Bildnungsmaßnahmen an Schulen, hinsichtlich Gewaltprävention und Aufklärung

4 Antworten

Vorschlag Nummer 1 - weniger KI nutzen oder öffentliche Beiträge einfach als Frage hier rein kopieren.

Ansonsten mal deutlich - in deutschland gibt es z.B. U-Untersuchungen bei denen diverse Schwächen / Erkrankungen wie LRS, Autimus usw erkannt werden und ferner sind auch Lehrer geschult darin es zu erkennen und wenn nötig an die Eltern weiter zu leiten. Für Mobbing gibt es an jeder mir bekannten Schule eine 0 Toleranz Politik - allerdings kann man hier schulseitig nur wenig unternehmen, da einfach die notwendige Handhabe fehlt. Was wiederum auch die Jugendlichen wissen und sorry für die Formulierung simpel drauf scheißen, was da irgendwelche psychologischen Studien usw ergeben - also solange sie nicht selbst betroffen sind. 1. Hilfekurse werden an einigen Schulen angeboten, ist aber tatsächlich eine Frage der Verfügbarkeit von entprechendem Personal. Was nun Förderung von schwächeren Schülern angeht, sei es nun mangelnde Sprachkenntnis oder andere Ursachen, dafür gibt es Inkluionsklassen - über die dort praktizierten Hilfen ließe sich streiten aber sie sind vorhanden


PumPum2004 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 21:19

Zu Deinem Erste Punkt: Da muss ich Dir wiedersprechen. Ich habe keine KI benutzt.

Zu Weiterem:

Für Mobbing gibt es an jeder mir bekannten Schule eine 0 Toleranz Politik - allerdings kann man hier schulseitig nur wenig unternehmen, da einfach die notwendige Handhabe fehlt.

Das weiß ich, jedoch wird das im Beitrag nicht thematisiert. Hier liegt der Fokus primär auf Prävention bezüglich strafbarer Delikte. Auch über die Handhabung von förderwürdigen Schülern weiß ich bescheid: Dein Beitrag verfehlt jedoch die von mir angesprochene Thematik, wenn er gleichauf auch nicht falsch ist.

"Gewaltprävention" ist zu wenig. Die Weichen zum Frieden müssen schon viel früher gestellt werden.


PumPum2004 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 10:59

Dass Gewaltprävention selbst nicht das einzige Mittel darstellt, ist schon klar: Ich sehe für Deinen genannten Punkt jedoch keinen Anlass, da in Kitas derartige Erziehungsmaßnahmen vorgeschrieben sind. Auch ist den Eltern eine immense Verantwortung zuzuschreiben ... der Staat kann und darf nicht die alleinige Kontrolle über die Erziehung eines Kindes haben. Ämter, wie z.B. Jugendämter, die auf kommunaler Ebene agieren, stehen ebenso für die Sicherheit und entsprechende Erziehung seitens der Eltern in Verantwortung. Das Verständnis und die Richtigkeit von Frieden, sehe ich hierbei eher als geringeres Problem an, da dies u.A. Teil der Erziehung der Eltern ist. Trotzdem verstehe ich, was Du meinst.

Burritone  21.09.2024, 11:16
@PumPum2004

Als jemand,der gerade erst 4 Wochen Praktikum an einer Förderschule gemacht hat,kann ich nur sagen: Gewaltpräventionensprogramme in KiTas und Schulen sind für den A* solange die Eltern ihren Kindern zu Hause sagen,dass sie die anderen ruhig,,auf‘s Maul hauen‘‘ sollen,wenn die beleidigt werden.

ich hierbei eher als geringeres Problem an, da dies u.A. Teil der Erziehung der Eltern ist. T

Und wie bereits oben erwähnt,ist das ein richtig großes Problem,wenn die Kinder von ihren Eltern genau dieses Verständnis nicht weiter gegeben bekommen.So einen Kreislauf durchbrichst du als Lehrkraft in einer Klasse mit 10 (oder an der Regelschule 20-30 ) Kindern auch nicht.

Und bevor du jetzt mit Asylpolitik kommst,die Verteilung deutsch -ausländisch ist 50:50

PumPum2004 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 11:43
@Burritone

Ich sprach von Frieden und die Vermittlung dessen und nicht von Gewaltprävention. Beides ist differenziert zu betrachten.

Gewaltpräventionensprogramme in KiTas und Schulen sind für den A* solange die Eltern ihren Kindern zu Hause sagen,dass sie die anderen ruhig,,auf‘s Maul hauen‘‘ sollen,wenn die beleidigt werden.

Das Bild, wie Du es beschreibst, bestätitgen die Studien nicht. Die Studien der CDC zeigen eben genau das Gegenteil auf. Der entscheidende Faktor hierbei ist die Kontinuität und die Präsenz, die es für die Kinder und Jugendlichen im Alltag hat.

Zu Deinem Punkt:

Und wie bereits oben erwähnt,ist das ein richtig großes Problem,wenn die Kinder von ihren Eltern genau dieses Verständnis nicht weiter gegeben bekommen.So einen Kreislauf durchbrichst du als Lehrkraft in einer Klasse mit 10 (oder an der Regelschule 20-30 ) Kindern auch nicht.

Doch, eben genau das belegen die Studien sogar! Kannst Du Studien oder anderweitige Fakten hervorbringen, die das von Dir Gesagte belegen? Handfeste Tatsachen wirken überzeugender, als die schlichte Schilderung von subjektiven Wahrnehmungen. Deiner Ansicht nach zu Urteilen, wäre das gesamte strafrecht falsch ausgelegt, insofern, dass die Menschen sich sowieso nicht an die Gesetze halten und das gesamte Verhalten von Menschen, ausschließlich auf die häusliche Erziehung zurückzuführen ist ... was faktisch nicht korrekt ist.

Deine Wahrnehmung ist, hinsichtlich der Faktenlage, meiner Ansicht, verzerrt. Trotzdem danke für Deinen Beitrag!

Hi,

die Grundidee finde ich nicht schlecht und es gibt in unterschiedlichen Aspekten bereits unterschiedliche Ansätze. Insofern stelle ich mir die Frage, ob der Ausbau dieser nicht vorrangig vor neuen Konzepten erfolgen sollte.

Ein Knackpunkt ist in diesem Falle - wie so oft - die Umsetzung.

Manche Themenbereiche erfordern schlicht und ergreifend eine entsprechende Expertise, welche in der Lehrerschaft nicht pauschal und nicht flächendeckend vorhanden ist - und auch von "Extern" nicht in dem Maße bereitgestellt werden könnte.

Wenn, wie bereits von anderen angesprochen, einfach eine praktische Handhabe fehlt, kann lang und breit erzählt werden, was wichtig ist und wie es funktionieren sollte - ausbleibende Konsequenzen mindern (z.B. bei Mobbing) wohl den Erfolg.

Meiner Ansicht nach wären regelmäßige Pflichtveranstaltungen mit zusätzlichen Prüfungen (als zusätzliche Anforderung zu den bisherigen Prüfungsfächern) eine dahingehend präventive und aufklärende Maßnahme.

Ich glaube nicht, dass ein entsprechendes Klima in der Schule oder entsprechende Überzeugungen durch Prüfungen entstehen. So wird es schlicht zum "Pflichtprogramm", für das entweder gelernt wird oder nicht.

LG


PumPum2004 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 11:56

Heyho,

Ja, das mit der Umsetzung ist in der Tat der Knackpunkt, an dem es (Stand: Jetzt) definitv scheitern würde.

Wenn, wie bereits von anderen angesprochen, einfach eine praktische Handhabe fehlt, kann lang und breit erzählt werden, was wichtig ist und wie es funktionieren sollte - ausbleibende Konsequenzen mindern (z.B. bei Mobbing) wohl den Erfolg.

Diesen Punkt habe ich nicht berücksichtigt und ja, die Handhabung und die Umsetzung dessen ist ein viel größeres Problem, als die schlichte Beschaffung der benötigten Infrastruktur durch Fortbildungen und Lehrprogramme. Dann werde ich mir dahingehend wohl nochmal Gedanken machen müssen ^^. Danke!

Zu Deinem letzten Punkt:

Ich glaube nicht, dass ein entsprechendes Klima in der Schule oder entsprechende Überzeugungen durch Prüfungen entstehen. So wird es schlicht zum "Pflichtprogramm", für das entweder gelernt wird oder nicht.

Ich verstehe was Du meinst, aber das sehe ich ehelichgesagt anders. Aus den meisten studien geht leider nicht hervor, wie genau die Umsetzung erfolgt ist ... auch bei der CDC nicht, was ich schade finde, da vor Allem in den USA, da die Maßnahmen in ihrer Wirkung, vor Allem dort sehr differenziert betrachtet werden können. Wenn man wüsste, in welchem Umfang die Maßnahmen durchgeführt wurden, um die festgestellte Wirkung zu erzielen, dann wäre es mit Sicherheit einfacher, Deinen genannten Punkt faktisch zu wiederlegen ^^, wenngleich er auch stark berücksichtigt werden muss.

Und rein objektiv Betrachtet, ist das schon ein starkes Kontra, da gebe ich Dir recht.

Danke!

SaniOnTheRoad  21.09.2024, 12:12
@PumPum2004

Gerne!

Wenn man wüsste, in welchem Umfang die Maßnahmen durchgeführt wurden, um die festgestellte Wirkung zu erzielen, dann wäre es mit Sicherheit einfacher, Deinen genannten Punkt faktisch zu wiederlegen ^^, wenngleich er auch stark berücksichtigt werden muss.

Das ist genau der Punkt - man kann meines Erachtens durchaus sagen, "Es bringt etwas", nur das "Wie viel genau (in der Grundgesamtheit)?" bleibt offen.

Dafür ist die Datenlage - teils aufgrund enger Einschlusskriterien der verschiedenen Studien, teils aufgrund der von Dir bereits angesprochenen unzureichenden Methodikbeschreibung - einfach zu dünn.

deine Vorstellung ist also:

wer das, was er in solch vorgeschriebenen Pflichtseminaren hört, nicht akzeptiert -also nicht bereit ist, das was man ihm vorschreibt zu denken und zu leben, der wird in Zukunft von allen Zukunftschancen ausgeschlossen

ein fürwahr perfider Plan, das muss ich schon sagen

du solltest mal darüber nachdenken, dass in Zukunft vielleicht ganz andere Kräfte an die Regierung kommen könnten - diese würden dieses "tolle" Programm beibehalten und -ganz klar- in ihrem Sinne umgestalten - so wie sie es nämlich wollen, also ein noch tolleres Programm

was du hier vorschlägst, das gab es schon bei den Nazis, das gab es in der DDR und das gibt es in allen Ländern, die keine demokratischen Strukturen haben - das Prinzip ist immer das gleiche (die Bürger mental "umpolen"), nur die Ziele sind verschieden


PumPum2004 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 12:11

Heyho,

Zunächst einmal danke, für den kritischen Beitrag.

Zunächst einmal muss ich sagen, dass das System, welches Du als meine Vorstellung klassifizierst, bereits Realität ist.

deine Vorstellung ist also:

wer das, was er in solch vorgeschriebenen Pflichtseminaren hört, nicht akzeptiert -also nicht bereit ist, das was man ihm vorschreibt zu denken und zu leben, der wird in Zukunft von allen Zukunftschancen ausgeschlossen

In Schulen und Bildungsstätten ist doch genau das der Fall? Es geht hier nicht um die Vermittlungen von Glauben und Überzeugungen, sondern um die Vermittlung von Sicheheit. Im Endeffekt werden Schulverweigerer im Härtefall von der Polizei zur Schule begleitet ... ist das für Dich auch eine Form von Zitat: "nicht bereit [sein], das was man ihm vorschreibt zu denken und zu leben [...]"?

Ich verstehe Deinen Ansatz nicht. Demnach müsste die Gesetzgebung, Deiner Argumentation nach zu Urteilen, schlicht und ergreifend Freiheitsberaubend sein ... die selbige Rechtsfassung und Gesetzgebung, für die sich der demokratische rechtsstaat entschieden hat. Meiner Ansicht ist das eine banale Äußerung.

Auch zu Deinem Punkt:

du solltest mal darüber nachdenken, dass in Zukunft vielleicht ganz andere Kräfte an die Regierung kommen könnten - diese würden dieses "tolle" Programm beibehalten und -ganz klar- in ihrem Sinne umgestalten - so wie sie es nämlich wollen, also ein noch tolleres Programm[.]

Die Wahrscheinlichkeit, dass etwaiges eintrifft, ist in einem demokratischem Rechtssystem sehr gering. Du setzt bei Deiner Argumentation voraus, dass sich der demokratische Rechtsstaat nicht an seine verfassungsrechtlichen Grundsätze hält ... die Annahme einer solchen Ausnahme ist statistisch unwahrscheinlich, wenngleich sie aber auch Berechtigung hat: Demnach meine Aussgae Zitat: "Fraglich jedoch, wie ein solches Vorgehen begründet werden kann, da derartige Maßnahmen einer tiefgreifenderen Rechtfertigung unterliegen müssen, damit die Freiheit des Betroffenen nicht eingeschränkt wird und das Risiko für einen Misbrauch solcher Maßnahmen gemindert werden kann."

Demnach haben Deine Bedenken durchaus eine Daseinsberechtigung. Jedoch sind Deine Vergleiche, meiner Ansicht nach, unverhältnismäßig.

Trotzdem Danke für Deinen Beitrag.

apt2nowhere  21.09.2024, 12:44
@PumPum2004

es geht nicht um die Schulverweigerer oder um diejenigen, die ständig den Unterricht stören - das ist eine ganz andere Sache

die Schule hat einen Lehrauftrag - es werden Kenntnisse vermittelt, die in erster Linie dazu dienen, um junge Menschen fit fürs Arbeitsleben zu machen: die Schulfächer, die dies vermitteln, gibt es ja schon und diese Fächer sind ausschlaggebend fürs Leben, andere weniger oder vielleicht gar nicht - so sind Zeichnen und Musik Fächer, die einem etwas Allgemeinbildung vermitteln und zwischen dem Kernunterricht auch entspannend sein können - ob man sie wirklich braucht ?

Lehrauftrag fürs Leben/Arbeitsleben ist also völlig OK - sich dem entziehen wollen, dafür habe ich kein Verständnis

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du willst jetzt aber ein zusätzliches Schulfach (und das als Pflichtfach),

das XX?? beinhaltet - u.a. soll die Sicherheit verbessert werden - wie willst du das formulieren und vermitteln ? wir hatten früher in der Schule ein solches Fach, das dem etwas ähnelt: Sozialkunde - und dort wurde penibel vermieden, die aktuelle Politik durchzukauen, was ich als richtig empfinde, sonst wäre es vielleicht irgendwann zur Laudatio für die regierenden Parteien verkommen und das soll ja nicht sein - es wurden deshalb nur allgemeine Kenntnisse über einen funktionierenden demokratischen Staat vermittelt - auch das GG wurde angesprochen - so gesehen wäre dein zusätzliches Pflichtfach in diesem Bereich gut aufgehoben - auch im Ethikunterricht können solche Themen angesprochen werden

wozu also willst du ein zusätzliches "Pflichtfach" - diese Erklärung bist du schon schuldig - ansonsten bleibt es bei meinen Vergleichen, die -das gebe ich zu- drastisch sind, jedoch für jeden verständlich und das soll es sein: für jeden verständlich

PumPum2004 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 13:18
@apt2nowhere

Ich muss zunächst einen Deiner Punkte vorweg nehmen:

wozu also willst du ein zusätzliches "Pflichtfach" - diese Erklärung bist du schon schuldig -

Mein Vorschlag ist kein zusätzliches Pflichtfach, sondern zusätzliche Pflichtveranstaltungen. Ob diese Maßnahmen im Rahmen einer bereits existierenden Lehrveranstaltung, als ergänzende, externe oder eigenständige Lehrveranstaltung umgesetzt werden, davon habe ich nicht gesprochen. Ein weiteres Pflichtfach als solches einzuführen, ist, richtigerweise, in vielerlei Hinsicht durchaus fragwürdig: Deswegen habe ich es, bei der Formulierung meines Beitrags, bewusst offen gelassen.

Die Pflichten, die ich als notwendig zur Umsetzung ansehe sind:

• Veranstaltungen

• Prüfungen

Im Grunde: Nichts anderes, was bereits im Schulssystem existiert.

Deinen Vorschlag zur Erweiterung des Ethikunterrichts sehe ich durchaus als richtig an.

Zu Deinem Punkt:

[...] ob man sie wirklich braucht ?

Das ist auch ein Punkt, bei welchem ich sagen muss: Jain ... auf der einen Seite kann man die Notwendigkeit anderer Problematiken in den Vordergrund ziehen und durchaus auch auf die Vergangenheit verweisen. Jedoch würdest Du damit die aktuellen Maßnahmen, wie es sie bereits gibt, auch in Frage stellen. Ist auch legitim, jedoch zeigen die Studien ja eindeutig auf, dass etwaige Maßnahmen Wirkung erzielen. Ob das nötig ist oder nicht, das kann man erst feststellen, wenn ein entsprechender Vergleich (mit Ergebnissen) aus der Realität vorhanden ist. Man kann jedes Vorhaben in Frage stellen, mit seinen Pro und Kontra Seiten... Aus Deiner Frage ist jedoch auch eindeutig herszulesen, dass bei Dir die Einsicht besteht, dass etwaige Maßnahmen funktionieren können ... ansonsten würdest Du mit Deiner Frage die Funktionalität in Frage stellen wollen und eben nicht die Nötigkeit, die eine Funktionalität voraussetzt.

Und auch wenn es kein Pflichtfach ist, wie Du beschreibst, ist und bleiben es zusätzliche Pflichtveranstaltungen. Dem gebe ich Dir recht. Dennoch ist auch hier eine gewisse Verhältnismäßigkeit und Kontrolle gegeben ... vor Allem wenn diese als Ergänzung zu bestehenden Lehrveranstaltungen hinzugezogen werden.

apt2nowhere  21.09.2024, 16:41
@PumPum2004

Studien - legitim - etwaige Maßnahmen - Wirkung - Notwendigkeit anderer Problematiken - aktuelle Maßnahmen: welche ?

es wären Pflichtteilnahmen an Veranstaltungen und Pflichtprüfungen, die sich -so vermute ich- negativ auswirken würden, sofern man nicht daran teilnimmt, bzw. die Prüfungen nicht besteht - Veranstaltung: vom wem eigentlich durchgeführt - Prüfung: vom wem vorgenommen und bewertet ? was soll das werden ?

sorry, aber das geht mir zu weit !!

ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jemand mit einer solchen Idee anfreunden kann - in der Politik eine schwierige Sache - und da ist ja auch noch die Opposition, die gerne Aufklärung betreibt, was vorgeht und die Presse, die sich solcher Themen gern annimmt - bist du überhaupt sicher, das dies mit dem GG vereinbar ist? schließlich hat nämlich der Bürger auch das Recht, vom Staat weitestgehend in Ruhe gelassen zu werden

was nicht offiziell Teil des Schulunterrichts ist, das kannst du nicht erzwingen - Schüler kannst du nicht zur Teilnahme an Veranstaltungen verpflichten - es sei denn, sie würden ein Teil des Schulunterrichts sein - wir haben z.B. an einer Gerichtsverhandlung teilgenommen - als Zuschauer natürlich- um uns das Wesen der Justiz näher zu bringen, daran ist nichts auszusetzen - eine Gerichtsverhandlung hat einen geordneten Verlauf nach Vorschriften und Gesetzen und dies fand auch während der Zeiten des normalen Stundenplanes statt - wir haben in der folgenden Unterrichtsstunde dann hierüber gesprochen

aber was du willst, ist -so denke ich - nicht erzwingbar

PumPum2004 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 15:24
@apt2nowhere
Studien - legitim - etwaige Maßnahmen - Wirkung - Notwendigkeit anderer Problematiken - aktuelle Maßnahmen: welche ?

Die Antwort, samt Quellen und sonstigen Angaben findest Du in dem ursprünglichen Beitrag.

es wären Pflichtteilnahmen an Veranstaltungen und Pflichtprüfungen, die sich -so vermute ich- negativ auswirken würden [...].

Was bedeutet negativ? Negativ auswirken auf was? Deine Vermutung fundiert sich nicht mal aus der Faktenlage heraus. Nochmal: Meine genannten Quellen sagen das genaue Gegenteil aus ... das ist Fakt. Was Du vermutest oder nicht, das spielt bei der Beurteilung dessen doch keine Rolle.

Zu Deinem Punkt mit der Gesetzeslage: Aus der gültigen Rechtsfassung, die sowohl Berfus, als auch Handlungsfreiheit betrifft, sehe ich hier kein rechtswiedriges Vorgehen. Bei der Gestaltung der Lehrpläne hat der Staat sowieso einfluss auf die Inhalte dessen ... demnach ist Dein Argument sowieso hinfällig. Natürlich gilt auch hier bei der Änderung der Lehrpläne und entsprechenden Kriterien (so, wie ich sie z.B. genannt habe: zusätzliche Prüfungen etc.), das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dahingehend muss natürlich von den Ministerien geprüft werden, inwiefern solche Maßnahmen im Verhältnis stehen. Die Beurteilung dessen wird nicht aufgrund von Vermutungen getroffen, so wie Du es anscheinend machst, sondern basierend auf der Faktenlage.

Zu Deinem Punkt:

was nicht offiziell Teil des Schulunterrichts ist, das kannst du nicht erzwingen - Schüler kannst du nicht zur Teilnahme an Veranstaltungen verpflichten - es sei denn, sie würden ein Teil des Schulunterrichts sein [...]

Keiner hat hier von Zwangsmaßnahmen gesprochen. Eine Änderung des Lehrplanes, so, wie es schon immer der Fall gewesen ist, wird auch Teil des Schulunterrichts.

Falls Du in der gültigen Rechtsfassungen belege finden solltest, die das Vorgehen eindeutig delegitimieren, dann kannst Du diese ja sehr gerne nennen und wir können darüber diskutieren.

apt2nowhere  22.09.2024, 16:08
@PumPum2004

du schreibst von Pflichtveranstaltungen und Prüfungen - und

"das Bestehen dieser Prüfungen soll Voraussetzung dafür sein, damit eine Person für die finalen Prüfungen zum Erreichen der geringsten Bildungsabschlusses (in De Hauptschulabschluss) zugelassen wird. So können "personelle" Missstände eher erkannt werden" .... es wird von früherer Erkennung von LRS, HDS/AHDS und Autismus usw. gesprochen und als Beispiele angeführt, außerdem von Erkennung der Tendenz, Disposition zu entsprechend straffälligen Handlungsweisen zum Zweck der Prävention

schon allein hier wird unterstellt, dass jemand, der an solchen oder ähnlichen Erkrankungen leidet, kriminell wird bzw. werden kann und dies präventiv behandelt werden soll - also eine echte Diskriminierung

und wer diese Veranstaltungen und Prüfungen nicht besteht, der bekommt nach deinen Ideen auch kein Abschlusszeugnis von der Schule, nicht einmal von der Hauptschule - was bedeutet, er wäre sein ganzes Leben lang ausgegrenzt und könnte nicht einmal einen Beruf erlernen

Frage: was machst du eigentlich mit all den Schülern, die mit ihren Eltern im Ausland wohnen und dort in die Schule gehen, wo es einen solchen Wahnsinn nicht gibt - zum Beispiel, wenn sie zurück nach DE kommen ? Müssen sie dann ihre Zeugnisse, die sie im Ausland erhalten haben, abgeben und erst mal deine "Pflichtveranstaltungen" und Prüfungen ablegen, bis sie wieder an sie ausgehändigt werden ? und : die Frage wer diese Veranstaltungen durchführt und auch die Prüfungen, wer soll das sein ? hast du auch nicht beantwortet

schon allein weil Schüler im Rahmen des Schulunterrichts und auf dem Weg von zu Hause in die Schule und wieder zurück in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind, können deine Pflichtveranstaltungen und Prüfungen solange nicht Teil des Schulunterrichtes werden, als sie nicht durch die Politik beschlossen werden - das geht, da bin ich mir sicher nur über die Kultusminister und sicherlich wären hierfür einige Gesetzesänderungen erforderlich, die sie -momentan- nie durchs Parlament bekommen würden - ich brauche also keine Gesetze zitieren, sondern du müsstest Gesetzesänderungen vorschlagen

PumPum2004 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 12:18
@apt2nowhere
das Bestehen dieser Prüfungen soll Voraussetzung dafür sein, damit eine Person für die finalen Prüfungen zum Erreichen der geringsten Bildungsabschlusses (in De Hauptschulabschluss) zugelassen wird.

Genau ... so, wie es bei fast allen Lehrveranstaltungen der Fall ist, die unter die Schulpflicht fallen. Das ist nichts neue, ungewöhnliches oder dramatisches: Das ist die Realität.

Zu Deinem Punkt:

es wird von früherer Erkennung von LRS, HDS/AHDS und Autismus usw. gesprochen und als Beispiele angeführt, außerdem von Erkennung der Tendenz, Disposition zu entsprechend straffälligen Handlungsweisen zum Zweck der Prävention

Du vermischst beides. Ich habe klar zwischen beidem getrennt, da Bildungsmaßnahmen belegbar zur Entdeckung von LRS, ADS/ADHS etc. beitragen. Gleicheres könnte (betonung liegt auf ganz klar auf könnte) auch auf die Tendenz oder Disposition von straffälligen Verhaltensweisen zutreffen, was ja durchaus auch naheliegend ist, wenn man vorheriges mit einbezieht. Bitte lese den Absatz nochmal genauer.

Was den Vorletzten Absatz betrifft. Das, was Du da hineininterpretierst, davon habe weder ich, noch irgendjemand anderes gesprochen. Halte Dich doch an das Gesagte und verdrehe keine Fakten. Alles, was ich dazu sagen kann: Deine interpretation ist hinfällig. Zeugnisse und derartige Dokumente werden gleichermaßen behandelt, wie es heutzutage der Fall ist. Nicht mehr und nicht weniger.

die Frage wer diese Veranstaltungen durchführt und auch die Prüfungen, wer soll das sein ?

Unabhängig davon, ob mir die Frage schonmal gestellt wurde oder nicht: Die Lehrkräfte. Durch Fortbildungen, Änderungen des Lehrplans (wie Du selber schon gesagt hattest: Beispielsweise eine Erweiterung des Ethikunterrichts).

Zu Deinem Punkt:

 das geht, da bin ich mir sicher nur über die Kultusminister und sicherlich wären hierfür einige Gesetzesänderungen erforderlich, die sie -momentan- nie durchs Parlament bekommen würden - ich brauche also keine Gesetze zitieren, sondern du müsstest Gesetzesänderungen vorschlagen.

Wozu? Ich habe Dich bereits im vorherigen Kommentar darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Vorgehen nicht gegen die gültige Rechtsfassung verstößt. Du kannst mir ja gerne die Gesetzgebungen, die etwaiges delegitimieren, zukommen lassen. Das Vorgehen muss ohnehin (unabhängig davon, ob die Rechtsfassung besteht oder nicht), von den Ministerien geprüft werden.

sondern du müsstest Gesetzesänderungen vorschlagen

Nein, das muss ich nicht. Wenn es Gesetze gibt, die Deine Position eindeutig belegen, dann kannst Du sie ja nennen. Solange das Vorgehen gegen keinerlei Gesetze verstößt, braucht man auch nichts zu ändern.

apt2nowhere  23.09.2024, 14:24
@PumPum2004

es gibt Vorgaben bezüglich der Lehrinhalte (geht über die Kultusministerien - über wen sonst) - das was du willst, ist dort aber nicht vorhanden

es gibt Wahlmöglichkeiten zwischen Ethikunterricht und Religionsunterricht: du musst dich dann also schon mit noch mehr Institutionen auseinandersetzen und wie bereits gefragt: was machst du mit denen, die im Ausland wohnen und deren Kinder dort in die Schule gehen - sie brauchen im Ausland deine Inhalte nicht, weil dort kein Lehrinhalt - was ist mit deren Zeugnissen ? wird das als Abschluss dann nicht anerkannt ? wie willst du da eine Gleichbehandlung erzielen: der eine muss, der andere nicht, weil er im Ausland wohnt ?

wenn das alles schon Normalität wäre -(wie du sagst) und deine Pläne keine Gesetzesänderungen erforderten: - warum fragst du dann?

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sorry, damit kann ich mich nicht anfreunden - und ich glaube es auch nicht

PumPum2004 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 16:24
@apt2nowhere
es gibt Vorgaben bezüglich der Lehrinhalte (geht über die Kultusministerien - über wen sonst)

Was habe ich denn gesagt? Du bestätigst nur das, was ich gesagt habe. Zitat: "[...] von den Ministerien geprüft werden."

es gibt Wahlmöglichkeiten zwischen Ethikunterricht und Religionsunterricht: du musst dich dann also schon mit noch mehr Institutionen auseinandersetzen.

Mir ist neu, dass ich mich festgelegt habe: Ich habe lediglich Dein Beispiel mit einbezogen. Festgelegt auf den Ethikunterricht, habe ich mich nie. Aber hier sieht man schon wieder: Du verdrehst die Fakten. Deine damit einhergrehende Aussage "du musst dich dann also schon mit noch mehr Institutionen auseinandersetzen" ist damit nichts weiter, als eine nichtssagende Anmaßung.

Zu Deinem Punkt:

was machst du mit denen, die im Ausland wohnen und deren Kinder dort in die Schule gehen - sie brauchen im Ausland deine Inhalte nicht, weil dort kein Lehrinhalt - was ist mit deren Zeugnissen ? wird das als Abschluss dann nicht anerkannt ? wie willst du da eine Gleichbehandlung erzielen: der eine muss, der andere nicht, weil er im Ausland wohnt ?

Schau Dir den Prozess an, so, wie er momentan gehandhabt wird. Ich sehe hier keine Nötigkeit einer Gesetzesänderung. Ich habe Dir diesbezüglich im vorherigen Kommentar geantwortet.

sorry, damit kann ich mich nicht anfreunden - und ich glaube es auch nicht

Das hast Du eindeutig klar gestellt.

Ich frage Dich jetzt zum 3. mal: Welche Gesetze delegitimieren das Vorgehen?

apt2nowhere  23.09.2024, 17:54
@PumPum2004

im Ausland würde es deine Veranstaltungen nicht geben und auch keine deiner Prüfungen, von deren Bestehen abhängt, ob man zur Abschlussprüfung der Hauptschule zugelassen wird oder nicht

es gibt das Vorgehen, das du haben willst nicht - du willst neue zusätzliche Lehrinhalte einfügen - das geht nur über die Kultusministerien, denn diese neuen Lehrinhalte müssten in den Lehrbüchern abgedruckt werden - es gibt amtliche Zeugnisse mit Lehrfächern und Benotungen - auch hierfür gibt es amtliche Vorgaben - kein Lehrer kann von sich aus hier Gott-weiß-was einfügen und für die Zulassung zur Abschlussprüfung an den Schulen gibt es ebenfalls Vorgaben, die nicht jeder x-beliebig ändern kann - von deinen Veranstaltungen und Prüfung als Voraussetzung für die Zulassung zur Hauptschulabschlussprüfung steht da nichts, also sind deine Veranstaltungen und Prüfung keine Vorbedingung -der Staat (und letztlich damit die Bürger) stellt die Lehrer an und bezahlt sie - er ist ihr Arbeitgeber und sie haben den Vorgaben ihres Arbeitgebers zu folgen und nicht deinen Vorgaben

in Bayern sind die Gendersternchen aus den Schulen, Unis verbannt, Recht so! das hat die Regierung/Kultusministerium verfügt und kein anderer

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also: wie sollen deine Veranstaltungen und Prüfung im Schulwesen verankert werden - die Lehrer von sich aus können es nicht und du von dir aus schon gar nicht - somit wird das nichts

PumPum2004 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 20:53
@apt2nowhere
du willst neue zusätzliche Lehrinhalte einfügen - das geht nur über die Kultusministerien [...]

Ganz genau, das habe ich bereits mehrfach erwähnt. Jede änderung der Lehrpläne muss von den Ministerien geprüft werden ... unabhängig von der Einführung meiner beschriebenen Lehrveranstaltungen.

kein Lehrer kann von sich aus hier Gott-weiß-was einfügen und für die Zulassung zur Abschlussprüfung an den Schulen gibt es ebenfalls Vorgaben, die nicht jeder x-beliebig ändern kann - von deinen Veranstaltungen und Prüfung als Voraussetzung für die Zulassung zur Hauptschulabschlussprüfung steht da nichts, also sind deine Veranstaltungen und Prüfung keine Vorbedingung -der Staat (und letztlich damit die Bürger) stellt die Lehrer an und bezahlt sie - er ist ihr Arbeitgeber und sie haben den Vorgaben ihres Arbeitgebers zu folgen und nicht deinen Vorgaben

Davon sprach ich nicht. Ich verstehe nicht, wie viel Du noch hineininterpretieren möchtest: Halte Dich doch an das, was ich gesagt habe und erfinde nicht irgendwelche Dinge dazu. Ich habe im Laufe unserer Diskussion mehrfach betont, dass die Ministerien darüber entscheiden müssen. Mehrfach!

in Bayern sind die Gendersternchen aus den Schulen, Unis verbannt, Recht so! das hat die Regierung/Kultusministerium verfügt und kein anderer.

Super.

wie sollen deine Veranstaltungen und Prüfung im Schulwesen verankert werden - die Lehrer von sich aus können es nicht und du von dir aus schon gar nicht.

Wie bereits erwähnt. Ob das klappen sollte oder nicht, dass können weder Du, noch ich, oder irgendjemand anderes wissen. Fakt ist, die Maßnahmen verstoßen nicht gegen die aktuelle Rechtslage, daher sind dahingehende Beschlüsse von den Ministerien nicht ausgeschlossen.

Jetzt zum 4. und letztem mal meine Frage: Gegen welche Gesetze versoßen die von mir genannten Maßnahmen?

+++++

Ich möchte auch nicht weiterhin mit jemanden diskutieren müssen, der meine Worte verdreht, Dinge belanglos interpretiert, zudem unbelegte Behauptungen aufstellt und sich auf Nachfragen nicht äußert. So führt man keine Diskussion. Wir werden uns im Laufe der Diskussion wahrscheinlich sowieso nicht einig werden, aber die oben genannte Dinge werden doch wohl das Mindeste sein, was umsetzbar ist. Es kann nicht sein, dass ich eine unbelegte Äußerung 4x hinterfragen muss, ohne eine Antwort auf die Frage zu bekommen: So macht die Diskussion keinen Sinn.