Win11 nicht, sondern überhaupt nicht. Ergo müssen die diversen Samba-Freigaben eben für Windows alle mit einer einheitlichen User/PW Id freigegeben werden. Andere IDs kann man ja trotzdem der Freigabe zuordnen, aber für Windows muss es eben eine für alle Shares identische sein.

...zur Antwort
Müssen wir AFD'ler Deutschland erobern ?

Zum Glück kann die AgD noch nichtmal einen Blumentopf erobern.

Sind wir wirklich die letzte

Nein, aber das Letzte vermutlich.

Müssen wir das Ruder rumreißen

Ja bitte, und segelt irgendwoanders hin. Hauptsache außerhalb der EU.

Die gescheiterte Frau W. rettet bestenfalls ihr eigenes Einkommen.

...zur Antwort