Ohne eine Straftat wird man wohl eher in der normalen Psychiatrie landen, es sei denn es gibt Anhaltspunkte, dass man zu einer Gefahr für die Allgemeinheit werden könnte und mehr Sicherung benötigt als eine normale Psychiatrie sie bieten kann.

Dazu kommt, dass eigentlich überall der Maßregelvollzug heillos überfüllt ist und man Mühe hat die unbedingt erforderlichen Straftäter unterzubringen. Da wird für Wunschunterbringung wenig Raum sein...

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Wie die anderen schon sagten, muss es ein Attest über Verhandlungsunfähigkeit sein. Vom Amtsarzt ist nicht erforderlich, aber entweder ist im Attest erklärt worauf die Verhandlungsunfähigketi beruht oder das Gericht kann dazu be der Ärztin genauer nachfragen.

Wichtig ist, so früh wie möglich das Gericht vorab telefonisch zu informieren, damit sie ggf. noch Beteiligte abladen können und keine unnötigen Kosten entstehen.

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Das heißt erstmal, dass die Staatsanwaltschaft beim Gericht die Anklage eingereicht hat. Sie wird dir vom Gericht zugestellt mit der Möglichkeit dich dazu zu äußern, ggf. noch weitere Beweismittel zu benennen (zB weitere Zeugen). Danach entscheidet das Gericht, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt. Falls ja, bekommst du den sogenannten Eröffnungsbeschluss meistens zusammen mit der Ladung zum Verhandlungstermin.

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Da du ja so darauf beharrst, dass das Heft dein Eigentum ist: Beschäftige dich doch mal mit dem Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Nur weil jemand einen Gegenstand vorübergehend in Besitz hat, ändert das nichts am Eigentum.

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Vielleicht sollte man denjenigen einfach mal in die Psychiatrie lassen, da würde er sehr schnell merken, dass es noch viel schlimmer ist, mit lauter psychisch Kranken zusammengesperrt zu sein - denn eingesperrt ist man dort genauso. Allerdings sind die forensischen Psychiatrien so massiv überbelegt, dass das nichts wird.

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Selbstbedienung am Feld: Preise steigen, Anstand sinkt?

Guten Morgen liebe GF-Community.

Immer mehr Lebensmittel werden gestohlen - auch bei Landwirten mit Erdbeeren und Blumen zum Selberpflücken. Das macht wütend.

Vor Jahren hatten wir daheim neben dem Hof ein Feld mit Blumen zum Selberpflücken. Dort wuchsen neben Sonnenblumen, Sommerastern und Gladiolen auch Bohnen und ein paar andere Gemüsesorten. In einem kleinen transportablen Häuschen war die massive Kasse, daneben hingen kleine Küchenmesser zum Blumenschneiden und Wasser zum Händewaschen stand in einem kleinen Kanister bereit.

Anfangs war es ein kleines lukratives Hobby – vor allem für meine Oma, die in ihrer Freizeit die Anlage in Schuss halten durfte. Dann kam an einem Sommermorgen eine Mitarbeiterin früher als sonst auf den Hof. Sie berichtete, dass sie eine Dame beim Blumenfeld gesehen hatte, die wäschewannenweise Blumen in den Kofferraum packte – morgens vor 5 Uhr. Als wir die Kasse kontrollierten, waren genau 0 Euro darin. Mein Vater wurde so brastig, dass er sofort den Grubber holte und die gesamte Anpflanzung dem Erdboden gleichmachte – sehr zum Bedauern der ehrlichen Kundinnen und Kunden.

Die Kartoffeln waren weg, aber in der Kasse kein Geld

Nachdem wir nicht viel später ähnliche Erfahrungen mit einer Kartoffelkiste am Hoftor hatten, endete die Selbstbedienung für uns ziemlich schnell. Denn die Kartoffeln waren weg, aber in der Kasse kein Geld. Damit verschwand auch unser Vertrauen. Nicht nur das haben wir erlebt, auch Kartoffeln, die vom Acker geklaut wurden und von Feldern von Kollegen wurden Zwiebeln „geerntet“. Wenn man die Diebe dabei erwischte, hieß es, „ja wir wollten gerade kochen und die Zwiebeln fehlten uns“. Da bleibt man nur noch kopfschüttelnd zurück.

Wieso denken Menschen, sie könnten sich einfach bedienen?

Ich kann den Frust aller verstehen, die diese dreisten Diebstähle erleben musste. Man geht doch auch nicht in fremde Gärten und bedient sich dort an den Erdbeeren, Möhren, Tomaten oder schneidet sich einen Strauß Blumen? Wieso denken Menschen, sie könnten sich einfach auf Feldern oder in Hofläden bedienen, ohne zu zahlen?

Steigende Lebensmittelpreise verführen zum Diebstahl

Dass es nicht nur Landwirtinnen und Landwirten so geht, belegt aktuell eine Studie des Handelsforschungsinstituts EHI. Demnach wurden bei Einzelhändlern im vergangenen Jahr Waren im Wert von 4,1 Mrd. Euro gestohlen – das entspricht einem Anstieg um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ladendiebstähle stiegen laut Kriminalstatistik um knapp 24 Prozent an – von 344.669 in 2022 auf 426.096 Fälle im Jahr 2023.

Der Anstieg soll besonders im Lebensmittel- und Bekleidungshandel sein. Geklaut würden bei den Lebensmitteln vor allem Kaffee, Fleisch, Wurst und Käse.

Die Begründung für den Anstieg laut der EHI-Studie: Einige Menschen seien in finanzielle Nöte geraten, da die Preise gestiegen seien. Zudem gäbe es weniger Personal in den Läden, dadurch hätten die Diebe ein leichtes Spiel.

Mit anderen Worten: Gelegenheit macht Diebe! Das macht mich wütend. Und ich stelle mir die Frage: Sinken bei steigenden Preisen Moral und Anstand? Und vergessen die Diebe, dass sie eine Straftat begehen?

| Artikel:

https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/dreiste-selbstbedienung-feld-preise-steigen-anstand-sinkt-623307

| Eigene Meinung:

Es ist bedauerlich, dass die Ehrlichkeit und Wertschätzung vieler Menschen enttäuscht wird, wenn Landwirte am Feldrand Kürbisse, Kartoffeln, Erdbeeren oder Blumen zur Selbstbedienung verkaufen. Die Hoffnung auf Anstand und Fairness wird oft enttäuscht. Ich kann daher den Frust der Landwirte verstehen, die mit Diebstählen konfrontiert sind. Sehr schade.

| Frage:

Macht es noch Sinn diese Geschäfte zu betreiben?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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| Nein. Es macht keinen Sinn.

Leider kann ich nur bestätigen, dass die Leute immer egoistischer, rücksichtsloser und auch dümmer werden. Wir haben zwar keinen V erkauf, wohnen aber direkt an einem Getreidefeld. Wir haben über die Jahre schon unzählige Leute angesprochen, die da mit ihren Hunden reinlaufen, die Kinder spielen lassen oder einfach den Weg abkürzen wollen. Manche wissen angeblich nciht , dass das ein Getreidefeld ist - die gehen dann wenigstens raus. ansonsten kamen Antworten wie "mir doch egal" " Was geht dich das an" "Lass mich in Ruhe". Aber dann wundern, wenn Brot und Brötchen teurer werden...

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Die Geldstrafe ist sozusagen "zur Bewährung" ausgesetzt, die musst du - zumindest derzeit - nicht zahlen. Das bei den Kosten von Tagessätzen die Rede ist, liegt daran, dass sich die Höhe der Kosten nach der Höhe der Strafe richtet - auch wenn diese ausgesetzt wurde.

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Durch eine Trennung wird die Adoption auf jeden Fall nicht rückgängig gemacht. Eine Rückgängigmachung der Namensänderung soll meines wissens erst mit dem neuen Namensrecht möglich sein. Aber Genaueres dazu kann die dein zuständiges Standesamt sagen.

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Nunja, es ist wieder dieselbe Straftat und zeugt damit vom Uneinsichtigkeit. Andererseits ist es ein sehr geringer Betrag und wenn er glück hat wird die Bewährung nur verlängert und nicht widerrufen.

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Beantragen kannst du zwar alles mögliche, aber es gibt Regeln welches Gericht zuständig ist und und die kann man nicht einfach umgehen.

Und ich weiß jetzt nicht welche Rolle du hast, aber gegebenenfalls müssten ja dann die anderen Beteiligten (Angeklagte, Zeugen) durch die Gegend fahren, das wäre ja sinnlos.

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Du kannst da vielleicht eine Nötigung konstruieren, aber sexuell ist da für den Amtsarzt nichts. Dass d u (in dem Falll sogar begründete) Nacktheit direkt mit etwas sexuellem in Verbindung bringst, dafür kann er ja ncihts...

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Falls du Verhandlungen in Strafsachen sehen willst, ist in Berlin das Kriminalgericht Moabit deine Anlaufstelle. Dort findest du sowohl das Landgericht für Strafsachen als auch das Amtsgericht Tiergarten, das auf Strafsachen spezialisiert ist. Welche Verhandlungen stattfinden. findest du an den Eingängen am Aushang, nicht online. Welche Verhandlungen nicht öffentlich sind steht dran. Beim Amtsgericht findest du mehr "kleinere" Delikte, beim Landgericht die "schweren" Sachen, da kann es dir allerdings auch passieren, dass die Sache an dem Tag nicht beendet wird, du also das Ergebnis nicht mitbekommst.

Die meisten Verhandlungen starten um 9 Uhr und die Kontrollen dauern am Einlass ganz schön lange, also rechtzeitig da sein.
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Ich vermute mal, du hast eine Haftstrafe von 6 Monaten bekommen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, richtig?

Die Bewährung beginnt mit Rechtskraft des Urteils. Wenn im Termin die StA und du auf Rechtsmittel verzichtet haben, tritt sofort Rechtskraft ein, dann endet die Bewährung mit Ablauf des 17.06.2024. Wenn nicht allseits verzichtet wurde, tritt die Rechtskraft eine Woche später ein, es sei denn es wurden Rechtsmittel eingelegt.

Auf der sicheren Seite bist du allerdings erst, wenn du den Beschluss des Gerichts hast, dass die Strafe erlassen wurde. Es wird vorab geprüft, ob neue Verfahren vorliegen, und da reicht es schon, dass Ermittlungen laufen, dann wird der Erlass erst erfolgen, wenn die neuen Vorwürfe geklärt sind.

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Wenn du nicht zum Termin erscheinst, wird der Einspruch verworfen und der Bußgeldbescheid (oder Strafbefehl) rechtskräftig.

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Die Sozialstunden leistet man doch erst ab, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Wenn aber "gerichtlich anerkannt worden" ist, dass das Urteil "zu Unrecht " war, würde ich denken, dass ein Rechtsmittel erfolgreich war - oder was ist damit gemeint? Und dann müssen die Stunden erst gar nciht geleistet werden.

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"beim neuen Termin" - Dann gab es schon mal einen Termin? Wurden die anderen Zeugen dort bereits vernommen? Dann hat sich ihre erneute Ladung natürlich erledigt.

Ansonsten kann sich - wie andere schon gesagt haben - ihre Ladung erledigt haben, wenn der Angeklagte gestanden hat, ein Geständnis für die neue Verhandlung angekündigt hat oder andere Beweismittel (z.B. Videoaufnahmen) vorliegen.

Die Ladung von Zeugen verursacht Kosten und daher wird i.A, darauf verzichtet, wenn sie nicht notwendig sind.

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Beim Gericht anrufen und nachträglich entschuldigen. Dabei kannst du dann auch gleich fragen, ob ein Ordnungsgeldbeschluss erlassen wurde und ob es einen neuen Termin geben wird.

Nach meiner Erfahrung sind Ordnungsgelder normalerweise im niedrigen dreistelligen Bereich. Da es beim Diebstahl einer Getränkedose wohl keine Sachverständigen gibt, könnten höhere Kosten für den Folgetermin höchstens durch einen Anwalt (wenn der Angeklagte sich deswegen einen leistet) oder Dolmetscher entstehen. Dolmetscher kostet z.B. 75 Euro pro Stunde, auch für An- und Abfahrt.

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Stiefkindadoption bei Autisten?

Hallo,

Ich stelle mir seid langen die Frage, welche mir keiner beantworten kann.. Es ist ein sehr heikles Thema, ich bin wirklich hin und her gerissen!! Mein Sohn ist Asperger Autist, zudem hat er eine personalisierte Angststörung, Zwangsstörungen, Tic Verhalten etc... also ihm fällt generell sehr vieles unwahrscheinlich schwerer als uns nicht "besonderen" Menschen. Er ist wunderbar so wie er ist, mein Mann und ich sind nun schon sehr lange verheiratet. Ich habe ihn mit in die Ehe gebracht, er stammt aus einer grausamen Beziehung damals, sein leiblicher " Vater" hatte ihn verleugnet, wollte ihn nie haben, zahlt keinen Cent Unterhalt und hat sich all die Jahre nie bemüht um ihn. Was eigentlich gut für meinen Sohn ist, ich bin ihm dankbar drum! Er ist eine sehr kindische Person, welche es immer noch nicht geschafft hat mit fast 40 aus dem Hause seiner Oma auszuziehen, sowie einen Weg aus der Spielsucht zu finden, ich bin dankbar, dass mein Mann meinen Sohn damals so angenommen hat und ihn liebt wie sein eigenes Kind. Mein Mann ist das ganze Gegenteil wie der leibliche Vater. Er ist wunderbar zu ihm, zeigt so viel Verständnis und war all die Jahre immer für ihn da. Kurz- er ist mit seinem stiefvater aufgewachsen von baby an. Ich habe ihm damals als er 1-3 Jahre war immer wieder gesagt er wäre der stiefpapa, ihm auch erklärt was das ist. Aber er blieb immer bei Papa. Nun denn, lange Rede kurzer Sinn, Es ist wie es ist Aber um unser Glück perfekt zu machen wollen wir gerne die Stiefkind Adoption in naher Zeit antreten, ich weiss nur wirklich nicht- WIE bringe ich es schonend meinen Sohn bei, wie wenn er es nicht si versteht wie andere Kinder es verstehen würden. Wie nimmt er es auf ? Ich weiss, dass beim Jugendamt dann auch erwartet wird, dass mein Sohn über seine Herkunft bescheid wissen muss. Ich frage mich nun aber, gilt es wirklich auch in diesem Falle dem Kindswohl ? Ich kenne die Paragraphen- ich finde es auch richtig. Aber mein Sohn ist Autist, er kommt mit Veränderungen so gar nicht klar, in dem Falle wäre es ja eine riesen Veränderung für ihn. War hier jemand schonmal in derselben Situation? Ich brauche Ratschläge!

Danke:)

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Vielleicht besteht die Möglichkeit ein entsprechendes Attest von seinem Arzt zu bekkommen, wieweit er die Fragen überhaupt verstehen würde. Dann kann das Gericht in Ausnahmefällen ganz auf seine Anhörung verzichten bzw. wird sie entsprechend gestalten.

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