Kunde betatscht bei Lidl-Selbstbedienung alle Brote?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

| Ja. Das Verhalten ist einer Strafe würdig. 67%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 20%
| Nein. Das Verhalten ist keiner Strafe würdig. 13%

8 Antworten

| Ja. Das Verhalten ist einer Strafe würdig.

Ich finde auch, wenn das jemand mitkriegt, sollte man das "Berühren der Ware verpflichtet zum Kauf" (steht fast in jedem Laden dran) auch durchsetzen.

Bei uns hat der Lidl das einzige narrensichere System: Man kann nicht in die Boxen hineinfassen, sondern muss die Brote oder Brötchen mit einem Schieber nach außen auf eine Ablage befördern und kann sie dann erst aufnehmen. Selbst wenn einer dann ein Brötchen liegen lässt, weiß der nächste Kunde, dass das vielleicht schon angefasst wurde. Ich kaufe am liebsten dort (Oder beim Bäcker)

| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema.

Es gibt bereits Strafen, nur setzen das die Supermärkte nicht durch.

Dort heißt es ganz klar, wer irgendwas aus der Backabteilung mit der Hand berührt, muss dies auch kaufen.

Ich wohne in der Nähe der Französischen Grenze, bei uns im Kaufland gehen sehr viele Franzosen einkaufen, vorwiegend muslimische Franzosen, aber die Religion ist eher Nebensache.

Auf jeden Fall ist das hier im Kaufland Umstände, die ich noch nirgendwo anders gesehen habe. Die Leute geben ihren Kindern Donuts direkt aus dem Schrank zu essen. Die Kinder essen sich die Donuts ganz in Ruhe auf und an der Kasse sagen die noch nicht mal, dass die den Kindern einen Donut gegeben haben, erst gestern wieder der Fall gewesen. Nachdem ich der Kassiererin gesagt habe, dass die ihren 3 Kindern je einen Donut gegeben haben, sagte der Vater irgendwas auf Französisch und es wurde nicht mit auf die Rechnung gesetzt.

Auch das an grabschen von Backwaren ist scheinbar für Franzosen ganz normal, niemand nutzt Handschuhe oder die Zange. Es wird angegrabscht und wieder reingelegt. Spricht man die darauf an, bekommt man nur irgendwas auf Französisch entgegen geworfen. Sagt man das einem Mitarbeiter, wird nur nett gelächelt und weiter gearbeitet.

Es wird eben nichts gemacht. Wenn der Supermarkt dagegen vorgehen wollen würde, würde man da ganz gewiss auch ein paar Zivil als auch Strafrechtliche Sachen finden. Wie Beispiel Diebstahl.


TechBrain 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 10:31

Krass. :o

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| Ja. Das Verhalten ist einer Strafe würdig.

Nicht umsonst heißt es berührt, geführt!

Es handelt sich streng genommen um Sachbeschädigung. Nicht umsonst werden die betroffenen Backwaren aus dem Verkauf genommen, abgeschrieben und entsorgt. Sie sind nicht mehr verkehrsfähig. Eine Mitschuld muss sich das Geschäft anrechnen lassen: Rechtlich müssen Backwaren bei einem Bedienungsverkauf so aufbewahrt werden, dass die Kunden diese nicht berühren oder bespucken können. Daher ist die Selbstbedienung trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kritisch zu würdigen. Verwurf ist auch einkalkuliert.

Wer möchte ein Brot kaufen, das von zig Fremden betascht wurde? Obst und Gemüse hat meist eine glatte Oberfläche und kann gewaschen werden, Backwaren hingegen nicht!

Es handelt sich umkritisch um Sachbeschädigung. Diese ist auch realisiert, wenn Kühlwaren einfach im Verkaufraum in der Wärme zurückgelassen werden.

Über die tatsächliche Strafbarkeit lässt sich streiten, da die Bagatellgrenze deutlich höher gehängt ist und eine Verfolgung wegen Geringfügigkeit wohl eingestellt wird. Es sei denn es werden mehrere Anzeigen gestellt, die Handlung erfolgte öfters in einem Zeitraum.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema.

Die öffentliche Antwort von Lidl musste so aussehen, aber Intern ist das so nur zu 50% korrekt.

Beim Backshop ist es tatsächlich wichtig, dass nicht alles angetatscht wird. Bei allem anderen ist ne Verpackung drum oder die Schale der Frucht. Lidl muss zwar dann die Brote aus dem Verkauf nehmen, aber bei allem anderen werden sie es nicht getan haben. Vieles anfassen fördert zwar Druckstellen usw, aber es sird trotzdem gekauft wenn ein Reduziert aufkleber drauf angebracht wurde. Zumal gibts für jetzt optisch keinen Unterschied zwischen massierten Äpfeln und unmassierten Äpfeln. Die Mitarbeiter würden irgendwelche auf gut Glück rausnehmen und wegschmeißen müssen. Das ist schlecht für die Zahlen und wenn man das immer machen würde, gäbe es Ärger von Regionalen Filialleiter.

Ich persönlich bin Meinungstechnisch mit den Internen verhalten einverstanden, da man Obst evt ja waschen kann bzw man die Ware erst aus dem Plastik befreien muss. Nur bei den Backshop gehts halt nicht.

| Ja. Das Verhalten ist einer Strafe würdig.

Hört sich ehrlich gesagt nach irgendeiner Behinderung an. Daher wurde die Situation hier meiner Meinung nach bestens handgehabt.

Kenne das Video allerdings nicht. Ist es irgendein sinnloses TikTok-Video, womit man einfach nur Reaktionen provozieren möchte, dann halte ich ein Hausverbot auch ohne Vorwarnung sowie Leistung von Schadensersatz für gerechtfertigt.