Hat sie Recht? Kann sie mir auf minusstunden zwingen und dann mein Gehalt reduzieren?

Der AG beruft sich auf betriebliche Erfordernisse bei der Einteilung, es soll die Arbeit auf Zuruf geleistet werden. Der Gesetzgeber hat Arbeit auf Abruf (§ 12 Abs. 1 TzBfG) mittlerweile mit hohen Hürden versehen und der Vertrag ist hierfür nicht ausreichend. Die Möglichkeit eines Arbeitzeitkontos wird auch nicht ausgeschöpft. Hier dürfte zur Entlastung des FS allerdings § 12 Abs. 2 S. 2 TzBfG einschlägig sein und maximal 20% weniger abgerufen (=entlohnt) werden.

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Das ist Möglich, aber der Kaufvertrag ist genehmigungspflichtig und wechselseitig schwebend unwirksam.

Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten hat beiderseits zu erfolgen, da nicht ausschließlich ein rechtlicher Vorteil erlangt wird:

Beim Käufer ist es soweit unkritisch der Verlust des Geldes; zudem stehen Folgekosten je nach Meinungstheorie zudem dagegen. Beim Verkäufer handelt es sich um den Rechtsverlust am Eigentum seines Rollers.

Die einzige Handlung ohne Zustimmungsbedürfnis wäre vom Verkäufer das Geld des Käufers zu kassieren.

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Nachbar beschuldigt mich sein Auto angefahren zu haben?

Gestern Abend klingelte mein Nachbar bei mir und Beschuldigte, mich ein Kratzer in sein Auto gefahren zu haben.

gemerkt habe ich gar nicht und ich bin mir 100-prozentig sicher, dass ich nichts damit zu tun habe. Ich würde es ja merken, wenn ich sein Autostreife. Meine Aussage war ihm aber egal er war sich total sicher, obwohl er nicht mal sagen konnte, wann genau der Schaden entstanden ist. seine Begründung war, dass ich ein Kratzer habe, der genau auf der gleichen Höhe ist.

Diesen hatte ich aber schon vorher und konnte dies auch mit Fotos beweisen.

Dann meinte er ich wäre es trotzdem was keinen Sinn macht, als ich Ihnen die Bilder geschickt habe, dass mein Auto schon vorher diesen Kratzer an der Stelle hatte, beschuldigt mich weiterhin.

Dabei hätte der Kratzer auf seinem Auto überall sonst passiert sein können. Eine weitere komische Sache ist, dass er komplett dagegen war die Versicherung einzuschalten, als ich meinte, die sollen das mal prüfen lassen meinte er, ich sollte ihn einfach einen fünfziger geben und die Sache beruhen lassen.

Das kommt mir alles sehr komisch vor und ich bin total verunsichert, weil ich nie an sein Auto gekommen bin und zu Unrecht beschuldigt werde.

Ich bin hier erst vor kurzem hergezogen und will kein Streit und bin schon am überlegen, ihn einfach den Fünfziger zu geben und die Sache einfach zu vergessen, weil ich kein Nachbarstreit will.

Trotzdem bin ich als am überlegen, weil ich das wirklich echt Kacke finde, dass er so auf mich geht und wirklich nicht darüber nachdenkt, dass jemand anderes hätte sein können. Sein Auto ist sehr alt und sehr verkratzt.

deswegen ist Ihnen der Schaden auch nicht direkt aufgefallen.

gestern Abend lag ich in meinem Bett und wurde schon sehr sauer, weil ich mir dachte der Schaden hätte auch überall sonst passiert sein können und es eigentlich eine Frechheit ist, dass er mich beschuldigt ohne es überhaupt gesehen zu haben oder Beweise zu haben, nur weil ich einen Kratzer vorne habe der schon vorher da war… wie würde ihr jetzt vorgehen? Würdet ihr die 50 € geben und einfach die Sache beruhen lassen um keinen Streit zu verursachen?

Weil ich habe schon alles versucht um ihn zu beweisen, dass der Kratzer bei mir schon vorher da war. aber ist immer noch der festen Überzeugung.

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gemerkt habe ich gar nicht und ich bin mir 100-prozentig sicher, dass ich nichts damit zu tun habe.

Wenn der angebliche Schaden selbst der Versicherung gemeldet wird, erfolgt mutmaßlich eine Regulierung. Folglich ist abzuwarten, bis der NAchbar es der Versicherung meldet und dann bei dem Fragebogen angeben, dass es keinen Unfall gegeben hat. Erfahrungsgemäß erfolgt eine Gegenüberstellung durch Gutachter nicht selten kommt heraus, dass es keine Berühung gegeben haben kann.

Sollte zwischenzeitlich eine Fahrerfluchtanzeige geben haben, erledigt das die Polizei vorab.

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Bei meiner Lohnabrechnung ist der Auszahlungsbetrag größer als der Gesamtbrutto.

Den Abrechner oder jemand fragen, der sich damit auskennt.

Meistens ist unten rechts ein Feld mit Zurechnungen und Abzügen. Sollten ungerechtfertigte Abzüge nachgezahlt werden, kann es unkritisch höher als das Brutto werden, da das Brutto in einer anderen Abrechnung bereits abgerechnet wurde.

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Es kommt wie immer drauf an. Der Gesetzgeber wollte Menschen die ihr Leben mit einem Minijob verbracht haben eine Rente ermöglichen.

PRoblematisch dabei ist, dass die Ansprüche unterhalb der Grundsicherung liegen dürften und diese praktisch jeder beziehen kann.

Sinnvoll dürfte es hingegen sein, um seine Beitragsjahre besser zu erfüllen: Sollte eine Lücke wegen z.B. Kinder und Co. entstehen, können die Jahre damit zumindest leidlich erfüllt werden.

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Diese Antwort ist von Hand erstellt:

Beim Widerrufsrecht in diesem Fall ist die genauere Betrachtung noch einmal notwendig. Es handelt sich um den Abdruck eines bereits geschaffenen Werkes. Folglich wird nicht individuel vom Künstler für den Kunden geschaffen. Das rechtfertigt im ersten Augenblick den Ausschluss des Widerrufsrechts erst einmal nicht. Sollten verschiedene Größen angeboten werden verhält es sich kaum anders, da ein anderer Kunde die Größe M auch bestellen könnte.

Anders ist es in expliziten Einzelanfertigungen nach Aufmaß des Kunden. Hier nimmt der Gesetzgeber nicht an, dass diese Bestellung nach Widerruf noch einmal so getätigt werden wird und schützt den Verkäufer dagegen. Der Ausschluss muss bereits VOR Abschluss der Bestellung dem Käufer mitgeteilt werden.

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Es steht zwar so ähnlich im Mietvertrag ,

Es kommt genau auf das ähnlich an, da es über die Statthaftigkeit der Klausel entscheidet.

Es ist durchaus üblich die Heizkörper und auch die Türen streichen zu lassen. Dabei handelt es sich eher um ein Relikt aus früheren Zeiten und wird heute kaum noch praktiziert.

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Das Gesetz ist nicht sehr lange. Es sind dort genauer als manchem lieb ist die Bezugsmöglichkeiten geregelt.

Bei Stecklingen (§ 1 Nr. 6 CanG) handelt es sich um Vermehrungsmaterial und werden in § 1 Nr. 7 CanG gleich gesetzt. Insofern ist eine Einfuhr / Kauf unkritisch.

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Ich würde gerne, ob man sich die Zeit bezahlen lassen kann.

Natürlich gehören Arbeiten die verrichtet werden zur Arbeitszeit. Das ließe sich rechtlich nicht anders bewerkstelligen.

Im Arbeitsvertrag steht gar nichts dazu und im Handbuch steht, dass man 20 Minuten Zeit dafür hat.

Ein netter Versuch kostengünstig zu decklen. Wenn dort steht, dass es nur eine Minute dauert, aber die Fahrt nicht unter einer Stunde bewältigbar ist, fällt das "Handbuch" unter Makulatur. Es ist die mindestmögliche, tatsächliche Arbeitszeit zu vergüten.

Im Moment wird es uns nicht bezahlt.

Dann sollen sie ihr Geld selbst abholen. Ist ohnehin grenzwertig mit Geld solange durch die Gegend zu fahren. Es sollte auch rückwirkend verlangt werden. Es sind die Stunden als Selbstaufschreibung jeden Tag zu hinterlegen. Dann können auch etwaige Mindestlohnverstöße belegt werden. Diese dürften hier durchaus auftreten.

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Es ist nicht unbedingt in erster Linie entscheident, ob der Vertrag bereits unterschrieben ist, da mündliche Arbeitsverträge weiterhin ihre Gültigkeit haben. Folglich könnte ohne nährere Erläuterung hier bereits ein Vertrag entstanden sein.

Sollten hingegen zwei Jobangebote Vorliegen und noch keine Zusage seitens des AN erfolgt sein, wäre eine Auswahl noch möglich. Wobei die Annahmefrist auch zu beachten ist und sich der AG sonst von seiner Annahme lossagen könnte.

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ein Roller mit 50ccm oder 70ccm fahre und mit den dann schneller fahre?

Es ist schlichtweg egal, ob schneller gefahren wird oder nicht, solange die Fahrerlaubnisklasse nicht dem Fahrzeug entspricht, handelt es sich um Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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Heute morgen standen sie auf einmal auf der Matte ohne Ankündigung und haben Angefangen ihr Gerüst auf zu bauen.

Für solche Fälle besteht ein "Hammerschlags- und Leiterrecht". Dieses ist durch das jeweilige Bundesland geregelt und sieht genau für solche Fälle IMMER ANGEMESSENE FRISTEN zur Voranmeldung vor.

Ich finde ja meine Nachbarn stellen sich da ein bisschen „miimiimii“ an.

Insofern ist das Vorgehen mehr als übergriffig und die Laune des Betroffenen nachvollziehbar. Streng genommen handelt es sich um Nötigung nebst Hausfriedensbruch.

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Nicht falsch verstehen, dass sich Schuhe abnutzen ist mir klar, aber doch nicht so schnell…

Übermäßiger Verschleiß stellt einen Mangel dar. Hier scheint aber die Problematik darin, dass es sich bei diesen aufgeschäumten Sohlen um den Stand der Technik handelt und mithin der Verschleiß als gegeben hinzunehmen ist.

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Verschicken ist kritisch zu würdigen und eher nicht nachzukommen.

Rechtlich kann es aufgrund von Geldwäschebestimmungen sogar vorgeschrieben sein. Das soll er sich dann bei der Abholung kopieren.

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Der BGH hat die Haftung für den Gastwirt eingeschränkt. (Beschl. v. 13.11.1963 – 4 StR 267/63 (BGHSt 19, 152))

Gegen den Gastwirt ist Anklage wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) erhoben worden. Das ist konsequent, weil der BGH im Jahr 1953 entschieden hatte, dass ein Gastwirt, der einem länger verweilenden Kraftfahrer so viel Alkohol ausschenkt, dass dieser völlig fahrunfähig wird, die Pflicht habe, die Fortsetzung der Fahrt zu verhindern, wenn ihm dies möglich ist. Weil das OLG Braunschweig im Rahmen eines Revisionsverfahrens von dieser Rechtsprechung abrücken wollte, legte es dem BGH die Sache im Rahmen einer sogenannten Divergenzvorlage (§ 121 II GVG) vor. Nunmehr hatte der BGH Gelegenheit, seine Rechtsprechung zu überprüfen.
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Die Zustimmung wäre von beiden Erziehungsberechtigten gemeinsam erforderlich gewesen. Insofern könnte der Vertrag bereits aus diesem Grunde widerrufen werden.

Weiterhin ist in der Zustimmung und Vertrag zu einem Training auch keinerlei Zustimmung für den Kauf von Supplies zu sehen; insbesondere im Hinblick auf deren nicht unbedingt förderlichen Einfluss auf die Entwichlung eines heranwachsenden Körpers. Folglich war der Verkauf auf Risiko des Betreibers.

Die Beweislast des Betreibers den Verkauf überhaupt getätigt zu haben ist mit der lapidaren Aussage auch nicht genüge getan.

Es ist ein Ablehnungsschreiben mit einer kurzen Frist zur Rückzahlung zu setzten. Sollte dies nicht geschehen, ist der Betrag zurück zu buchen und das Sepamandat für zukünftige Buchungen zu widerrufen. Weiterhin stellt sich die Frage nach diesem Vorfall, ob es sich hier überhaupt um den richtigen Ort handelt nach den Vorkommnissen. Das lässt auch den Gedanken an eine fristlose Kündigung durchaus zu!

Alternativ die mildere Variante wäre, den Betreiber auf zukünftige Handlungen einzuweisen (kein Verkauf ohne Chip, kein Verkauf von bestimmten Sachen (hier klare Abgrenzung)) dann könnten auch vollkommen bedenkenlos unberechtigte Beträge zurück verlangt werden.

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Es ist rechtlich umstritten. Es ist ähnlich wie mit der angekündigten Erkrankung. Diese kann eben auch direkt zur Kündigung führen. Hier muss allerdings zunächst einmal zwischen einem gewerblichen und einen Mietvertrag über Wohnraum unterschieden werden:

https://www.donhauser-gbr.de/fristlose-kuendigung-bei-androhung-der-verweigerung-von-mietzahlungen-moeglich/

Es hat dabei sich um einen gewerblichen Mietvertrag gehandelt. Bei dem drohenden Verlust der Wohnung ist der Gesetzgeber deutlich großzügiger: Das Problem besteht auch noch darin, dass auch nach der Kündigung durch die Zahlung säumiger Mieten die Kündigung "untergeht" und das Mietverhältnis fortbesteht. Insofern ist weder etwas offen bis heute, noch wirklich sicher, dass es sich so begibt. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist trotzdem zu bejahren, da es sich offensichtlich um keine Beleidigung handelt dürfte es nach aktueller Rechtssprechung nicht zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Zwar kann die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter in bestimmten Ausnahmefällen im Wohnraummietrecht eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 573 Abs. 1 BGB rechtfertigen. Diese Möglichkeit ist aber nur als „ultima ratio“ zu verstehen. Es kommt auf eine umfangreiche Interessensabwägung im jeweiligen Einzelfall an, ob die bestehenden Streitigkeiten der weiteren Durchführung des Mietvertrags entgegenstehen
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dürfte ich reintheoretisch meiner 15 jährigen freundin in einer bar einen wein kaufen

Hier ist der Kauf selbst soweit unkritisch, der Verstoß des Jugendschutzgesetztes wird bei der Weitergabe durch das Zugänglichmachen seitens des FS realisiert.

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Abhaken, vergessen und blockieren. Das Geld ist soweit wie die Person weg. Auch ist anzunehmen, dass keinerlei Ermittlungen stattfinden, da die Person wohl in der Türkei für die deutsche Justiz kaum greifbar sein wird. Zivilrechtlich könnte es auch sehr schwer werden. Es sind zu wenige Anknüpfungspunkte bekannt um eine Klage in Deutschland prüfen zu können. Der Betrag ist für triftige Maßnahmen noch zu gering.

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Die Masche ist nicht ganz neu. Meist dient es für Erpressungen. Was die Polizei mit der IP anfangen soll, bleibt derweil noch unklar, da vorerst keine strafbaren Handlungen hier im Raum stehen. Früher war es durchaus üblich in berechtigten Fällen via IP und Mitteilung an die Staatsanwaltschaft sich die Identität des Users zu verschaffen, in diesem Fall erscheint es eher unwahrscheinlich.

Es kann nur geraten werden die Füsse still zu halten und jedweden Kontakt abzubrechen und blockieren.

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