Nein

Zum gefühlt Hunderttausenden Male.

Die Todesstrafe ist und bleibt abgeschafft. Sie ist unmenschlich, nutzlos und widerspricht grundlegend jeder Aufklärung. Darüber hinaus kann man Menschen zwar töten, aber nicht wieder zum Leben erwexken, sollte sich ein Urteil später als falsch erweisen.

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Nein, weil ich gar nicht in Rente gehen kann. Abgesehen davon weiß ich sowieso nicht, wieso das für irgendjemand attraktiv oder erstrebenswert sein sollte. Gefühlt 90% aller Neurentner wissen spätestens nach einem Jahr nicht mehr, was sie mit sich anfangen sollen.

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Ich hab die perfekte Wohnung gefunden

Glückwunsch!

und dann wird mit Gas geheizt

Ist doch ideal, vor allem, wenn es auch einen Gasherd gibt.

ich habe Angst das da Nachzahlungen bis 4000 Euro kommen

Das steuerst du mit den laufenden Vorauszahlungen doch selbst. Wie bei jeder anderen Energiequelle auch.

Ich mag es gerne warm in der Wohnung

Lass dir - falls verfügbar - die Abrechnung der Vorjahre zeigen. Ansonsten ist es schwer abzuschätzen, weil der durchschnittliche Verbrauch auf Zuschnitt und bauliche Gegebenheiten ankommt. Um mal eine Zahl zu nennen, rechne mit € 2.000.-- über ein Jahr.

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Die Frage ist etwas sinnfrei.

Das KFZ ist Betriebsvermögen des Unternehmens. Selbst wenn der Unternehmer zu 100% Firmeninhaber ist, bleibt das KFZ Teil des Firmenvermögens, da es dort im Anlagevermögen steht. Somit erhöht das Fahrzeug den Wert des Unternehmens, und damit der Anteile des Unternehmers, und fließt insofern bestenfalls nur indirekt in die Berechnung des Zugewinns bei der Vermögensauseinandersetzung ein.

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nein

Die Steuerfreiheit der Zuschläge ist ein politisches Minenfeld. Tatsächlich ist es ein Relikt aus der Zeit des Nationalsozialismus; das soll jetzt hier aber außen vor bleiben. Es stellt sich bei solchen Insellösungen immer die Frage, welchen Zweck sie eigentlich erfüllen sollen. Tatsächlich ist bei näherer Betrachtung die Steuerfreiheit hier ein Privileg für wenige - und zwar sowohl AG wie AN. Siehe dazu zum Beispiel

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/steuern-ist-die-steuerbefreiung-fuer-sonntagszuschlaege-verfassungswidrig/5613958.html

Das ursprünglich gewerkschaftliche Argument, das Steuerfreiheitsprivileg sei ein Werkzeug, um dringende Tätigkeiten in Zeiten des AN-Mangels zu erledigen, ist in Anbetracht des tatsächlichen Mangels an qualifizirtem Personal auf allen Ebenen Tünnef (ähnlich wie bei der Überstundenreduktion): Wo es niemanden gibt, der die entsprechenden Tätigkeiten übernehmen will (als Voll- oder TZ-Mitarbeiter), können Überstunden auch keine Stellenschaffung verhindern.

Richtig wäre es mMn, die Steuerfreiheit abzuschaffen, und dafür im Gegenzug für alle AN auf dem Weg der Anpassung der Progression im Steuerrecht dafür zu sorgen, dass die Mehrarbeit sich auch lohnt.

Mit der Vermögensverteilung hat das Ganze im Übrigen genau gar nichts zu tun.

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Solange das Gebäude nicht völlig hellhörig ist, dürfte das kaum stören, zumindest nicht, wenn ihr nicht vor 10 Uhr anfangt und die Mittagsruhe einhaltet. Streng genommen sind das mMn Sanierungsarbeiten, und die sind an Feiertagen zu unterlassen.

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Das ist normal, weil sich deine Steuerlast und dein Steuersatz auf das gesamte Einkommen des Veranlagungszeitraums bezieht und daraus berechnet wird. Auch dein Gehalt als Azubi fließt hier mit ein, nur dass du für diese Monate keine Lohnsteuer abgeführt hattest. Und das wirkt sich natürlich dann im Gesamtjahr aus.

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Hier stimmt doch von vornherein die Methodik nicht

Man setzt zuerst die Wanne, und dann wird gefliest, damit der Fliesenspiegel bündig auf dem Wannenrand aufsetzt. Die Fuge bzw. der Übergang zwischen Fliesen und Wanne erhält eine Silikonabichtung.

So wird das doch niemals dicht.

Holt euch einen Fliesenleger ins Boot. Ich bezweifle aber, dass das so jemals zufriedenstellend gelöst werden kann, ohne zumindest im Wannenbereich von vorne anzufangen.

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Ich habe eine Kündigung erhalten Stromanbieter, aber die haben weiter Strom geliefert für 1. Jahr, musst nur bis Kündigung zahlen oder?

Nein. Du musst als Abnehmer den Verbrauch bezahlen, der tatsächlich angefallen ist.

Habe jetzt ein Termin beim Amtsgericht, habe sich schon Einspruch eingelegt und erwidert, das ich nur alles bis zur Kündigung zahle.

Das kannst du, interessiert nur niemanden.

kann die Richterin trotzdem sagen, das ich auch nach der Kündigung zahlen muss,

Sehr sicher wird sie das.

weil werde ich ausdrücklich ablehnen, weil ich davon ausgegangen das ich über Grundversorgung Strom weiterhin erhalte

Hast du auch. Sofern der örtliche Grundversorger derselbe war, bei dem du zuvor den Belieferungsvertrag hattest, ändert sich nur der Tarif, aber nichtmal der Gläubiger.

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Sofern die Nutzung als FeWo sowohl gewerbe- wie nutzungsrechtlich zulässig ist, geht das die anderen Mietparteien wenig bis gar nichts an.

Die Umwandlung in eine Ferienwohnung stellt aber eine Nutzungsänderung dar, die anzeige- und genehmigungspflichtig ist.

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Ohne jegliche Ortsangaben - kalkuliere mal mit € 10.000.--. Ob das allerdings - falls dort die Wärmeplanung einen Zwangsanschluss voraussetzt - so sinnvoll ist, bleibt abzuwarten.

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Ich habe Ware aus Singapur gekauft.

Schön.

Wenige Tage nach Erhalt der Ware erhielt ich von FedEx eine Rechnung über 95€... muss ich diese wirklich bezahlen?

Ja. Zahlungspflichtig ist hier immer der Empfänger == Importeur der Ware. Deswegen muss man sich auch immer fragen, ob sich der Import tatsächlich rechnet gegenüber dem Einkauf innerhalb der EU.

Wie wäre es, wenn nicht?

Dann folgt ein Mahnbescheid, ggfs. eine Zahlungsklage, oder ein VB, und der Betrag wird bei dir gepfändet. FedEx hat diese Kosten für dich ausgelegt, und wird nicht darauf verzichten.

Auf der Website oder beim Verkäufer werden Zollmünzen nicht erwähnt.

Muss es auch nicht. Zollkosten sind stets Sache des Empfängers. Manche bieten den entsprechenden Service gegen Aufpreis mit an, aber auch da zahlt der Besteller.

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Je nach Aufwand mit Anfahrt, etwa € 200.--. Abgerechnet wird nach Metern Spirale.

Allerdings:

Eben wollte ich testweise die Spülmaschine laufen lassen, aber das erscheint der Fehlercode E2.
"E2: Das Gerät kein Wasser zieht, der Wasserdruck zu niedrig ist oder der Aquastop ausgelöst hat."

Das hat nun nichts mit dem Ablauf zu tun. Wenn der Aquastop tatsächlich ausgelöst hat, muss die Ursache dafür gesucht und behoben werden!

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Hier hat mMn der AG Recht. Der Urlaubsanspruch entsteht durch volle Beschäftigungsmonate; in dem gegebenen Szenario entgehen dir daher die zwei halben Monate.

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die 250€ dafür auf 12 Monate Finanzierung bezahlt.

Noch teurer geht es ja kaum. Wenn schon Finanzierung bei so einer überschaubaren Summe, dann doch nicht auf 12 Monate!

Gestern ist mir aufgefallen das es mir das immer noch abbucht.

Abbuchung oder Dauerauftrag?

Jetzt habe ich mittlerweile fast 650€ für diese 250€ Brille bezahlt.

Das hat sich ja dann gelohnt. Außerdem - wenn man schon solche Alltagssummen finanziert, dann muss es einem doch eigentlich auch auffallen, wenn das nach 3 Jahren immer noch abbucht. Ansonsten hat man wohl eher zuviel Geld.

Ich habe Angerufen und gefragt was das soll und die Frau am Telefon meinte "Tja da hätten sie die Zahlung mal kündigen sollen"

Das klingt eben nicht nach Lastschrift, sondern nach Dauerauftrag, und dann hätte sie sogar Recht damit. Ungerechtfertigte Lastschriften kannst du 13 Monate zurück zurückrufen, allerdings nicht online, sondern nur über deine Bank (Mitarbeiter kontaktieren). Alles andere ist zivilrechtlich einzufordern.

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