Wie unangenehm findet Ihr dieses AfD-Video?
Mich würde interessieren wie unangenehm Ihr dieses AfD-Video findet!
24 Stimmen
2 Antworten
Die singen vom Verfassungsbruch. "Alle" hieße ja, auch Asylsuchende die sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Aber AfD Mitglieder haben schon weitaus Schlimmeres mit Asylbewerbern und Migranten vorgehabt. Von daher.
Die sollten man erst gar nicht einreisen lassen.
Um aus einem Nachbarstaat einzureisen, müssen die Flüchtlinge im Nachbarstaat registriert worden sein. Und dieses Gesetz findet auch Anwendung.
"Sollen die anderen sich drum kümmern" klingt irgendwie ganz anders als das was ich sont immer höre "Wir können nicht die ganze Welt aufnehmen".
Heuchelei.
Um aus einem Nachbarstaat einzureisen, müssen die Flüchtlinge im Nachbarstaat registriert worden sein. Und dieses Gesetz findet auch Anwendung.
"Flüchtlinge" müssen nicht im Nachbarstaat registriert worden sein, um einreisen dürfen. Viel mehr kann ihnen genau dann die Einreise verwehrt werden, weil bereits ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist.
"Sollen die anderen sich drum kümmern" klingt irgendwie ganz anders als das was ich sont immer höre "Wir können nicht die ganze Welt aufnehmen".
Keine Ahnung, was Du sonst immer so hörst. Ich war schon 2015 für eine Obergrenze von null.
weil bereits ein anderer Mitgliedsstaat zuständig ist.
Davon muss der Nachbarstaat aber wissen, und das kann er nicht, wenn keine Registrierung stattgefunden hat. Ich will dir ja nicht den Sonntag verderben, aber wir haben keine Verfügungsgewalt über unsere Nachbarn. Das ist internationales Recht.
Ich war schon 2015 für eine Obergrenze von null.
Das hat keinerlei Bezug zu dem, was ich geschrieben habe.
Und es wäre Verfassungsbruch.
Davon muss der Nachbarstaat aber wissen
Nein. Einreise genügt.
Ich will dir ja nicht den Sonntag verderben, aber wir haben keine Verfügungsgewalt über unsere Nachbarn. Das ist internationales Recht.
Du scheinst keine Ahnung zu haben, was hier internationales Recht ist. Daher etwas Nachhilfe:
Der Staat, in dem der Asylantrag zum ersten Mal gestellt wurde, ist nur noch dann zwingend für die Prüfung des Antrags zuständig, wenn alle anderen Kriterien nicht einschlägig sind (Art. 13). In der Praxis hat die Anwendung dieser Kriterien zur Folge, dass meist derjenige Staat zuständig ist, der die erstmalige (legale oder illegale) Einreise eines Asylbewerbers in den Dublin-Raum nicht verhindert hat.
https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/beitraege_asylmagazin/AM2005-07-06-Schoeder-Suwelak.pdf
Und es wäre Verfassungsbruch.
Nö. Lies dir Art. 16a Abs. 2 GG durch. Ich habe Dir den Text oben sogar kopiert. Aber Du scheinst rechtliche Bestimmungen, die Deinem politischen Weltbild widersprechen, einfach auszublenden.
Quatsch. Mit „millionenfacher Abschiebung“ sind bestimmt nur Kriminelle gemeint. Und wenn Höcke sagt, wir könnten auch mit 20-30% weniger Menschen leben, dann hat er damit bestimmt nur den demografischen Wandel durch Geburtenrückgang bis 2100 ausgerechnet.
Genau so viel- oder wenig unangenehm wie vieles von dem, was diverse andere Jungvolk-Gruppierungen ob nun politisch oder nicht auch gelegentlich so raushauen.
Hätte man besser machen- oder sein lassen können, hat man aber eben nicht.
So what...?
Die AfD hat da keinen Sonderstatus.
Die sollten man erst gar nicht einreisen lassen. Und dazu verpflichtet die Verfassung auch gar nicht. Am besten mal den ganzen Art. 16a GG durchlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
In welchem Nachbarstaat Deutschlands sollte das nicht der Fall sein? Eben. Es kann in Deutschland überhaupt keine "Flüchtlinge" geben.