Völlig richtige Entscheidung.

Ist nicht Deutschland ein christliches Land? Niemand ist dazu verpflichtet, Weihnachten zu feiern,

Nichts von dieser Polemik hat mit dem Fall überhaupt etwas zu tun. Was im Übrigen auch in der zitierten Textpassage exakt so geschrieben wurde.

Zitat:

"Weil Schröder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Baum samt Geschenken aufgestellt hatte, ohne es mit der Kita abgesprochen zu haben, rief die prompt die Polizei: Hausfriedensbruch! So sah es auch das Amtsgericht Hamburg, das Schröder zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilte."

Zitat Ende.

Hausfriedensbruch ist Hausfriedensbruch. Das hat weder mit Weihnachten noch mit christlichen Traditionen das Geringste zu tun. Wer ohne Genehmigung auf fremdem Grund eine Installation aufstellt, begeht eine strafbewehrte Handlung.

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alles nicht, sondern ...

Es gab keinen "Wahlbetrug" - das ist ganz einfach eine politisch motivierte Lüge aus dem damals unterlegenen Trump-Lager.

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ich möchte das Dach isolieren, da wir eventuell dort Schlafraum, Kinderzimmer oder Büro machen wollen.

Das ist bei dieser geringen Höhe nicht genehmigungsfähig. Auch nicht zur Selbstnutzung, zumal hier der vorbeugende Brandschutz entgegensteht (kein zweiter Flucht/Rettungsweg vorhanden). Im Brandfall wäre das eine Todesfalle. Mindestens müsste hier ein begehbarer Fluchtweg über eine ausgebaute Gaube errichtet werden, ggfs. sogar mit Außentreppe.

Diese sind 16 cm breit & hoch.

Zu wenig, um die Anforderungen (Pflicht!) an die energetische Sanierung des Daches zu erfüllen. Dazu müssten mMn mindestens 20cm Dämmung her.

Lasst es. Die Kosten das normgerecht zu machen, würden hier den Nutzen bei Weitem übersteigen (dazu müsste der gesamte Dachstuhl geändert werden - das kostet eine sechsstellige Summe).

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Eine belastbare Beurteilung kannst du nur von einem Gutachter, der Feuerwehr (Brandschutzbegehung) oder einem Planvorlageberechtigten nach Begehung erhalten, respektive von der zuständigen Baubehörde, bei der die Baupläne sowie die Baugenehmigung von damals archiviert wurde.

Entscheidend ist, ob hier seinerzeit eine Brandschutz- oder lediglich eine Feuerschutztür gegen Verrauchung gefordert war. Das auf dem Bild wäre eine typische Feuerschutztür aus der Zeit, die keinen Brandabschnitt teilt.

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Ex Freundin fordert Geld?

Guten Abend,

Meine Ex Freundin fordert seit mehreren Monaten Geld von mir sie hat bereits einen Vollstreckungstitel und ich soll zu einer Vermögensauskunft erscheinen, dies werde ich auch tun.

Ich hatte leider in der Vergangenheit mit verschiedensten mentalen Problemen zu Kämpfen weshalb ich dieses leider nicht priorisiert habe, daher habe ich nie Einspruch gegen eine Zwangsvollstreckung oder den Titel eingelegt, daran bin ich natürlich selber Schuld, nichts desto trotz hat die Junge Dame meiner Meinung nach keinen Anspruch auf dieses Geld, da es sich um Vereinbarungen Gehandelt hatte wer welchen Teil in unserer damaligen gemeinsamen Wohnung zahlt.

Sie hat die Miete bezahlt und ich habe unter anderem die Lebensmittel Gezahlt alles in allem kam es aufs gleiche raus nun behauptet sie aber, dass sie mir dieses Geld nur vorgestreckt hat und fordert über ihren Anwalt eine höhere 4 stellige Summe ein, den Anwalt soll ich natürlich auch noch zahlen.

Es gibt keine belege dafür, dass sie mir dieses Geld nur vorgestreckt hat und es nicht teil unserer Abmachung war, dass jeder seinen Teil beiträgt, leider ist die Abmachung auch nur mündlich da wir nicht davon ausgegangen sind, dass es zu so einem fall kommt.

Nun überlege ich schon seit längerem einen Anwalt einzuschalten, aber ich bin immer noch zögerlich, weil meine Ex bereits einen Titel hat ich kenne mich nicht damit aus, aber es sollte sich doch normalerweise nichts daran ändern, dass ich im recht bin nur, weil ich aufgrund anderer umstände nicht dagegen vorgegangen bin.

Ich wollte morgen einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren und mit diesem besprechen was man noch dagegen tun kann.

Vielleicht gibt es unter euch jemanden mit ähnlichen Erfahrungen oder vielleicht sogar Juristen die mir sagen können wie meine Chancen stehen.

Ich weiß mein Anwalt wird mich dazu besser beraten können, nichts desto trotz hätte ich bis dahin gerne etwas Gewissheit.

Vielleicht weiß ja jemand was, ich wäre für jede Antwort dankbar.

Liebe Grüße und schönen Abend

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und was soll der Anwalt dann noch machen?

Naja, die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 766 ZPO wäre eine Option - aber dafür müsste man sehr viel mehr Details wisssen.

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meine Mutter hat ihre Gasabrechnung bekommen und hat einen Schock bekommen.

Das mag sein, ist aber nicht der Kern.

Sie zahlt monatlich einen Abschlag von 200€ für Gas und Heizung.

Was nun - Gas oder Heizung? Beides zusammen kann es ja nicht sein, wenn sie einen separaten Vertrag mit dem Versorger hat. Ansonsten zahle ich zum Beispiel für 120m² aktuell mtl. ca. € 240.-- für Gas, und Strom - aber ich lese auch regelmäßig den Verbrauch ab, und passe das an.

sie soll jetzt tatsächlich 1.800€ NACH zahlen.

Je nachdem, ob sie in 2022 für 2023 die Vorauszahlungen an die gestiegenen Gaspreise angepasst hat oder nicht, durchaus möglich. Tatsächlich wäre die Abrechnung vermutlich sogar deutlich höher gewesen ohne die Gaspreisbremse (die aber zum 31.12.23 ausgelaufen ist).

Ein Anruf bei der Hausverwaltung - es sei korrekt, die Gaspreise haben sich verdreifacht , sie hat eine Frist von 14 Tagen die Rechnung zu begleichen

Scheint mir logisch.

wo kann man das ohne solche Abrechnung prüfen lassen

Bei der Verbraucherzentrale zum Beispiel. Allerdings hat das keine aufschiebende Wirkung; die Summe ist zu bezahlen.

und vor allem ganz wichtig , können wir jetzt noch einen Widerspruch einlegen, da sie die Hälfte bereits eingezogen haben ?

Ihr könntet die LS widerrufen, aber wozu? Dann würde der Versorger ggfs. eine Sperrung veranlassen, und alles noch teurer. DIe Abrechnung listet doch alle nötigen Elemente auf, inkl. der Verbrauchszahlen. Die könnt ihr doch leicht am eigenen Zähler selbst überprüfen, ob die plausibel sind oder nicht (auch wenn der Stand jetzt natürlich entsprechend höher sein wird als zum Abrechnungszeitpunkt).

Ein Widerspruch gegen eine Rechnung ist generell nicht möglich. Hier müsstet ihr dem Versorger einen Fehler nachweisen und eine Korrektur einfordern. Sehr wahrscheinlich ist das aber nicht, sofern kein Ablesefehler beim Zähler vorlag.

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Und genau deswegen kauft man keine Tiere von privat, sondern nur vom zugelassenen Züchter - oder holt sie aus dem Tierheim.

Das Kitten kann einem nur leidtun.

Rechtlich wäre es eine Klage wegen Sachmangels; wenn du die Aussagen und die Feststellungen eindeutig insofern belegen kannst, dass dich der Verkäufer bewusst (!) getäuscht hat, dann könntest du ihn zivilrechtlich auf Zahlung verklagen. Dem Tier hilft das nichts; ich hoffe nur, es wird gesund.

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Kann der Komplementär einer KG zu 0% beteiligt werden und nur die Haftung übernehmen.

Selbstverständlich. Bei den meisten "& Co KG" Firmierungen ist der Komplementär eine Kapitalgesellschaft ohne Gewinnbeteiligungen, und dieser erhält dafür eine Aufwandsentschädigung, aus der die Kosten der Gesellschaft gedeckt werden.

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Ich müßte, bevor ich die Rechnung schreibe, entweder vorher noch meinen Online-Buchhandel auch Beratungsdienstleistungen erweitern

Das ist vermutlich die schnellste Methode. Nur - um was genau es sich bei dieser Beratung gehandelt hat, ist ggfs. gewerbe- wie standesrechtlich problematisch. Insofern bitte unbedingt einen StB aufsuchen, vor jeder Aktion.

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ist die Wohnung Eingangstüre WE G Eigentum oder nicht?

Sie ist zwingend Gemeinschaftseigentum, genauso wie alle Elemente der Gebäudehülle inkl. der Fenster. Davon abweichende TE sind diesbezüglich unwirksam.

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Aktuell ist bei einen Bekannten von mir das Problem, dass er (25 Jahre alt) Sparbücher bei der lokalen Sparkasse (Österreich) hatte und diese wurden von seinen Eltern entwedet den Vorwand, dass er mit seiner Freundin bei einen Autounfall verstorben ist.

Paulanergarten?

Ansonsten:

Sparbücher kann man nicht bei der Bank erhalten, man kann nur das Geld ausbezahlt bekommen. Insofern ist die Geschichte von vorneherein fragwürdig. Sollten die Eltern sich der beleghaften Sparbücher hingegen bemächtigt haben, dann hätte die Bank unter Vorlage derselben tatsächlich korrekt gehandelt (zumindest nach deutschem Recht). Sparbücher sind sog. "qualifizierte Legitimationspapiere", und die Bank zahlt an jeden aus, der diese bei der Bank vorlegt. Nur der Vorgang selbst muss dokumentiert werden.

Bei Online-Sparbüchern, wie sie heute z.T. geführt werden, ist das natürlich nicht so möglich. Allerdings hätte die Bank dann auch nicht ausgezahlt, es sei denn, eine Vollmacht hätte bestanden (was bei im Kindesalter angelegten Sparkonten üblich wäre). Die hätte der Inhaber dann halt löschen lassen müssen.

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Dann ist hier nicht das Pumpengehäuse verstopft, sondern entweder der Ablaufschlauch bzw. dessen Übergang in den Siphon, der Ablauf aus der Trommel zum Pumpengehäuse, oder die Pumpe selbst ist defekt.

Zum Öffnen Wasser komplett ablaufen lassen über den Notaustritt, dann Maschine vom Strom nehmen und warten. Ansonsten:

https://schraub-doc.de/reparaturanleitungen/waschmaschine/waschmaschine-geht-nicht-auf

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ich hatte schon mal eine Vorladung von der Polizei bekommen.

Toll.

Ich musste aber nicht vor Gericht, keine Geldstrafe, ...,

Möglich, nur...

mein Führungszeugnis blieb sauber, aber im Bundeszentralregister wurde sie vermerkt.

...kann das in dieser Kombination nicht sein. Im BZR wird *jede* Strafe eingetragen, auch wenn sie unter den Grenzen liegt, die für das Führungszeugnis relevant wären.

Wurde ich also rechtskräftig verurteilt oder nicht?

Auf jeden Fall ist hier mindestens eine Geld- bzw. Jugendstrafe verhängt worden, ggfs. als Strafbefehl. Näheres siehst du, wenn du Einsicht in deine Eintragungen selbst beantragst:

https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/bundeszentralregister

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Ich habe neulich einen Kombidämpfer als gebraucht verkauft, den ich von meiner Arbeitsstelle mitnehmen durfte, da dieser defekt war.

Finde den Fehler.

Der Käufer hat vorgeschlagen, dass ich das Gerät zurücknehme und die Sache ist gegessen. Dies kann ich mir jedoch nicht leisten.

Das ist nur leider völlig irrelevant. Du hast eine Ware fälschlich als beschränkt funktionstüchtig / gebraucht verkauft, die defekt war. Deinen Vermutung, welcher Fehler tatsächlich vorläge, ist als Verkaufsargument bzw. Beschränkung nicht haltbar, und der Käufer hat daher Anspruch auf Rückabwicklung des KV, alternativ Ersatzerfüllung.

Des weiteren drohte er mit rechtlichen Schritten, was die Frage aufwirft, ob er eine Chance hätte so einen Prozess zu gewinnen

Absolut. Du hast eine Ware unter falschen Voraussetzungen zum Verkauf angeboten, und haftest dafür.

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Durch den unmittelbaren Eintrag im Grundbuch für das betroffene Objekt durch die Behörde entsteht mWn kein Anspruch auf den Hypothekenbrief, der an den Schuldner nach Bezahlung/Tilgung herauszugeben wäre (wie sonst bei einer regulären Hypothek). Stattdessen wird der Eintrag ebenso direkt im Grundbuch wieder gelöscht.

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Ja was soll den nun was sein in der Auswahl?

Natürlich ist es Zufall bzw. schlicht PP - persönliches Pech. Außer es handelte sich um Vorsatz durch Dritte, dann wäre es Sachbeschädigung.

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Dafür sind Google-Rezensionen auch nicht gedacht. Diese Art von Kritik gehört in qualifizierter Form auf entsprechende AG-Plattformen, zum Beispiel kununu.com oder ähnlich.

"Soviel zur meinungsfreiheit" und kritikfähigkeit..

Meinungsfreiheit bzw. einen Anspruch auf Gehör gibt es auf kommerziellen Plattformen ohnehin nicht, denn was dort publiziert wird oder nicht, unterliegt der Entscheidungshoheit des Inhabers. Es steht dir frei, woanders dein Glück zu versuchen, oder deine eigene Plattform zu gründen.

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